Protocol of the Session on July 13, 2005

Das neue Schutzinstrument ist mit den Vorgaben des Bundes- und Europarechts vereinbart und erfüllt die Vorgaben deutscher und europäischer Rechtsprechung. Mit der neuen Regelung bleibt das Primat des Vertragsnaturschutzes in Sachsen erhalten. Notwendige Pflege, Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen können nur im Konsens mit den Landnutzern realisiert werden. Solche vertraglichen Vereinbarungen sind neben oder zusätzlich zu der Grundschutzregelung auch weiterhin möglich. Dem steht der mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen formulierte Bußgeldtatbestand nicht entgegen. Vorhaben und Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gebiete führen und deren Durchführung nicht durch Bescheid legalisiert wurde, stellen danach eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Weiterführung der bisherigen Landnutzung ist von dieser Vorschrift nicht betroffen. Vielmehr entwickelt ein solcher Bußgeldtatbestand eine stark präventive Funktion. Sind die wertgebenden Arten für ein Gebiet vertrie

ben bzw. deren Lebensräume zerstört, ist eine Wiederherstellung und Wiederansiedlung oft nahezu unmöglich. Außerdem wird langwierigen Gerichtsverfahren vorgebeugt.

Die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in Sachsen genießt Priorität, weil wir Planungssicherheit für raumbedeutsame Maßnahmen, wie zum Beispiel einen Straßenneubau, benötigen und einem Vertragsverletzungsverfahren der EU zuvorkommen müssen. Deshalb benötigen wir eine schnelle, flexible und angemessene Lösung des Problems.

Genau dies erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes – auch dank der Unterstützung der Regierungsfraktionen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Drucksache 4/0903, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/2477, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache und erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Bandmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die bisherigen staatlich-regionalen Planungsstellen kommunalisiert. Das bedeutet, dass die Ausarbeitung und die Fortschreibung des Regionalplanes künftig in kommunalen Händen liegen und damit die Verwirklichung der Raumordnungspläne bei der kommunalen Hand liegt. Damit wird die bisher unterschiedliche Verteilung der Verantwortung für die Fachaufgabe und die Verantwortung für das Personal zusammengeführt.

Das Gesetz beschränkt sich auf Regelungen zum Personalübergang und zur künftigen Finanzierung der Regionalplanung. Dies wird künftig durch pauschale jährliche Zuweisung des Freistaates an die regionalen Planungsverbände erfolgen.

Betroffen von der Kommunalisierung sind 59 Bedienstete, deren arbeitsvertragliche Interessen gewahrt bleiben. Das Gesetz wird mit Rücksicht auf den erforderlichen Anpassungsprozess in der Verwaltung am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Dies wurde auch bei der Anhörung am 9. Juni so unterstrichen, die im Übrigen keine Bedenken gegen das Vorhaben ergeben hat. Alle regionalen Planungsverbände haben umfangreich Stellung nehmen können. Auch die kommunalen Spitzenverbände sind

angehört worden; ihre Hinweise sind im Wesentlichen berücksichtigt worden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir als Koalition haben auch noch einen Antrag eingebracht, den wir nach Abstimmung über die Gesetzesendfassung als Entschließungsantrag beschlossen wissen wollen. Die Organisationsform ist dringend und sinnvoll und duldet aus unserer Sicht keinen Aufschub. Deshalb hat der Innenausschuss in seiner Sitzung am 7. Juli 2005 dem Wunsch der regionalen Planungsverbände Chemnitz/ Erzgebirge und Südwestsachsen zur Vereinigung zu einem gemeinsamen Planungsverband durch einen Entschließungsantrag Rechnung getragen. Mit dem Entschließungsantrag wird der Erwartung des Landtages Ausdruck gegeben, dass die Staatsregierung dem Wunsch dieser beiden Planungsverbände zur Vereinigung zu einem gemeinsamen Planungsverband Rechnung trägt.

Eine Einbeziehung in das Gesetz hätte zwangsläufig zu einer erneuten Anhörung führen müssen; alle Beteiligten wären nochmals angehört worden, weil auch dort die Positionierung abgewartet werden müsste, und dies hätte aus unserer Sicht zu einer unverantwortlichen Verzögerung geführt.

Der Entschließungsantrag entspricht den übereinstimmenden Beschlüssen der Verbandsversammlung bei den Planungsverbänden. Die angeführten Gründe für eine Vereinigung zu einem gemeinsamen Planungsverband sind nachvollziehbar und die Vereinigung entspräche der tatsächlichen Entwicklung der Region zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum. Ich bitte um entsprechende Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Die PDS-Fraktion bekommt das Wort; Herr Abg. Scheel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist ein großer Wurf. Ein großer Wurf muss es ja wohl sein, Herr Innenminister, denn zum Antritt Ihrer Dienstzeit haben Sie ja gerade davon gesprochen, große Würfe produzieren und nicht das Parlament mit kleinen Sachen behelligen zu wollen. Insofern sage ich es noch einmal: ein großer Wurf. Aber ich muss natürlich dazusagen, dass wir froh gewesen wären, wenn es im Zusammenhang mit der Funktional- und Verwaltungsreform, die ins Haus steht, behandelt worden wäre. Dort hätten wir darüber sprechen müssen, was Aufgabenübertragung heißt. Wir hätten darüber sprechen können, was den Zuschnitt der Planungsverbände angeht. Insofern kann ich noch einmal wiederholen: ein großer Wurf. Sie sind in der Wirklichkeit angekommen, Herr Innenminister. Sie müssen feststellen, dass man halt kleine Brötchen immer hintereinander backen muss.

Ich möchte auf ein paar kleine Problematiken, die mit diesem Gesetzentwurf in Verbindung stehen, eingehen. Die Finanzierung. Die Entwicklung der Personalkosten sind nicht genügend berücksichtigt worden. Insofern kann es zu Problematiken kommen, dass die Kostensteigerungen, die mit dem BAT einhergehen – sollten sie nicht eigene Verträge hinbekommen –, auf der kommunalen Ebene bleiben.

Es wurde in der von Herrn Bandmann erwähnten Anhörung davon gesprochen, dass die Bezahlung doch bitte Anfang und nicht Mitte des Quartals passieren sollte; hier kommt es zu Vorfinanzierungsproblemen, die ich auch für kritisch halte.

Beim Zeitpunkt hat es die Regierung – in Anbetracht der langen Vorplanungszeiten – nicht auf die Reihe bekommen, den 01.01.2006 gleich ins Gesetz hineinzuschreiben. Gut, vielleicht kommen wir jetzt dazu, dass es so passieren sollte, denn Sie wissen ja genau, dass die Rechtsvereinbarungen – die öffentlich-rechtlichen Einzelvereinbarungen, die noch mit den Planungsverbänden zu schließen sind – einfach noch nicht unter Dach und Fach sind. Insofern ist es der richtige Weg, dass das Gesetz am 01.01.2006 Gültigkeit bekommt.

Ein großes Problem, das wir sehen und das leider in diesem Gesetzentwurf keine größere Beachtung gefunden hat, ist, die Freiwilligkeit von Zusammenschlüssen zuzulassen. Auch darauf wurde in den Anhörungen und den Ausschusssitzungen hingewiesen. Sie haben darauf bestanden, dass der Gesetzentwurf so bleiben muss. Wir hätten es für sehr sinnvoll gehalten, dort ein solches Freiwilligkeitsprinzip, wie es 1992 schon einmal vorhanden war, zu verankern; dann müssten wir nicht meinetwegen Mitte nächsten Jahres darüber verhandeln, erneut eine Novellierung dieses Planungsgesetzes in das Verfahren zu geben. Insofern ist das sehr bedauerlich.

Weiterhin ist sehr bedauerlich, dass Sie die Rechtsfolgekosten nur im Bereich des Braunkohlentagebaus auf sich nehmen wollen. In der Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass Klagewellen auf die Planungsverbände zukommen könnten, gerade was die Windkraftanlagen betrifft. Hier bleiben Sie dann eventuell auf Kosten sitzen. Ich hätte es auch dort für sehr sinnvoll gehalten, wenn der Freistaat, der die Aufgabe überträgt, dann auch für die Rechtsfolgekosten geradestünde, und nicht nur in dem einen speziellen Bereich.

Wir wollen klar sagen, dass wir für die Kommunalisierung dieser Aufgabe stehen.

(Staatsminister Dr. Thomas de Maizière: Na also!)

Dieser Position stehen wir also positiv gegenüber, aber handwerklich weist der Gesetzentwurf für uns leider gravierende Mängel auf, so dass wir ihm nicht zustimmen können.

Ich will noch ganz klar eines zu dem Antrag sagen, der von den Koalitionsfraktionen im Innenausschuss als Entschließungsantrag eingebracht wurde: Ich halte es für einen Missbrauch des Innenausschusses, hier Ihre Koalitionsmeinung oder, besser gesagt, die Beglückwünschung der Regierung über ein Votum des Innenausschusses zu erzwingen, einzubringen. Hätten Sie es ehrlicherweise gemacht, dann hätten Sie ihn wirklich einfach hier als Koalitionsantrag eingebracht und nicht mit dem Votum des Innenausschusses versehen.

Wir werden uns der Stimme enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich frage die SPDFraktion. – Frau Abg. Weihnert, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Scheel, ein Minigesetz mit gravierenden Fehlern – ein Minigesetz mit so großen Fehlern, da weiß ich gar nicht, wie das so im Stück zusammenpasst. Ich glaube, so viel steckt in Wahrheit im Detail gar nicht drin, dass man so gravierende Dinge anders klären kann. Zum anderen muss ich noch kurz dazusagen: Wir hatten eine sehr ausführliche Anhörung und hatten auch im letzten Innenausschuss noch einmal sehr ausführlich über Teile gesprochen – ich komme dann noch einmal auf einige Teile, die Sie benannt haben, zu sprechen –, so dass die Dinge, die Sie angesprochen haben, einschließlich der Finanzierung, einfach nicht schlüssig und ehrlich dargebracht wurden.

Zum Gesetz insgesamt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Kommunale Selbstverwaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des demokratischen Staatsaufbaus und einer lebendigen Demokratie.“ So heißt es im Kapitel „Kommunales“ in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Das Recht der kommunalen Zusammenarbeit wird an die Erfordernisse der Praxis angepasst.“

Mit der heute zu verabschiedenden Gesetzesänderung wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Kommunalisierung von Landesaufga

ben, getan. Ziel ist die Auflösung der staatlichen regionalen Planungsstellen – das wurde bereits genannt – und die zukünftige Aufgabenwahrnehmung durch die regionalen Planungsverbände. Die staatlichen Umweltfachämter wurden bereits zum 01.01.2005 den Regierungspräsidien zugeordnet.

Durch die bisherige Erfüllung der Aufgaben in fünf regionalen Planungsverbänden und drei Regierungspräsidien entstanden unnötige Mehrfachzuständigkeiten hinsichtlich Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht, die nun ausgeräumt werden; Herr Bandmann hat bereits darauf verwiesen.

Herr Dr. Bergner hat es in der Anhörung treffend formuliert. Er sagte: „Es ist Außenstehenden regelmäßig schwer zu vermitteln, dass man für einen regionalen Planungsverband tätig, bei der Staatsregierung beschäftigt und organisatorisch an das Regierungspräsidium gebunden ist.“ Ich glaube, in diesem Satz ist die Schwierigkeit, die bisher bestanden hat, gebündelt dargestellt.

Dies wird mit dem zu beschließenden Gesetz ausgeräumt. Wir wollen, dass regionale Planungen zukünftig im Verbandsgebiet von den jeweiligen Planungsgemeinschaften erbracht werden. Regionale Planungen sind somit nunmehr fachlich und sachlich besser geregelt.

Natürlich – da gebe ich Ihnen Recht, Herr Scheel – ist die vorliegende Gesetzesänderung nur ein kleiner Mosaikstein im Rahmen des Prozesses einer Funktionalreform und einer Verwaltungsreform insgesamt – wenn wir das insgesamt betrachten möchten. Dieser Aufgabe werden wir uns stellen müssen.

(Staatsminister Dr. Thomas de Maizière: Sehr richtig!)

Eine tiefgründige Diskussion und weitere zukunftsweisende Entscheidungen sind daher aus der Sicht der Koalition unentbehrlich. Auch wir sind gespannt, welche Vorschläge oder Eckpunkte uns die Expertenkommission im Herbst vorlegen wird.

Noch einmal zu den Eckpunkten des Gesetzes. Es ist erfreulich, dass die kommunalen Spitzenverbände und die kommunale Ebene ohne Wenn und Aber mit der Kommunalisierung der regionalen Planungsstellen einverstanden sind und auch einen pauschalierten Kostenausgleich mittragen.

Die Frage der Gerichtsgebühren haben wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses noch einmal ausführlich besprochen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang, auch wenn Sie die finanziellen Gegebenheiten für die Mitarbeiter dort noch einmal betrachten, an die Erfahrungen, die uns Dr. Harger und Herr Graselli aus Baden-Württemberg mitgeteilt haben. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg. Ich wiederhole: Letztlich hat es die kommunale Ebene so mitgetragen.

Dass hinsichtlich des Zeitpunktes des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zum 01.01.2006 eine Einigung erzielt wurde, ist schon selbstverständlich. Hier ist die Umsetzung dieses Gesetzes natürlich viel günstiger.

Herr Staatsminister, ich gehe auch davon aus, dass es bis zu diesem Zeitpunkt möglich ist, die notwendigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den einzelnen Planungsverbänden –

diese sind in Arbeit; darüber wird schon gesprochen – abzuschließen. Damit würden ab Januar für das Personal klare Regelungen gelten.

In der Anhörung ist als weiterer Punkt die im Gesetz definierte Aufgabenbeschreibung der regionalen Planungsverbände kritisch hinterfragt worden. Gleichzeitig fordern alle an anderer Stelle des Gesetzes eine Öffnungsklausel zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben.

Schauen wir in die Begründung des Gesetzes! Natürlich beschließen wir nicht die Begründung, aber der Duktus des Gesetzes geht daraus hervor. Es heißt dort – ich zitiere –: „Die Aufgaben der regionalen Planungsstellen bestehen darin, nach den Beschlüssen und Aufträgen der regionalen Planungsverbände den Regionalplan auszuarbeiten und fortzuschreiben sowie Entwürfe für regionalplanerische Stellungnahmen und weitere Unterlagen für die Verbandsorgane zu erstellen. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen im Hinwirken auf die Verwirklichung der Raumordnungspläne …“