Die Volkskammer hat lange diskutiert, wie die Rentenanpassung machbar sei. Allen, die dort waren, egal welcher politischen Couleur, war klar, dass es, wenn man versucht, zwei solch unterschiedliche Systeme aufeinander abzustimmen, nicht hundertprozentig funktionieren kann. Ich will damit nicht sagen, dass wir geschlampt haben, sondern wir haben versucht, das Beste daraus zu machen. Aber es gibt immer wieder einzelne Fälle, auch Gruppen – ich habe das schon mehrfach in diesem Raum benannt –, wo Rentenungerechtigkeiten aufgetreten sind.
Politisch motivierte – politisch im Sinne der Vergangenheit der DDR – Regelungen der Volkskammer waren größtenteils vor dem Grundgesetz nicht haltbar. Dazu
Eine Lösung, wie man die Rentenanpassung Ost und West ein bisschen angleichen kann, war, dass man sie getrennt berechnet. Es wurde ein so genannter Hochwertfaktor eingeführt, der die Einkommensunterschiede Ost/West in Entgeltpunkten ausgleicht. Das heißt, um eine Beispielrechnung für das Jahr 2002 zu machen: Damals gab es ein Durchschnittseinkommen West von 28 518 Euro, und das Durchschnittseinkommen Ost war etwa um den Faktor 0,2 geringer. Damit war Folgendes gemacht: Ein Versicherter zum Beispiel aus Hannover bekam mit einem Bruttodurchschnittseinkommen von 2 377 Euro einen Entgeltpunkt – der ja wichtig ist für die Berechnung der Rente –, und ein Versicherter aus Magdeburg mit einem Bruttodurchschnittseinkommen von 1 985 Euro bekam auch einen Entgeltpunkt.
Käme es, was Sie ja in Ihrem Antrag wollen, zur sofortigen Angleichung der Renten, stiegen sofort die Ost-Renten.
In diesem Jahrzehnt. Käme es so, dann würden die Ost-Rentner, und zwar die, die heute Rentner sind bzw. in dem Zeitraum, den Sie benennen, Rentner werden, sofort in den Genuss dieser Steigerung kommen, also bis 2010 den vollen Betrag erhalten. Aber die Rentner von morgen erhielten weniger Entgeltpunkte, weil die systematische Grundlage der Hochwertrechnung entfiele.
Gleich. – Es entstünde eine neue Gerechtigkeitslücke, und zwar nicht so, wie Sie es formuliert haben, zuerst bei den Löhnen, sondern sie würde bei denen entstehen, die morgen und übermorgen Rente bekommen, weil nämlich dieser Ausgleich mit dem Hochwertfaktor nicht mehr erfolgen würde. Herr Wehner, bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Gerlach, können Sie mir sagen, ob es einen Unterschied gibt zwischen der Berechnung der individuellen Entgeltpunkte und der Ermittlung des aktuellen Rentenwertes?
Nein, das hat aber mit dem Beispiel, dass ich Ihnen mit dem Hochwertfaktor gesagt habe, nichts zu tun.
Ich möchte noch auf ein Beispiel eingehen, auf die Zusatzkosten durch die sofortige Angleichung. Das hat Frau Kipping auch angerissen. Der Bundeszuschuss würde bei einem Modell „Angleichung bis 2010“ – das wollen Sie ja –, wenn es von 2005 bis 2010 gleitend von jetzt 87,9 % auf 100 % erfolgte, im ersten Jahr etwa eine Milliarde mehr betragen, ab 2010 dann 5,4 Milliarden und in den Zwischenjahren entsprechend.
Sie haben Ihr Modell genannt, Sie müssen es ja auch irgendwie finanzieren. Ich halte das für nicht durchsetzbar, denn dann entstünde eine Erhöhung des Rentenbeitrages 2005 von 0,1 Prozentpunkten und 2010 von 0,5 Prozentpunkten.
Das ist meine Version, die ich Ihnen heute sagen wollte. Und ich denke – da spreche ich auch für die ganze Koalition –, wir sollten den Menschen nichts vorgaukeln, indem wir nicht realisierbare Forderungen stellen. Ich denke, damit zerstören wir den noch übrig gebliebenen Glauben an Demokratie.
(Beifall bei der SPD, der CDU und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: 16 Jahre deutsche Einheit haben wir!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die seit Ende 2003 von der Bundesregierung beschlossenen Einschnitte für die Rentner haben massive Auswirkungen auf die Einkommenslage der Rentner, denn sie führen unmittelbar zu Kürzungen des Rentenzahlbetrages Nach der Nullrunde 2004 fällt die Rentenanpassung für alle Rentner auch für das Jahr 2005 aus. Seit dem 01.04.2004 müssen alle Rentner den Pflegebeitrag in voller Höhe bezahlen. Seit dem 01.04.2004 müssen 1,1 Millionen Rentner den Beitragszuschlag für Kinderlose zahlen, wobei dieser Abzug rückwirkend für das I. Quartal erfolgte. Seit dem 01.07.2004 haben alle Rentner den Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld zu zahlen.
Das bedeutet, dass sich seit dem 01.07.2004 die Standardrente für einen kinderlosen Rentner unter dem Strich um über 18 Euro monatlich verringert hat. Weitere Einschnitte müssen die Rentenneuzugänge erwarten. Zudem haben mit Beginn des Jahres 3,3 Millionen Rentner Steuern auf ihre Rente zu zahlen.
Diese und andere Maßnahmen der Bundesregierung sorgen für eine zunehmende Abkopplung der Rentner von der allgemeinen Einkommensentwicklung. Denn die Renten steigen nicht, sondern gehen ganz real zurück. Auch wenn das von der etablierten Politik selbstredend verschwiegen wird, bedeuten so genannte Nullrunden in der Wirklichkeit angesichts der Inflationsrate einen spürbaren Verlust.
Stellt man hierzu eine korrekte Berechnung an, so muss festgestellt werden, dass die Renten seit 2003 inflationsbedingt 3,06 % an Kaufkraft verloren haben. Durchschnittlich ergibt sich dadurch für die Standardrente eine Minderung um fast 55 Euro monatlich.
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass nach einem Regierungswechsel in Berlin diese Entwicklung fortschreitet. Schwarz-Gelb dürfte genauso wenig wie Rot-Grün etwas an der Kassenlage eines maroden Systems ändern können. Denn an diesem ist schon längst nichts mehr zu reformieren. Jede Reform verdeutlicht nur noch mehr, wie nahe am Abgrund sich die Finanzen bewegen.
Dies bekommen vor allem bekanntlich die Rentner in Mitteldeutschland besonders deutlich zu spüren, deren Rente im Verhältnis zum westdeutschen Rentner nur 88,2 % ausmacht.
Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas zum Durchschnittsrentner sagen. Wenn die etablierte Politik diesbezüglich Zahlen anführt – für den Rentner in Westdeutschland eine Monatsrate von 1 082 Euro und für den Rentner in Mitteldeutschland eine Monatsrate von 951 Euro –, so ist dies im Großen und Ganzen genauso eine Lüge, wie seinerzeit die Aussage, wonach die Renten sicher seien. Sicher ist in dieser Republik nur, dass der Bürger tagtäglich von der etablierten Politik beschwindelt wird.
In der Wirklichkeit gibt es diesen Durchschnittsrentner, der 45 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, nämlich nicht mehr. Die Rentner, die 2002 in Rente gegangen sind, haben tatsächlich in der Regel nur noch 39 Jahre vorzuweisen. Bei den Frauen sind es sogar nur 23 Jahre. Alle diese Menschen, die sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen, sind in Wahrheit verraten und verkauft. In der rauen Wirklichkeit der BRD wird der Durchschnittsrentner oftmals zum Sozialfall, denn die Bruttorente wird bis 2040 wohl auf 35,6 % des letzten Bruttoeinkommens abfallen, wenn alles wie bisher weitergeht.
Es liegt auf der Hand, dass diese Entwicklung vor allem die Mitteldeutschen mit ihrem niedrigen Rentenwert noch wesentlich härter als die Westdeutschen treffen wird. Hinzu kommt der Umstand, dass sich aufgrund der katastrophalen Lage auf dem mitteldeutschen Arbeitsmarkt mit einer strukturellen Massenarbeitslosigkeit schon heute nur noch 41 % der 50- bis unter 65-Jährigen in einem Erwerbsverhältnis befinden.
Da verwundert es nicht, dass bereits heute 30 % dieser Altersgruppe als latentes Armutspotenzial einzuschätzen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Nationaldemokraten wissen nicht, ob Sie von den etablierten Parteien mit der Realität überhaupt noch etwas anfangen können. In dieser Realität müssen schon heute zirka 6,7 Millionen Rentner, darunter 4,8 Millionen Frauen, mit einer monatlichen Rentenzahlung von 600 Euro und weniger auskommen. Das jedoch haben einzig und allein die etablierten Parteien zu verantworten. Wir Nationaldemokraten wissen, dass das Rentensystem durch die Unfähigkeit der Etablierten ruiniert wurde und in der jetzigen Form wohl nicht mehr zu retten ist.
Andererseits gebietet es nicht nur der Gerechtigkeitsgrundsatz, sondern auch das Grundgesetz, gleichwertige Lebensverhältnisse für die Deutschen im gesamten Bundesgebiet herzustellen. Aus diesem Grunde fordern wir nach 15 Jahren Wiedervereinigung die unverzügliche Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West.
Wenn Sie nun fragen, woher das Geld dafür kommen soll, so ist das natürlich zunächst einmal das Problem des Schadensverursachers. Dennoch möchten wir Ihnen einen Tipp geben: Schicken Sie nach Maßgabe der Sozialverträglichkeit die ungebetenen Scheinasylanten nach Hause,
und Sie werden überrascht sein, wie viele Milliarden Euro für das eigene Volk zusätzlich verfügbar wären. Gute Politik kann tatsächlich so einfach sein. Man muss nur wollen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, immer die gleiche Leier. Etwas anderes fällt Ihnen offenbar nicht mehr ein, Kollegen von der NPD.
Vorweg an PDS und NPD gesagt: Politische Forderungen dürfen gestellt werden, aber es darf nicht mit den Hoffnungen und Wünschen der Bürger unseres Landes wild herumgespielt werden.
Mit diesem Antrag erweckt die Linkspartei den Anschein, dass es nur eines Sich-Einsetzens der Staatsregierung im Bundesrat oder eines anderen geeigneten Mittels bedarf, um die Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West noch im laufenden Jahrzehnt, das heißt in den nächsten fünf Jahren, zu erreichen.
In welcher Höhe der Bundeszuschuss erhöht werden müsste, bleibt offen – genau wie die Finanzierungsquellen unbenannt bleiben. Das ist Populismus, das ist Augenwischerei.
Lassen Sie die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an den Tatsachen teilnehmen. Es bleibt unbenommen, dass die Rentenangleichung Gegenstand der sozialpolitischen Bemühungen in den neuen Ländern bleiben muss. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt zurzeit 22,97 Euro und liegt damit rund 12 % unter dem Rentenwert West. In den Jahren seit der Wiedervereinigung hat allerdings eine rasche Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West stattgefunden. Das ist Tatsache. Betrug der Rentenwert Ost im Verhältnis zum Rentenwert West