Protocol of the Session on November 10, 2005

Dann für die Linksfraktion.PDS Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kreisgebietsreform ist ohne Zweifel eine Angelegenheit, über die hier im Landtag debattiert werden muss und auch debattiert werden wird. Eine von der NPD-Fraktion beantragte Aktuelle Debatte ist dafür jedoch die denkbar schlechteste Grundlage. Dies gilt umso mehr, als die so genannten Nationaldemokraten das Thema ganz ungeniert geklaut haben. Ich lege Wert darauf, das hier festzustellen. Die FDP-Fraktion hatte rechtzeitig und deutlich vor der NPD-Fraktion eine entsprechende Debatte beantragt. Dies soll nun durch die NPD ausgehebelt werden, weil sie aufgrund ihrer momentanen Stärke nach der geltenden Geschäftsordnung eher zum Zuge kommt. Ich habe von der NPD natürlich keinen parlamentarischen Anstand erwartet. Das wusste ich schon vor diesem Vorgang. Das ist völlig klar.

(Uwe Leichsenring, NPD: Das sagen gerade Sie!)

Niemand kann erwarten, dass wir bei dieser Vorgehensweise den Rechten den Gefallen tun, dies noch dadurch zu sanktionieren, dass wir die unbestritten notwendige Aussprache auf der Basis ihres Antrages durchführen. Ich denke, hierin sind sich alle demokratischen Fraktionen des Landtages einig. Wir werden die Debatte führen – an anderer Stelle und zu anderer Zeit. Dann werden wir uns auch inhaltlich mit dem Thema auseinander setzen.

Vielen Dank!

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der FDP und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Ich rufe die SPD-Fraktion auf. Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die FDP-Fraktion? – Ebenfalls nicht. GRÜNE? – Auch nicht. Staatsregierung? – Auch nicht.

Dann übergebe ich wieder der NPD-Fraktion das Wort. Herr Leichsenring, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir die Diskussionskultur erlebt haben, die die so genannten Demokraten immer beschwören, möchte ich dennoch sachlich noch etwas zu dem Thema sagen.

Die Schlagzeilen über die Finanzmisere – sie betrifft Bund, Länder und Gemeinden – sind nicht überhörbar und beeinflussen zunehmend den Gesetzgebungsprozess. So verhält es sich auch mit dieser sächsischen Verwaltungsreform, die sicherlich durch die Finanzsituation geprägt ist.

Meine Damen und Herren! Es gibt aber auch Werte, die man nicht in Geld umtauschen kann. Die kommunale Selbstverwaltung findet, wie vorhin schon ausgeführt, ihre Verankerung in § 28 Grundgesetz. Die kommunale Selbstverwaltung ist Bestandteil des deutschen Staatsrechts und geht auf den Gedanken der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung, entstanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts, zurück. Verankert wurde sie 1935.

Ziel der kommunalen Selbstverwaltung ist es, durch die demokratische Mitwirkung der Bürger sozusagen von innen, um nicht zu sagen, von unten, den Staat lebendiger zu gestalten. Auch in Sachsen würden sich durchaus Möglichkeiten auftun, den Sparzwang einerseits und die kommunale Selbstverwaltung andererseits zu verbinden. Sachsen-Anhalt ist heute mehrmals angesprochen worden. Das ist vielleicht nicht das leuchtendste Beispiel für ein prosperierendes Land, aber wie man dort die Regierungspräsidien abgeschafft und durch ein zentrales Landesverwaltungsamt ersetzt hat, nötigt Respekt ab. Ob das Landesverwaltungsamt sein muss, wage ich zu bezweifeln. Aber man hat dort ziemlich stark geschnitten und die Regierungspräsidien, die so überflüssig wie ein Kropf sind, abgeschafft.

Ich verstehe nach wie vor nicht, warum man in Sachsen bislang so stur an den Regierungspräsidien festhält. Ich weiß nicht, ob sie nur zum Parken von Beamten dienen. Ein richtiger Sinn ist jedenfalls nicht erkennbar.

Daran anknüpfend wurden durch die geplante Funktionalreform staatliche Aufgaben auf die Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte „herunter übertragen“. Auch das würden wir gern in Sachsen erleben.

Bei solch einem Durchreichen von Kompetenzen ist es allerdings notwendig, dass das Konnexitätsprinzip eingehalten wird. Was das betrifft, sind alle, die kommunalpolitisch aktiv sind, gebrannte Kinder; denn die kommunale Belastung durch bundesrechtlich normierte Sozialabgaben wird immer höher. Ausgabenwirksame Bundesgesetze zulasten der Kommunen gehören mittlerweile zum politischen Alltag. Das darf nicht passieren, wenn es diese Verwaltungsreform geben sollte. Dieser durch die Missachtung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung manifestierte Verfassungsbruch – das ist es aus unserer Sicht – muss aufhören, da sonst die politische Macht des Bundes immer erdrückender auf die kommunalen Gliederungen wirkt. Sie werden es aber nicht hinnehmen, dass die verfassungsrechtlich gesicherte Rechtssituation der Gemeinden ausgehebelt wird, und sind der Ansicht, dass die Verwaltung in den Gemeinden und Kreisen für die Bürger vor Ort essenziell wichtig ist.

Deswegen fordern wir die Staatsregierung auf, die in der Diskussion stehenden Varianten der Verwaltungsreform im Rahmen einer Volksabstimmung dem Souverän vorzulegen und diesen entscheiden zu lassen.

In Kurzform also: Verwaltungsreform ja, Gebietsreform nur nach Zustimmung durch die Bürger, Regierungspräsidien möglichst schnell streichen.

Ich will es an dieser Stelle damit bewenden lassen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Hahn, der sich im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz so sehr für den Kreis einsetzt – zumindest gibt er das vor –, hatte heute nicht viel beizutragen. Er hat seine alten Plattitüden aufgetischt. Aber das wird an anderer Stelle noch zu bereden sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die 2. Aktuelle Debatte, beantragt von der Fraktion der NPD

zum Thema „Die Bedeutung der Landkreise für eine funktionierende Verwaltung“, abgearbeitet. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und des Heilberufezuständigkeitsgesetzes

Drucksache 4/2829, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/3244, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu den Beratungen. Ich frage zunächst den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Gerlach, ob er das Wort wünscht. – Das ist der Fall. Bitte.

Verehrter Herr Präsident, ich nehme nur deshalb das Wort, weil eine redaktionelle Änderung vorzunehmen ist. Darf ich das gleich an dieser Stelle einbringen?

Bitte schön.

Der Änderungsantrag liegt Ihnen allen vor. Die redaktionelle Änderung umfasst die Umbenennung von Absätzen. Ich zitiere aus dem Änderungsantrag:

„In Artikel 1 Nr. 26 wird nach Buchstabe d) folgender Buchstabe d1) eingefügt:

‚d1) Im neuen Absatz 6 wird die Angabe ‚Absatz 4’ durch die Angabe ‚Absatz 5’ ersetzt.“

Inhaltlich wird nichts verschoben; es handelt sich um reine redaktionelle Änderung. Sie ist aber wichtig für das Gesetz.

Vielen Dank.

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir über den vorliegenden Entwurf artikelweise in der Fassung, wie der Ausschuss sie vorgeschlagen hat, abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung selbst.

Ich rufe das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und des Heilberufezuständigkeitsgesetzes auf. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, Drucksache 4/3244, ab. Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer der Überschrift in der Fassung des Ausschusses die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Hand

zeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Artikel 1 Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes, Nummern 1 bis 25. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 mit den Nummern 1 bis 25 mehrheitlich zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 1 Nummer 26. Hier liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 4/3367 vor. Er ist eben eingebracht worden. Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag zugestimmt.

Ich bin gerade darüber informiert worden, dass der Änderungsantrag nicht die Nummer 26 komplett ersetzt, sodass ich noch über den Rest der Nummer 26 abstimmen lasse. Wer dem übrigen Teil der Nummer 26 im Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem auch zugestimmt.

Jetzt lasse ich über die Nummern 27 bis 31 im Artikel 1 abstimmen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist den Nummern 27 bis 31 zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2 Änderung des Heilberufezuständigkeitsgesetzes. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 2 zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 3 Neufassung des Heilberufekammergesetzes. – Wer dem Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 3 zugestimmt.

Schließlich Artikel 4 In-Kraft-Treten. Wer dem Artikel 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem auch zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung Änderungen beschlossen worden sind, wird die Beratung zu

einem späteren Zeitpunkt, das heißt morgen, fortgesetzt. Damit sind die 2. Beratung und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Wir liegen gut in der Zeit. Deswegen rufe ich jetzt einen weiteren Gesetzentwurf auf.