Ich denke, wenn sich eine Kommune Mühe gibt, eine Schule zu verkaufen, aber aufgrund der Lage am Immobilienmarkt – Sie alle kennen das – diese Schule nicht veräußern kann, sollte sie nicht gezwungen sein, die Fördermittel zurückzugeben.
Ich empfehle Ihnen, zur Klarstellung unseren Änderungsantrag anzunehmen, den ich hiermit eingebracht habe. Das ist in der Tat nur ein kleines Trostpflaster für die von den Schulschließungen betroffenen Gemeinden. Es ist am Ende sicherlich nur ein Herumdrehen an den Nebenwirkungen der Schulschließungspolitik. Nichtsdestotrotz, es hilft in einzelnen Fällen. Auch deshalb unterstützen wir diesen Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Fachfrau, Frau GüntherSchmidt, ist plötzlich erkrankt. Deshalb werde ich jetzt zu diesem Thema den vorbereiteten Redebeitrag halten.
Um es gleich vorwegzunehmen: Meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Ich habe gerade überlegt. Wir hatten noch keinen Antrag im Verfahren, aber es gab eine dementsprechende Pressemitteilung vor einem halben Jahr.
Wie gesagt, wir stimmen zu. Allerdings tun wir das widerwillig und schweren Herzens, einzig und allein aus der Kenntnis der Finanzlage der sächsischen Kommunen heraus, die als Schulträger betroffen sind.
Im Mai dieses Jahres, auf dem Höhepunkt der Debatte um die vom neuen Kultusminister angekündigten Schulschließungen und Mitwirkungsentzüge, wurde die Öffentlichkeit erstmals auf das so genannte Problem aufmerksam gemacht.
Der Sprecher des Kultusministeriums ließ damals verlauten, dass die betroffenen Bürgermeister bereits im März 2005 über das Problem informiert worden seien und damit rechnen müssten, dass Fördermittel für Investitionen und Schulgebäude zurückgefordert würden.
Aus finanzpolitischer Sicht schien diese Haltung damals nachvollziehbar und schlüssig in die fiskalpolitisch motivierte Schulpolitik des Kultusministeriums zu fallen und sich nahtlos in die Liste der Grausamkeiten von Schulschließungen und Lehrerstellenkürzungen einzufügen.
Wie konnte es dazu kommen? Fördermittel für die Sanierung von Schulbauten werden in Sachsen mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren ausgereicht. Schulträger, welche vom Kultusministerium einen positiven Bescheid für ihre investiven Maßnahmen erhielten, konnten also ziemlich sicher sein, dass ihr Schulstandort zumindest diese 25 Jahre sicher ist. Häufig war es tatsächlich so, dass die Träger der Schulnetzplanung, was inzwischen ein Synonym für Schulschließungen ist, in eigener Verantwortung mehrere Standorte gegeneinander abgewogen haben und sich in der Sicherheit, wenigstens eine sanierte Mittelschule oder ein auf dem neuesten Stand der Technik befindliches Gymnasium ihr Eigen nennen zu können, für die Schließung der überzähligen Standorte entschieden.
Das Kultusministerium hatte erreicht, was es wollte: Wohnortnahe Beschulung gehört mehr und mehr der Geschichte an. Aber die kommunalen Verantwortungsträger waren aufgrund finanzieller Zugeständnisse bereit, die Schulschließungen mitzutragen. Niemand im Lande hätte ernsthaft damit gerechnet, dass jemand auf die Idee käme – von Einzelfällen vielleicht abgesehen –, derart modernisierte Schulstandorte infrage zu stellen oder gar zu schließen. Dazu bestand auch kein Anlass. Vonseiten des Kultusministeriums wurde schließlich immer betont, dass das einzige Ziel der Schulnetzplanung sei, ein langfristig bestandskräftiges Schulnetz für ganz Sachsen zu ermöglichen. Inzwischen wissen wir, dass tatsächlich mehrere dutzend Schulen von Mitwirkungsentzug bzw. Schulschließung betroffen sind, bevor die 25-jährige Zweck
Über die pädagogischen Aspekte haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach ausgiebig debattiert. Der rettende Strohhalm für die Koalition, um einigermaßen seriös aus dem Unterfangen herauszukommen, ist die Voraussetzung, auf die Rückzahlung der Fördermittel zu verzichten, wenn die Schulgebäude weiterhin öffentlich genutzt werden. Das heißt ausdrücklich nicht Verkauf oder Nutzung zu privatwirtschaftlichen Zwecken. Man könnte sich also vorstellen, den örtlichen Jugendklub oder die Volkshochschule in den Schulhäusern zu etablieren. Allerdings bedarf es einer gehörigen Portion Optimismus zu glauben, dass dies auf Dauer durchzuhalten, das heißt vonseiten der kommunalen Träger auch wirtschaftlich zu verkraften ist. Die Kommunen können also verzweifelt wählen zwischen Pest und Cholera, Rückzahlung der Fördermittel oder finanzieller Überforderung durch den laufenden Betrieb.
Wie gesagt, unsere Fraktion wird dem Antrag der Koalition zustimmen. Allein die Tatsache aber, dass ein solcher Antrag notwendig ist, zeigt uns deutlich, dass die den Schulträgern aufgezwungene Schulnetzplanung kurzsichtig und verantwortungslos war. Zu gegebener Zeit werden wir von der Staatsregierung einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung dieses Antrages einfordern und wissen wollen, welche Schulen welcher weiteren Nutzung zugeführt wurden und wie das darin enthaltene Problem der anteiligen Förderung aus EU-Mitteln noch gelöst wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei kurze Anmerkungen noch zu Frau Simon und Herrn Herbst. Sie haben von Fördermittelverschwendung gesprochen. Man kann in diesem Zusammenhang nicht ausblenden, dass es sowohl zur Schulnetzplanung als auch zur Bereitstellung von Fördermitteln für die bestehenden Schulen keine Alternative gab, dass es aber im Umkehrschluss durchaus Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene gab, bei der Schulnetzplanung auf diese getätigten Investitionen Rücksicht zu nehmen. Das heißt, man muss nicht unbedingt die Schulen zur Schulschließung vorschlagen bzw. infrage stellen, die erst frisch saniert worden sind. Insofern muss man das ein Stück weit differenzierter sehen.
Herr Leichsenring, es ging in unserem Antrag nicht um eine marginale Änderung Ihres Antrages. Das ist einfach nicht wahr. Wenn Sie Ihren Änderungsantrag noch einmal hernehmen, werden Sie sehen, dass er sich von unserem Antrag grundlegend unterscheidet. Sie gehen von einem pauschalen, undifferenzierten Verzicht aus. Das ist aber aus haushalts- und verwaltungsrechtlicher Sicht so nicht machbar. Wir haben mit unserem Antrag das Machbare
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Herr Staatsminister Flath, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst bin ich Herrn Abg. Leichsenring dankbar, dass er das Thema Schulschließungen in Zusammenhang mit dem Thema Geburtenrate gebracht hat, weil das nämlich richtig ist. Was falsch war, Herr Leichsenring, war dann Ihre Behauptung, eine Geburtenrate hätte etwas mit der jeweiligen Regierung zu tun.
Das ist wissenschaftlich überhaupt nicht belegt, Herr Leichsenring. Es gibt einen wissenschaftlichen Zusammenhang: Je höher der Wohlstand in einem Land, desto niedriger die Geburtenrate und je größer die Armut – und man könnte hinzufügen, je korrupter und schlechter eine Regierung –, desto höher ist die Geburtenrate. So ist nun mal leider die Wirklichkeit.
Wann immer von Schule die Rede ist, muss ein Kultusminister halt aushalten, dass ihm vorgehalten wird, er würde eine Schulschließungspolitik betreiben.
Ich habe nicht die Illusion, dass sich das bessert; das wird nächstes Jahr und übernächstes Jahr auch so sein.
Ich empfehle Ihnen die Lektüre der „Zeit“. Lesen Sie dort ein Interview mit Prof. Prenzel, wie Deutschland bewundernd auf sächsische Schulpolitik schaut. Die Schulschließungen haben etwas damit zu tun, dass wir in Sachsen Qualität erhalten wollen, und dass es uns bis zum heutigen Tag gelungen ist zu verhindern, dass in Sachsen Hauptschulen entstehen.
Es ist mir vollkommen klar, dass das Ganze schmerzlich und mit Ängsten bei Kommunen verbunden ist. Ich habe mehrfach erklärt – und so will ich das auch heute im Hohen Hause tun –, dass die Sorge der Kommunen, wenn eine Schule geschlossen wurde – – Jetzt habe ich mich selbst schon angeschlossen. Ich muss mich korrigieren. Ich meine nicht, dass eine Schule geschlossen wurde, sondern die Kommunen schließen ihre Schulen schließlich selbst,
weil es anders überhaupt nicht möglich ist. Wer eine Schule öffnet, kann sie auch selbst nur schließen.
(Uwe Leichsenring, NPD: Frechheit! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht sorgen!)
Die Sorge, dass sie anschließend fürchten, Fördermittel zurückzahlen zu müssen, ist der Staatsregierung nicht gleichgültig. Das erkläre ich heute zum Antrag von CDU- und SPD-Fraktion.
Im Übrigen sei mir noch eine Bemerkung gestattet, Herr Prof. Porsch. Ihre Abg. Frau Simon hat hier ein paar Beispiele gebracht, die tatsächlich auch stimmen. Nur, jetzt der Staatsregierung vorzuhalten, dass sie dort gefördert hat, finde ich nicht in Ordnung. Darüber ärgert sich heute auch mein Ministerium. Dort sind Erwartungen, die die Kommune hatte, nicht in Erfüllung gegangen. Wissen Sie, wer dafür gesorgt hat, dass diese Erwartungen nicht Erfüllung gegangen sind?
Nein, das war eine freie Entscheidung – davon halten Sie nicht viel, Herr Prof. Porsch – der Bürger, eine freie Entscheidung der Eltern und der Kinder, dass sie diese Schule nicht angenommen haben. Es erfolgte ein Mitwirkungsentzug, weil die notwendige Schülerzahl nicht zusammengekommen ist.
Insofern erfolgt meine Stellungnahme für die Staatsregierung in Kontinuität. Wir haben mehrfach erklärt, dass die derzeitigen förderrechtlichen Regelungen genügend Spielraum gewähren, jeden Einzelfall sachgerecht zu behandeln. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat bereits im Jahr 1999 in Abstimmung mit dem Sächsischen Rechnungshof Hinweise gegeben, wie dabei sachwidrige Härten vermieden werden können. Insbesondere sind die Vorgaben der Sächsischen Haushaltsordnung flexibel genug, um in dem ausdrücklich zugestandenen Ermessensspielraum die Einzelfälle sachgerecht zu entscheiden.
So kann etwa dem Antragsbegehren der beiden Fraktionen CDU und SPD in den Fällen entsprochen werden, in denen eine schulische Nachnutzung durch einen anderen Schultyp erfolgt oder eine Nachnutzung in Form einer Pflichtaufgabe der Kommune vorgenommen wurde.
Um jene Fälle zu erfassen, die über die eben genannten hinausgehen – solche Fälle wird es hier auch geben –, haben sich das Sächsische Staatsministerium der Finanzen und mein Haus dahin gehend verständigt, dass nunmehr bis Ende des Monats, also bis Ende November, eine nochmalige Prüfung vorgenommen wird, ob möglicherweise ergänzende Regelungen notwendig sind. Neben dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen werden auch der Sächsische Rechnungshof und die Regierungspräsidenten in die Prüfung einbezogen. Bis zu einer Entscheidung darüber sind die Bewilligungsbehörden
Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Sächsische Staatsregierung den geäußerten Sorgen der Kommunen mit Augenmaß begegnet, womit auch dem weiteren Antragsbegehren der beiden Fraktionen entsprochen werden kann.