2. Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, diese kostengünstige Kombinationsmöglichkeit mit dem Ziel der besseren touristischen Erschließung Sachsens auf dem Verwaltungsweg durchzusetzen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Eine Kombination von Fahrradwegweisern mit Verkehrszeichen, das heißt das Anbringen von Fahrradwegweisern an vorhandenen Pfosten, ist mit der neuen Richtlinie zur Fahrradwegweisung im Freistaat Sachsen grundsätzlich möglich. Lediglich an einzelnen ausgewählten Verkehrszeichen, wie zum Beispiel Stoppzeichen, sind weitere Hinweise nicht statthaft.
Diese Möglichkeit wird durch die neue Richtlinie zur Fahrradwegweisung im Freistaat eröffnet. Die Fahrradwegweisung ist Bestandteil der in dieser Woche im Kabinett zur Kenntnis gegebenen Fahrradwegeverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen. Die Radwegeverkehrskonzeption wird nach der Behandlung durch den Landtagsausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Radverkehrs in Sachsen eingeführt. Die zuständigen Verkehrsbehörden haben danach die Möglichkeit, unter Beachtung bestimmter Maßgaben, die Fahrradwegweisung zur Minimierung der Kosten mit vorhandenen Pfosten von Verkehrszeichen zu kombinieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Ende des Jahres 2005 droht die endgültige Schließung des für die Region unverzichtbaren Traditionsunternehmens „Margon“ in Burkhardswalde im Landkreis Sächsische Schweiz.
Der neue Eigentümer, die Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, hat wenige Tage nach der Übernahme des Unternehmens unter mehr als fadenscheinigen Begründungen das Aus für den Standort im Müglitztal verkündet. Das in ganz Ostdeutschland als Marke eingeführte Margonwasser soll künftig in Lichtenau bei Chemnitz produziert werden. Zahlreiche Arbeitsplätze im
Landkreis Sächsische Schweiz drohen ohne Not vernichtet zu werden. Mehr als 8 000 Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen einen Aufruf für den Erhalt des Standortes unterzeichnet. Die Beschäftigten mit dem Betriebsrat an der Spitze haben nicht nur zahlreiche Protestaktionen gestartet, sondern auch umsetzbare Alternativen zur beabsichtigten Schließung der Margonbrunnen im Müglitztal vorgelegt.
Ich weiß, dass es in den letzten Tagen – nach Einreichung der Anfrage – einige neue Entwicklungen gegeben hat. Gleichwohl frage ich die Staatsregierung:
1. Über welche Informationen verfügt die Staatsregierung hinsichtlich der tatsächlichen Gründe der geplanten Schließung der Firma Margon im Landkreis Sächsische Schweiz und hält sie angesichts der ihr vorliegenden Informationen insbesondere die offizielle Begründung von Hassia für die Verlegung der Produktion nach Lichtenau für sachgerecht und zutreffend?
2. Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, um den derzeitigen Standort von Margon zu erhalten und welche Möglichkeiten sieht sie für die bis zum Jahresende verbleibenden Wochen, um die drohende Schließung doch noch zu verhindern?
Herr Abg. Dr. Hahn! Auf dem Mineralwassermarkt gab es in den letzten drei Jahren tief greifende Veränderungen. Diese wurden besonders durch die Einführung des Pflichtpfandes auf Einwegverpackungen verursacht. Durch das Vordringen der Discounter mit Einwegverpackungen hat sich der Anteil des unteren Preissegments im sächsischen Mineralwassermarkt von 20 % auf 60 % erhöht. Umgekehrt ist der Anteil der Markenmineralwässer, wie von „Margon“ und „Lichtenauer“ vertrieben, auf gerade noch 30 % des Gesamtmarktes gesunken. Weil „Margon“ zusätzlich durch eigene Fehlentwicklungen beeinträchtigt war, ist der Absatz von „Margon“ innerhalb weniger Jahre auf die Hälfte des früheren Volumens zurückgefallen. Entscheidend dabei ist, diese Entwicklung wird auch in Zukunft anhalten, da sich die Struktur in Deutschland zunehmend den europäischen Nachbarländern anpasst und gerade der sächsische Bereich noch durch die angrenzenden osteuropäischen Nachbarn beeinflusst werden wird.
Hassia hat vor 15 Jahren mit einem hohen Risiko sein Vorzeigeobjekt Lichtenauer – Sachsen auf die grüne Wiese verlagert und bisher erfolgreich geführt. Da der Mineralwassermarkt insgesamt kein Wachstum mehr zulässt, versuchte Hassia betrieblichen Zuwachs durch Zukauf zu erzielen.
Der Betrieb in Lichtenau verfügt neben der Mehrwegabfüllung auch über eine neue Einweganlage. Lichtenau ist somit auf die Zukunft vorbereitet. Durch die Abfüllung von Margonwasser in Lichtenau können auch Überkapa
zitäten abgebaut werden. Aus unternehmerischer Sicht halte ich die Entscheidung von Hassia für nachvollziehbar. Der Verlust von „Margon“ in Burkhardswalde ist aber ein herber Schlag für die Betroffenen und für die Region.
Sofort nach Bekanntwerden der beabsichtigten Schließung hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Kontakt zur Geschäftsführung und zum Betriebsratsvorsitzenden aufgenommen. Allerdings mussten wir nach zahlreichen Gesprächen mit Hassia zur Kenntnis nehmen, dass die Unternehmensentscheidung, das Werk zu schließen, nicht umkehrbar ist.
In fortführenden Gesprächen mit Hassia, Betriebsrat, der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH, Kommunalpolitikern sowie der Unternehmensberatung Kemper & Schlomski haben wir uns darauf verständigt, gemeinsam einen neuen Investor zu suchen. Die Schließung von „Margon“ in Burkhardswalde ist leider beschlossene Sache.
Mit positivem Votum der Gewerkschaft haben sich am 2. November 2005 der Gesamtbetriebsrat von „Margon“ und die Geschäftsführung von Hassia auf einen Interessenausgleich und Sozialplan für die Mitarbeiter von Margon am Standort Burkhardtswalde verständigt. Die Marke bleibt erhalten und wird ab 2006 in Lichtenau abgefüllt. Von den 95 betroffenen Mitarbeitern erhalten 33 ein Angebot zur Weiterbeschäftigung in Lichtenau. Für diese sind im Sozialplan Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung vereinbart. Daneben sollen alle zehn Ausbildungsverhältnisse fortgeführt werden. Alle übrigen Mitarbeiter erhalten ein Angebot zum Wechsel in eine Transfergesellschaft für zwölf Monate sowie eine Abfindung.
Außerdem soll neben der Wirtschaftsförderung Sachsen die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski aus Dresden für den Standort Burkhardswalde einen neuen Investor finden. Der Fortbestand des Standortes Burkhardswalde hat für mich eine große Bedeutung.
In einem Gespräch am 4. November 2005 mit dem Gesamtbetriebsrat von Margon, der Gewerkschaft und der Unternehmensberatung Kemper & Schlomski haben wir unsere Unterstützung bei der Investorensuche bekräftigt. Die Gespräche zu dieser Investorensuche werden also weitergeführt.
Ich habe zwei Nachfragen, Herr Staatsminister. Die erste Frage bezieht sich auf die Marke „Margon“. Sie haben gesagt, die Marke bleibt erhalten. Ich frage Sie, ob Sie die Auffassung teilen, dass der Markenname mit der Region eng verbunden ist, und wenn an einer anderen Stelle aus einer völlig anderen Quelle abgefüllt wird, über kurz oder lang auch die Marke zu verschwinden droht und dann weitere Arbeitsplätze in Lichtenau gefährdet sein könnten.
Die zweite Frage, die ich stellen möchte, bezieht sich auf die Nachnutzung. Sie haben das soeben angesprochen, Herr Minister.
Ich möchte Sie fragen: Gibt es konkrete Gespräche mit Investoren, was den Standort Burkhardswalde angeht, und sind diese Gespräche überhaupt vernünftig zu führen, wenn der derzeitige Besitzer verbietet, dass sich jemand anderes ansiedelt, der die Quelle nutzt? Das ist die Bedingung, die gegenwärtig steht. Kann unter diesen Umständen das Gebäude bzw. die entsprechende Immobilie überhaupt sinnvoll nachverwendet werden?
Auch unter diesen zugegebenermaßen erschwerten Bedingungen halte ich eine solche Findung eines Investors für durchaus möglich. Es gab bereits Gespräche und diese werden, wie gesagt, fortgesetzt.
Herr Minister, es gibt noch die Möglichkeit einer Nachfrage durch einen anderen Abgeordneten. Herr Dr. Müller, bitte.
Herr Staatsminister, ich habe eine Nachfrage zu dem Thema Marke „Margon“. Halten Sie das nicht auch für einen Etikettenschwindel? Mineralwasser ist doch an einen Brunnen gebunden. Wenn man dieses Wasser unter dem gleichen Markennamen aus einem anderen Brunnen produziert, ist es doch irgendwie etwas anderes, als wenn man eine Autoproduktion oder so etwas verkauft. Ich denke, Mineralwasser ist wirklich an eine Quelle gebunden. Teilen Sie diese Auffassung?
Die Frage ist schwierig zu beantworten. Es gibt nicht nur eine Quelle. Man kann sich die Frage schon stellen – „Margon“ ist ein Kunstbegriff –, ob es nicht beispielsweise auch eine Marke „Müglitztaler“ hätte geben können.
Daher ist eine direkte Verbindung nicht herstellbar. Ich teile die Auffassung – es wurde schon gesagt –, dass man sehen muss, dass diese Marke entsprechend vermarktet wird. Ich meine, dass das Wasser denselben Qualitätsanforderungen genügen muss, wie es bislang der Fall gewesen ist.
Frau Präsidentin, ich muss hierzu den Vortext vorlesen, da das hier öffentlich stattfindet und die Fragen sonst nicht verständlich sind.
Es geht um religiöse Werbung an sächsischen Schulen. Von Eltern, deren Kinder eine 6. Klasse an der Mittelschule in Sebnitz (Landkreis Sächsische Schweiz) besuchen, bin ich informiert worden, dass Mitte Oktober während einer Ethik-Stunde schulfremden Personen Zugang zum Unterricht gewährt wurde. Die betreffenden Personen haben an alle Schülerinnen und Schüler der
Klasse Bibeln bzw. Ausgaben des Neuen Testaments verteilt. Es ist davon auszugehen, dass dies auch noch in weiteren Klassen der Sebnitzer Mittelschule stattgefunden hat. Angeblich hätten die religiösen Werber dafür eine ausdrückliche Genehmigung des Regionalschulamtes in Dresden gehabt, und auch die Schulleitung hatte mit dem Vorgang offenbar keinerlei Probleme.
Dass der Bibel historisch, kulturell und auch politisch eine sehr hohe Bedeutung zukommt, steht außer Zweifel. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall jedoch Kirchenvertreter oder Mitglieder religiöser Vereinigungen, deren Ziel ausdrücklich in Missionierung besteht, die Schriften in Schulklassen verteilten, erscheint allerdings überaus problematisch. Angesichts der verfassungsmäßig verankerten Trennung zwischen Staat und Kirche und mit Blick darauf, dass der Ethik-Unterricht als Wahlpflichtfach gerade für jene Schüler angeboten werden soll, die keine religiösen Bindungen haben, frage ich die Staatsregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den genannten Vorgang und möglicherweise auch weitere Fälle von unzulässiger religiöser Werbung an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen? Ich bitte insbesondere um Angaben zu Art und Umfang der Aktionen in ganz Sachsen sowie hinsichtlich eventueller Genehmigungen durch die zuständigen Regionalschulämter unter konkreter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage.
2. Sofern die Staatsregierung die Vorgänge politisch und/oder rechtlich zulässig halten sollte: Hält es die Staatsregierung dann ebenso für geboten bzw. erlaubt, dass auch andere religiöse, weltanschauliche, humanistische oder atheistische Vereinigungen und Verbände während des laufenden Unterrichts an sächsischen Schulen für ihre Ansichten werben dürfen?
Wir sind dem geschilderten Fall an der Mittelschule Sebnitz nachgegangen. Zugelassen und durchgeführt wurde an den beiden 6. Klassen die Verteilung so genannter Gideon-Bibeln. Dabei handelt es sich um eine Teilausgabe der Bibel mit dem Neuen Testament, mit Psalmen und Sprüchen.
Die kurze Vorstellung der Vertreter des Internationalen Gideon-Bundes in Deutschland e. V. dauerte etwa fünf Minuten. Die Aktion wurde im Unterricht vor- und nachbereitet. Außerdem war es allen Schülern, die den Band oder – ich sage es besser so – das Bändchen nicht behalten wollten, freigestellt, diesen an die Ethik-Lehrerin zurückzugeben.
Eine Umfrage in allen Regionalschulämtern hat ergeben, dass nach derzeitigem Kenntnisstand Ortsgruppen des Gideon-Bundes mit dem Anliegen der Schriftenverteilung
an etwa 20 Schulen insgesamt herangetreten sind. In den meisten Fällen erfolgte die Verteilung nicht im Unterricht, sondern außerhalb des Schulgeländes. In fünf Fällen wurde mitgeteilt, dass jeweils für die Klassenstufe 5 eine Gideon-Bibel als unterrichtsergänzendes Material zur Verfügung gestellt wurde. Die Exemplare werden im Schulsekretariat abgegeben und über die Klassenleiter an interessierte Schüler weitergereicht.
Unsere Rechtsauffassung zu diesem Sachverhalt ist eindeutig in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen vom Juni 1999 niedergelegt.
Eltern müssen darauf vertrauen können, dass in der Schule die im Grundgesetz sowie in der Sächsischen Verfassung festgelegten Grundrechte sowie Erziehungs- und Bildungsziele eingehalten werden und alles, was deren Verwirklichung beeinträchtigen könnte, ferngehalten wird. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule verbietet es demnach, dass in den Schulen Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche oder sonstige Interessen betrieben werden. Soweit keine andere Regelung getroffen ist, obliegen die Einzelentscheidungen dem Schulleiter. Seine verantwortungsvolle Entscheidung spiegelt dabei die im Einzelfall durchaus schwierige Abwägung wider. Einerseits gilt es, die uns wichtige Neutralität der Schulen zu wahren, andererseits wollen wir, dass außerschulische Partner das schulische Leben ergänzen und bereichern.
Der Internationale Gideon-Bund e. V. ist seit Anfang der neunziger Jahre bemüht, die Verteilung biblischer Schriften an Schulen durchzuführen. Hierzu fanden Gespräche von Vertretern des Bundes mit dem Kultusministerium statt, zuletzt im Jahr 2000. Mit Blick auf die Bedeutung der Bibel wurde damals dem Gideon-Bund als Kompromissergebnis schriftlich mitgeteilt, dass eine Verteilung seiner Bibelausgaben als kostenloses unterrichtsergänzendes Material erfolgen darf, wenn sie im Einvernehmen mit dem Schulleiter und den jeweiligen Fachlehrern während des Ethik- und des Religionsunterrichts geschieht. In diesen Fächern kann grundsätzlich gewährleistet werden, dass bei der Behandlung verschiedener christlicher Gruppierungen die erforderliche Vor- und Nachbereitung im Unterricht erfolgt. Auch wurde dem GideonBund nahe gelegt, seine Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes zu organisieren und in einem neutralen Raum die Schule unangetastet zu lassen.
Diese Ausnahmegenehmigung ist keineswegs ein Freibrief für etwa missionarische Aktivitäten. Schulleiter und Lehrer werden dies in jedem Einzelfall kritisch prüfen. Gegebenenfalls auftauchenden Bedenken muss natürlich nachgegangen werden.
Es ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren verstärkt an Schulen der Wunsch herangetragen wird, dort Werbung für unterschiedlichste religiöse, weltanschauliche, politische oder kommerzielle Anliegen zu platzieren. Unabhängig davon, dass für den einzelnen Schulleiter nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist, ob es sich
dabei um seriöse oder fragwürdige Angebote handelt, wollen wir die Schule als neutralen Ort bewahren, ohne sie etwa von der Gesellschaft zu isolieren.