Protocol of the Session on June 24, 2005

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Unterbindung von rechtswidrigen Praktiken innerhalb der Staatsregierung bei der Vergabe von Gutachten

Drucksache 4/2185, Antrag der Fraktion der PDS

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion der PDS, danach CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Ich erteile der Fraktion der PDS das Wort. Herr Hilker, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2004 hat die Staatsregierung insgesamt 48 Gutachten in Auftrag gegeben. Dafür bezahlte sie zirka 1,8 Millionen Euro. Das hört sich erst einmal nicht viel an. Nehmen wir den letzten Fünfjahrplan von 1999 bis 2004, da sehen die Zahlen schon anders aus: 326 Gutachten für insgesamt 15,1 Millionen Euro. Darin enthalten sind noch nicht die Hunderte von gutachterlichen Stellungnahmen und die weiteren Beraterverträge. Das heißt, wir diskutieren heute nicht um Peanuts, nicht um Cents, nicht um einige Euro, sondern um Millionen Euro. Festzustellen ist, dass die Staatsregierung den Überblick verloren hat. Das stellt der Rechnungshof in seinem entsprechenden Bericht 2004 fest, ich zitiere: „Dabei hat offensichtlich die Staatsregierung den Überblick verloren, denn es hat unvollständige und unterschiedliche Angaben über Anzahl und Volumen der vergebenen Gutachten gegenüber dem Landtag und dem Sächsischen Rechnungshof gegeben.“ Das heißt, der Sächsische Landtag bekommt andere Angaben als der Sächsische Rechnungshof. Sicherlich ist es auch schwierig, dort den Überblick zu behalten. Dazu nur ein Beispiel.

Im Jahr 2002 hat das Wirtschaftsministerium sechs Gutachten im Bereich der Biotechnologie in Auftrag gegeben. Doch das Wirtschaftsministerium war nicht das einzige, das in diesem Bereich tätig war, auch das Innenministerium, Herr de Maizière, hat entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Ich zitiere nur eins: „Analyse biotechnologischer Kompetenzen in der Region Südwestsachsen“. Dieses Gutachten war übrigens Bestandteil eines weiteren Gutachtens, das allerdings ein anderer Auftragnehmer erstellt hat. Das bedeutet, dass es in der Staatsregierung in diesem Bereich keine Abstimmung gab.

Ein weiteres Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit geht an die Sächsische Staatskanzlei, an Herrn de Maizière. Im letzten Vierteljahr vor dem Jahreswechsel, das heißt von Oktober bis Dezember 2004, wurden Gutachten für den Info-Highway in Auftrag gegeben. Die entsprechende Beratungsgesellschaft Feit & Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft erhielt zwei Gutachten innerhalb eines Vierteljahres für dieselbe Aufgabe, einmal im Volumen von fast 600 000 Euro, dann für 1,1 Millionen Euro. Eine entsprechende Begründung gab es in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich gestellt hatte, nicht.

Festzustellen ist weiterhin, dass Verträge oft einfachsten Anforderungen nicht standhalten. Dies ist nicht nur meine Behauptung, sondern die des Rechnungshofes, ich zitiere: „Die Notwendigkeit dieser Gutachten war in kei

nem Fall nachvollziehbar dokumentiert. Die Angemessenheit der Preise war nicht nachweisbar geprüft, Ausführungslisten wurden nicht immer vereinbart oder ohne Folgen für den Auftragnehmer nicht eingehalten, Abnahmeprotokolle lagen in keinem Fall vor.“

Festzustellen ist weiterhin, dass die Auszahlung und die Vergütung von Verträgen sehr oft entgegen dem Haushaltsrecht erfolgt sind. Ich zitiere wieder den Rechnungshof: „Vielfach wurde entgegen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und zum Nachteil des Staates“, also des Freistaates Sachsen, „vereinbart, dass 40 bis 60 % der Vergütung schon mit Vertragsabschluss, also vor der Leistung, fällig wurden.“ Das ist ein klarer Verstoß gegen das Haushaltsrecht.

Ja, es wurde weiterhin festgestellt, dass sehr oft zur freihändigen Vergabe statt zu öffentlichen Ausschreibungen gegriffen wurde. Dazu wieder Zitat Rechnungshof: „Nach eigenen Angaben hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit 81 % der genannten Gutachten freihändig vergeben und nur drei Prozent öffentlich ausgeschrieben. Von 13 detailliert geprüften Gutachten wurde nur eines ausgeschrieben, alle anderen wurden freihändig und ohne Einholung von Vergleichsangeboten vergeben.“

Nun können Sie natürlich darauf verweisen, dass dies ein Bericht ist, der im Jahr 2001 endet. Aber auf eine entsprechende Kleine Anfrage zur Ausschreibung von Beraterverträgen wird deutlich, dass die Mehrzahl der Beraterverträge auch in den letzten Jahren, sprich 2003, 2004, 2005, nicht ausgeschrieben wurden. Die Zahlen schwanken zwischen einem Vertrag und sechs Verträgen.

Der Rechnungshof stellt weiter fest, dass zum Teil unvertretbar hohe Vergütungssätze gezahlt wurden. Dazu nur ein Beispiel, und dies ist kein Einzelbeispiel: Zum Teil wurden bis zu 3 472 Euro pro Tag gezahlt. Das sind fast so viel, wie ein Abgeordneter im Monat bekommt oder, um es anders zu vergleichen, zehn Hartz-IV-Empfänger in einem Monat. Ich glaube, diese Gutachter wurden einfach zu teuer bezahlt. So weit zu den Rechnungshof-Feststellungen.

Welche Vorschläge hat der Rechnungshof nun gemacht? Er hat vorgeschlagen, dass die Staatsregierung eine Datenbank für Gutachten einrichten soll. Doppelvergabe soll ausgeschlossen werden, die Nutzung von Informationen soll allen Ministerien ermöglicht werden. Der Rechnungshof hat uns gebeten, dieser Empfehlung beizutreten. Leider waren dazu die Koalitionsfraktionen eben nicht bereit. Sie wollen die Doppelvergabe anscheinend nicht ausschließen, sie wollen weiterhin, dass der Freistaat zu viel Geld für zu viel schlechte Gutachten bezahlt. Es hat ja auch Gründe, wie ich im Weiteren nachweisen kann.

Ein Beispiel dazu: Im Jahr 1999 beschloss der Freistaat bzw. hatte der Freistaat die Idee, eine Biotechnologie

offensive aufzulegen. Es ging darum, Biotechnologieunternehmen im Freistaat Sachsen anzusiedeln. Deshalb wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben mit dem Titel „Herstellung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Nutzung der Biound Gentechnologie in Sachsen“. Das Gutachten hat 370 200 DM gekostet. Veröffentlicht wurde dieses Gutachten nie. Es hatte ja auch seinen Grund. Wie in entsprechenden Gremien bestätigt wurde, hat der Auftragnehmer, die Prognos AG, den Auftrag eben nicht ordentlich erfüllt, aber das Geld erhalten. Letztendlich wurde dieses Gutachten im Jahr 2002, wenn es auch ein sehr schlechtes Gutachten war, übergeben. In dem Jahr gab es weitere Gutachten zur Biotechnologie. Insgesamt gab es 13 Gutachten innerhalb von zwei Jahren mit ähnlich lautenden Titeln. Über eine Million Euro wurden dafür ausgegeben.

Na gut, kann man sagen, vielleicht haben die Gutachten ja Erfolg gezeigt. Die letzten Verlautbarungen aus dem Wirtschaftsministerium glaubend, kann man ja feststellen, dass sich die Zahl der Arbeitnehmer im Biotechnologiebereich verdreifacht hat. Wir haben dort 200 Millionen Euro investiert, wir haben eine Million Euro für Gutachten ausgegeben und die Arbeitnehmerzahl hat sich verdreifacht.

Was heißt das absolut? Es gibt statt 350 Arbeitnehmern mittlerweile über tausend in dem Bereich der Kernbiotechnologieunternehmen. Das können wir einmal auf die Arbeitsplätze herunterrechnen. Ich glaube zumindest, die Masse der Gutachten in diesem Bereich war zu viel; es waren auch Zugaben des damaligen Wirtschaftsministers Schommer an seine Freunde, was sich im Einzelnen nachweisen ließe.

Die Veröffentlichung von Gutachten erfolgt willkürlich. 95 % der Gutachten sind nicht nur nicht für die Öffentlichkeit, sondern auch nicht für den Landtag gedacht. Warum wohl? Vielleicht könnte man ja doch aus einigen Gutachten Schlussfolgerungen ziehen. Dazu nur ein Beispiel: Im Jahre 2001 gab das Wissenschaftsministerium – damals noch unter Führung von Herrn Dr. Rößler – eine Evaluierung der angewandten Grundlagenforschung in Auftrag. Die Ergebnisse lagen am 13. Juni 2002 vor. Es wurde festgestellt, dass die entsprechenden Mittel mindestens verdoppelt, also auf 18 Millionen Euro aufgestockt werden müssten, damit das Programm die kritische Masse erreicht, damit man überhaupt Erfolge erzielen kann. In den Haushaltsdebatten ist man weit unter zehn Millionen Euro geblieben; das Gutachten wurde damals dem Wissenschaftsausschuss zugestellt – allerdings erst einen Tag nach Abschluss der Haushaltsdebatten. Man hätte ja nachfragen und sich auf das von der Staatsregierung in Auftrag gegebene Gutachten beziehen können.

Das SMUL – Herr Tillich ist gerade nicht anwesend – ist auch „beispielhaft“ in der Vergabe von Gutachten. Nur ein Beispiel dazu: Es wurde eine Studie zur Vorbereitung eines Umweltprojektes mit der Republik Bashkortostan in Auftrag gegeben. Zur Veröffentlichung wurde ausgesagt: Die Veröffentlichung ist zurzeit nicht vorgesehen. Der Grund ist ja auch eindeutig: Im Jahre 2004 steht hier: „Die Information der Öffentlichkeit ist unzweckmäßig, solange kein gemeinsames Umweltprojekt vorliegt.“

Ich frage Sie: Was geht in dem Ministerium überhaupt vor? Das heißt, es wird eine Studie für ein Projekt erstellt, das noch gar nicht vorliegt. Wieso erstellt jemand von außen für die Staatsregierung ein solches Gutachten? Gibt es da persönliche Beziehungen?

Weitere Beispiele, Herr Flath – auch er ist gerade nicht anwesend –, aus dem Bereich des Kultusministeriums. Es gibt ein Gutachten zur Weiterführung der Evaluierung des Nichtraucherwettbewerbs „Be smart, don't start“ im Freistaat Sachsen. Was steht hier zu dem entsprechenden Gutachten: „Über die Form der Veröffentlichung wird nach Vorlage der Studie entschieden.“ Das ist im Bereich des Kultusministeriums kein Einzelfall. Ein weiteres Beispiel. Die Evaluierung des Unterrichtsprogramms „Eigenständig werden in Sachsen“ bedeutet genauso: „Über die Veröffentlichung der Studie wird nach der entsprechenden Vorlage entschieden.“ Das heißt, wenn die Studie, wenn das Gutachten dem Minister gefällt, dann wird es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sonst nicht.

Das ist wohl eine recht merkwürdige Auffassung von Gutachten. Die Staatsregierung, die Beamten der Staatsregierung suchen mit ihren Gutachten nur die Bestätigung ihrer vorhandenen Auffassung. Dafür können wir uns doch sicherlich das Geld sparen, aber solange dem so ist, können wir feststellen: Für die Staatsregierung ist es die Aufgabe eines Gutachtens, alles für gut zu erachten, was die Staatsregierung will. Das ist aber nicht unsere Auffassung.

(Beifall bei der PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Und die CDU!)

Was spricht denn gegen eine Veröffentlichung der entsprechenden Gutachten? Öfter wird uns gegenüber gesagt, es gehe um Artikel 53 der Sächsischen Verfassung, wir würden in den exekutiven Grundbereich eingreifen. Ja, wir wollen doch nicht wissen, warum die Staatsregierung wie entschieden hat, welcher Minister welche Position vertreten hat, welcher Minister welches Gutachten eingeführt hat, um seine Auffassung zu bestätigen. Nein, wir wollen die Grundlagen der Entscheidung wissen. Die mit Steuermitteln finanzierten Gutachten gehören auch in den Landtag!

Zu fragen ist auch: Warum werden selbst heute, nach 15 Jahren deutscher Einheit, immer noch so viele Gutachten in Auftrag gegeben? Mangelt es in der Staatsregierung an den entsprechenden Kompetenzen? Gab es eine falsche Personalpolitik? Die Minister loben doch immer wieder ihre Häuser, wie kompetent, wie schnell, wie gut ihre Mitarbeiter sind. Also müsste doch demzufolge die Zahl der Gutachten, die Zahl der Berater, die Zahl der gutachterlichen Stellungnahmen abnehmen. Das ist nur noch nicht der Fall.

Wir hatten in der Haushaltsdebatte darauf aufmerksam gemacht und dargestellt, dass man unserer Meinung nach in diesem Bereich Millionen einsparen könnte. Diese Millionen wird man allerdings nicht einsparen, wenn immer wieder deutlich wird, dass mit diesen Gutachten Klientelwirtschaft betrieben wird. Ja, zum Teil haben so Minister ihre eigene Zukunft abgesichert. Wie sonst ist es zu erklären, dass die Zahl der Gutachten, deren Umfang, die Bezahlung im Wirtschaftsministerium

von 1997 bis 2002 sehr stark anstieg, dass selbst in den letzten Monaten der Amtszeit von Kajo Schommer noch drei Gutachten zur Biotechnologie in Auftrag gegeben wurden, obwohl es schon eine Biotechnologieoffensive gab? Ja, da haben sich einige eine goldene Nase verdient, damit hinterher der Wirtschaftsminister den goldenen Handschlag von der Wirtschaft erhält.

(Beifall bei der PDS)

Das muss unserer Meinung nach ein Ende haben. Wir sind für eine Datenbank; wir sind der Meinung, es bedarf einer Datenbank für die Gutachter, und die muss über alle Staatsministerien gelegt werden. Wir sind für vierteljährliche Berichte an den Sächsischen Landtag zu den entsprechenden Gutachterthemen, denn auch wir wollen einen Einblick haben, welche Aufträge die Staatsregierung nach außen gibt. Wir sind für eine Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen, denn wir wollen mit der Staatsregierung in vielen Fällen auf gleicher Augenhöhe diskutieren dürfen.

Der Landtag ist die Stätte der Kontrolle der Regierung. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch, meine Damen und Herren. Stimmen Sie zu. Es geht uns um Transparenz und wir sind gegen Klientel- und Kungelwirtschaft.

(Beifall bei der PDS und den GRÜNEN)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort; Herr Pfeifer, bitte.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meinem Vortrag beginne, möchte ich ein, zwei Sätze zu diesem sehr sensiblen Gebiet sagen: Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir in diesem Bereich sehr genau, sehr nachhaltig prüfen, aber die Klientel im Auge haben, welche mit dem Auftrag nicht des Gutachtens, sondern des Gegenstandes befasst ist. Ich bin seit über 15 Jahren Aufsichtsrat einer Bank und Mitglied eines Kreditausschusses. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe in den letzten Jahren gemerkt, dass gerade, wenn es um Geld und Leistung geht, oftmals Unsicherheiten bestehen, und genau deswegen brauchen wir Ratschläge von Dritten, und dazu dient das Ganze.

Ich verstehe auch die Aufregung in der Sache nicht. Wir haben bereits am Mittwoch – Herr Minister, Sie haben es ausführlich gebracht – zu diesem Gegenstand gesprochen, und ich denke, es war eine interessante Debatte. In diesem Bericht, der am Mittwoch gegeben wurde, war ein Thema der Rechnungshofbericht und die Reaktion darauf.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass die entsprechenden Beanstandungen, die dort gemacht wurden, bereits behoben sind. In der Ausschusssitzung wurde auch vom Staatssekretär für Wirtschaft bereits gesagt, was unternommen wurde und wie er die Dinge sieht. Der Ausschuss hat die Darlegungen zur Kenntnis genommen und damit dokumentiert, dass die gezogenen Schlussfolgerungen angemessen und richtig waren.

Jedes Jahr wird im Landtag nach Abschluss der Ausschussberatungen mit dem Rechnungshofbericht insgesamt noch einmal eine Diskussion stattfinden, und dort

können wir uns entsprechend zu Details engagieren. – So weit zur Ziffer 1 Ihres Antrages.

Zur Ziffer 2. Auch hierzu hat Herr Jurk uns sehr ausführlich berichtet. Zu den darin angesprochenen Schadensersatzansprüchen wegen der vom Rechnungshof kritisierten Gutachtenvergabe kann man Folgendes sagen: Das Ergebnis der Prüfung war: Es bestehen keine solchen Ansprüche. Eine hausinterne Stellungnahme zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen kommt zu dem Ergebnis, dass derartige Ansprüche des Freistaates gegenüber Verantwortlichen für die Vergabe nicht bestehen.

Er hat weiter ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden bereits fernmündlich mitgeteilt habe, die Bearbeitung des Vorgangs sei abgeschlossen; eine entsprechende schriftliche Äußerung steht noch aus.

Schließlich hat man im Ministerium reagiert und eine Checkliste zur Gutachtenvergabe und zur Vertragsabwicklung ausdrücklich zum Gegenstand weiterer Entscheidungen gemacht, um die Angemessenheit der Vergütung und andere Fragen berücksichtigen und bewerten zu können.

Sie sehen: Auch hier hat das Ministerium alles unternommen, was im Rahmen des Rechtlichen zulässig und möglich ist.

Ich komme zum dritten Punkt des Antrags. Diesen müssen wir aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Aus unserer Sicht ist hier der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen. Selbstverständlich muss der Staatsregierung die Möglichkeit eingeräumt werden, zur Vorbereitung verschiedener Entscheidungen Externe zurate zu ziehen und durch Gutachten Unterstützung zu bekommen. Dass ein ungestörter interner Meinungsbildungsprozess zur Vorbereitung von Entscheidungen notwendig ist, zeigt die Praxis; ohne geht es nicht.

Aus diesem Grunde halten wir die Praxis des letzten Jahres für angemessen und ausreichend, dass im Rahmen der parlamentarischen Befassung mit Vorgängen und Anfragen von uns oder von Dritten auch die Vergütung von Gutachten entsprechend bewertet wird. Wir gehen davon aus, dass dies auch in Zukunft so gehandhabt wird. Aus meiner Erfahrung im Wirtschafts- und Finanzausschuss weiß ich, dass wir mit dieser Verfahrensweise insgesamt gut gefahren sind. Wir sehen keinerlei Notwendigkeit, die Praxis zu ändern. Über alle anderen Dinge sollten wir – nach Prüfung des Rechnungshofberichts – im Ausschuss reden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort. – Es wird nicht gewünscht. Dann die Fraktion der NPD. Herr Petzold, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab kurz und bündig: Die NPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag zustimmen. Wir wollen demokratische Entscheidungsprozesse mit Transparenz, eindeutiger Verantwortlichkeit und politischer Kontrolle. Zur Bewertung der Regierungsarbeit gehört die Kenntnis der angewandten Entscheidungsgrundlagen. Nachdem

man weiß, dass die freie Wirtschaft das Feld der Politik bereits seit geraumer Zeit auserkoren hat, um sich im so genannten Public Service lukrativ zu verdingen, und nun auch das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit seine ihm eigene Entsprechung zur Gerster-Affäre aus dem Jahre 2004 besitzt, ist der vorliegende Antrag in der Tat zwingend geboten, selbst wenn er von den Ex-SEDlern der PDS kommt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Oh! Jetzt haben Sie es uns aber gezeigt!)