Sehr geehrte Frau Abg. Simon! Die Deutsche Insolvenzordnung regelt, wie die Entscheidung über den Kaufpreis eines insolventen Unternehmens getroffen wird. Die Entscheidung über den Kaufpreis fällt dabei nicht in Brüssel, sondern hier in Sachsen durch den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss. Im Interesse der Gläubiger muss dabei unter Berücksichtigung anderer Ziele, wie zum Beispiel der Fortführung des Unternehmens, eine Abwägung über den Kaufpreis stattfinden. Der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss würden sich allerdings strafbar machen, wenn nicht mindestens zu dem Preis verkauft werden würde, der im Falle der Zerschlagung durch die Verwertung der einzelnen Grundstücke, Maschinen und Anlagen sowie durch die Verwertung des Umlaufvermögens erzielt werden könnte.
Bei dieser gesetzlichen Regelung steht der Schutz der Gläubiger im Vordergrund, die das Recht haben, dass ihre Forderungen so gut wie möglich bedient werden. Aus Sicht des Insolvenzverwalters ist somit nach Insolvenzordnung nicht in erster Linie der von Ihnen angeführte wirtschaftlich darstellbare Preis einer Fortführungslösung maßgeblich, sondern das höchste Gebot bzw. bei fehlenden alternativen Geboten der Zerschlagungswert. In den meisten Fällen versucht – nach meinen Erfahrungen – der Insolvenzverwalter, der Forderung nach größtmöglicher Gläubigerbefriedigung gerecht zu werden und dennoch eine Fortführungslösung zu ermöglichen.
Nachdem im Dezember 2004 die Verhandlungen mit dem letzten potenziellen Investor gescheitert waren, blieb dem Insolvenzverwalter nichts anderes übrig, als am 31.12.2004 die Liquidation der NEL zum 30.06.2005 zu beschließen. Anlässlich des Beschlusses wurden Planrechnungen erstellt, mit welchen Liquidationserlösen zu rechnen ist. Diese Plangröße diente im Weiteren als Grundlage für die Verhandlungen mit den Gläubigern der Erba Lautex und der Neuen Erba Lautex, um im Rahmen eines Vergleichs den Geschäftsbetrieb des Unternehmens geordnet zu Ende zu führen. Diese Daten wurden auch der EU-Kommission mitgeteilt, da diese sich über den angestrebten Vergleich informierte. Seit 01.01.2005 sind somit diese Angaben die Basis für weitere Verhandlungen zur Übernahme bzw. Fortführung der NEL und der Erba Lautex.
Allen Gesprächen und Bemühungen zur Fortführung des Unternehmens auf allen Ebenen im Wirtschaftsministerium, das heißt vom zuständigen Referenten über den zuständigen Referatsleiter, den zuständigen Abteilungsleiter, den Staatssekretär bis zu mir, liegt die Kenntnis über die infrage kommenden Förderprogramme zugrunde. Bei den Gesprächen mit der Geschäftsführung der NEL, mit den Banken und mit dem Insolvenzverwalter wurde das gesamte einsetzbare Förderinstrumentarium immer einbezogen. Im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit werden keine Listen geführt, wer wann mit wem über bestimmte Projekte spricht. Wir haben sicherlich auch viele andere Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich jeden Tag darum, neue Chancen für Arbeitsplätze zu eröffnen und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten. Wir tun das in vielen Fällen,
wie Sie wissen, mit Erfolg. Leider gibt es auch Fälle, in denen trotz aller Anstrengungen kein Erfolg möglich ist.
Sie haben aus der Landtagssitzung zitiert, aber die Angelegenheit leider nicht ganz vollständig dargestellt. Ich habe grundsätzlich darauf hingewiesen, dass für die Fortführung ein entsprechendes Finanzierungskonzept unter Einschluss einer, besser: mehrerer Banken notwendig ist. Sie haben selbst versucht mitzuhelfen, Banken zu finden, die dort einsteigen würden. Der Geschäftsführer der NEL hatte keinen Erfolg bei der Suche nach Banken. Daraufhin habe ich die Initiative ergriffen und Banken eingeladen. Am 11. April habe ich die Geschäftsführung der NEL, den Insolvenzverwalter und drei Geschäftsbanken zu einem Gespräch in mein Haus gebeten. Auch da waren die einschlägigen sächsischen Förderinstrumente selbstverständlich Teil der Diskussion. Das sind Beteiligungen, Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Zuschüsse für Neuinvestitionen. Nachdem aber die angesprochenen Banken trotz in Aussicht gestellter achtzigprozentiger Verbürgung ihrer Kredite nicht bereit waren, das Restrisiko von 20 % zu übernehmen, wurde über die anderen Förderinstrumente nicht mehr vertieft gesprochen.
Ich möchte hinzufügen, dass unsere Förderprogramme dem Haushaltsgesetz und auch dem EU-Beihilferecht unterliegen. Damit sind der Förderung rechtliche Grenzen gesetzt, die auch eine Staatsregierung beim besten Willen nicht aushebeln kann und darf.
Ich habe zwei Nachfragen. Erstens hätte ich gern gewusst, was aus Ihrer Sicht das Fazit ist. Zweitens frage ich, welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie aus der Sicht Ihres Ministeriums für Ausgründungen, Neugründungen oder Nischenproduktion sehen, wenn der Phönix vielleicht doch aus der Asche steigt.
Nach der Insolvenz der alten Erba Lautex hat man fünf Jahre lang versucht, das Unternehmen wieder in sicheres Fahrwasser zu bekommen. Fünf Jahre sind eine lange Zeit, die insgesamt drei Wirtschaftsminister erlebt hat. Ich nenne Herrn Schommer, Herrn Gillo und jetzt mich. Sicher ist es so, dass vom Freistaat Sachsen alles Mögliche getan wurde, auch unter der Gefahr, dass die EUKommission sich eine Klage wegen Vertragsverletzung vorbehält, wenn nicht die Beihilfen zurückgezahlt werden. Es ist, wenn man so will, über 60 Monate um das Unternehmen gekämpft worden und wir hatten ja auch noch eine Gnadenfrist. Ich weiß, wie wichtig die über 200 Arbeitsplätze für die Region sind. Deshalb, Frau Simon, finde ich es richtig, dass man trotz allem nach vorn schauen muss, aber so, wie es jetzt aussieht, ist der Zerschlagung nichts mehr entgegenzusetzen, weil unser Problem ist, dass wir keine Bank davon überzeugen konnten, auch nicht die von mir sehr geschätzte Sparkasse, die nur in einem Konsortium mit mindestens zwei weiteren Banken bereit gewesen wäre, die Aufgabe zu schultern – eine Aufgabe, die sehr riskant war. Wir haben in meinem Hause mit den Ban
ken auch darüber gesprochen, dass wir die Finanzierung in den Griff bekommen müssen, und selbst unter der Voraussetzung, dass wir in Brüssel damit durchkämen, was mögliche Beihilfezahlungen anbetrifft, waren die Banken nicht bereit, dieses Risiko auf sich zu nehmen. Wir hatten noch Bedenkzeit eingeräumt. Eine Bank hat noch am selben Tag abgesagt, andere danach. Wir haben auch noch einmal telefoniert, ob sich dort noch ein Wandel eingestellt hat, aber wir mussten leider feststellen, dass die Finanzierung nicht gesichert werden kann.
Wenn ein neues Unternehmen gegründet werden sollte – ich gehe einmal davon aus –, dann würden wir mit dem Förderinstrumentarium von Bund und Land einsteigen. Bei größeren Gründungsvorhaben sollte vor allem erwogen werden, die ERP-Eigenkapitalhilfe im Rahmen des KfW-Programms Unternehmerkapital in Anspruch zu nehmen. Zinsgünstige Kredite, etwa über ein Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank, könnten ergänzend dazu beitragen, die Finanzierung des Vorhabens sicherzustellen. Für kleinere Vorhaben bietet sich auch das Programm Gründungs- und Wachstumsdarlehen der SAB an. Im Falle fehlender Sicherheiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Bürgschaft zu beantragen, zum Beispiel bei der Bürgschaftsbank Sachsen.
Aber ich sagte schon, Voraussetzung für jede Unterstützung ist ein tragfähiges Unternehmens- und Finanzierungskonzept, das möglichst von Beginn an von einer Sparkasse oder Bank begleitet wird. Ich empfehle hierzu ein Beratungsgespräch, wenn es Interessenten gibt. Meine Mitarbeiter und ich sind gern bereit, Sie und die Existenzgründer auf einem möglichen Weg zu begleiten.
Herr Minister, wäre es bitte möglich, wenn Ihnen das Protokoll vorliegt, es recht zügig abzuzeichnen und mir eine Kopie davon zu geben, da Ihre Antwort ja sehr ausführlich war. Dafür danke ich sehr.
Frau Präsidentin! Aus gegebenem Anlass frage ich die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage beabsichtigt die Staatsregierung nach den bisher vorliegenden Informationen den Mitwirkungsentzug an Schulen im Landkreis Sächsische Schweiz erstmals nicht „nur“ bei der Bildung von 5. Klassen vorzunehmen, sondern im Fall der Mittelschulen in Dohna und Langburkersdorf plötzlich auch für bereits seit Jahren existierende 7. bzw. 8. Klassen?
2. Für welche der als gefährdet eingestuften Schulen im Landkreis Sächsische Schweiz besteht aus Sicht der Staatsregierung noch eine reale Aussicht auf einen Fortbestand und bei welchen ist die Schließung nach Auffassung des Kultusministeriums unvermeidbar?
Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abg. Dr. Hahn! Die Einrichtung bzw. Fortführung von Klassenstufen wird gemäß Schulgesetz durch die Schulaufsicht im Einzelfall geprüft. Stellt das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde fest, dass das öffentliche Bedürfnis für die Fortführung einer Schule oder eines Teils derselben infrage gestellt ist, kann die Mitwirkung des Freistaates an der Unterhaltung der Schule widerrufen werden. Im Anhörungsverfahren werden vorher Schulträger gehört. So steht es im Schulgesetz. Genau in dieser Phase befinden wir uns gegenwärtig. Das öffentliche Bedürfnis ist bei einer Mittelschule immer dann fraglich, wenn sie nicht mindestens zweizügig geführt wird und laut Schulgesetz auch keine begründeten Ausnahmefälle vorliegen. Genau dies wird für die Mittelschulen Dohna und Langburkersdorf gegenwärtig geprüft. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird deutlich sein, wie künftig das Schulnetz im Landkreis Sächsische Schweiz aussehen wird. Dem Ergebnis des Verfahrens möchte ich heute nicht vorgreifen.
Sie haben die Frage, Herr Minister, immer noch nicht beantwortet, jedenfalls aus meiner Sicht, warum für eine Klasse, die zwei oder drei Jahre existiert und auch durch das gleiche Kultusministerium zugelassen war, plötzlich Mitwirkungsentzüge für Klassen, die seit Jahren zusammen sind, ausgesprochen werden. Was sind die Hintergründe der Entscheidung, ohne dass sich die Rahmenbedingungen geändert hätten?
Herr Dr. Hahn, ich will auf meine Antwort verweisen und Ihnen mitteilen, dass wir einen Schulträger angehört und zur Stunde noch nicht entschieden haben.
Die zweite Frage, die gestellt war, ist aus meiner Sicht auch nicht beantwortet worden. Sie haben noch Gespräche. Das nehmen wir zur Kenntnis und hoffen auch, dass die Gespräche für die Schulen positiv ausgehen. Aber die Frage, welche Schulen aus Sicht des Ministeriums definitiv nicht erhalten werden können, diese Frage, wozu keine Gespräche mehr geführt werden, müssten Sie doch hier im Plenum beantworten können.
Herr Dr. Hahn, ich kann Ihnen heute nicht mehr antworten, als ich es bereits getan habe. Ich kann aber eines sagen: dass ich mich an den Zeitplan halten und heute in einer Woche, am 27. Mai 2005, die Entscheidung bekannt geben werde.
Für die nächste Frage kann Herr Dr. Hahn gleich am Mikrofon bleiben. Bitte, Herr Dr. Hahn; Frage Nr. 5.
Vielen Dank. – Es geht um Straßenschäden im Landkreis Sächsische Schweiz. Nach Auskunft des Landratsamtes Sächsische Schweiz sind im letzten Winter auf den Kreisstraßen witterungsbedingte Schäden von fast 2,5 Millionen Euro entstanden. Die dem Landkreis vom Freistaat überwiesenen
Mittel für die Straßensanierung für 2005 betragen weniger als 50 % der tatsächlichen Schadenshöhe. Hinzu kommt ein über Jahre gewachsener Reparaturstau, der nahezu zwingend weitere Investitionen in Millionenhöhe erfordert.
Aufgrund wachsender Unfallgefahr und zunehmender Unpassierbarkeit mussten inzwischen mehrere Straßen im Landkreis komplett gesperrt oder mit Tonnage-Begrenzungen belegt werden. Weitere drastische Maßnahmen stehen offenbar unmittelbar bevor, und dies in einer Region, die maßgeblich auch vom Tourismus lebt und auf eine funktionierende Infrastruktur dringend angewiesen ist.
1. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die erforderlichen Kosten für den akuten Reparaturbedarf und den über Jahre entstandenen Investitionsstau bei den Kreisstraßen im Landkreis Sächsische Schweiz ein und wie viel Geld steht dem Landkreis in den Jahren 2005 und 2006 dafür real zur Verfügung?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, den Landkreis Sächsische Schweiz angesichts der offenkundigen Schwierigkeiten bei der Beseitigung der vorhandenen Straßenschäden finanziell zu unterstützen, um den absehbaren Imageschaden für die Tourismusregion verhindern zu helfen?
Herr Dr. Hahn! Für den akuten Reparaturbedarf ohne Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Investitionsstaus vergangener Jahre wurde für den Landkreis Sächsische Schweiz ein finanzieller Bedarf von 2,3 Millionen Euro ermittelt. Die Erhebungen zu einem eventuell vorhandenen Investitionsstau sind noch nicht abgeschlossen. Im Landkreis Sächsische Schweiz mussten aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes folgende Kreisstraßen durch die zuständige Verkehrsbehörde gesperrt werden: die Kreisstraße 8760 Herbergen – Kreisstraße 8758 Göppersdorf, die Kreisstraße 8713 Lohmen-Hülsdorf und die Kreisstraße 8726 Höckendorf-Obercunnersdorf.
Wie viel Geld dem Landkreis in den Jahren 2005 und 2006 real zur Verfügung steht, kann ich nicht beantworten, da mir der Haushaltsplan des Landkreises nicht vorliegt. Aber ich kann Ihnen sagen, was der Freistaat Sachsen tut. Der Freistaat unterstützt den Landkreis Sächsische Schweiz mit rund 1,1 Millionen Euro im Rahmen des jährlichen Straßenlastenausgleichs nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich. Die Staatsregierung hat einen Vorgriff auf die Quartalszuweisungen der FAG-Mittel ermöglicht, um die Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit schnellstmöglich wieder herzustellen. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis Sächsische Schweiz keinen Gebrauch gemacht.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Förderprogramme aus GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) und EFRE, also dem Europäischen Regionalfonds, bei entsprechender Eigenbeteiligung des Landkreises zu nutzen.
Ich bedanke mich zunächst für die Auskunft, möchte aber noch nachfragen, inwieweit es die Staatsregierung in der Tat für vertretbar hält, dass in einer Tourismusregion kurz vor den Haupttourismuszeiten im Sommer, ganze Straßen gesperrt werden und weitere Straßensperrungen in Vorbereitung sind, ob hier nicht eine kurzfristige Hilfe seitens der Staatsregierung erfolgen müsste, um die Tourismuswirtschaft nicht zu gefährden.
Sicherlich ist es so, dass die Sächsische Schweiz sehr attraktiv für den Tourismus ist und dass Touristen sehr häufig mit Autos oder Bussen anreisen. Insofern ist das völlig richtig, Herr Dr. Hahn. Aber die finanziellen Mittel – Sie wissen es – sind begrenzt. Wenn ich es richtig überschaue, sind seit 1995 rund zehn Millionen Euro allein in den Straßenbau im Landkreis Sächsische Schweiz geflossen. Wir kennen die Probleme, wir müssen immer schauen, wie wir zu Geld kommen. Ich habe deshalb auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Landkreis auch die Möglichkeiten anderer Förderprogramme nutzt. Sie können natürlich mit EFRE – wir haben das oft diskutiert – einzelne betriebliche Förderungen vornehmen, aber damit auch entsprechende Straßenbaumaßnahmen finanzieren. Insofern sind wir offen, wenn entsprechende Anträge eingereicht werden. Nur bitte ich um Verständnis, dass die Haushaltsmittel natürlich begrenzt sind. Es ist aber auch so, dass Kreisstraßen in der Verantwortung des Landkreises sind.
Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Herr Staatsminister, Sie haben die Zahlen genannt: 2,3 Millionen Euro Schäden im letzten Winter und 1,1 Millionen Euro Zuweisungen seitens des Landes. Wie sollen bei diesem Auseinanderklaffen der Summen die Straßenreparaturen aus Ihrer Sicht erfolgen, insbesondere mit Blick darauf, dass ja im Landkreis Sächsische Schweiz auch ein witterungsbedingter Zusatzschaden auftritt? Wird das Staatsministerium bei der Förderung in den Folgejahren berücksichtigen, dass die Kreise, die im Winter Schäden im größeren Umfang als andere haben, auch entsprechend deutlich mehr Mittel für die Beseitigung der Schäden zur Verfügung gestellt bekommen?
Das ist zunächst eine Frage der Verteilung der Mittel des kommunalen Finanzausgleichs. Ich habe auf den Straßenlastenausgleich bereits hingewiesen. Ich kann nur anbieten, über Förderprojekte und Förderprogramme zu reden, um zumindest diese Lücke, die Sie zu Recht meinen Zahlen entnommen haben, zu schließen.
Das Moorbad Bad Muskau hat dieser Tage seine Zertifikation bestätigt bekommen. Diese gründet sich vor allem auf das Moorlager. Der Energiekonzern Vattenfall beabsichtigt für die Kohlegewinnung die Abbaggerung des Moors. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Auswirkungen hätte die Moorabbaggerung auf den Status des Moorbades? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für ihren Einsatz zum Erhalt des Moorbades?
Herr Abg. Kosel, eine Abbaggerung des Moores, so es wirklich dazu kommen sollte, hätte keinen Einfluss auf das Kurortprädikat Bad Muskaus. Das Vorhandensein eines örtlichen Moorvorkommens ist keine unmittelbare Voraussetzung für die Verleihung des Kurortstatus. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das für den Kurbetrieb verwendete Moor aus anderen Lagerstätten zu beziehen. So viel zur Rechtslage. Es ist jedoch ein erheblicher Vorteil für einen Kurort, besonders für den Kurbetrieb in Bad Muskau, dass man ein örtliches, noch dazu qualitativ sehr hochwertiges Moorvorkommen nutzen kann. Zu Ihrer zweiten Frage: Der Badetorf des Altteicher Moores ist ein wertvoller Rohstoff für die Versorgung der sächsischen Moorbäder, insbesondere für die Versorgung Bad Muskaus. Die Staatsregierung hat das Ziel, diesen Rohstoff für die Zukunft zu sichern, und ist mit allen Beteiligten im Gespräch. Ich kann fast sagen, es gibt ein großes Bündnis für Moor. Die Sozialministerin, Bundestagsund Landtagsabgeordnete und natürlich auch mein Haus haben sich eingebracht. Wir sind zuversichtlich, in den nächsten Wochen eine tragbare Lösung einbringen zu können. Bad Muskau hat jetzt den Kurortstatus mit dem Prädikat „Ort mit Moorkurbetrieb“ erlangt. Dieses Prädikat wurde unbefristet verliehen, wird aber turnusmäßig überprüft. Die Prädikatisierung als Kurort ist ein solider Grundstein für die weitere Entwicklung der Stadt hin zum Heilbad, dem höchsten Prädikat nach dem Sächsischen Kurortegesetz. Eine erneute Antragstellung auf staatliche Anerkennung als Heilbad ist jederzeit möglich. Sinnvoll ist dies jedoch erst, wenn eine leistungsfähige Kureinrichtung existiert, also die Bemühungen der Stadt um ein Kurmittelhaus umgesetzt werden. Da die Kurortentwicklung eine kommunale Aufgabe ist, obliegt die Schaffung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prädikatisierung bei der Stadt selbst. Die Staatsregierung wird die Schaffung eines Kurmittelhauses gegebenenfalls fördertechnisch begleiten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf das Schulnetz im Landkreis Kamenz.
Obgleich der Kreistag Kamenz auf seiner jüngsten Sitzung den Plänen des Kultusministeriums zur Veränderung des Netzes sorbischer Schulen zustimmte, forderte der Sorbische Schulverein, dass in Panschwitz-Kuckau im 6. und 7. Schuljahr die zweisprachige Bildung weitergeführt werden sollte. Die Landrätin versprach umgehende Verhandlungen mit der Staatsregierung. Ich frage daher die Staatsregierung: