Es ist jetzt am Regionalschulamt Bautzen, bis zum Ende der Woche tatsächlich die Genehmigung auszureichen, damit die Eltern wissen, wo sie ihr Kind anmelden können, und damit der Schulstandort Herrnhut auch tatsächlich fortgeführt werden kann.
Ich zitiere Ihnen aus der Dresdner Erklärung der Schulleiter von Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft vom Juli 2005:
„Angesichts des sparsamen und qualitätsbewussten Umgangs mit den Mitteln unserer Träger und des Freistaates, angesichts der großen öffentlichen Nachfrage nach unseren Schulen, angesichts der Loyalität zum Freistaat, vor allem aber angesichts unseres gesellschaftlichen Auftrages möchten wir endlich nicht mehr nur geduldet und als Bittsteller unterwegs sein, sondern als gleichwertige und gleichberechtigte Partner anerkannt und behandelt werden – und das auch in finanzieller Hinsicht.“
Das ist der Punkt. Der Freistaat diskriminiert seit Jahren die Schulen in freier Trägerschaft. Der Elternwille ist aber tatsächlich so, dass es einen Run auf Schulen in privater Trägerschaft gibt. In großstädtischen Räumen ist die Zugangsmöglichkeit für Schüler an diese Schulen wesentlich günstiger ausgeprägt als im ländlichen Raum. Ich denke, es ist dringend geboten, als ersten Schritt eine Halbierung der Wartefrist vorzunehmen.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht. – Bitte, Herr Staatsminister Winkler.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für meinen Kollegen Steffen Flath sprechen, der an der Kultusministerkonferenz teilnimmt, und sagen – das wird sich jetzt wiederholen –, dass Schulen in freier Trägerschaft eine sehr wichtige Ergänzung und auch eine Bereicherung unserer sächsischen Schullandschaft sind. Das wissen wir und wir wissen auch, dass sie staatlichen Schutz und auch staatliche Finanzhilfe brauchen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Ernsthaftigkeit, die Nachhaltigkeit und auch die Dauerhaftigkeit des
Schulbetriebs unter Beweis gestellt wurden bzw. werden. Gerade dazu dient ja die Wartefrist. Diese Wartefrist soll und darf nicht zu einer faktischen Errichtungssperre führen. Dies war und ist im Freistaat Sachsen auch nach der Ausweitung dieser Frist von zwei Jahren auf jetzt vier Jahre mit dem Haushaltsbegleitgesetz von 2001/2002 nicht der Fall. Vielmehr ist die Zahl der Genehmigungen der Ersatzschulen nach der Verlängerung der Wartefrist sogar angestiegen. Wir hatten früher lediglich 28 solcher Schulen. Inzwischen liegt deren Zahl bei insgesamt 72.
Dennoch – das will ich sagen – verkenne ich keineswegs, dass gerade kleinere Schulträger mit geringen finanziellen Spielräumen durch eine vierjährige Wartefrist in ihrem Handeln beeinträchtigt werden. Zudem stellen gegenwärtig die dramatisch sinkenden Schülerzahlen eine tragfähige Schulnetzplanung vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund muss auch der Ausbau von Schulen in freier Trägerschaft gesehen werden. Die im Monat Juni im Sächsischen Landtag durchgeführte Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion hat dieses Spannungsverhältnis auch sehr deutlich herausgearbeitet.
Es reicht deswegen nicht aus, Regelungen zur Wartefrist isoliert zu betrachten. Sie sind Teil eines umfangreichen Finanzierungssystems. Zudem muss dabei auch der schulartspezifische Bedarf differenziert berücksichtigt werden.
Die Staatsregierung bereitet deswegen eine Novelle des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vor. Dieser Gesetzentwurf wird im Herbst zur Anhörung freigegeben und soll dann, wie das schon gesagt wurde, zum Schuljahr 2006/2007 in Kraft treten. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion hier zu kurz greift.
Meine Damen und Herren! Bevor wir jetzt zur Einzelabstimmung kommen, frage ich die Berichterstatterin, ob sie das Wort nehmen möchte. – Das sieht nicht so aus. Ich schlage Ihnen vor, dass wir wieder artikelweise vorgehen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Aufgerufen ist der Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab. Ich lasse zuerst über die Überschrift abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist Artikel 1 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 2, In-Kraft-Treten, auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Damit sind alle Artikel abgelehnt wor
Konkret: Eine Wartefristverkürzung auf zwei Jahre würde im Jahr 2005 Mehrkosten von 2,6 Millionen Euro und im Jahr 2006 von 7,3 Millionen Euro nach sich ziehen. Eventuell wären Kosten für den gestiegenen Anreiz, freie Schulen zu gründen, darüber hinaus zu berücksichtigen. Das sind Summen, die vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation bemerkenswert sind. Des Weiteren sollte man im Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf die zu erwartenden Auswirkungen auf das öffentliche Schulnetz im Fall der Gründung von mehr freien Schulen in die Betrachtung einbeziehen. Die Koalition wird mit der Staatsregierung eine Novellierung des bestehenden Gesetzes durchführen. Denn auch wir möchten, dass sich insbesondere die Anzahl der freien allgemein bildenden Schulen vergrößert. Dabei muss sich die Leistungsfähigkeit des Trägers natürlich beweisen. Dieses Verfahren ist im Koalitionsvertrag garantiert und es wird ein Gesamtkonzept zur Sicherung von freien Trägern geben. Diese Novellierung wird unter Einbeziehung der Vertreter der freien Schulen sowie mit Blick auf die Hinweise des Landesrechnungshofes stattfinden. Dabei ist auch die
vom Rechnungshof geforderte Einführung der Verwendungsnachweisprüfung zu beleuchten. So ist noch in diesem Jahr beabsichtigt, den Entwurf in die Anhörung zu geben und ihn Anfang 2006 in den Landtag einzubringen.
Laut Kultusministerium sind in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens zum Kostenvergleich öffentlicher Schulen mit Schulen in freier Trägerschaft nicht geeignet, die wesentliche Grundlage für die Novellierung des Gesetzes zu bilden.
Nach gegenwärtigem Stand wird das bisher vorgeschlagene Soll-Kosten-Modell – Kosten, die Schulen mindestens benötigen, um Bildung anzubieten – nicht übernommen.
Bei der Erarbeitung des Entwurfs wird die Neuausrichtung des Finanzierungssystems in Anlehnung an die Regelungen anderer Bundesländer erfolgen. Dabei ist auch zu prüfen, ob bei den verschiedenen Schularten die Finanzierung differenziert werden kann.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Förderung des Kleingartenwesens in Sachsen (Sächsisches Kleingartenförderungsgesetz – SächsKleingFördG)
Hierzu ist eine allgemeine Aussprache vorgesehen. Die Reihenfolge: PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht viele Gesetzesvorlagen, die dieses Hohe Haus in den vergangenen knapp 15 Jahren seiner Existenz behandelt hat, haben eine so lange Odyssee hinter sich wie dieses von unserer Fraktion vorgelegte Sächsische Kleingartenförderungsgesetz. Sein Vorgänger, der unter dem gleichen Namen – im Wesentlichen auch mit dem gleichen Regelungsgehalt – am 15. Januar 2004 von uns in 1. Lesung in den damals 3. Sächsischen Landtag eingebracht wurde, schmorte so lange in den Ausschüssen und im Konkreten in dem damals federführenden Verfassungsund Rechtsausschuss, bis die Legislaturperiode abgelaufen war. Per Geschäftsordnungstricks sorgte die damals noch allein herrschende CDU-Fraktion mittels Mehrheitsbeschluss dafür, dass keine Beschlussempfehlung an den Landtag zustande kam, sodass das Gesetz in die Diskontinuität fiel.
Der jetzige von uns im Wesentlichen nur im Artikel 6 noch einmal überarbeitete Gesetzentwurf gelangte am 24. März 2005 in den Geschäftsgang, nachdem er zuvor bereits im November 2004 den Fraktionen CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Bitte und dem Vorschlag übersandt worden war, ihn in dieser oder ähnlicher Form als gemeinsame Gesetzesvorlage in den 4. Sächsischen Landtag einzubringen. Anständigerweise erklärte die FDP-Fraktion – und nur die FDP-Fraktion – im Februar 2005, dass sie für eine gemeinsame Einbringung nicht zur Verfügung steht, da sie Probleme damit habe, ob dem Kleingartenwesen Verfassungsrang eingeräumt werden soll, und einen Systembruch im Kommunalabgabengesetz befürchte. Die drei anderen angefragten Fraktionen reagierten überhaupt nicht mehr.
Deshalb hat dann im März dieses Jahres die Fraktion der PDS den Gesetzentwurf allein einbringen müssen. Wir hatten dann Anfang Juni beantragt, die Beratung des Gesetzentwurfes auf die Tagesordnung des federführenden Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zu nehmen, uns dann jedoch nicht dem Anliegen verschlossen, auf die Behandlung im Juni zu verzichten, weil – so die Begründung oder Bitte der anderen Fraktionen – die
Wir hätten auch noch getrost bis zum Ablauf der Frist nach § 32 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung, der einen Rechtsanspruch fixiert, dass eine eingereichte Vorlage binnen sechs Monaten nach Überweisung in den federführenden Ausschuss zur Abstimmung gestellt wird, gewartet, wenn uns nicht just bekannt geworden wäre, dass im September wegen der voraussichtlich am 18.09. stattfindenden Bundestagswahl keine bzw. erst nach dem Wahlgang eine Landtagssitzung stattfinden wird. Vor dem Wahlgang zur Wahl des 16. Bundestages hätten wir schon ganz gern dieses wesentliche Gesetzesanliegen hier zur Abstimmung gebracht.
Auf Nachfragen, warum, erläutere ich das gern. Aber ich glaube, dafür sind die meisten von uns schon lange genug in der Politik, um zu wissen, was gemeint ist.
Dieses höchst zögerliche Herangehen an die Behandlung und Beschlussfassung über diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen hat wahrlich nichts damit zu tun, dass es keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung der hier gegenständlichen Materie gäbe. Der Gesetzentwurf – wie schon sein Vorgänger vom Januar 2004 – entstand gerade aus der Intervention des Sächsischen Landesverbandes der Kleingärtner bzw. dessen Vorstandes gegenüber allen Fraktionen des 3. Sächsischen Landtages, den reichlich 220 000 Kleingärtnern im Freistaat Sachsen – vielleicht hören Sie unter dem Aspekt einmal zu, dass es 220 000 Kleingärtner sind, um die es hier geht, meine Damen und Herren Kollegen; 220 000 Wähler, vielleicht gelingt es dann eher –
endlich einen ihrem gemeinnützigen Wirken adäquaten Rechtsschutz und die gebotene Förderung zu gewähren, für das Handeln der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner im Freistaat Sachsen einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.
Im seinerzeitigen Schreiben des Präsidenten des Sächsischen Landesverbandes an die besagten drei Fraktionen – schon datierend vom Juni 2003 – hieß es – ich zitiere -: „Die allgemeine Situation für die rechtliche Sicherstellung des Kleingartenwesens spitzt sich weiter zu und seine soziale Orientierung droht verloren zu gehen.“
Was der Präsident meinte, war die immer prägnantere finanzielle Belastung der Kleingärtner in Sachsen, nicht nur durch die leidige Erhebung der Grundsteuer B auch für kleingärtnerisch genutzte Flächen, sondern der sich angesichts schmaler kommunaler Kassen dramatisch auswirkende Drang nicht weniger Städte und Gemeinden, bei den Kleingärtnern Kasse zu machen. Mit bis zu 17 Gebühren- und Beitragsarten wurden in regionaler Unterschiedlichkeit die Mitglieder von Kleingärtnervereinen überzogen bzw. werden sie es noch heute. Von Straßenreinigungsgebühren über Abwassergebühren, Trinkwassergebühren, Anschlussgebühren, Abfallgebühren, Baugenehmigungsgebühren, Gebühren für Vereinsfeste, Gebühren für Baumschutzsatzungen, Kurtaxe, Teichgebühren, Stromanschlussgebühren, Kanalanschlussgebühren, Grundbuchgebühren, Wegebenutzungsgebühren, Vermessungsgebühren bis zur Belastung mit
GEMA-Gebühren für Abspielen von Musik zum Kleingartenfest, auch eine so genannte Uferzonenreinigungsgebühr im Kreis Borna und eine via Hubschrauber ermittelte Niederschlagswassergebühr waren bzw. sind auf der Liste. Hinzu kommt, dass sich verschiedene Gemeinden anschickten, die Kommunalkasse dadurch aufzubessern, dass sie Kleingärtner aufforderten, den Garten, der sich auf kommunalem Pachtland befand, in Eigentum zu erwerben.
Zum Beispiel lag dem Stadtrat von Zwickau eine diesbezügliche Vorlage zur Veräußerung von kommunalem Boden an Kleingärtner zum Eigentumserwerb vor, was, wäre diese Vorlage nicht zurückgenommen, sondern angenommen worden, zwangsläufig den Einstieg ins Aus für ein am Gemeinnutz orientiertes Kleingartenwesen in Sachsen bedeutet hätte.
Das ist dem Einzelnen angeboten worden. Darauf kommen wir noch einmal zurück. Sie können sich auch gern, Herr Kollege, ans Mikrofon stellen; ich beantworte alle Fragen.
Die Tatsache, dass Regelungsbedarf besteht, haben uns auch die meisten Experten in der zum Vorgänger dieses Gesetzes erfolgten Anhörung am 10. Mai 2004 im Plenarsaal dieses Hohen Hauses vor vollbesetzten Zuschauerrängen bestätigt. Kein Geringerer als der von der CDUFraktion als Experte benannte Ministerialdirektor i. R. Dr. Mainczyk als Mitautor und Herausgeber des Kommentars zum Bundeskleingartengesetz, bundesweit gemeinhin als Papst des Kleingartenrechts gehandelt, erklärte in dieser Expertenanhörung, dass dieser Trend immer größerer, die Kleingärtner treffender öffentlichrechtlicher Belastungen schon längst bewirkt, die im Bundeskleingartengesetz enthaltenen Pachtpreisbindungen als Äquivalent für die Gemeinnützigkeit des Kleingartenwesens ins Leere laufen zu lassen.
Mit anderen Worten: Der in dieser Pachtpreisbindung angelegte Schutz, der Vertretern aus allen sozialen Schichten die Bewirtschaftung eines Kleingartens ermöglichen soll, wird in der Tendenz eliminiert.
Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die Sie dieser 2. Lesung so aufmerksam folgen, in gründlicher Vorbereitung auf diese auch das seinerzeitige stenografische Protokoll der Expertenanhörung vom 10. Mai noch einmal nachgelesen haben, sodass ich mir Zitate und Belegstellen erspare.