Protocol of the Session on July 13, 2005

Drucksache 4/0803, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 4/2503, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Den Fraktionen wird wieder das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: FDP, CDU, PDS, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der FDP-Fraktion das Wort. Herr Abg. Herbst, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiges Element in der sächsischen Bildungslandschaft und sie sind auch eine sinnvolle Ergänzung zum staatlichen Schulangebot. Wir sehen das an den pädagogischen Konzepten, auch an den Innovationen, die dort oftmals entstehen und dann durch die staatlichen Schulen adaptiert werden. Wir sehen es aber auch an der Energie, die in der autonomen Schule freigesetzt wird, was das Lernklima, was das Engagement der Eltern und das Engagement von Unternehmen an diesen Schulen betrifft. Dass das Konzept von Schulen in freier Trägerschaft angenommen wird, zeigt die immense Nachfrage, die vonseiten der Eltern herrscht. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Ungerechtigkeit bei der Behandlung dieser Schulen beseitigen, nämlich die Ungerechtigkeit, dass eine Schule in freier Trägerschaft über vier Jahre einen Probebetrieb nachweisen muss, ehe sie Anspruch auf staatliche Unterstützung hat.

Wie Sie wissen, wurde diese Wartefrist 2001 von zwei auf vier Jahre verdoppelt. Wir wollen diese Änderung rückgängig machen. Dass das sinnvoll ist, hat, glaube ich, die Anhörung, die wir hier in diesem Hause hatten, eindrucksvoll bewiesen. Bis auf zwei Ausnahmen haben alle Experten unserem Gesetzentwurf zugestimmt. Die beiden Ausnahmen waren ein Bürgermeister, der sich als Schulhasser von Schulen in freier Trägerschaft geoutet hatte, selbst hier verfassungswidrige Aussagen getätigt hat – das ist nachzulesen im Protokoll –, und die Vertreterin des Landkreistages, die meinte, nur durch die vierjährige Wartefrist könne man Qualität sichern. Aber auf Nachfrage konnte sie kein einziges Beispiel nennen, wo dies konkret der Fall war.

Ich möchte nur kurz noch Herrn Thümmel von der Montessori-Schule in Chemnitz zitieren, der gesagt hat: „Durch diese Änderungen der Wartefristen hat sich der Gründungsaufwand mehr als verdreifacht. Das macht heutzutage für Gründungsinitiativen, wie unsere eine gewesen ist, die Sache unmöglich.“

Meine Damen und Herren! Dass das Problem erkannt ist, beweist einmal der Ministerpräsident, der sich Ende 2003 öffentlich für eine Verkürzung der Wartezeit ausgesprochen hat, und zwar wieder auf zwei Jahre, und beweist der Koalitionsvertrag, in dem steht: Die Wartezeit ist zu überprüfen.

„Schulen in freier Trägerschaft bereichern und ergänzen das Schulwesen im Freistaat Sachsen.“ So steht es im § 1 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Damit dies nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch Realität werden kann, bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Die CDU-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie von der FDP-Fraktion beantragt, soll die Wartefrist für Bezuschussung für Schulen in freier Trägerschaft von vier auf zwei Jahre verkürzt werden. Dies ist seit langem eine Forderung der freien Träger, wobei diese aber ein Gesamtkonzept zur Sicherung ihres Schulbetriebes anmahnen. Genau dieses Gesamtkonzept wollen wir auch. Genau zu diesem Gesamtkonzept haben wir uns in der Koalitionsaussage bekannt. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, da er kein Gesamtkonzept und keinen Deckungsvorschlag enthält. Die gedachten Neuanmeldungen und möglichen verkürzten Antragsverfahren würden in den nächsten zwei Jahren überplanmäßige Mehrkosten erzeugen. Im Übrigen haben wir sehr intensiv im Ausschuss darüber debattiert. Deshalb gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll. – Vielen Dank.

Ich rufe die PDSFraktion auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tatsächlich sind es vielerorts gerade die freien Schulen, die Wege gehen, die wir uns flächendeckend für Schulen in Sachsen wünschen, die in einer ganz anderen Bewusstheit Schulkonzepte entwickeln, die die Schülerin oder den Schüler in den Mittelpunkt des Lernprozesses stellen, die eine andere Lehr- und Lernkultur vorleben. Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben aber ist eine Frage, mit der wir uns grundsätzlich beschäftigen, und gerade die Bildung halten wir für eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben. Deshalb muss man hier klar abwägen.

Zugleich sehen wir vielerorts die Gründung freier Schulen da, wo staatliche Schulen schließen müssen und wo sich Kämpferinnen und Kämpfer vor Ort für den Schulstandort eingesetzt haben. Wenn aller Einsatz und jedes Engagement die Schließung nicht verhindern konnten, entstehen dort freie Schulen als letzter Strohhalm, der

mancher Region bleibt, wenn sie nicht völlig ohne Schule dastehen will.

So war die Idee des freien Schulwesens aber nicht gedacht. Es zeigt sich, dass das freie Schulwesen zunehmend Defizite abfängt, die das staatliche Schulwesen verursacht. Das kann es für uns nicht sein. Wir wollen zum Beispiel eine gute Lehr- und Lernkultur für alle Schulen, wir wollen ein flächendeckendes Schulnetz aus öffentlicher Hand.

In der gegenwärtigen angespannten Situation, die wegen der Schulschließungswelle über dem Land liegt, zeigt sich eine Konkurrenz, die die Schulträger der staatlichen Schulen gegenüber dem öffentlichen Schulwesen empfinden. Beispielsweise erstatten sie mancherorts keine Fahrtkosten mehr für Schülerinnen und Schüler, die freie Schulen besuchen. Diese Politik ist nicht verfassungsgerecht, da die Schülerinnen und Schüler an freien Schulen gleich behandelt werden müssen. Das zeigt aber, welche Anspannung, welche Situation der Angst durch die Ausdünnung über den Schulträgern liegt. Das ist keine Atmosphäre, in der verantwortungsvolle Schulpolitik gemacht werden kann. Es zeigt sich, dass in der Diskussion um Schulen in freier Trägerschaft viele Aspekte eine Rolle spielen, viele Fragestellungen, die man kennen und beachten muss.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion umfasst nur einen Punkt, nämlich die Herabsetzung der Wartefrist für freie Schulen von vier auf zwei Jahre. Das ist eine alte Forderung der PDS-Fraktion aus der Zeit der ersten Schulschließungswelle. Wenn man Schulen in freier Trägerschaft haben will, muss man sie auch möglich machen. Langfristig ist es notwendig, sich in Beachtung der Aspekte, die bei Schulen in freier Trägerschaft eine Rolle spielen, umfassender mit dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft auseinander zu setzen. Da spielen für uns viele weitere Punkte eine Rolle, die in diesem Gesetzentwurf nicht beantwortet werden.

Da wäre zum Beispiel die Frage des Zugangs zu Schulen in freier Trägerschaft. Die Finanzierung sieht ein Schulgeld vor. Das ist für uns grundsätzlich der falsche Weg. Die Frage, wie Schulen in freier Trägerschaft finanziert werden sollen und wie Zugangsbarrieren abgebaut werden können, muss in nächster Zeit diskutiert werden. Die Modalitäten der Einrichtung neuer Schulstandorte anerkannter Schulträger, die wir als Problematik in der Anhörung gesehen haben, schlägt sich im Gesetzentwurf nicht nieder. Das muss aber Beachtung finden.

Die Frage der Rechtsstellung der Lehrerinnen und Lehrer, meine Damen und Herren, ist wichtig. Wenn Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen ein Drittel ihres Gehalts gleich wieder abgeben müssen, um das Überleben der freien Schule zu sichern, ist das kein richtiges Arbeitsverhältnis für Pädagoginnen und Pädagogen.

(Beifall bei der PDS)

Dieser Dinge muss man sich gewahr werden und im Gesetz entsprechend reagieren. Zu fragen ist, wenn wir Schulen in freier Trägerschaft höher subventionieren wollen, um kein Schulgeld zu haben, wie viele Schulen wir haben wollen. Das sind Fragen, die dieser Gesetzentwurf vorerst nicht beantworten kann, die wir für die

weitergehende Diskussion über die Schulen in freier Trägerschaft aber für notwendig erachten. Wir werden diese Diskussion zu führen haben. Für heute stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich rufe die SPDFraktion. Herr Dulig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft zielt zweifellos in die richtige Richtung.

(Beifall bei der FDP)

Dass wir diesem Gesetz aber nicht folgen können, hat mehrere Gründe, die ich kurz darstellen will. Zum Ersten haben wir weit mehr Änderungs- und Überprüfungsbedarf, als nur die Wartezeit pauschal zu verkürzen. Wir haben mittlerweile drei Gutachten über die Finanzierung der freien Träger in Sachsen. Übereinstimmend kommen diese zu dem Ergebnis, dass die Bezuschussung neu geregelt werden muss. Darauf haben viele Vertreter der freien Schulen in der Anhörung verwiesen, und darauf haben wir uns auch in der Koalition verständigt: „Die Koalitionspartner kommen überein, auf der Basis unabhängiger Gutachten das Finanzierungssystem und die Wartefristenregelung zu überprüfen und zeitnah eine gesetzliche Neuregelung anzustreben.“ Wir streben diese an. Rechtzeitig zur Vorbereitung des Schuljahres 2006/07 muss das Gesetz neu gefasst werden.

Damit zum zweiten Punkt. Die jetzige Änderung würde ohnehin erst zum Beginn des Schuljahres 2006/07 ihre volle Wirkung entfalten. Wer im kommenden Schuljahr den Schulbetrieb aufnehmen will, hat doch längst sein Konzept einschließlich Finanzierung vorgelegt und müsste es schon genehmigt bekommen haben. Keiner der Träger, die aufgrund der Wartefrist keinen Antrag gestellt haben, könnte jetzt noch durchstarten, um im Herbst mit der Schule zu beginnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass die SPD immer hinter den freien Schulen gestanden hat und dies weiterhin tut. Wir haben bei Vorlage der letzten Neufassung der Finanzierungsverordnung für die Schulen in freier Trägerschaft nicht nur eine Alternative vorgelegt, sondern auch auf die Folgen hingewiesen, welche die jetzt gültige Verordnung haben wird. Diese Folgen sind so eingetreten und werden durch die Gutachten bestätigt. Insbesondere im berufsbildenden Bereich hat dies zu Fehlsteuerungen geführt, die wir dringend beenden müssen. Auch wissen wir, dass insbesondere bei den Grundschulen eine Anpassung der Zuschusssätze notwendig ist. Wir müssen aber auch die Vorschläge der Gutachter über eine möglicherweise veränderte Art der Bezuschussung genau prüfen, damit wir die Arbeit der freien Träger auf eine langfristig solide Basis stellen.

Was die Wartefrist betrifft, so ist nicht nur über deren Länge zu verhandeln, sondern auch über die mögliche Refinanzierung nach Eintritt in die Regelfinanzierung. Das scheint uns insbesondere deshalb wichtig, weil viele

Initiativen über keinerlei Kapital verfügen, sondern die Schule aus Engagement heraus betrieben wird. Das ist ein Engagement, welches auf die bestmögliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerichtet und in mehr als einer Hinsicht zu erhalten und zu würdigen ist, zeigt es doch, dass Schule auch anders funktionieren kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich erwächst manches Engagement auch daraus, dass ein Schulstandort im ländlichen Raum erhalten werden kann. Nicht selten treffen pädagogisches Engagement der Gründungsinitiatoren und das Interesse der Kommunen für den Erhalt der Schule zusammen. Das hat in der Vergangenheit auch zu bösem Blut geführt und mancher hat Angst davor, was passiert, wenn die Wartefrist wegfällt. Auch diese Befürchtungen müssen wir ernst nehmen. Wir müssen Möglichkeiten finden, wie freie und staatliche Schulen im guten Miteinander nebeneinander existieren können. Schließlich gibt es in diesem Zusammenhang auch ein spezielles Problem, vor dem wir bislang die Augen verschlossen haben: das Schulgeld. Insbesondere dann, wenn eine freie Schule im Rahmen der Schulnetzplanung eine staatliche Schule ablöst oder wenn im berufsbildenden Bereich der Besuch dieser Schule keine freie Wahl, sondern Folge fehlender Angebote ist, müssen wir auch über diese Frage nachdenken.

Sie sehen, es gibt viel mehr zu tun, als nur eine Wartefrist zu ändern. Wir werden in diesem Zusammenhang auch über die Stellung freier Träger in der sächsischen Schullandschaft diskutieren müssen. Dazu sollten wir uns die Zeit nehmen, damit die Lösung nachhaltig wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die NPD-Fraktion, bitte. Frau Schüßler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich vorweg – unsere Fraktion wird dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen. Veränderung und Vielfalt werden von der Schule erwartet. Das sind zwei Bereiche, die der öffentlichen Schule nicht immer leicht fallen. Trotz vieler Schulversuche fällt es ihr schwer, der benötigte Tummelplatz neuer Ideen zu werden. In Sachsen nehmen vielerorts die Schulen in freier Trägerschaft die notwendige Veränderungsfunktion wahr. Alternativschulen, Montessori-Schulen und Waldorf-Schulen erarbeiten Konzepte, die, wenn sie übertragbar sind, oft ihren Platz in öffentlichen Schulen finden. Wenn es um das Erarbeiten neuer Konzepte geht, haben Schulen in freier Trägerschaft große Vorteile. Meist schlank in ihrer Struktur und relativ autonom zur staatlichen Schulaufsicht, finden sich Eltern, Lehrer und Schüler, die sich in ihrer prinzipiellen Herangehensweise an Pädagogik weit mehr ähneln, als es in einer öffentlichen Schule möglich sein kann. In diesen Schulen werden innovative pädagogische Überlegungen und Projekte mit einer Selbstverständlichkeit durchgeführt, die die öffentliche Schule aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht erreichen kann. Die Schulen in freier Trägerschaft haben in sich ein großes, das gesamte Schulsystem befruchtendes Potenzial. Leider sind sie bis dato in Sachsen durch eine massive

finanzielle Ungleichbehandlung in ihrer Entwicklung und Wirkung stark beeinträchtigt. Moralisch ist die Situation zutiefst ungerecht, denn einerseits finanzieren die Eltern bei Schulen in freier Trägerschaft mit ihren Steuern das öffentliche Schulsystem, andererseits sind die Eltern und Lehrer zu Selbstausbeutung gezwungen, um den Schulbetrieb der gewählten Schule überhaupt ermöglichen zu können.

Dies widerspricht eindeutig dem Recht auf Bildungsfreiheit, nach dem alle Eltern das Recht haben, die Ausbildung ihres Kindes frei zu wählen.

Um den aktuellen und den kommenden Anforderungen gerecht zu werden, muss das sächsische Schulsystem lebendiger und vielfältiger werden. Dafür bedarf es einer stärkeren Gleichberechtigung der verschiedenen Schulformen. Eines möchte ich aber gleich deutlich machen: Wenn ich von Gleichberechtigung rede, meine ich keine Installierung eines Zweiklassenschulsystems. Grundsätzlich müssen wir hier auch den Aspekt der sozialen Gleichbehandlung beachten. Es geht darum, eine Bildungs- und Wahlmöglichkeit auch für Kinder aus sozial schwächeren Verhältnissen zu schaffen; denn in der Pisa-Studie wurde uns zum Beispiel schon vor Augen geführt, dass die soziale Herkunft in Deutschland leider immer noch maßgeblich für den Bildungsweg ist. Die Idee der Bildungsgutscheine wäre hier ein guter Ansatz und würde vor allem die Autonomie der Eltern stärken.

Doch zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die Schulaufsicht des Staates hat sich aus unserer Sicht in erster Linie auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen der Schulen in freier Trägerschaft zu beschränken. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch nicht vermittelbar, dass eine vierjährige Wartefrist zur erstmaligen Bezuschussung einer Schule in freier Trägerschaft gelten soll. Wir denken, dass hier auch zwei Jahre ausreichend sind. Schon dies wäre von den Betreibern von Schulen in freier Trägerschaft schwer zu schultern, wie wir auch in der Anhörung gehört haben.

Also, wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die Fraktion der GRÜNEN, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Reduzierung der Wartefrist von vier Jahren auf zwei Jahre ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Die damalige Umsteuerung zur Verdoppelung der Wartefrist auf vier Jahre war eine reine Verhinderungsstrategie der damaligen CDU-Staatsregierung aus fiskalpolitischen Gründen. Es gibt in Sachsen nach wie vor keine Refinanzierung der aufgelaufenen Mittel, die während dieser vier Jahre hätten gezahlt werden müssen. Dadurch bedingt gibt es für Träger von Schulen in freier Trägerschaft keine Kreditwürdigkeit, wenn sie fremdfinanzieren wollen. Das Problem in Sachsen ist insbesondere, dass wir im allgemein bildenden Bereich im Bundesvergleich eine unterdurchschnittliche Versorgung mit Schulen in freier Trägerschaft haben. Die Ungleichbehandlung von öffent

lichen und privaten Schulen geht aber über diese Vorfinanzierungsfrist hinaus. Es gibt Studien, die belegen, dass die tatsächliche Finanzierung, obwohl der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass 90 % der Kosten einer Schule auch für private Schulen refinanziert werden, lediglich 60 % beträgt. Die Steinbeis-Studie beispielsweise belegt dieses.

Dennoch gibt es immer wieder gute Nachrichten. Heute hat die Evangelische Brüderunität vermeldet, dass sie es tatsächlich geschafft hat, die notwendigen Mittel aufzubringen, um die letzte notwendige Voraussetzung zu erfüllen, um ein freies Gymnasium in Herrnhut zum neuen Schuljahr zu beginnen.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN, der FDP und des Abg. Marko Schiemann, CDU)