Protocol of the Session on November 11, 2005

Meine Damen und Herren, dann bringe ich die beiden Änderungsanträge zur Abstimmung. Zuerst den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/3403. Hier wird eine Neufassung des Punktes 1 begehrt. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich bringe den Änderungsantrag der Fraktion der NPD Drucksache 4/3404 zur Abstimmung. Hier wird die Einfügung des Punktes 2 begehrt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen?

Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucksache 4/3257. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei

chen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der seltene Fall der Einstimmigkeit festzustellen. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Konzept zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Sachsen

Drucksache 4/3071, Antrag der Linksfraktion.PDS

Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion, die Linksfraktion.PDS. Es folgen CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Ich erteile der Linksfraktion.PDS das Wort. Frau Lay, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verbraucherschutz in Sachsen genoss bislang keinen besonders hohen Stellenwert. Sachsen hat im letzten Ländervergleich zum Verbraucherschutz ein miserables Ergebnis eingefahren: Note mangelhaft und der letzte Platz im bundesweiten Vergleich.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

Wir sollten gemeinsam dafür streiten, dass diese Peinlichkeit Sachsen in Zukunft erspart bleibt. Wir wollen in Sachsen ja gern die Besten sein, gerade in der Wirtschaftspolitik, und ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass Verbraucherpolitik nun einmal ein integraler Bestandteil von Wirtschaftspolitik ist. Die Vertretung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher ist für uns als Linkspartei genauso wichtig und im Zweifel sogar wichtiger als die Interessen der Unternehmer. Ob das die Koalition genauso sieht, werden wir im Verlauf der Debatte sehen.

Schuld am miserablen Abschneiden Sachsens waren in erster Linie die Staatsregierung und ihre nachgeordneten Behörden. Ich nenne nur die gröbsten Versäumnisse: Zersplitterung der Zuständigkeiten auf die Ministerien, keine namentliche Zuordnung in einem Ministerium. Die nachgeordneten Behörden – namentlich die Eichämter – verweigerten es, Daten ihrer Kontrolltätigkeit zu veröffentlichen. Es gibt in Sachsen keine verbrieften Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Verbraucherinformationsgesetz. Wir haben keine ausreichende Verankerung in den Lehrplänen. Keine Aussagen über die finanziellen Ressourcen finden sich in diesem Bericht, und schließlich auch beim Verbraucherbericht: Fehlanzeige.

Dies alles zeigt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es weniger am Geld als am guten Willen mangelt. Sachsen war nicht das einzige Bundesland mit schlechten Noten, das ist korrekt. Selbst die Bestplatzierten – Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin – schnitten gerade

einmal mit einem „ausreichend“ ab. Insofern ist es durchaus richtig zu sagen, dass die Verbraucherschutzpolitik der Bundesländer insgesamt kein Ruhmesblatt ist; aber im Ranking der Schlechtesten bekam Sachsen dann auch noch das Schlusslicht umgehängt, und das muss nun wirklich nicht sein.

Nicht umsonst kommt die Chefin des vzbv, Edda Müller, zu dem Ergebnis: „Bis auf wenige Ausnahmen ist die Verbraucherpolitik der Länder konzeptionslos und unengagiert“. Ohne ein verbraucherpolitisches Konzept läuft jedes gute Engagement des Bundes ins Leere.

Die Antworten der Regierung auf unsere Fragen stimmen mich nachdenklich, ob sich das grundsätzlich und in allen Punkten ändern wird? – Sie verweigern nach wie vor die Bündelung der Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in einem Ministerium und verteidigen die Zersplitterung auf sage und schreibe drei Ministerien.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

Dabei müsste es die SPD eigentlich besser wissen. Unter Rot-Grün und Rot-Rot hat sie die Bündelung der Zuständigkeiten – ja, sogar der Einrichtung eines Verbraucherministeriums – stets mit unterstützt. Die Einrichtung eines solchen Verbraucherministeriums ist auch in Sachsen längst überfällig.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wenn es um die Frage der Innovationen geht, verweisen Sie auf die Verbraucherzentralen, obwohl Sie wissen müssten, dass natürlich auch die Staatsregierung in der Pflicht wäre, eigenen Handlungsbedarf zu erkennen und Modellprojekte anzuregen. An die Verbesserung der verbraucherpolitischen Bildung in der Antwort auf unseren Antrag haben Sie nicht gedacht, und was mich am meisten ärgert, ist, dass Sie es nach wie vor verweigern, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern: Die Instrumente Verbraucherinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz tauchen in Ihrer Stellungnahme noch nicht einmal auf. Die Verbesserung der Verbraucherinformationsrechte tut dringend Not – auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene. Dass es geht, hat das Bundesland Berlin unter Rot-Rot bewiesen.

Nicht zuletzt ist das bessere Abschneiden Sachsens auch davon abhängig, was wir hier im Landtag tun. Auch hier hat es die Koalition leider verpasst, dem gemeinsamen

Änderungsantrag der GRÜNEN und der Linksfraktion auf Einrichtung eines Verbraucherausschusses zuzustimmen. Dies wäre ein wichtiges Instrument gewesen.

Es bleibt also viel zu tun in der Verbraucherpolitik Sachsens. An der Linksfraktion soll es nicht scheitern; denn die Erstellung des Zweiten Landesberichtes hat bereits begonnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Kritik erkenne ich ausdrücklich an, dass die Staatsregierung und die Koalition offenbar bemüht sind, ihre Verbraucherpolitik zu verbessern; dies möchte ich hier ganz deutlich sagen. Sicher haben wir als Linksfraktion daran einen entscheidenden Anteil. Wir haben beispielsweise vor einem Jahr die Sicherstellung des flächendeckenden Netzes der Verbraucherzentralen gefordert. Der Haushalt brachte mindestens eine finanzielle Stabilisierung. Ob das flächendeckende Angebot auch in Zukunft erhalten wird – darüber können Sie sich sicher sein –, werden wir natürlich immer wieder kritisch beobachten.

Wir fordern in unserem Antrag mehr Transparenz bei den Eichämtern. Sie antworten, dass Sie dies zukünftig sicherstellen wollen. Das ist sehr schön, dann kann ich es mir nämlich ersparen, mit dem Instrument der Kleinen Anfrage diejenigen Informationen abzufragen, die die Behörden bislang der Öffentlichkeit verweigert haben. Gleiches gilt für einen Jahresbericht der Eichbehörden und für den Verbraucherschutzbericht. Auch diese Forderung der Linksfraktion greift die Koalition in ihrem Antrag auf, und die Staatsregierung signalisiert Zustimmung.

Verbraucherschutz, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Thema, das uns nicht erst dann beschäftigen soll, wenn wir den nächsten Fleisch- oder Lebensmittelskandal haben und das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Es ist auch ein wichtiges Thema, das wir nicht dem Parteienstreit opfern sollten. Deshalb freue ich mich, dass die Staatsregierung ihr parteipolitisches Ressentiment beiseite gelegt hat und unseren Vorschlägen folgt. – Ich rechne mit der Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erteile das Wort der Fraktion der CDU; Frau Schmidt, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs feststellen, dass der hier vorgelegte Antrag suggeriert, dass sich allein die Linksfraktion.PDS um den Verbraucherschutz in Sachsen kümmert.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Dass dem nicht so ist, belegt die Beratung des Wirtschaftsausschusses in der Sitzung zum Koalitionsantrag mit dem Titel „Neukonzeption Verbraucherberatung“. – So weit diese Eingangsfeststellung.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Bei dem schon zitierten Länderranking, dem Verbraucherschutzindex der Bundesländer, welches der Bundesverband Verbraucherzentrale in Auftrag gab, wurde das Engagement der 16 Bundesländer beim Verbraucherschutz verglichen. Dabei wurde anhand von 53 Indikatoren die verbraucherpolitische Leistungsbilanz in den Teilbereichen Landesregierung, Landtag, Kontrollbehörden – hier: Lebensmittelüberwachungs- und Eichbehörden –, die Leistungsfähigkeit der Verbraucherzentralen in Abhängigkeit von der Ressourcenbereitstellung durch die Länder sowie als Querindex Innovation und Transparenz untersucht.

Im Vorwort dieses Verbraucherschutzindex der Bundesländer steht – ich zitiere –: „Das Kernergebnis des Verbraucherschutzindex der Bundesländer lautet: Alle Bundesländer bleiben im Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht den Verbraucherschutzindex der Bundesländer als Einladung an die Politik, in Bund und Ländern über die bestmöglichen zukünftigen verbraucherpolitischen Strukturen in Deutschland nachzudenken.“

Sachsen hat in der Gesamtbewertung – dies sagte meine Vorrednerin bereits – den letzten Platz belegt. Bei der Auswertung der Stärken-Schwächen-Analyse wurden jedoch auch zwei Anstriche als Stärken festgestellt. Der erste Stärken-Anstrich hebt die vor allem für ein Flächenland gute geografische Erreichbarkeit und der zweite Stärken-Anstrich das gute Internetangebot hervor.

Der praktische Verbraucherschutz ist jedoch die Aufgabe der Verbraucherzentrale Sachsen. Dort vollziehen sich in der Praxis Verbraucherberatung, Verbraucherinformation, Verbraucherbildung und Verbraucherinteressenvertretung – wie jüngst in der Sammelklage zum Thema „Gaspreise“.

Wie in vielen anderen Bereichen müssen auch hierfür der Landtag und die Arbeit der Staatsregierung Rahmenbedingungen schaffen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat der Zuwendungsgeber, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Verbraucherzentrale Sachsen aufgefordert, sich einer Vielzahl von Modernisierungen zu stellen. An diese Auflage war die Zahlung der Zuwendung gekoppelt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im April 2004 ein Umstrukturierungs- und Modernisierungskonzept erarbeitet. Dieses hätte jedoch wesentliche Einschnitte gebracht. Nach diesem Konzept gäbe es nur noch fünf Beratungsstellen und einen Personalabbau von 15 Stellen.

Dann fanden die Landtagswahlen 2004 statt. Man verständigte sich in der Koalitionsvereinbarung darauf – ich zitiere –: „Die unabhängigen Verbraucherinformationen und die individuelle Verbraucherberatung durch die Verbraucherzentrale Sachsen werden auf dem Niveau des Haushaltsansatzes 2004 gesichert.“

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Auf Druck der Opposition!)

Damit ist die Erwartungshaltung formuliert, das gegenwärtige Niveau bei der Verbraucherinformation und der individuellen Verbraucherberatung beizubehalten. Aufgrund dieser neuen Situation hat der Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen die zuvor getroffenen unternehmerischen Entscheidungen einstimmig zurückgenommen. Ich darf dazu sagen, dass ich selbst in diesen Prozess eingebunden war, da ich zu diesem Zeitpunkt und auch heute dem Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen angehöre.

Somit können die erreichte Flächendeckung und der Umfang des Dienstleistungsangebotes für die sächsischen Verbraucher auch weiterhin erhalten bleiben.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Dennoch wird es notwendig sein, sich zu modernisieren, um den gestiegenen Ansprüchen der Verbraucher entsprechen zu können. Diese Absicht fand ihren Niederschlag im Umstrukturierungs- und Modernisierungskonzept zur Erhöhung der Effizienz der Tätigkeit der Verbraucherzentrale Sachsen und gibt den Konzeptrahmen in einem ZehnPunkte-Programm vor. Es enthält unter anderem die Erarbeitung eines Leitbildes der Verbraucherzentrale Sachsen sowie die Verbesserung des Qualitätsmanagements, die Aufrechterhaltung eines optimalen Angebots in der Fläche, die bedarfsorientierte Veränderung der Öffnungstage und der Beratungszeiten, die Erhöhung des Angebotes an Fach-, Spezial- und Terminberatungen zur Steigerung der Eigeneinnahmen sowie die bessere Einbindung der Kommunen in das Angebot der Verbraucherzentrale Sachsen.

Dieses Konzept soll bis zum 30. Juni 2006 umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, es gibt nichts, was nicht noch verbessert werden kann.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Ich sehe vor diesem Hintergrund die Verbraucherzentrale Sachsen gut aufgestellt. Sie wird, nachdem auch der Landtag und die Staatsregierung ihre Schularbeiten gemacht haben, beim nächsten ins Haus stehenden Verbraucherschutzindex mit Sicherheit auf einigen Plätzen weiter vorn ankommen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Martin Dulig, SPD, und der Staatsregierung)