Protocol of the Session on July 13, 2005

Dann verfahren wir wie sonst auch. Ich schlage artikelweise Abstimmung vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 4/2478, ab.

Die neue Überschrift lautet: „Sächsisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz“. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Überschrift so angenommen worden.

Ich rufe Artikel 1, Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, §§ 1 bis 7 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist diesen Paragrafen mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe § 8 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/2558 vor.

Ich bitte Herrn Lichdi um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Begründung unseres Änderungsantrages lohnt es sich, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, wie in der Öffentlichkeit und hier im Hause über die Kostenregelung diskutiert wurde. Erster Akt. Die CDU lässt die Partner nicht auf das Standesamt, sondern schickt sie auf das Regierungspräsidium. Sachliche Gründe gibt es nicht. Es geht um die öffentlich sichtbare Zurücksetzung schwuler und lesbischer Paare.

Zweiter Akt. Die SPD setzt im Koalitionsvertrag das Selbstverständliche durch und erlaubt den Gang auf das Standesamt.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Dritter Akt. Die Koalition legt ein Gesetz vor, das für die Verpartnerung höhere Gebühren vorsieht als für die Eheschließung. Große Aufregung in der Öffentlichkeit über die kleinliche Strafsteuer für Schwule und Lesben, damit diese sich im Freistaat ja nicht zu frei und anerkannt fühlen sollen. Die SPD, ganz fix dabei, setzt ihre gleichstellungspolitischen Forderungen um. Daher der Kompromiss. Die höheren Gebühren kommen aus dem Gesetz heraus und bleiben den Kommunen überlassen.

Vierter Akt. Im Gesetzentwurf der Koalition wird die Gebührenerhebung zwar den Kommunen überlassen; diese werden aber absichtlich in eine Zwangslage versetzt, die sie zur Erhebung höherer Gebühren zwingt. Damit wäscht sich die CDU die Hände in Unschuld, hat aber ihr ursprüngliches Ziel erreicht. Die SPD steht ohnmächtig daneben.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der PDS)

Wie sieht die Zwangslage aus? Die Kommunen bekommen eine neue Aufgabe übertragen. Dafür gebührt ihnen ein Mehraufwandsausgleich nach Artikel 85 der Sächsischen Verfassung. Um diese Konsequenz zu vermeiden, fordert die Koalition die Kommunen in der Begründung des Gesetzentwurfs auf, kostendeckende Gebühren zu nehmen. Sie weiß zugleich, dass die Gebühren für die Eheschließung nicht kostendeckend sind. Dies hat Minister Mackenroth auf meine Nachfrage im letzten Plenum bestätigt. Wenn die Kommunen also kostendeckende Gebühren nehmen, dann sind diese notwendig höher als die für Eheschließung. Wenn die Kommunen aber in nichtdiskriminierender, also verfassungskonformer Weise dieselben Gebühren wie für die Eheschließung nehmen, sollen sie vom Freistaat keinen Mehraufwandsausgleich erhalten; denn dann wird ihnen der Finanzminister mit Unschuldsmine entgegenschleudern, dass sie hätten kostendeckende Gebühren nehmen können und so ja gar kein Mehraufwand entstehe.

Was passiert hier? Die Koalition instrumentalisiert die Kommunen für die Diskriminierung von schwulen und lesbischen Paaren. Das ist tatsächlich ein bezeichnender Kompromiss der Koalition. Die CDU setzt durch, was sie will, und die SPD kann nichts dafür. Die SPD kämpft erfolgreich auf der Bühne der Öffentlichkeit und hofft, dass keiner merkt, wie sie hinter der Bühne einknickt. Vielleicht hat sie auch gar nicht gemerkt, wie sie hier veräppelt wird.

Daher fordere ich Sie auf: Wählen Sie die saubere Lösung! Stellen Sie mit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag klar, dass keine Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare möglich sein soll!

(Dr. Cornelia Ernst, PDS: Auf der finanziellen Ebene!)

Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!

Vielen Dank.

Wer möchte zu dem Antrag sprechen? – Herr Prof. Porsch, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Ich möchte aber hier ausdrücklich erklären: nur dem Antrag. Der Begründung können wir nicht zustimmen. Allein dort kommt dreimal das Wort „Verpartnerung“ vor; auch Herr Lichdi hat es gerade wieder verwendet. Herr Lichdi, es geht hier um etwas sehr Persönliches, um Intimes, um die Begegnung von Menschen in Liebe. Das technokratische, hässliche Wort „Verpartnerung“ ist hier einfach nicht angemessen. Dieses Wort

hat etwas Passivisches. Die Menschen werden zu Objekten degradiert. Es klingt nach „Zuführung“. Auch Herr Bandmann hat das Wort verwendet. Ihm gestatte ich es ausdrücklich; denn Herr Bandmann entlarvt sich damit selbst. Er entlarvt sein verklemmt zwanghaftes Bemühen, hier den Unterschied zur Ehe zu erzwingen. Das endet zunächst in der sprachlichen Katastrophe, reflektiert aber auch die Gefährlichkeit seines Bemühens. Dem sollten Sie sich nicht anschließen, Herr Lichdi.

Wer das Wort unbedingt braucht, sollte es für die Koalition in Sachsen verwenden. Da hat Liebe keine Rolle gespielt. Das war ein zwangsläufiges Zusammenführen durch die Wahlniederlage beider Parteien.

(Beifall bei der PDS)

Der NPD-Fraktion aber empfehle ich sprachlich eines: Nennen Sie jede eingetragene gleichgeschlechtliche, homosexuelle Partnerschaft „Röhm-Putsch“!

(Beifall bei der PDS – Zuruf von der NPD: Das war jetzt wertlos!)

Wer möchte noch zu dem Änderungsantrag sprechen? – Herr Bandmann, bitte.

Herr Porsch, wer bei dem Thema „Liebe“ den Partner zuvor ausspionieren muss, der hat sich, so glaube ich, mit seiner Begründung bloßgestellt. interjection: (Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das nehmen Sie noch zurück!)

Kostendeckende Gebühren werden bereits jetzt bei den Regierungspräsidien erhoben. Sollten von daher die Kommunen kostendeckende Gebühren in Ansatz bringen, was nicht zwingend ist, fände keine Diskriminierung statt, weil es keinen Unterschied zur jetzigen Regelung gäbe.

Im Übrigen heißt das Gesetz des Bundes „Lebenspartnerschaftsgesetz“. (Dr. Cornelia Ernst, PDS: Aber nicht „Verpartnerungsgesetz“!)

Die Verpartnerung findet auf dem Standesamt statt. Von daher sehe ich keinen Unterschied zu dem, was ich ausgeführt habe.

Gibt es weiteren Redebedarf zu dem Antrag? – Herr Prof. Porsch.

Frau Präsidentin! Ich muss etwas zu Herrn Bandmanns Beitrag erklären. Er hat in seinem Beitrag eine mich und auch meine Frau beleidigende Äußerung getätigt. Ich möchte hier erklären, dass ich dies auch so behandeln werde.

(Beifall bei der PDS – Uwe Leichsenring, NPD: Sensibelchen! – Holger Apfel, NPD: Wie man in den Wald hineinruft, so hallt es zurück!)

Meine Damen und Herren! Ich würde jetzt gern über diesen Änderungsantrag abstimmen lassen. Ich rufe die Drucksache 4/2558, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden. Ich rufe § 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen ist diesem Paragrafen mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe Artikel 1 in Gänze in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder eine große Anzahl von Stimmenthaltungen und einige Stimmen dagegen. Dem Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe Artikel 2, Änderung des Sächsischen Kostenverzeichnisses, auf. Es liegt die Empfehlung auf Streichung vor. Ich lasse jetzt über die Streichung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Stimmen dagegen ist der Streichung mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 3, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang, auf. Hierzu liegt mir der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD in der Drucksache 4/2556 vor. Wird noch die Einbringung gewünscht? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Möchte jemand dazu sprechen? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag in der Drucksache 4/2556 abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden, auch der Streichung des Artikels; das steht hier noch in Klammern.

Artikel 4, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gab es eine große Anzahl von Stimmenthaltungen. Dennoch wurde dem Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Artikel 5, In-Kraft-Treten; auch hier geht es um die Streichung. Wer möchte dieser Streichung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme. Auch hier gibt es eine Reihe von Stimmenthaltungen. Dennoch ist der Streichung zugestimmt worden.

Die 3. Lesung erfolgt aufgrund dieses Änderungsantrages dann am Freitag. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Drucksache 4/1392, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/2502, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann frage ich den Berichterstatter, Herrn Pfeifer, ob er das Wort nehmen möchte. – Das sieht auch nicht so aus.

Entsprechend § 44 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen auch hier vor, artikelweise abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist.

Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/2502 ab. Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Wer möchte der Überschrift die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Das ist sehr erfreulich. Damit ist der Überschrift zugestimmt worden.

Ich rufe den Artikel 1 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe wieder Einstimmigkeit, obwohl vorhin Protest angemeldet war. Ich rufe Artikel 2 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch dieser Artikel einstimmig bestätigt. Wir hatten keine Änderungen in der 2. Lesung. Damit kann ich gleich die 3. Beratung aufrufen. Ich rufe noch einmal das soeben behandelte Gesetz auf. Wer möchte diesem Gesetz die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe wieder Einstimmigkeit. Damit ist das Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft