Gegen die Wiedereinführung der Vermögensteuer, meine Damen und Herren, sprechen sowohl verfassungsrechtliche – darauf ist hingewiesen worden – als auch ökonomische Argumente. Sie können das alles in den Gutachten des Sachverständigenrates früherer Jahre nachlesen. Teilweise haben Sie ja Gegenargumente auch schon in Ihrem Antrag aufgegriffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1995 die damals erhobene Vermögensteuer als nicht verfassungskonform bezeichnet, unter anderem, weil der so genannte Halbteilungsgrundsatz verletzt wurde. Die Sollertragsteuern – das sind in Deutschland, um Ihnen das zu sagen, die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und, das war damals, die Vermögensteuer – dürfen den Steuerpflichtigen nicht mit mehr als der Hälfte des Ertrages belasten. Darauf, wie das bei einer Wiedereinführung der Vermögensteuer gelingen soll, haben Sie aber selber keine Antwort gegeben.
Noch wichtiger als diese rechtlichen Bedenken sind aber, für mich jedenfalls, ökonomische Argumente. Eine Vermögensteuer auf Betriebsvermögen würde eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen bringen. Dass Sie solch eine stärkere Belastung der Unternehmen nicht ernsthaft fordern können, das haben Sie von der PDS, glaube ich, selbst eingesehen.
Insofern sage ich noch einmal: Es ist in meinen Augen der Beginn des Bundestagswahlkampfes, der hier gefahren wird. Deshalb fordern Sie in Ihrem Antrag gleichzeitig eine weitestgehende – was immer das heißen soll – „Verschonung“ mittelständischer Unternehmen und Normalverdiener. Das ist wieder ein Wortgeklingel, das Ihrer Klientel gefallen soll, das aber nichts mit der Realität zu tun hat. Sie handeln einfach frei nach dem Motto: Der Mittelstand muss geschont werden, die Großindustrie können wir ruhig ein bisschen drücken. – Dass wir in Sachsen eine leistungsfähige Chipindustrie, das Silicon Valley hier in Sachsen, dass wir eine Automobilindustrie mit zigtausenden von Arbeitsplätzen haben – das sind große Unternehmen nicht nur in Sachsen, auch in Deutschland –, das hatten Sie offenbar vergessen, als Sie diesen Antrag geschrieben haben. Ebenfalls ungeklärt ist in Ihrem Antrag das Verhältnis von Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Als zweites Thema, meine Damen und Herren, haben Sie die Erbschaftsteuer gewählt. Es ist bekannt, dass es hierzu Initiativen aus Bayern und – im Wesentlichen inhaltsgleich – der Bundesregierung als Folge des so genannten Jobgipfels gab, beides mit dem Ziel, die Unternehmensübertragung auf die nachfolgende Generation zu erleichtern.
Soweit diese Grundidee sich in Ihrem Antrag wiederfindet, habe ich damit überhaupt kein Problem. Anders liegt das aber bei den weiteren Forderungen zur Erbschaftsteuer, die Sie leider in Ihrem Antrag nur andeuten und nicht näher ausführen. Ihre Forderung nach einer Neubewertung dieser Vermögensarten nach dem Verkehrswert knüpft offenbar – so sehe ich es – an den Vorschlag der Länder Schleswig-Holstein und Berlin an. Die damalige Initiative der Länder Schleswig-Holstein und Berlin fand im Bundesrat, wie Sie wissen, keine Mehrheit, so dass der Gesetzentwurf nicht in den Bundestag eingebracht wurde.
Die Besteuerung zum Marktwert bzw. Verkehrswert, Frau Dr. Höll, würde, wie Sie wissen, zu einem deutlich höheren Wertniveau mit der Folge einer höheren Steuerbelastung führen, insbesondere bei Grund- und Betriebsvermögen. Die Bedingungen für Investitionen im Baubereich würden sich damit aber dramatisch verschlechtern – auch darauf will ich hinweisen –, mit allen Folgewirkungen auch für die Arbeitsplätze. Angesichts des hohen Technisierungsgrades der Betriebe in Sachsen dürfte zudem die Abkehr von den Bilanzwerten und die Bewertung nach Teilwerten zu einer deutlichen Höherbelastung von Betriebsvermögen im mittelständischen Bereich führen, die von einem höheren Freibetrag kaum nennenswert ausgefüllt werden könnte.
Zur Klärung der verfassungsrechtlichen Frage, inwieweit die gegenwärtigen gesetzlichen Begünstigungen für einzelne Vermögensarten bei der Erbschaftsteuer tatsächlich gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung verstoßen, sollte zunächst einmal, jedenfalls aus meiner Sicht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Damit, dass diese Entscheidung gefällt wird, rechnen wir übrigens am Ende des Jahres 2005. Die von Ihnen gewünschte Vorfestlegung auf breit angelegte Steuererhöhungen für Hauseigentümer, Betriebe, Land- und Forstwirte ist weder notwendig noch nützlich.
Meine Damen und Herren! Der Sachverständigenrat hat im Jahr 1999 etwas gesagt – also etwas aus dem letzten Jahrtausend, das auch in diesem Jahrtausend noch seine Gültigkeit hat –, was ich hier zitieren möchte, weil es gut auf den vorliegenden Antrag der PDS zutrifft. Ich zitiere: „Alle Pläne zur Wiedererhebung der Vermögensteuer und zur Erhöhung der Erbschaftsteuer sollten so schnell wie möglich aufgegeben werden. Wer die Kapitalbildung und die Investitionstätigkeit in Deutschland fördern will, sollte diese Schritte nicht ernsthaft in Erwägung ziehen.“
Das sagte der Sachverständigenrat im Jahr 1999. Diesem Urteil des Sachverständigenrates ist wirklich nichts hinzuzufügen, meine Damen und Herren.
werbe trotz dieser Debatte noch einmal eindringlich für unseren Antrag. Uns geht es darum, dass wir mehr soziale Gerechtigkeit herstellen, soziale Gerechtigkeit wiederherstellen wollen, indem wir Ihnen hier vorschlagen, gemeinsam dafür zu streiten, dass dort besteuert wird, wo Leistungsfähigkeit ohne eigenes Zutun erwächst. Das ist doch der Punkt! Die Funktionsweise dieser kapitalistischen Gesellschaft ist ja, dass abstrakt jeder alles werden könnte – aus eigener Kraft, mit eigenem Tun. In der Realität sieht es natürlich sehr unterschiedlich aus. Die Startbedingungen sind verschieden etc. pp. Aber wer so viel Einkommen hat, aus welcher Quelle auch immer, dass er daraus noch Vermögen bilden kann, ist natürlich in einer anderen Situation. Wer dann vielleicht noch über eine Erbschaft oder über eine Schenkung Geldvermögen, Immobilienvermögen erhält, dem wächst eine Leistungsfähigkeit zu, die nicht aus eigener Initiative gespeist ist. Dass dieses Denken richtig ist, dass das auch die Grundlage dafür bildet, dass das Gemeinwesen auf diese erhöhte Leistungsfähigkeit, die aus einem großen Vermögen aus Schenkungen und Erbschaften erwächst, zugreift, darin fühle ich mich unter anderem bestärkt durch eine Person wie Ted Turner, der im vorletzten Wahlkampf in den USA in einem Club der Millionäre gefordert hat, die Erbschaftsteuer heraufzusetzen, weil die öffentliche Hand zu wenig Geld hat. – So viel auch noch einmal zu dem anderen Geist, der in anderen Staaten herrscht.
Wir schlagen Ihnen vor, deshalb in diesen Bereichen wirklich zuzugreifen mit einer Besteuerung, die verfassungskonform ausgestaltet werden kann und die im Übrigen – das wiederhole ich – auch erstmals den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden wird. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals die Gleichbehandlung verschiedener Vermögensarten – und in diesem Sinne dann auch eine zeitnahe Besteuerung – angemahnt. Das betrifft die Ungleichbehandlung des Immobilienbesitzes.
In diesem Sinne möchten wir dafür werben, dass die Initiativen unterstützt werden, dass wir jetzt auch im Vorwahlkampf ein deutliches Zeichen aus Sachsen senden, so wie es im Nichtvorwahlkampf unter anderem aus Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gesandt wurde. Das ist nicht zu vergessen. Es ist eine Mehrheit der Bundesländer zu schaffen, sodass eine Erbschaftsbesteuerung, eine Schenkungsbesteuerung und die Vermögensbesteuerung neu begutachtet, sodass sie sozial gerecht ausgestaltet werden und ein wirklicher Beitrag für das Gemeinwesen geleistet wird.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/2473 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet und ich rufe auf
Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach SPD, PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Frau Abg. Windisch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Debatte zum Sächsischen Naturschutzgesetz vorgestern war Frau Kollegin Altmann zu der Feststellung gelangt, ich betreibe „Umweltpolitik nach Hausfrauenart“. Sie hatte das, denke ich, mit einem gewissen ironischen Unterton gesagt und gar nicht so lieb gemeint. Ich bedanke mich aber ausdrücklich dafür und erlaube mir, heute einen neuen Antrag der Koalitionsfraktionen „nach Hausfrauenart“ vorzustellen.
Denn, Frau Altmann, liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere vom linken Lager, aus unserer Sicht ist der Beruf einer Hausfrau, die Tätigkeit einer Hausfrau
Nun ziehe ich den Vergleich zum Inhalt des Antrages, den wir Ihnen hier vorgelegt haben. Welche Funktion hat eine Hausfrau – wie gesagt – nach unserem Verständnis? Sie trägt Verantwortung für die innere Funktion einer Familie. Sie hat ein Budget zu verwalten und es im Interesse des Wohls der Familie auch einzusetzen. Sie muss die Interessen aller Familienmitglieder unter einen Hut bringen – freiwillig und aus Einsicht –, füreinander einzustehen und füreinander Sorge zu tragen. Sie darf kein Mitglied der Familie über Gebühr belasten. Das Funktionieren einer Familie ist eine Frage von gegenseitigem Geben und Nehmen. Dann funktioniert Familie und dann funktioniert auch die Gesellschaft, nicht mit Zwang, nicht mit Restriktionen und nicht mit Strafen.
In diesem Sinne ist unser Antrag angelegt. Die Umweltallianzen in Sachsen sind vor sieben Jahren als freiwillige Vereinbarungen zwischen der Sächsischen Staatsregierung und der sächsischen Wirtschaft abgeschlossen worden. Einbezogen waren die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Verbände. Nach nunmehr fünf Jahren ist zwischen den Partnern die Fortschreibung vertraglich fixiert worden, ein Zeichen dafür, dass es fünf Jahre lang gut funktioniert hat.
Dies wird zudem durch die ständig steigende Mitgliederzahl – nach letzten Informationen 427 Mitglieder – unterstützt. Darüber hinaus hat ein Jahr später das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gemeinsam mit 14 berufsständischen Verbänden der Land- und Forstwirtschaft die Umweltallianz „Landund Forstwirtschaft“, die heute 384 Mitglieder hat, ins Leben gerufen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer auf Umweltschonung ausgerichteten und auf Freiwilligkeit basierenden Agrarwirtschaft getan. Die Umweltallianzen „Umwelt und Landwirtschaft“ sowie „Umwelt und Wirtschaft“ sind also freiwillig und langfristig angelegte Vereinbarungen zwischen den Partnern, die die Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung im Freistaat Sachsen weiter verbessern sollen.
Die Umweltallianzen Sachsen werden von den Unterzeichnern als langfristiger, kontinuierlicher Prozess verstanden, der für weitere Beiträge im Sinne des Vertragstextes stets offen ist.
Das Ziel der Umweltallianzen ist es, die Eigenverantwortung der Unternehmen im Umweltschutz zu erhöhen und sie dafür im Gegenzug von behördlichen Berichtsund Dokumentationspflichten zu entlasten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bekennen sich die Vertragspartner zu einem partnerschaftlichen Dialog für eine weitere Entlastung der Umwelt und verpflichten sich freiwillig zu konkreten wechselseitigen Maßnahmen.
Zu den Schwerpunkten gehören bei der Wirtschaftsallianz vor allen Dingen die verstärkte Kreislaufwirtschaft in Verbindung mir Ressourcenschonung und die Verbesserung der Energieeffizienz in den betrieblichen Abläufen.
Die Landwirtschaftsallianz zielt auf die Verringerung des Nährstoffaustrages aus dem Boden und des Eintrages in das Wasser, die Verringerung der Bodenerosion, die Verringerung des Eintrages synthetischer Stoffe, die Erhöhung der biologischen Vielfalt, den Schutz ökologisch wertvoller Strukturen und die Renaturierung unserer Ökosysteme. Dieser vielfältige Maßnahmenkatalog, der keinen statischen Charakter trägt und sich somit auch ständig erweitert, und die zunehmende Zahl von Mitgliedern in den Umweltallianzen zeigen uns, dass die Politik der freiwilligen Verpflichtungen im Umweltschutz fortgeführt und ausgebaut werden muss.
Deshalb wollen wir mit unserem Antrag den gegenwärtigen Stand dieser Allianzen darstellen lassen. Wir wollen aber auch das Ziel, die tatsächliche Entlastung der Teilnehmer, auf den Prüfstand stellen. Denn als Gegenleistung erwarten die Betroffenen vom Staat natürlich eine spürbare Entbürokratisierung durch die Befreiung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Damit sparen die Teilnehmer, damit sparen die Unternehmen wie
Wichtigstes Ziel des Antrages ist deshalb der Auftrag an die Staatsregierung, im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der Umweltallianzen weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Unternehmen von Bürokratie entlasten. Diese – ich nenne es – „Vergütung“ für ihr Mitmachen spornt an und soll weitere Unternehmen veranlassen, ebenfalls auf freiwilliger Basis der Umweltallianz beizutreten. Dies muss unser oberstes Ziel bleiben, denn der Umweltschutz lebt vom Mitmachen vieler. Ein Umweltschutz, der auf der Freiwilligkeit beruht, also aus der Einsicht der Beteiligten heraus erfolgt, hilft uns tausendmal mehr als weitere gesetzliche Vorgaben.
Maßvolles Agieren der Politik ist vonnöten, um nicht unsere Unternehmen, egal ob im Handwerk, in der Industrie oder in der Land- und Forstwirtschaft, mit ständig neuen umweltpolitischen Auflagen zu belasten, deren Wirksamkeit zudem mitunter zweifelhaft ist.
Wie ich zu Beginn bereits sagte, sollte es unser gemeinsames Ziel sein, Standortnachteile abzubauen und mit geeigneten Beispielen darzustellen, dass sich Ökonomie und Ökologie nicht ausschließen müssen. Deshalb unterstützen wir den Ausbau der Umweltallianzen und den Abbau von bürokratischen Schranken und Auflagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sächsische Umweltpolitik setzt auf Vertrauen und Verlässlichkeit. Sie kennen alle den Spruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Ich behaupte aber, Eigenverantwortung ist besser. Das steigende Teilnahmeinteresse an der Umweltallianz Sachsen belegt das eindrucksvoll. Unternehmen wollen und sollen ein eigenverantwortliches Wirtschaften entwickeln und auch Eigeninitiativen. Dazu gehört auch das freiwillige Engagement für den Umwelt- und Naturschutz. Viele Unternehmen haben erkannt, dass dies nicht nur Kosten verursacht, sondern auch dazu beiträgt, ihren Unternehmensbestand nachhaltig zu sichern. Sachsen ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Unternehmen diesen Vorteil erkennen und auf freiwilliger Basis mehr für den Umweltschutz tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Sachsen sind eben pfiffige Leute.
Insofern wundert es auch nicht, dass Sachsen im bundesdeutschen Vergleich eine Spitzenstellung einnimmt. Wir liegen bei den Umweltpartnerschaften – nach Bayern – gemeinsam mit Hessen auf dem zweiten Platz. Am 1. Juli 2005 ist das Umweltforschungszentrum HalleLeipzig der Umweltallianz als 427. Mitglied beigetreten. Mit Stand 08.07.2005 gehören 431 Unternehmen dazu. Innerhalb einer Woche sind also vier neue Teilnehmer hinzugekommen. Das zeigt deutlich den ungebremsten Zuspruch bei den Umweltallianzen. Außerdem beteiligen sich im Bereich Landwirtschaft 375 Landwirtschafts-,
vier Forstwirtschafts- und drei Fischereibetriebe. Diese Betriebe verpflichten sich zu mehr Umweltschutz in ihrer täglichen Arbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Boden und Gewässern oder auch zum Immissionsschutz.
Welche Erleichterungen haben die teilnehmenden Unternehmen? Diese Frage ist Gegenstand eines Forschungsund Entwicklungsvorhabens, welches unter anderem die Leistungen bzw. Erleichterungen für die Teilnehmer durch den Freistaat Sachsen bewerten soll. Hieraus resultierende Erkenntnisse sollen in die Fortschreibung der Umweltallianzen einfließen, um die teilnehmenden Unternehmen möglichst noch mehr von Bürokratie zu entlasten.