Protocol of the Session on June 24, 2005

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Oh! Jetzt haben Sie es uns aber gezeigt!)

Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, Herr Ministerpräsident Milbradt, Sie wären gut beraten, wenn Sie sich nun für eine weitgehende Transparenz hinsichtlich der Vergabepraxis bei Gutachtenaufträgen einsetzen würden, um zumindest den schlimmsten Ansehensverlust abzumildern.

Ich möchte bemerken, dass Punkt 3 des vorliegenden Antrags durchaus geeignet erscheint, nicht nur von informatorischem Interesse zu sein, sondern durch erhöhte Überschaubarkeit auch einer allzu inflationären Tendenz im Vergabewesen vorzubeugen. Dies ist wichtig, weil der Bürger sich durchaus die Frage stellt, wofür die Politiker ihre Diäten und Pensionsansprüche erhalten, und zu Recht Transparenz, Verantwortung und Kontrolle dafür erwartet. Es ist so abwegig nicht, seinen gut bezahlten Volksvertretern selbstständiges Denken abzuverlangen, ohne den Eindruck haben zu müssen, dass diese – in erster Linie für des Steuerzahlers Geld – andere denken lassen.

Meine Damen und Herren! Die Erfahrungen, die man als Parlamentsneuling in den vergangenen Monaten in diesem Hause machen durfte, lassen einen leider zu dem Schluss kommen, dass Regierungsamt und Mehrheitsposition nicht immer deckungsgleich zum gesunden Menschenverstand stehen. Ich gehe daher von einer ablehnenden Haltung der Koalition zu diesem Antrag aus.

Die NPD-Fraktion möchte gern um Einzelabstimmung über die jeweiligen Antragspunkte ersuchen, weil wir explizit wissen möchten, wie die Koalition zu der Forderung unter Punkt 1 steht. Es wäre unseres Erachtens eine Schande für den Landtag, würde er diese vom Rechnungshof nachgewiesenen vergabe- und haushaltsrechtlichen Verstöße des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit nicht missbilligen. Um dieser Blamage vorzubeugen und um keinen Anlass für eine derartige Ablehnung zu bieten, die dieses Haus in seinem Ansehen schwer beschädigen würde, sollte über diesen Aspekt gesondert abgestimmt werden.

Die ungeteilte Zustimmung zur Missbilligung der offensichtlichen Verfehlungen und Rechtswidrigkeiten setzen wir voraus. Wenn sich CDU und SPD dazu dennoch nicht in der Lage sehen, ist dies eindeutig als ein an Verantwortungslosigkeit und Arroganz nicht mehr zu überbietender Missbrauch des Wählerauftrags zu bewerten und stempelt CDU und SPD endgültig als der Wählerstimmen nicht länger würdig ab.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort. Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vergabe von Gutachten durch die Staatsregierung ist immer wieder Gegenstand von parlamentarischen Initiativen. Dieser Sachverhalt zeigt, dass Transparenz der Vergabepraxis, Angemessenheit der Vergütungen und vor allem Sinn und Zweck mancher Gutachten infrage gestellt werden müssen. Insbesondere der starke Anstieg des Gutachtenvolumens von einer Million Euro im Jahre 1997 auf 4,9 Millionen Euro im Jahre 2001 sowie der hohe Anteil freihändiger Vergaben sind im Einzelfall kritisch zu hinterfragen. Aktuellere Zahlen zur Gutachtenvergabe des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind der Antwort auf eine Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Torsten Herbst, Drucksache 4/0292, zu entnehmen.

Zu den Einzelheiten. Im Jahre 2003 sind im Geschäftsbereich des SMWA insgesamt 23 Gutachten – davon 15 freihändig – vergeben worden; bei der Vergabe von zwei Gutachten wurde die Wertgrenze gemäß der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vergabegesetz nicht beachtet.

Im Jahre 2004 sind im Geschäftsbereich des SMWA 17 Gutachten – davon neun nicht freihändig – vergeben worden; fünf Gutachten entsprachen nicht der Wertgrenze gemäß der Sächsischen Vergabe- und Durchführungsverordnung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die nachgezeichnete Entwicklung hinsichtlich der Vergabe von Gutachten durch die Staatsregierung zeigt, wie notwendig ein rechtzeitig erstellter und transparenter Vergabebericht ist. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, Auftragsempfänger und die dazugehörigen Volumina konkret und für Dritte nachvollziehbar im Vergabebericht aufzuführen.

Im Rahmen der Gutachtenvergabe durch das SMWA fällt beispielsweise auf, dass das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt fünf Gutachten mit einem Auftragsvolumen von 312 000 Euro erstellt hat. Das vorgenannte Institut hat in den vergangenen zwei Jahren zirka 13 % des Vergabevolumens des SMWA erhalten. Vor dem Hintergrund des von mir genannten Beispiels stellt sich die Frage nach Transparenz und Wettbewerb sowie vor allen Dingen nach der Sinnhaftigkeit bei der Vergabe von Gutachten.

Die FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich den dritten Punkt des Antrags der PDS-Fraktion.

Ich fasse das noch einmal kurz zusammen: dass der Landtag vierteljährlich eine ressortgenaue Übersicht über Gegenstand, Auftragnehmer und Erarbeitungsstand der in Auftrag gegebenen Gutachten erhält – wichtig natürlich auch aus der Sicht der FDP-Fraktion –, dass den Mitgliedern des Landtages auf Verlangen der Zugang zu den fertig gestellten Dokumenten einzuräumen ist.

Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen beantragen wir die punktweise Abstimmung über den Antrag der PDS-Landtagsfraktion.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort, Herrn Weichert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jurk, Sie haben am Mittwoch zugesagt, dass sich die Zustände, die wir hier zu beklagen haben, unter Ihrer Amtschaft im Ministerium ändern werden. Trotzdem muss man noch einmal darüber reden, denn es liest sich ja wie ein Krimi. Ich darf vielleicht einmal zitieren: „Gutachten wurden zu 81 % freihändig vergeben. Nur 3 % wurden öffentlich ausgeschrieben. In einem Fall konnten keine schriftlichen Verträge vorgelegt werden, obwohl sich die Vergütung auf insgesamt 1,9 Millionen Euro belief. Die Akten lassen den Schluss zu, dass der damalige Minister mündliche Absprachen mit dem Auftragnehmer getroffen hat und andere Anbieter nicht in Betracht gezogen wurden. Ein schriftlicher Vertrag zum Auftrag fehlte. Das Ministerium hat unter Missachtung der Wettbewerbsund Gleichbehandlungsgrundsätze der EG und des nationalen Rechts unvertretbar hohe Vergütungssätze gezahlt, ohne Not die Preisforderung des Auftragnehmers akzeptiert. Dem Staat ist dadurch ein erheblicher Schaden zugefügt worden. Schadenersatzansprüche sind zu prüfen.“ – So weit das Zitat aus dem Rechnungshofbericht. Hier hat also keine internationale Behörde eine Bananenrepublik überprüft, in der Korruption und Wirtschaft blühen, nein, diese hier zitierten Auszüge betreffen die Praxis der Gutachtenvergabe im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit in den Jahren 1997 bis 2001. Daher möchte ich zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des sächsischen Landesrechnungshofes meinen Respekt und meine Anerkennung für ihre Arbeit aussprechen. Die sinnvolle und tiefgehende Kontrolle und damit die Wahrnehmung der parlamentarischen Rechte werden uns Abgeordneten hier im Hause vielfach erst durch die Arbeit des Rechnungshofes ermöglicht. Daher meinen herzlichen Dank an dieser Stelle.

Das Mindeste, was man von einem Ministerium verlangen darf, ist die Einhaltung der Gesetze. Selbst diese Mindestanforderung scheint das SMWA im Untersuchungszeitraum nicht einmal annähernd erfüllen zu können.

Eine weitere Selbstverständlichkeit, von deren Existenz ich bisher ausgegangen bin, ist, dass parlamentarische Anfragen von der Staatsregierung nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Allein im Jahr 2001 wurden in der Beantwortung Kleiner Anfragen 20 Gutachten unterschlagen. Was ist das parlamentarische, in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbriefte Auskunftsrecht der Abgeordneten überhaupt noch wert, wenn sich die Antworten der Staatsregierung im Ungefähren verlieren?

Ich möchte an dieser Stelle in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien betonen, dass mein bisheriger Eindruck ist, dass wir aus den Ministerien meist sehr offen und fachlich qualifiziert Auskunft erhalten. Doch es scheint in der Vergangenheit Fälle gegeben zu haben, die man nur als grobe Missachtung des

Parlaments deuten kann. Diese Fälle scheinen mir auch weniger mit dem Willen und der Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun zu haben als vielmehr mit der verantwortlichen Hausleitung. Darauf deutet ein Vorgang hin, den der Rechnungshof dokumentiert:

„…, da der damalige Staatsminister mündliche Absprachen mit einem Auftragnehmer getroffen, andere Anbieter nicht in Betracht gezogen und“ – man höre und staune! – „ohne einen schriftlichen Vertrag einen Auftrag über 1,2 Millionen Euro ausgelöst hat.“ Meine Damen und Herren, hätte mir jemand einen solchen Vorgang erzählt, hätte ich es nicht geglaubt. Ich hätte vielleicht geglaubt, dass solche Dinge südlich der Sahara passieren, aber nicht bei uns. Da löst ein Staatsminister unseres Landes einen Auftrag in dieser Größenordnung aus und hält es weder für nötig, ein Vergleichsangebot einzuholen noch einen Vertrag abzuschließen. Das ist ein Stück aus dem Tollhaus.

Aber es kommt noch schärfer. Der gleiche per Handschlag beauftragte Auftragnehmer erhält einen Folgeauftrag und bekommt dafür ein Honorar von 3 472 Euro, nicht das Volumen ist hier gemeint, sondern der Tagessatz. In Worten: dreitausendvierhundertzweiundsiebzig Euro Verdienst an einem Tag! Ähnliche Honorare zahlt wohl nur noch das Duale System Deutschland.

Es kommt noch einen Zacken schärfer. Kollege Hilker hat in der Drucksache 3/2906 nach den Beraterverträgen gefragt. Als Bandbreite wurden ihm vom damaligen Finanzminister, Herrn Milbradt, Beträge zwischen 188 und 2 045 Euro genannt. Auf gut Deutsch kann man es nicht anders nennen als: Hier ist das Parlament belogen worden. Herr Ministerpräsident, Sie haben seinerzeit die Antwort gezeichnet und korrekterweise auf die Übernahme der Zahlen aus dem Ressort hingewiesen. Sie sind von dem Vorgang nur indirekt betroffen. Dennoch meine ich der guten Ordnung halber für Sie als Unterzeichner des damaligen Vorganges, hier wäre eigentlich eine Entschuldigung vor dem Parlament fällig.

(Beifall bei den GRÜNEN und der PDS)

Meine Damen und Herren! Vielleicht ist es auch sinnvoll, sich sowohl bei der Aufarbeitung als auch bei der Prävention der Hilfe einer nichtstaatlichen Organisation zu versichern, zum Beispiel der deutschen Abteilung von Transparency International. Der Begriff der Korruption taucht bereits in der Stellungnahme des Rechnungshofes auf. Wir sollten daher nichts unversucht lassen, auch nur den leisesten Verdacht für Vergangenheit und Zukunft auszuräumen. Das liegt im Interesse des Ministeriums, der Staatsregierung und des Landtages. Das liegt im Interesse unseres Freistaates Sachsen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte Herr Staatsminister Mackenroth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Kritik des Rechnungshofes vom November 2004 hat mein Kollege Jurk bereits am 22. Juni 2005 in der 20. Sitzung des Hohen

Hauses Stellung genommen. Ich will das nicht wiederholen. Danach nimmt die Staatsregierung die Vorwürfe des Rechnungshofes selbstverständlich ernst. Die Staatsregierung steht im ständigen Austausch mit dem Rechnungshof, um Verbesserungen gegenüber früheren Auftragsvergaben zu erreichen. Der Rechnungshof prüft und kritisiert nicht nur. Er macht auch Vorschläge und berät die Regierung und das Parlament. Sie können sicher sein, dass die Staatsregierung aus der Kritik des Rechnungshofes die notwendigen Folgerungen zieht.

Einer der Vorschläge des Rechnungshofes – die berühmte Checkliste – ist bereits umgesetzt und Sie können auch davon ausgehen, dass die Vergabe von Gutachten sorgfältig im Hinblick auf die Notwendigkeit geprüft wird.

Herr Kollege Jurk hat vorgestern hier wörtlich gesagt: „Jeder kann sich darauf verlassen, ich werde mich bei der Vergabe von Gutachten streng an Recht und Gesetz halten.“ Einer entsprechenden Aufforderung, geschweige denn einer Missbilligung, die ja immer einen subjektiven Schuldvorwurf gegen Einzelne voraussetzt, bedarf es nach meiner Auffassung nicht.

Mit Ziffer 2 des Antrages soll die Staatsregierung ersucht werden, Schadenersatzansprüche gegenüber dem früheren Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit sowie Ministeriumsmitarbeitern zu prüfen. Auch in diesem Punkt ist der Antrag überflüssig. Die Prüfung läuft bereits und ist nicht beschränkt auf zivilrechtlichen Regress. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat aufgrund der Prüfergebnisse zur Gutachtenvergabe mit Schreiben vom 29. November 2004 um Übersendung der Unterlagen zu den vom Rechnungshof geprüften Vorgängen gebeten. Neben der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft prüft die Staatsregierung durch die eigene Innenrevision gegebenenfalls auch disziplinarrechtlich. Natürlich werden dabei auch Schadenersatzansprüche gegenüber ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums ernsthaft geprüft, teilweise bereits jetzt mit negativem Ergebnis, wie wir gehört haben. Aber lassen Sie uns das Ergebnis aller Prüfungen abwarten.

Zur dritten Antragsziffer: Während es der ersten Teilbereiche des Antrages lediglich nicht bedarf, so ist nach meiner Auffassung der dritte verfassungswidrig. Die Vorlage aller von der Staatsregierung, der Staatskanzlei und Ressorts in Auftrag gegebenen und bestellten Gutachten, Studien und Evaluierungen, wie es im Antrag heißt, verstößt gegen Artikel 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung. Danach kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren oder einer Beantwortung gesetzliche Regelungen, Rechte Dritter oder überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstehen.

Herr Hilker, Sie sagen in der Begründung Ihres Antrages, dass durch die Vorlage von Gutachten eben nicht in diesen unmittelbaren exekutiven Entscheidungsprozess eingegriffen wird. Diese Einschätzung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich zitiere aus dem richtungweisenden Urteil vom 17. Juli 1984: „Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehört zum Beispiel die Willensbildung

der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterung im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinettsund Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und ressortinternen Abstimmungsprozessen vollzieht. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich demnach grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Aber auch bei abgeschlossenen Vorgängen sind Fälle möglich, in denen die Regierung aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geheim zu haltende Tatsachen mitzuteilen nicht verpflichtet ist.“

Gutachten werden in der Regel eingeholt, um Meinungen zu bilden, Chancen für das Land zu erkennen und Entscheidungen vorzubereiten.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Aber selbstverständlich, Herr Lichdi.

Herr Lichdi, bitte.

Herr Staatsminister Mackenroth, ich kann Ihrer Auffassung im Grundsatz folgen, dass der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zu schützen ist. Sie haben es zitiert. Aber wollen Sie tatsächlich allen Ernstes behaupten, dass sämtliche Gutachtenevaluierungen, die von der Staatsregierung in Auftrag gegeben worden und zum großen Teil abgeschlossen sind, in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung fallen? Ich glaube, das ist keine juristische Auslegung, die haltbar ist.

Ich habe das so nicht gesagt, Herr Lichdi, sondern ich habe das Bundesverfassungsgericht zitiert. So undifferenziert, wie der Antrag dem Landtag unterbreitet wird, können wir ihn ganz sicher nicht annehmen, sondern es bedarf sorgfältiger Prüfung, etwa der Differenzierung nach nicht abgeschlossenen und nach abgeschlossenen Prozessen usw. Über abgeschlossene Vorgänge hat das Parlament in kaum einem anderen Bereich mehr Gelegenheit nachzufragen und selbst Informationen einzuholen. Herr Hilker, Sie haben gesagt, dass Gutachten vergeben werden, um sich eine goldene Nase zu verdienen, und dass der Vorwurf der Klientelwirtschaft von Ihnen erhoben worden ist. Ich halte das für eine unbewiesene Vermutung. Nennen Sie Ross und Reiter! Geben Sie „Butter bei die Fische“. Solange Sie das nicht tun, weise ich diesen Vorwurf für die Staatsregierung entschieden zurück.

Der Vertreter der NPD-Fraktion sollte nach meiner Auffassung mit der Formulierung „Schande für den Landtag“ durchaus sorgfältig umgehen.

Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Solange die Entscheidung noch nicht gefallen ist, besteht keine Kontrollkompetenz des Landtages. Dem Antrag fehlen darüber hinaus die übrigen Einschränkungen, die Artikel 51 und Artikel 54 der Sächsischen Verfassung vor

sehen. Weder ist ein Schutz von Rechten oder Daten Dritter oder von überwiegenden Belangen des Geheimschutzes noch von sonstigen gesetzlichen Schutzgütern vorgesehen. In dieser Form kann die Staatsregierung mit diesem Antrag nichts anfangen.

Danke schön.