Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor.
Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in der Drucksache 4/0903, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe Stimmenthaltungen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Es geht um den Entschließungsantrag. Es war punktweise Abstimmung gewünscht worden.
Wir stimmen über den Punkt I der Entschließung ab. Wer dem Punkt I zustimmen kann, den bitte ich das anzuzeigen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist Punkt I mehrheitlich beschlossen worden. Ich rufe den Punkt II auf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist der Punkt II mehrheitlich beschlossen.
Ich lasse über den Entschließungsantrag in seiner Gesamtfassung abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag folgen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Ich frage nach Gegenstimmen. – Keine. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich beschlossen worden. Wir haben damit die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung abgestimmt und mehrheitlich beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit insgesamt abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Für den nächsten Tagesordnungspunkt brauchen wir einen langen Atem. Es folgt
Elftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Gesetz zur Bindung der Diäten der Abgeordneten des Sächsischen Landtages an das Einkommen der privaten Haushalte in Sachsen
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: PDS, NPD, FDP, CDU, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile der PDS-Fraktion das Wort. Herr Abg. Dr. Hahn, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht genau, zum wievielten Male wir in den letzten zehn Jahren in diesem Haus über Änderungen im Sächsischen Abgeordnetengesetz diskutieren. Dass wir am heutigen Tage gleich vier Gesetzentwürfe von fünf Fraktionen vorliegen haben, ist ein Novum, zeigt aber zugleich, dass eine grundlegende Reform der Abgeordnetenbezüge längst überfällig ist.
Wenn man jedoch davon ausgeht, dass letztlich der Entwurf von CDU- und SPD-Fraktion beschlossen werden wird, muss man schon jetzt feststellen, dass der notwendige große Wurf leider ausgeblieben ist. Was die Koalition heute beschließen wird, bringt lediglich kosmetische Korrekturen und wird den berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht gerecht.
Lassen Sie mich nun einige Anmerkungen zu den einzelnen Gesetzentwürfen machen. Am leichtesten ist es mit der Vorlage der NPD-Fraktion, die ganz offenkundig nicht ernst gemeint sein kann und sich zudem handwerklich auf unterstem Niveau bewegt. Der Titel klingt noch ganz reißerisch: „Gesetz zur Anpassung der Diäten der Abgeordneten des Sächsischen Landtages an das Einkommen der privaten Haushalte“. Was dann kommt, ist jedoch mehr als dürftig.
Ausgehend von einer willkürlich festgelegten Obergrenze für die Grundentschädigung wird ein eigentümlicher Berechnungsfaktor konstruiert, der mit der Realität der tatsächlichen Einkommensentwicklung im Land absolut nichts zu tun hat.
Hervorzuheben ist, meine Damen und Herren – und das sollte auch die Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen –, dass nach den Plänen der NPD-Fraktion die Grundentschädigung an das Einkommensniveau der privaten Haushalte angepasst werden soll. Das Einkommen der privaten Haushalte beträgt nach Auffassung der NPD in Sachsen 4 000 Euro.
Wenn die Wähler der NPD wüssten, was ihre Vertreter für das Durchschnittseinkommen privater Haushalte in Sachsen ansetzen, dann würden sie sich vermutlich mit Grausen von dieser Partei abwenden.
Nun zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Dieser Gesetzentwurf ist gegenüber dem vorgenannten als durchaus ernst zu nehmender Vorschlag anzusehen, auch weil hier Punkte enthalten sind, die auf die Altersversorgung der Abgeordneten zielen; die Übergangsgelder sollen anders gestaltet werden. Es sind Punkte in dem FDP-Entwurf, denen man folgen kann. Der Kernpunkt des Entwurfes, die Kürzung der Diäten um 10 %, mag zwar bei dem einen oder anderen durchaus Zustimmung finden, letztendlich ist dies jedoch, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, blanker Populismus und geht an den tatsächlichen Problemen der Abgeordnetenentschädigung meilenweit vorbei.
Und überhaupt, liebe Kollegin und liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, wenn man, wie die meisten von Ihnen, noch über einen mehr oder weniger gut dotierten Nebenjob verfügt, dann lässt sich leicht über Diätenkürzungen schwafeln. Es gibt jedoch in diesem Haus fraktionsübergreifend viele Abgeordnete, die das Abgeordnetenmandat als einzige Einnahmequelle haben und die sich trotzdem sozial engagieren, Spenden leisten und in Vereinen mitarbeiten. Ich finde, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, diesen Punkt in Ihrem Gesetzentwurf hätten Sie sich besser gespart.
Ich füge hinzu, ein Landtagsmandat ist nicht irgendein Job. Bei aller berechtigten Pauschalkritik an den Politikern sollten wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen und unsere eigene Arbeit nicht entwerten. Ich habe in früheren Debatten zum Abgeordnetengesetz wiederholt darauf hingewiesen, dass das größte Problem meines Erachtens darin besteht, dass es keinen verbindlichen Vergleichsmaßstab dafür gibt, was die Tätigkeit eines Landtagsabgeordneten wert ist, mit welcher Berufsgruppe er bezüglich seines Gehalts sinnvollerweise verglichen werden kann. Gegenwärtig bekommt ein Mitglied des Sächsischen Landtages eine Grundentschädi
gung, die in etwa dem Gehalt eines Schulleiters im Grundschulbereich entspricht. Ich bin nicht der Auffassung, dass dies unangemessen oder gar überzogen ist.
Ich erneuere in diesem Zusammenhang noch einmal den früheren Vorschlag der PDS-Fraktion zur Vermeidung der immer wiederkehrenden Debatten zu den Abgeordnetenbezügen: eine dauerhafte und verbindliche Regelung zu schaffen, die auch eine vertretbare Dynamisierung beinhaltet, ohne dass in jedem Einzelfall das Abgeordnetengesetz geändert werden müsste.
In Anlehnung an Regelungen in anderen Bundesländern könnten wir uns vorstellen, die Grundentschädigung der Mitglieder des Landtags zum Beispiel an die Besoldung eines Richters am Landgericht zu koppeln. Dann hätten wir auf Dauer eine klare Regelung, die jedermann nachvollziehen könnte. Wenn es im Beamtenbereich auch bei den Richtern Kürzungen gäbe, dann wären eben auch die Abgeordneten davon betroffen. Das wäre nur recht und billig, aber es gäbe einen vernünftigen Vergleichsmaßstab. Das wünschen wir uns als PDS-Fraktion.
Die vorgelegten Gesetzentwürfe, die sich zum Teil nur auf einzelne Punkte beziehen, greifen aus unserer Sicht, aus Sicht der PDS-Fraktion, allesamt zu kurz. Wir bleiben dabei: Es muss mit kosmetischen Korrekturen aufgehört werden. Stattdessen sollte das Abgeordnetengesetz wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Es gehören sämtliche Bezüge der sächsischen Parlamentarier auf den Prüfstand. Die Grundentschädigung ist dabei das geringste Problem. Dazu habe ich schon gesprochen.
Was die Bürgerinnen und Bürger im Land allerdings zu Recht aufregt und auch die Medien in regelmäßigen Abständen beschäftigt, sind die zusätzlichen Vergünstigungen für Abgeordnete, angefangen bei den steuerfreien Pauschalen über die Übergangsgelder nach Verlust des Mandates bis hin zur durchaus üppigen Altersversorgung, ohne dass die Abgeordneten dafür jemals Beiträge eingezahlt hätten. Diesbezüglich bieten die vorgelegten Gesetzentwürfe keine Lösungsangebote – leider auch nicht jener der Koalitionsfraktionen CDU und SPD.
Es ist unbestritten – das haben wir auch in den Ausschussberatungen deutlich gemacht –, dass im Koalitionsentwurf durchaus einige Regelungen enthalten sind, denen wir zustimmen können. Aber es ist eben nicht die durchgreifende Reform, die aus unserer Sicht notwendig wäre.
Wenn für so genannte Normalbürger kein Sterbegeld mehr gezahlt wird, dann darf es für Abgeordnete natürlich keine Sonderregelungen geben. Ob es allerdings richtig war, das Sterbegeld grundsätzlich für alle abzuschaffen, steht auf einem anderen Blatt. Immer mehr Menschen in diesem Land werden anonym bestattet, weil die Hinterbliebenen eine teure Beerdigung nicht bezahlen können. Ich halte dies für eine traurige Entwicklung. Eines ist aber klar: Parlamentarische Mandatsträger dürfen nicht besser gestellt werden als Otto Normalverbraucher. Von daher ist die Streichung des entsprechenden Passus im Abgeordnetengesetz nachvollziehbar und richtig.
Positiv im Entwurf der Koalition ist auch zu werten, dass die Altersversorgung für ehemalige Abgeordnete erstmals reduziert wird, wenn auch nur relativ geringfügig. Das ist ein Anfang, aber kein Ersatz für die notwendige grundlegende Reform in diesem Bereich.
Auch an die seit langem umstrittenen steuerfreien Pauschalen wagt sich der Koalitionsentwurf leider nicht heran. Wir bleiben dabei: Die jetzige Regelung begünstigt Abgeordnete, die weniger fleißig sind – um es vorsichtig zu formulieren –, und es ist nicht einzusehen, dass Kollegen aus der Landeshauptstadt, die mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zur Sitzung fahren können, genau die gleiche Fahrtkostenpauschale bekommen wie zum Beispiel ein Abgeordneter aus dem Vogtland oder aus der Lausitz.
Die Sächsische Schweiz ist nicht ganz so weit weg, das ist durchaus noch machbar. – Ich finde, hier wird durch Gleichmacherei verwischt, dass die Aufwendungen für einzelne Abgeordnete tatsächlich höher sind. Dies wäre bei entsprechend nachweisbaren Abrechnungen auch zu berücksichtigen.
Dann will ich noch etwas bezüglich der Mehraufwendungen für bestimmte Funktionsträger sagen. Da ist es notwendig, verfassungskonforme Regelungen zu schaffen. Im Übrigen basieren diese auch auf der ausdrücklichen Empfehlung des Sächsischen Rechnungshofes. Aber es gibt auch da, wie ich finde, wieder handwerkliche Pannen im Entwurf der Koalition, so zum Beispiel hinsichtlich des Wechsels oder des Übergangs der Zahlungen an die Stellvertreter, zum Beispiel von Arbeitskreisleitern, die es wohl richtig ausgeprägt nur in der CDU-Fraktion gibt. Hier ist also eine Sonderregelung für die CDU-Fraktion vorhanden.
Nach dieser Regelung ist ein Arbeitskreisleiter, der über alle Monate gearbeitet und alle Sitzungen vorbereitet hat, aber an zwei aufeinander folgenden Sitzungen verhindert ist, zum Beispiel, weil er in einem Untersuchungsausschuss oder im Fraktionsvorstand sitzt, nicht mehr in der Lage, die entsprechende Entschädigung zu bekommen. Vielmehr geht sie an den Stellvertreter über, der möglicherweise in der gesamten Zeit gar nichts geleistet hat. Es wird in diesem Passus im Gesetz alles an der Teilnahme an der Sitzung festgemacht. Das ist aus meiner Sicht in der Realität nicht praktikabel und sollte deshalb korrigiert werden. Ich könnte weitere Beispiele nennen, will das aber aus Zeitgründen nicht tun.
Fakt für uns ist: Das Koalitionskonzept ist in sich nicht schlüssig. Wir als PDS-Fraktion hatten einen grundsätzlich anderen Weg vorgeschlagen. Wir wollten und wir wollen die Einsetzung einer wirklich unabhängigen Diätenkommission. Das ist auch der Kern des von uns eingereichten Gesetzentwurfs. Um einerseits dem Verfassungsgebot einer angemessenen Entschädigung, die die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichert, nachzukommen und andererseits in der Öffentlichkeit eine höhere Transparenz – und möglicherweise auch Akzeptanz – der Festlegung der Abgeordnetenbezüge zu erreichen, sieht unser Gesetzentwurf vor, dass der Präsident künftig dem Landtag auf der Basis der Empfehlung der unabhängigen Kommission einen Bericht zur Angemes