Protocol of the Session on September 22, 2005

Wie gesagt, ich kann verstehen, dass sich der eine oder andere Händler, der ein solches Angebot nicht hat, durch diese Regelung benachteiligt fühlt. Wir müssen aber immer bedenken, dass eine generelle Freigabe der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen bereits nach dem Grundgesetz ausgeschlossen ist. Das Ladenschlussgesetz erlaubt es allerdings nicht, alle Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, so auch Weihnachtsmärkten, an Sonn- und Feiertagen im Dezember zu öffnen. Da in diesem Jahr – das mag holzschnittartig klingen – der 1. Advent auf den 27. November fällt, ist eine generelle Ladenöffnung am 1. Advent aufgrund einer Verordnung der Landkreise beziehungsweise Kreisfreien Städte grundsätzlich möglich.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschlussgesetz, wonach dem Bundesgesetzgeber eine grundsätzliche Neugestaltung des Ladenschlussgesetzes verwehrt ist, hat die Sächsische Staatsregierung im September 2004 einen Gesetzentwurf der Länder unterstützt, nach dem die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Länder übergehen soll. Das noch gültige Ladenschlussgesetz ist allerdings noch nicht geändert worden. Die Gesetzgebungskompetenz wird durch die vorgezogene Bundestagswahl voraussichtlich im nächsten Jahr auf die Länder übertragen werden. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt eine weitere Bundesratsinitiative, wie sie die FDP vorschlägt, in der zudem nur über eine Vorschrift des Ladenschlussgesetzes entschieden werden soll, nicht zielführend. Der Vorschlag der PDS, sich § 23 Abs. 1 zu widmen – – Wo ist Kollege Tischendorf? Er hört leider nicht zu. Es ärgert mich, wenn man erst die Themen anspricht, aber dann, wenn man informiert werden kann, nicht mehr zuhört. Das ist nicht in Ordnung!

(Beifall bei der CDU – Klaus Tischendorf, Linksfraktion.PDS: Ich höre schon zu!)

Die Übertragung, die nach § 23 Abs. 1 möglich ist, haben wir vorgenommen, indem die Landkreise und Kreisfreien Städte das im Rahmen des Ladenschlussgesetzes Mögliche entscheiden können. Das bedeutet – ich will es noch

einmal deutlich sagen –: Erzgebirgsartikel dürfen an 40 Sonntagen im Jahr in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr verkauft werden, also auch an den Sonntagen im Dezember, obwohl eine andere Regelung, nämlich § 14 Ladenschlussgesetz, dies verbietet. An welchen Sonntagen diese Ausnahmeregelung angewandt wird, wie man die 40 Sonntage verteilt, also auch im Dezember und damit im Advent, ist durch Rechtsverordnung der Kreisfreien Städte und Landkreise zu regeln. Die entsprechende Möglichkeit besteht also bereits; sie sollte genutzt werden.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

Was § 23 Abs. 1 betrifft, müssen wir aber auch wissen: Er hat nach der Flutkatastrophe im Jahre 2002 Anwendung gefunden. Der Paragraf ist ursprünglich für Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit Katastrophen geschaffen worden. Eine Katastrophe wünsche ich den wackeren Menschen im Erzgebirge nun wirklich nicht! Es wird aber deutlich, dass wir insoweit nur eingegrenzte Handlungsmöglichkeiten haben. Wir haben das, was der Sächsischen Staatsregierung möglich ist, bereits möglich gemacht. Ich wiederhole: Erzgebirgsartikel dürfen verkauft werden. Probleme ergeben sich bei der Öffnung von Boutiquen, Discountern und anderen Handelseinrichtungen.

Die Gestaltungsspielräume im Rahmen des bestehenden Ladenschlussgesetzes können, wie ich soeben ausgeführt habe, in Sachsen derzeit nur durch die Landkreise und Kreisfreien Städte ausgeschöpft werden. Ich weiß, dass man sich der Problemlage in der Region bewusst ist; man weiß, was gewünscht wird. Aber man darf sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Ich bin mir sehr sicher, dass die vor Ort Verantwortlichen die bestehenden Möglichkeiten nutzen können und nutzen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung wird an dem Thema dranbleiben. Ich fände es gut, wenn Sie heute dem Antrag der Koalition zustimmen könnten.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich bitte nun um das Schlusswort der FDP-Fraktion. Herr Zastrow, bitte.

Das Thema geht mir doch ein bisschen zu Herzen. Ich habe im Laufe des letzten Jahres erfahren müssen, wie zäh in der Politik alles ist. Einen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen: Was ist innerhalb des letzten Jahres passiert? Wir wissen es: Ihr NochKanzler – ich hoffe, das wird nicht noch ein Jahr dauern – hat es immerhin geschafft, Neuwahlen auszurufen. Das bekommen wir hin. Wenn es um uns selbst geht und um alles, was dazugehört, geht es schnell. Wir schaffen es aber nicht, innerhalb eines Jahres dieses Problem im Interesse der Betroffenen zu lösen. Das halte ich für eine Schande.

Wir halten unseren Antrag natürlich aufrecht, werden aber im Zweifel auch dem Antrag von CDU und SPD zustim

men. Er enthält wenigstens ein kleines Versprechen; vielleicht wird doch einmal etwas daraus. Ich vermute aber, dass wir in einem Jahr dasselbe Problem besprechen müssen.

(Beifall bei der FDP – Staatsminister Thomas Jurk: Wo waren denn die FDP-regierten Länder im letzten Jahr?)

Nun bitte ich noch um das Schlusswort der Fraktionen von SPD und CDU. Herr Petzold, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion stimmt mich gleichermaßen froh wie traurig. Froh bin ich darüber, dass weitgehend Übereinstimmung hinsichtlich der Zustimmung zu unserem Antrag besteht. Das haben die Händler, die Menschen insgesamt im Erzgebirge, einer strukturschwachen grenznahen Region, wirklich verdient. Vielleicht finden sich intelligente Lösungen, die auf andere Regionen übertragen werden können.

Traurig stimmt mich, dass die Debatte und der klar formulierte Antrag für Generalabrechnungen und allgemeine Politikdebatten genutzt wurden. Diese ernste Problematik im Erzgebirge ist hier missbraucht worden. Das bedauere ich.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Städte im Erzgebirge haben ein großes Problem, und sie haben es jetzt.

(Zurufe von der FDP: Richtig!)

Die jahrelang geübte Praxis der Öffnung von Geschäften an Adventssonntagen soll nicht mehr möglich sein. Die Koalitionsfraktionen appellieren mit ihrem Antrag an alle Beteiligten, nach Möglichkeiten zu suchen, dass auch im kommenden Jahr die bisherige Praxis fortgeführt werden kann.

(Beifall der Abg. Margit Weihnert, SPD)

Wir bitten die Staatsregierung nochmals, sich mit Regierungspräsidium und Landratsamt zusammenzusetzen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Vielleicht ergeben sich dann auch Ansatzpunkte für andere Regionen.

(Beifall bei der CDU)

Dem Antrag der FDP werden wir natürlich nicht zustimmen. Die Gründe sind ausreichend dargelegt worden. Ich betone nochmals: Wir wollen in diesem Fall eine kurzfristige Lösung. Die Gesetzgebungskompetenz insgesamt gehört in Länderhand. Wir dürfen nicht einen einzelnen Paragrafen herausgreifen, sondern eine umfassende Diskussion ist notwendig. Der Diskussionsbeitrag des Kollegen Hähnel – er kommt aus der Praxis – hat gezeigt: Was für das Erzgebirge und das Vogtland gut ist, muss nicht unbedingt für andere Regionen gut sein. Darüber sollte einmal umfassend diskutiert werden.

Wir wollen den Handel ankurbeln. Wir wollen aber auch keine ungehemmten Öffnungszeiten, die der Verfassung, den christlichen Grundwerten für die Familie und der Existenz unserer mittelständischen Händler entgegenlaufen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Das sind wir den vielen Menschen im Erzgebirge schuldig.

Glück auf!

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Herr Zastrow möchte noch etwas mitteilen.

Da das Abstimmungsverhalten klar ist, können wir die Sache beschleunigen. Ich ziehe meinen Antrag auf namentliche Abstimmung zurück.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wir beginnen in der Abstimmung mit dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/2866. Wer dieser Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe die Drucksache 4/2485 der Fraktionen CDU und SPD auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Hier sehe ich auch keine, damit Einstimmigkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Investitionen für Erneuerbare Energien im Staatshochbau des Freistaates

Drucksache 4/2861, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Reihenfolge in der ersten Runde: GRÜNE, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort. Herr Weichert, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute haben wir bereits über Gaspreise, über Strompreise und über Benzinpreise gesprochen. Es ging in allen Fällen um den Energiemarkt, der von steigenden Preisen und knapper werdenden Ressourcen gekennzeichnet ist. Noch nicht haben wir über ein Thema gesprochen, das eng mit dem Geschehen auf dem Energiemarkt verknüpft ist, nämlich den Klimaschutz.

Meine Damen und Herren! In unserem Antrag geht es um beides: um den Energiemarkt und den Klimaschutz, und es geht zum Dritten um die wirtschaftlichen Potenziale, die sich für den Freistaat auf einem äußerst zukunftsträchtigen Markt eröffnen.

In Sachsen entstehen zurzeit durch die neuen Energien zahlreiche Arbeitsplätze. Einige Beispiele: In Dresden erweitert Solarwatt seine Kapazitäten: 150 Neueinstellungen stehen an. In Freiberg baut die Solarworld AG aus: 300 Arbeitsplätze. Hoyerswerda verkündet die Ansiedlung eines amerikanischen Investors für Dünnschichtsolaranlagen: 450 Arbeitsplätze. In Leipzig warten und hoffen wir, lieber Minister Tillich, gespannt auf die Ansiedlung des Biomasseforschungszentrums, wieder 100 Arbeitsplätze. Das sind, meine Damen und Herren, nur die Nettoarbeitsplätze in der Produktion und Forschung. Hinzu kommen die Arbeitsplätze für Ingenieure, für die Planer, für die

Installateure und Elektriker. Sie sehen, wir können konstatieren: Die erneuerbaren Energien in Sachsen sind ein wachsender Markt.

Auf der anderen Seite haben wir eine Landesregierung, die sich bereits im Jahr 2001 aus Gründen des Klimaschutzes verpflichtet hat, beim Einsatz erneuerbarer Energien eine Vorbildfunktion auszuüben. Wir haben eine Landesregierung, die hier schon mehrfach für den Ausbau der Biomasse in Sachsen rhetorisch Einsatz gezeigt hat. Wir haben eine Koalition, die unseren Antrag in ihrer Koalitionsvereinbarung bereits vorweggenommen hat. Dort heißt es, ich zitiere CDU und SPD zum Thema Energie und Klimaschutz: „Durch den vorbildlichen Einsatz moderner Energietechniken in den Gebäuden des Landes wird der Freistaat Sachsen weiter einen besonderen Beitrag leisten.“

Die Voraussetzungen also, dass unser Antrag hier im Landtag eine breite Mehrheit erhält, sind folglich allerbestens. Ich denke, wir sind einer Meinung, dass unser Antrag finanzpolitisch sinnvoll, weil kostenneutral, sowie klima- und wirtschaftspolitisch geboten ist. Uns ist schon bewusst, dass wir mit diesem Antrag nur auf einen Teil des zukunftsfähigen Umgangs mit Energie im Freistaat Sachsen zielen. Effizienz und Energieeinsparung müssen den Einsatz erneuerbarer Energien begleiten. Gerade weil es um diesen Dreiklang geht, haben wir die Marge auch nur vorsichtig gewählt. 0,3 % für die Erneuerbaren im Staatshochbau sind nicht viel. Es ist sozusagen ein niederschwelliges Angebot, das wir hier für eine Bauverwaltung unterbreiten, die sich augenscheinlich mit der Thematik besonders angefreundet hat.

Ich habe zum Beispiel erfahren, dass im Neubau des Polizeipräsidiums in Leipzig eine thermische Solaranlage eingeplant war, die sich trotz Fernwärmebindung auch gerechnet hätte. Sie wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen wieder aus den Planungen gestrichen.

Nachdenken sollten wir auch über den Bereich der Bauleistungen, bei denen der Freistaat mitfinanziert und dann Dritte, wie zum Beispiel die Kommunen, den Unterhalt zu tragen haben.