Protocol of the Session on September 21, 2005

Wie ist nun der Ruf der FDP-Fraktion nach mehr Landschafts- und Tierschutz beim Bau von Windkraftanlagen zu bewerten? Zum Thema Tierschutz, Herr Günther, will ich auf Erhebungen der anerkannten Naturschutzverbände verweisen: Laut BUND kommt je Windenergieanlage im Durchschnitt alle zwei Jahre ein Vogel um. Gemäß einer Sammelstudie des Naturschutzbundes Deutschland wurden an Windkraftanlagen in Deutschland seit 1989 269 verendete Vögel und seit 1998 245 verendete Fledermäuse gefunden. Der NABU rechnet, dass jährlich etwa 10 000 Vögel an Windanlagen sterben.

Das ist im Vergleich zu Gefahren, die vom Straßenverkehr oder von Hochspannungsleitungen ausgehen, recht wenig. Der BUND hat ermittelt, dass jährlich allein fünf Millionen Vögel – ich wiederhole: fünf Millionen Vögel! – durch den Straßenverkehr sterben. Offensichtlich scheint der FDP der Schutz der Arten und der Landschaft weniger am Herzen zu liegen als die Ablehnung der Windenergienutzung.

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Die Begründung des Antrages ist mehr als dünn: Eine mündliche Anfrage im Juli-Plenum nach den Motiven der unteren Bauaufsichtsbehörden, keine Sicherheitsleistungen für den Rückbau von Windkraftanlagen zu verlangen, hätte nicht die gewünschte Antwort ergeben. Meine Damen, meine Herren von der FDP: Eine Kleine Anfrage hätte hier längst Abhilfe geschaffen.

Durch welche Instrumente sichergestellt wird, dass nach Ablauf der Laufzeit von Windenergieanlagen ein landschaftsschutzgerechter Rückbau dieser Anlagen stattfindet, können Sie im Baugesetzbuch unter § 35 – Kollegin Windisch hat bereits darauf verwiesen – unter „Bauen im Außenbereich“ nachlesen. Dazu bedarf es keines Berichtes der Staatsregierung. Schauen Sie bitte in das Baugesetzbuch. Die Aufzählung der zulässigen Vorhaben beginnt bei Betrieben der gartenbaulichen Erzeugung über Vorhaben der öffentlichen Versorgung und reicht bis hin

zu Vorhaben der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.

Da stellt sich schon die Frage, warum ausgerechnet für Windkraftanlagen aus der Kann-Vorschrift für Sicherheitsleistungen gemäß § 72 Abs. 3 der Sächsischen Bauordnung eine Regelvorschrift werden soll. Der Antrag jedenfalls gibt dazu keine Erklärung. Wozu brauchen Sie, meine Herren von der FDP, bei Ihrem – Entschuldigung – vorsintflutartigen Verständnis von Energiepolitik die Sicherheitsleistung für den Rückbau von Windkraftanlagen als Regelfall? In der Branche ist es nicht üblich, Standorte von Windkraftanlagen aufzugeben. Windkraftbetreiber wollen ihre alten Anlagen doch in der Regel durch leistungsfähigere ersetzen, um mehr Strom zu produzieren. Gerade an sehr guten Standorten stehen meist die ältesten Anlagen. Deren Ersatz durch leistungsfähigere Neuanlagen – auch als Repowring bezeichnet – wird in Sachsen früher oder später beginnen. Dafür braucht es keiner Sicherheitsleistung. Wozu dann?

Der wahre Grund ist doch der: Sie wollen gar keinen Ersatz alter Windkraftanlagen durch Neuanlagen. Warum sagen Sie nicht wie Ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen gleich, dass Sie über eine Bundesratsinitiative die Privilegierung der Windkraftanlagen aus dem Baugesetzbuch herausstreichen wollen?

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Damit dann nicht die Altanlagen funktionslos in der Gegend herumstehen, wollen Sie heute mit der Sicherheitsleistung für einen Rückbau vorbeugen. Für derartige Spiele bekommen Sie von uns keine Zustimmung.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Nirgends in Deutschland wird wie in Sachsen mit wichtigen Bausteinen unserer Zukunft so verantwortungslos gespielt. Die politische Verschwörung gegen Windkraftanlagen erreicht mit diesem Antrag den Landtag. Für Sachsens Wasserkraftanlagen ist sie bereits in vollem Gange. Der 2004 in das Sächsische Wassergesetz eingefügte § 136, nach dem die alten Wasserrechte nur dann weitergelten, sofern am 1. Juli 1990 rechtmäßige und betriebsfähige Anlagen vorhanden waren, stellt den Druckpunkt dar. So sind nach Aussage des Betreiberverbandes 220 der 294 sächsischen Wasserkraftanlagen von der Stilllegung bedroht.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Aber Herr Lehmann will ein Atomkraftwerk!)

Dieser Paragraf muss nach Auffassung der Linksfraktion.PDS unverzüglich aus dem Wassergesetz verschwinden, weil er Vermögenswerte und Arbeitsplätze vernichtet. Die Regierungspräsidien Chemnitz und Dresden gehen auf dieser Linie massiv gegen Betreiber von Wasserkraftanlagen vor, es sei denn, es stehen Bundestagswahlen vor der Tür – in den Wochen davor sollte es keine Stilllegung von Wasserkraftanlagen geben, wie man hört.

Nun gibt es in der Tat eine ganze Reihe von Problemen bei der Nutzung der Wasserkraft wie der Windkraft; das wollen wir nicht verschweigen. Auf Letztere will ich noch kurz eingehen. Anwohner beschweren sich über Propellerlärm, Schattenspiele oder Lichtspiele von Windkraftanlagen. Die Probleme müssen sehr wohl in deren Interesse gelöst werden. Wir halten aber wenig von staatlichen Erlassen, mit denen starre Mindestabstände oder Höhenbegrenzungen vorgeschrieben werden.

Für uns besteht der Königsweg in der Festsetzung von Vorrangflächen für die Windkraft in den Regionalplänen sowie im Ausweis dieser Gebiete in den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen. Diese Pläne eröffnen den regionalen Planungsverbänden und insbesondere den Gemeinden die Möglichkeit, passgenau und bezogen auf den Einzelfall landschaftsästhetische Aspekte sowie Umweltbelange durch planerische Festsetzungen zu berücksichtigen. Am wichtigsten ist uns, dass die Aufstellung dieser Pläne öffentlich läuft, also die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind, und dass sie zudem justiziabel sind.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Für die SPDFraktion spricht der Abg. Gerlach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Günther, Windkraftschredderanlagen, Windkraftanlagen bleiben stehen und vergammeln, entstelltes Landschaftsbild usw. – Sie haben eine ganze Menge aus dem Schubkästchen gezogen. Okay, es ist Ihr gutes Recht, hier so zu reden, aber viel ist eigentlich nicht herübergekommen.

Ich fange gleich mal mit dem Letzten an. Ich wohne im Erzgebirge, bin im Erzgebirge groß geworden, und ich gehöre zu den Leuten, die einen gesunden Stolz entwickelt haben auf die Landschaft, in der sie groß geworden sind. Ich bin seit vielen Jahren speziell mit dem BUND, aber auch mit anderen Naturschutzverbänden in einer manchmal sehr heftigen Diskussion darüber, wie das denn mit dem Landschaftsbild und den Windkraftanlagen im Erzgebirge ist. Dann stelle ich eine einfache Frage, und manchmal reduziert sich die Diskussion sehr schnell, manchmal verschwindet sie auch, wenn ich frage: Welches Landschaftsbild aus welchem Jahrhundert möchtet ihr denn gerne haben?

Wir hatten mal ein Jahrhundert im Erzgebirge, als der Silberbergbau hier boomte, in dem es fast keine Bäume mehr gab, und das kann ja nicht gemeint sein. Wir hatten dann Jahrhunderte, in denen Brücken gebaut wurden, die wir heute so mit Vehemenz verteidigen, die wir erhalten, wie das Hetzdorfer Viadukt und ähnliche Dinge, usw. Heute stellen sich die Fragen: Wie schlimm sind die Windkraftanlagen? Wie sehr wird das Landschaftsbild gestört?

Jede Kulturlandschaft hat ihre eigenen Entwicklungen. Auch in Sachsen hat sich gezeigt, dass wir jetzt nach einem gewissen Überschwang – manch einer hat sich vielleicht eingebildet, man könne jeden Flecken nutzen – ein ausgewogenes System haben. Angesichts dessen brauchen Sie nicht noch einmal mit solchen Geschichten wie „Tourismusgebiet Erzgebirge“ anfangen. Das ist eigentlich überholt.

Wenn ich Ihren Antrag richtig lese, dann befürchten Sie eine ungeordnete Hinterlassenschaft durch wild entsorgte, vergammelte oder – wie Sie gesagt haben – herumstehende Windkraftanlagen. Meine Vorredner haben Ihnen schon ziemlich genau gesagt, was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag wollen; das muss ich nicht wiederholen.

Sie nehmen die – aus Ihrer Sicht – unzureichende Antwort auf eine mündliche Anfrage zum Anlass, eine ganze Menge von der Staatsregierung abzufragen. Jede Fraktion hat das Recht, Fragen zu stellen. Dennoch sollte man stets die Angemessenheit von Verwaltungshandeln berücksichtigen. Das machen Sie nicht. Sie wissen genau, wie lange die Regelung in Kraft ist und wie genau die Aussagen sein können, die Ihnen die Staatsregierung geben konnte bzw. geben kann.

Ich habe bei mir bekannten Windenergiefarmen nachgefragt. Mir wurde gesagt, es habe keinen einzigen Fall gegeben, dass in dem Zeitraum, über den wir hier reden, eine Windkraftanlage komplett abgerissen worden sei und der Originalzustand des Geländes, das heißt Acker oder Feld, hätte wiederhergestellt werden müssen. Praktisch würde die Wiederherstellung bedeuten: Abriss des Fundamentes und Auffüllen der Baugrube. Das kostet zwischen 15 000 und 35 000 Euro. Insoweit ist das Baugesetzbuch ziemlich klar. Diese Rücklagen müssen auf Verlangen gestellt werden. Frau Windisch hat deutlich gesagt, dass nur sehr wenige Ausnahmen möglich sind. Als zweite Variante bleibt das Fundament im Boden und wird vom Eigentümer anderweitig genutzt. In beiden Fällen bleiben die Kabel, die in der Regel tiefer als 1,10 Meter liegen, im Boden, da in dieser Tiefe keine Bodenbearbeitung erfolgt.

Die beschriebenen Arbeiten werden also jeweils aus der Rückbaubürgschaft bezahlt. Zu den Ausnahmefällen ist genug gesagt worden. Sie rühren unnötigerweise in etwas herum. Außerdem geht es um eine privatrechtliche Beziehung zwischen dem Windkraftbetreiber und denjenigen, die das Grundstück besitzen. Da ist der Staatseinfluss wohl relativ gering.

Ich habe noch nicht kapiert, welche Probleme Sie bei der Umsetzung dieser Regelung im Land Sachsen entdeckt haben. Ihre Behauptungen haben Sie für mich nicht überzeugend nachgewiesen. Ich kann mir vorstellen, dass Ihr Antrag als Nachhaken auf eine Kleine Anfrage zu verstehen ist, die die FDP-Bundestagsfraktion vor nicht allzu langer Zeit gestellt hat. Darin ging es um die Gefährdung einheimischer Greifvogel- und Fledermausarten durch Windkraftanlagen. Sie selbst sind auf diese Problematik eingegangen. Meine Vorrednerin hat etliche Zahlen,

die sich auf die Bundesrepublik Deutschland beziehen, genannt. Ich wiederhole: Bei 16 500 Windkraftanlagen haben wir im Zeitraum von 1989 bis 2004 etwa 250 tote Vögel und 285 tote Fledermäuse als „Schlagopfer“ zu verzeichnen.

In Ergänzung zu den Ausführungen meiner Vorrednerin nenne ich weitere Zahlen, um die Größenordnung zu verdeutlichen – das scheint mir vorhin untergegangen zu sein – und den Aspekt der Konsequenz zu betonen; darauf legen Sie als FDP doch immer so großen Wert. Laut einer US-amerikanischen Studie sind zwischen 10 000 und 40 000 Vögel mit Windkraftanlagen kollidiert. Dem stehen – im gleichen Zeitraum! – 17 Millionen Vögel gegenüber, die mit Freileitungen, bis zu 40 Millionen, die mit Sendemasten, bis zu 98 Millionen, die mit Gebäuden einschließlich Fenstern, und 60 bis 80 Millionen, die mit Fahrzeugen kollidiert sind. Diese Zahlen liegen um den Faktor 1000 höher als die Zahl der Vögel, die mit Windkraftanlagen kollidiert sind. Wenn Sie also konsequent für die Vögel eintreten wollten, dann müssten Sie die Abschaffung des Fahrzeugverkehrs und den Abbau der Sendemasten fordern.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Sie haben schon eine Menge auf Ihre Wahlplakate geschrieben. Warum soll nicht auch das noch draufstehen?

Im letzten Punkt Ihres Antrags sprechen Sie die Sonderlackierungen an. Von all denjenigen, die von mir befragt worden sind – das ist nicht repräsentativ, aber immerhin –, kennt niemand diese Art Sonderlackierungen; sie werden in der Regel für Flugzeuge angebracht. Sie sollten erläutern, woher Sie die Idee haben.

Aus unserer Sicht handelt es sich um einen nicht notwendigen Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Herr Abg. Paul spricht für die NPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich den Inhalt des Antrags der FDP-Fraktion zu Gemüte führt, stellt fest, dass die Themenüberschrift verfehlt ist. Das haben bereits einige Vorredner feststellen müssen. Es bedarf wohl keiner besonderen argumentativen Überzeugungskraft, um jedermann zu verdeutlichen, dass das volkswirtschaftliche Ziel einer nachhaltigen und vor allem unsere natürlichen Lebensgrundlagen schonenden Energieversorgung in der näheren Zukunft nur durch einen beschleunigten Übergang zu erneuerbaren Energieformen zu erreichen ist.

Weil dem so ist und weil, wie ich denke, wir alle die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und dort, wo sie bereits verloren gegangen sind, wiederherstellen wollen,

müssen wir neben den unbestreitbaren Vorzügen auch über eventuelle Nachteile bestimmter alternativer Energieformen sprechen.

Die Windenergie jedoch hat in den zurückliegenden Jahrzehnten bedeutsame technische Fortschritte erzielt. Durch die gesetzlich festgeschriebenen Einspeisevergütungen ist der Bau von Windkraftanlagen für viele zudem eine lukrative Anlage geworden. An zahlreichen Orten auch in Sachsen bestimmen so genannte Windparks das Landschaftsbild. Man kann sich trefflich darüber streiten, ob auf einem Erzgebirgskamm Windparks entstehen sollten oder ob die Natur nicht so, wie wir sie in Erinnerung haben, beibehalten werden sollte. Das ist immer eine Frage von Aufwand und Nutzen. Wir sind durchaus der Meinung, dass es an bestimmten Orten sinnvoll bzw. langfristig notwendig ist, solche Anlagen zu errichten. Wir haben langfristig gesehen keine andere Möglichkeit, die Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten, wenn wir nicht verschiedene Formen der Energiegewinnung – dazu gehört die Windkraft – einbeziehen. Das geht gar nicht anders.

Windkraftanlagen haben eine Lebensdauer von schätzungsweise 20 bis 30 Jahren. Sie sind vergleichsweise rasch wirtschaftlich abgeschrieben. Ihre Instandhaltung lohnt sich oft bereits nach etwas mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr. Den Bauaufsichtsbehörden wird sich daher in den kommenden Jahren zunehmend die Aufgabe stellen, nach Betriebsende den landschaftsschutzgerechten Rückbau der stillgelegten Windkraftanlagen sicherzustellen. Sofern Interesse besteht, werden die Betreiber neue, bessere Anlagen an jenen Stellen bauen.

Was die Verminderung von Vogel- und Fledermauskollisionen mit Hilfe von Sonderanstrichen an Windkraftanlagen angeht, so wären die Kollegen der FDP-Fraktion gut beraten gewesen, bei der Formulierung des Antrags einen fachkundigen Biologen hinzuzuziehen. Wie wir aus dem Biologieunterricht wissen sollten, sind Fledermäuse blind. Sie erfassen ihre Beute, aber auch Hindernisse nur durch Ultraschallortung. Farbanstriche kann man leider nicht hören, sondern nur sehen. Mit Sonderlackierungen sind also Kollisionen von Fledermäusen mit Windkraftanlagen bedauerlicherweise nicht zu verhindern.

Was den Vogelschutz angeht, gibt es zahlreiche Studien unterschiedlichster Einrichtungen und Interessengruppen. Ich habe mir eine Studie des NABU herausgesucht, in der festgestellt wurde, dass Vögel bei einer Entfernung von weniger als 50 Metern die drehenden Rotorblätter nicht mehr als feste Objekte, sondern nur noch als Schleier wahrnehmen können.

Frau Windisch hat vorhin in ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass gewisse Experimente ergeben haben, dass, egal mit welcher Art von Bemalung der Rotorblätter, keine nennenswerten Erfolge erzielt werden konnten. Genauso wenig waren Experimente im Zusammenhang mit UV-Reflektierungen in Studien aus den Niederlanden in Deutschland aussagefähig, dass das Kollisionsrisiko der Vögel geringer ist als ursprünglich vermutet. Viel

gravierender wird von einigen Organisationen und Verbänden der Verlust von Rastplätzen bei Windkraftanlagen eingestuft. Aber die Natur hat es immer wieder bewiesen, dass sie auch selbst in der Lage ist, entsprechend zu reagieren. Ein Vogel, der vergrämt wird, findet auch schnell wieder ein neues Brutgebiet. Ich glaube nicht, dass Windkraftanlagen ein großes Problem für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen.

Die NPD-Fraktion teilt die Auffassung der FDP-Fraktion nicht, dass diese Fragen unbedingt eines umfassenden Berichts der Staatsregierung zum heutigen Zeitpunkt bedürfen.

(Beifall bei der NPD)

Zum Abschluss Herr Lichdi von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte VorrednerInnen, außer dem letzten! Ich versuche, es sehr kurz zu machen.

Es wurde tatsächlich alles schon gesagt. Ich bin hoch erstaunt, Frau Windisch, ich konnte – ausschließlich des letzten Satzes – jeden Ihrer Sätze unterschreiben. Das war in diesem Hause auch noch nicht der Fall.