Schauen wir in die Begründung des Gesetzes! Natürlich beschließen wir nicht die Begründung, aber der Duktus des Gesetzes geht daraus hervor. Es heißt dort – ich zitiere –: „Die Aufgaben der regionalen Planungsstellen bestehen darin, nach den Beschlüssen und Aufträgen der regionalen Planungsverbände den Regionalplan auszuarbeiten und fortzuschreiben sowie Entwürfe für regionalplanerische Stellungnahmen und weitere Unterlagen für die Verbandsorgane zu erstellen. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen im Hinwirken auf die Verwirklichung der Raumordnungspläne …“
Meine Damen und Herren! Eine komfortablere Beschreibung von Aufgaben im Sinne der regionalen Planungsverbände gibt es eigentlich nicht. Die glasklare Benennung von Aufgaben in einem solchen Gesetz hieße doch auch, glasklare Grenzen für Aufgaben zu setzen und den Verbänden damit ein unnötiges Korsett anzulegen.
Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass mit dem heutigen Tag eine konkrete Benennung aller Aufgaben überhaupt nicht möglich ist. Wie kreativ die Planungsverbände vor Ort sein können, auch das haben uns die beiden Kollegen aus Baden-Württemberg in der Anhörung dargelegt.
Zum Schluss sei noch auf einen wichtigen Punkt verwiesen. Von allen Sachverständigen wurde der Fusionswunsch der regionalen Planungsverbände Chemnitz/ Erzgebirge und Südwestsachsen befürwortet. Durch ihren Entschließungsantrag setzt die Koalition heute ein deutliches Zeichen für den Zusammenschluss der beiden Planungsverbände. Die vielfältigen Gründe und Argumente, die uns dargelegt wurden, sind nachvollziehbar. Nicht zuletzt die Entwicklung zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum, zu einer Region erfordert ein einheitliches Handeln auch im planerischen Bereich. Zwei Planungsverbände in dieser Region sind nicht mehr zeitgemäß und erhöhen nur Verwaltungsaufwand und Kosten vor Ort.
Die Koalition erwartet, dass die Staatsregierung dem Entschließungsantrag Rechnung trägt, und würde sich über ein einstimmiges Zeichen des Landtages heute natürlich freuen.
Betrachten wir die Gesetzesänderung und den Entschließungsantrag als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, in Richtung auf eine zukunftsfähige Landesplanung im Freistaat! Uns allen ist sicherlich klar, dass weitere Schritte folgen müssen; ich sagte es bereits. Auch der Landkreistag forderte gestern eine durchgreifende Reform der Verwaltung des Freistaates. Im Herbst werden die Ergebnisse der Expertenkommission vorgelegt. Spätestens dann wird sich der Landtag ausführlich und intensiv diesem Thema widmen müssen. Ich hoffe, meine Damen und Herren – das meine ich ganz im Ernst –, wir haben gemeinsam die Kraft, im Sinne der Sache zu diskutieren und zu entscheiden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die staatlichen regionalen Planungsstellen aufgelöst und die bisher dort erledigten Aufgaben von den regionalen Planungsverbänden übernommen werden. Meine Fraktion erhebt gegen diese Dezentralisierungsmaßnahme keinerlei Einwände. Wir treten grundsätzlich für das Subsidiaritätsprinzip zwischen Land, Landkreisen und Kommunen sowie für das Selbstverwaltungsprinzip bei Landkreisen und Kommunen ein. Wir haben aber zwei Einwände; diese haben meine Fraktion bewogen, sich zu dem Gesetzentwurf der Stimme zu enthalten. Ein Einwand ist schon von Herrn Scheel gekommen. Dabei geht es um die Frage der Finanzierung. Der Gesetzentwurf pauschaliert die Finanzierung der regionalen Planungsverbände unter Berücksichtigung der Aufgabenübertragung und des Personalübergangs. Für die Planungsverbände sind in der Übergangsphase rund 4 Millionen Euro pro Jahr angesetzt, für das Jahr 2005 sind es noch einmal rund 200 000 Euro. Das mag jetzt kostendeckend sein. Wir sehen dasselbe Problem, das Kollege Scheel angesprochen hat: Wer die BAT-Verträge kennt, weiß, dass auch in den nächsten Jahren Steigerungsraten zu erwarten sind. Wir befürchten, dass am Ende für die kommunale Ebene nur noch ein Kostenbeitrag, aber nicht mehr eine volle Kostendeckung steht.
Der zweite Punkt ist für mich persönlich noch etwas kritischer. Herr Staatsminister, wir erkennen zunehmend eine Zersplitterung der Verwaltungsstrukturen. Wir haben jetzt fünf Planungsverbände. Davon werden vier übrig bleiben; ich gehe davon aus, dass dieser Zusammenschluss stattfindet. Wir haben drei Regierungsbezirke. Bisher ist die Frage nicht beantwortet worden, ob sie abgeschafft werden. Ferner verweise ich auf die Polizeistrukturreform, der eine völlig andere Gliederung zugrunde liegt. Am Ende sind die Verwaltungsstrukturen so unterschiedlich, dass es schwer fällt, dort noch einen strukturellen Zusammenhang herzustellen.
Ich bin auch auf Ihren Vorschlag zu dem Thema „Kreisgebietsreform“, der ja in den nächsten Monaten oder Jahren kommen wird, gespannt. Zumindest ist im Moment keine richtige Homogenität in der Sache zu erkennen. Dazu hätte ich gern noch ein paar Ausführungen gehört.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes wird von der FDP begrüßt. Wir halten es für notwendig, die regionalen Planungsstellen in kommunale Trägerschaft der Planungsverbände zu überführen. Dies entspricht auch dem von uns geforderten Prinzip der einheitlichen Aufgabenwahrnehmung und der Planungsverantwortung in möglichst kommunaler Hand. Es entspricht unseren Wünschen nach einer weitgehenden Kommunalisierung dieser Aufgaben, insbesondere in dem Bereich der Regionalplanung. Zu der Regionalplanung selbst lassen Sie mich diese eine Anmerkung machen. Die Anzahl und der Gebietsumfang der Planungsverbände sollten regional so gestaltet sein, dass eine regional zusammenhängende und sinnvolle Planung ermöglicht wird, die unnötige Reibungsverluste durch Doppelplanungen und Abstimmungen nicht vermeidet. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass sich die Planungsverbände Chemnitz/Westerzgebirge und Westsachsen einvernehmlich dafür ausgesprochen haben, einen gemeinsamen Planungsverband zu bilden. Es ist in der Tat regionalplanerisch wenig einleuchtend, dass ausgerechnet im Ballungsraum Chemnitz/Zwickau zwei verschiedene Planungsverbände Planungszuständigkeiten haben. Deswegen wird dieser beabsichtigte Zusammenschluss von uns ausdrücklich begrüßt.
Meine Damen und Herren! Eine Anmerkung ist allerdings zum Gesetzentwurf zu machen, wo wir auch Kritik anbringen wollen. Es geht hier um die Frage der Finanzierung selbst und dort um die Finanzierung der Personalüberleitungen. Kollege Bandmann hat von 59 Planstellen gesprochen, die in die Planungsverbände übergehen sollen. Bei den Finanzzuweisungen – so die Erläuterungen – geht man von einem geplanten Personalbedarf von 50 aus. Dementsprechend sind die pauschalen Zuweisungen an die Planungsverbände vorgesehen. Hier hätte man meines Erachtens im Wege der Zuweisungen dem Rechnung tragen müssen, dass mehr Personal übertragen und über die pauschale Finanzierung nachher mitfinanziert wird.
Zum Entschließungsantrag selbst lassen Sie mich kurz eines anmerken: Ziffer I dieses Entschließungsantrages ist eigentlich nicht notwendig. Dort wird nur wiedergegeben, was ohnehin im Gesetz steht, und die nochmalige Verkündung dessen, was man vorher präzise in Gesetzesform gefasst hat, ist nicht unbedingt Aufgabe des Landtages, meine Damen und Herren.
Die Ziffer II die Erwartung des Landtages, dass die Staatsregierung dem Wunsch der Planungsverbände zur Vereinigung zu einem Planungsverband Rechnung trägt, hat uns eher überrascht, denn die Stellungnahme des Staatsministers des Innern lässt uns davon ausgehen, dass die Staatsregierung diesem Wunsch der Planungsverbände ohnehin Rechnung trägt. Aber anscheinend – so verspüre ich es – traut die Koalition der eigenen Staatsregierung hier nicht so richtig über den Weg. An
sonsten wäre dieser zweifellos sehr bedeutende Entschließungsantrag nicht notwendig gewesen. Wenn die Staatsregierung hier noch einmal aufgefordert werden soll, ist uns das nicht ganz verständlich. Gleichwohl, wir sind gern bereit, der Koalition zu helfen, die Staatsregierung auch wirklich festzunageln an dem, was sie ohnehin bereits an Sinnvollem verkündet hat.
Deswegen werden wir uns beim Gesetzentwurf enthalten. Dem unnötigen Antrag unter Ziffer I des Entschließungsantrages werden wir nicht zustimmen, aber Ziffer II mit Begeisterung unsere Zustimmung erteilen. Insofern bitte ich bereits jetzt um punktweise Abstimmung über den Entschließungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz kurz. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Es ist ein technisches Gesetz. Es wird jetzt sehr viel darum herumgeredet. Herr Scheel, ich glaube, Sie haben etwas mit Ihrer Grundsatzkritik über die Stränge geschlagen.
Was hier in dem Gesetz steht, ist der Nachvollzug der Stufa-Eingliederung. Er ist sinnvoll. Das ist im Nachvollzug dieser ursprünglichen Entscheidung, die wir bedauert haben. Aber jetzt ist es zu spät, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister de Maizière, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist alles gesagt, aber noch nicht von allen. Deswegen verzichte ich auf eine Rede. Nur eine Richtigstellung, Herr Abg. Martens: Die Grundlage für die Kostenerstattung bezieht sich deswegen auf 50 Personen, weil nur 50 Personen übergehen und nicht 59. Die anderen neun bleiben beim Freistaat. Insofern gibt es da keinen Streit. Über alles Weitere zur Verwaltungsreform sprechen wir im Herbst.
Meine Damen und Herren! Damit ist die allgemeine Aussprache zu diesem Gesetzentwurf beendet. Ich frage vor der Einzelberatung
die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Weihnert, ob sie noch für den Ausschuss sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Drucksache 4/0903, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 4/2477 ab.
Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Ich kann keine erkennen. Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.
Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 2, Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 3, In-Kraft-Treten, auf. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor.