Protocol of the Session on November 11, 2005

Meine Damen und Herren! Wird weiter das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Leichsenring.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, das schlägt dem Fass den Boden aus. Sie haben die Frechheit, sich hierher zu stellen und zu sagen, die Kommunen schließen die Schulen. Das hat doch keiner freiwillig getan. Sie haben die Mitwirkung entzogen. Sollen denn dort der Hausmeister oder die Kaltmamsell in den Schulen unterrichten? Das haben Sie doch zu verantworten, indem Sie die Mitwirkung entziehen und die Lehrer dort abziehen. Das dann auf die Kommunen zu schieben, das ist ja wohl der Gipfel der Frechheit!

Warum klagen denn die Kommunen eigentlich gegen die Schulschließungen, wenn es nach Ihrer Meinung deren eigene Entscheidung ist? Das mag formal richtig sein. Aber ohne Lehrer geht keine Schule zu betreiben.

(Zuruf von der CDU: Keine Kinder!)

Es gibt sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der sozialen Situation in einem Land und der Geburtenrate. Wie viele Millionen Kinder sind denn im Mutterleib aus sozialen Indikationen heraus ermordet worden?

(Zuruf von der CDU: Was?)

Die übergroße Zahl der Frauen, die abtreiben, gibt als Grund an, dass sie dies aus sozialen Gründen tun. Das ist doch nicht von der Hand zu weisen. Da braucht man keinen Zusammenhang zu konstruieren, der ist objektiv gegeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, dann hat das Schlusswort die Fraktion der CDU bzw. die Fraktion der SPD. – Darauf wird verzichtet.

Meine Damen und Herren! Es liegen zwei Änderungsanträge vor, ein Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/3403. Ich habe das so verstanden, Herr Herbst, dass Sie ihn schon eingebracht haben?

(Zustimmendes Nicken des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Ich frage deshalb, ob dazu das Wort gewünscht wird. – Bitte, Herr Albrecht; danach kommen Sie, Herr Hahn.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir mit diesem Antrag wollten, ist, das, was die Sächsische Haushaltsordnung zulässt, zu präzisieren, Verwaltungshandeln präzisieren. Was wir nicht wollten, ist, die Sächsische Haushaltsordnung außer Kraft zu setzen; nicht in diesem konkreten Fall, wo es um Schulen geht, aber auch nicht in Fällen – ich sage mal beispielsweise – im Gesundheitsbereich.

Deshalb können wir an der Aufweichung dieser Formulierungen in unserem Antrag kein Interesse haben, insbesondere durch die Formulierung „oder nicht verkauft werden können“. Das halte ich für derart schwammig formuliert, und ich kann nur die Gegenfrage stellen: Was passiert denn, wenn der Schulträger, durch diese Formulierung angereizt, seine Bemühungen zur Vermarktung dieses Gebäudes einstellt?

Herr Zastrow, Sie gelten ja nun als jemand, der sich immer für innovative Lösungen einsetzt.

(Holger Zastrow, FDP: Ja!)

Aber diese Lösungen müssen sich doch auch umsetzen lassen. Ich glaube, das ist hier nicht der Fall.

(Holger Zastrow, FDP: Doch!)

Außerdem glaube ich auch, dass wir mit dem Sächsischen Rechnungshof, der uns immer wieder auf die Einhaltung der Haushaltsordnung verweist, erhebliche Probleme bekommen würden und dass dessen Toleranz an dieser Stelle sehr begrenzt ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

(Torsten Herbst, FDP, steht am Mikrofon.)

Ich spreche zum Antrag, Herr Präsident.

Trotzdem können Sie eine Zwischenfrage zulassen.

Nein, das will ich nicht.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Deshalb ist unserer Meinung nach der Sinn unseres Antrages nicht mehr in Übereinstimmung mit dem Änderungsantrag. Deshalb können wir ihn nur ablehnen.

Es wird weiter das Wort gewünscht. Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag zustimmen. Wir halten die vorgeschlagene Formulierung der FDP-Fraktion für sachgerecht. Im Gegensatz zu dem, was Kollege Albrecht eben ausgeführt hat, ist es auch

keine Aushebelung oder Veränderung der Haushaltsordnung, sondern es ist eine Handhabe für die Verwaltung, wie die Haushaltsordnung in diesem konkreten Fall anzuwenden und auszulegen ist. Darum geht es hier.

Ich finde es schon bemerkenswert, wenn der Minister nicht nur die Kommunen, die Schulen schließen müssen oder die sie von oben geschlossen bekommen, verhöhnt, sondern auch noch erklärt: Egal, was der Landtag heute beschließt, wir machen eine Kommission und dann werden wir einmal schauen, wo und was wir zurückfordern.

Ich gehe davon aus, wenn der Landtag dies heute – möglicherweise mit dem Änderungsantrag der FDP – beschließt, dass dann auch der Minister das umzusetzen hat und nicht hier sagen kann, er setzt anschließend eine Kommission ein und prüft, wie er weiter damit umgeht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Dr. Hahn?

(Torsten Herbst, FDP, steht am Mikrofon.)

Sie wollen dann noch einmal zum Antrag sprechen, gut.

Für uns ist klar: Der FDP-Änderungsantrag ist vernünftig. Wir unterstützen ihn. Wir erwarten, dass der Minister dann nicht noch weiter berät, sondern handelt.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Herr Herbst, bitte.

Herr Präsident! Herr Albrecht, Ihr Beitrag hat mich schon etwas verwundert, weil ich denke, in der Intention, was zu tun ist, sind wir uns eigentlich einig. Dass es unscharf im Antragstext formuliert wurde, sieht man allein, wenn man den Antragstext mit Ihrer eigenen Begründung vergleicht. Ich darf sie hier einmal vorlesen: „Eine Rückforderung ist in denjenigen Fällen nicht sachgemäß, in denen die Kommunen das Schulgebäude weiterhin zu öffentlichen Zwecken nutzen bzw. ein Verkauf nicht möglich ist.“ Zum Beispiel aufgrund der Immobiliensituation vor Ort. Keine Kommune hat doch ein Interesse daran, ein Gebäude leer stehen zu lassen, wenn sie dieses irgendwie loswerden kann. Aber es gibt Fälle, wo das so ist, und das ist derzeit im Antragstext nicht abgedeckt. Das heißt, diese Kommune muss unter Umständen die Fördermittel zurückzahlen. Deshalb haben wir die Klarstellung zu Ihrem Antrag vorgenommen, genauso wie Sie es in der Begründung wortwörtlich formuliert haben. Daher können Sie es auch übernehmen. Das verstehe ich jetzt nicht.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Wird zu dem Änderungsantrag noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt, dass die Fraktion der NPD ihren Ände

rungsantrag einbringt. Es handelt sich um die Drucksache 4/3404. Herr Dr. Müller, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, in der Sache sind wir uns wirklich alle einig: dass für die Kommunen hier eine Rechtssicherheit geschaffen werden soll.

Liebe Kollegen der Koalitionsfraktionen! Ich sehe, Sie sind gerade sehr beschäftigt, aber vielleicht hören Sie doch einmal kurz zu. Im Moment sind Sie nämlich dabei, gerade Ihren eigenen Bürgermeistern und Ihren eigenen Stadträten ein Kuckucksei ins Nest zu legen. Das, was Frau Simon heute sagte, ist sicherlich von den Zahlen her auch bei Ihnen angekommen. Eine Schule, die für 2,1 Millionen saniert wurde – wer soll die, selbst wenn ein Verkauf notwendig würde, für diesen Preis kaufen? Haben Sie sich das einmal überlegt? Eine Schule in Bautzen-Gesundbrunnen kann man vielleicht noch öffentlich nachnutzen. Aber in einem kleinen Dorf, wo, sage ich einmal, fast alle Einwohner in die Schule hineinpassen, was soll man da öffentlich nachnutzen? Das geht nicht. Das ist einfach an der Praxis vorbei.

Wenn diese Gemeinden dann der Meinung wären, wir müssen halt die Schule, damit sie nicht verfällt, doch verkaufen, dann kommt praktisch die Rückforderung der Fördermittel. Die Schule ist dann nicht loszubekommen. Da schaffen Sie in den Haushalten der Kommunen noch viel größere Löcher.

Ich würde Sie also ganz ausdrücklich darum bitten, noch einmal darüber nachzudenken, notfalls auch eine Auszeit zu nehmen und einen eigenen Antrag einzubringen, wenn Sie unserem sowieso nicht zustimmen können. Die Rückforderung der Fördermittel über den Verkaufserlös hinaus kann eigentlich nicht gestellt werden. Da graben Sie Ihren eigenen Stadträten, Ihren eigenen Bürgermeistern das Wasser ab.

Denken Sie bitte noch einmal darüber nach, notfalls mit einem eigenen Antrag.

(Beifall bei der NPD)

Wird zu dem Änderungsantrag das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, dann bringe ich die beiden Änderungsanträge zur Abstimmung. Zuerst den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/3403. Hier wird eine Neufassung des Punktes 1 begehrt. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.