Protocol of the Session on May 20, 2005

Herr Abg. Bartl, damit sich da kein Missverständnis vertieft: Ich habe nicht behauptet, die Verkehrsbetriebe hätten das beantragt oder Ähnliches, sondern es war klar und beabsichtigt, dass möglichst früh Normalität in der Stadt Leipzig hergestellt wird und möglichst früh die Straßenbahnen rollen. Deswegen hat die Polizei entschie

den, dass auch beim DGB geräumt wird. Ich will ausdrücklich sagen – auch in Richtung Sozialdemokraten –, dass der zuständige Ordnungsdezernent, ein Sozialdemokrat, der die ganze Zeit im Lagezentrum war, in dieser Frage eine andere Auffassung hatte, Herr Abg. Weiss, als die Polizei. Ich sehe Sie an, weil Sie Leipziger sind. Was die Räumung angeht, so liegt das in der Verantwortung der Polizei und nicht am Antrag oder Ähnlichem der Verkehrsbetriebe, damit im Blick auf „falsche Auskünfte geben“ kein Missverständnis entsteht. Ich will jetzt keine Fragen zulassen, damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren. Zu Herrn Leichsenring möchte ich aber noch zwei Sätze sagen. Das eine ist, dass Sie sich einmal entscheiden müssen, ob Sie nun von der Polizei sagen, dass sie eine Terrororganisation sein soll, was Sie sonst gemeinhin tun, oder ob sie den Rechtsstaat hütet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich für eine Terminologie entschieden. Zum Zweiten: Das war gerade das Problem der Weimarer Republik und es wird hoffentlich nie unseres werden: dass die Extremisten beider Seiten immer gesagt haben: Wir sind ja nur die Reaktion auf die anderen! Das Problem ist gerade, dass wir beides nicht brauchen können, damit sich Demokraten nicht zerstreiten

(Beifall bei der CDU und der FDP)

und damit es nicht zur Gewaltanwendung kommt. Natürlich kommen die Linkschaoten nach Leipzig, weil Herr Worch demonstriert. Von daher wäre es das Beste, Herr Worch käme überhaupt nicht. Aber umgekehrt muss ich auch sagen, dass Linkschaoten sich dann andere Ursachen suchen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich bin ja der Auffassung, dass wir in alle Richtungen sehen müssen, dass wir das Versammlungsrecht hüten und darauf achten, dass es nicht von Extremisten von Rechts und Links missbraucht wird.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt noch Restredezeit. Die FDP, die PDS und die CDU haben noch die Möglichkeit zu sprechen, auch die SPD. Bitte, Frau Abg. Weihnert.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte nur für das Protokoll klarstellen, dass ich weder Menschen beobachte noch irgendjemandem mitteile, welche Beobachtungen ich gemacht habe. Ich glaube, das sind Stasi-Methoden, die für mich nicht infrage kommen.

(Beifall bei der SPD – Uwe Leichsenring, NPD: Das hat Herr Külow gemacht!)

Ich stelle keinen weiteren Redebedarf mehr fest.

Dann, meine Damen und Herren, ist diese Aktuelle Debatte beendet und damit auch der Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde.

Ich schlage vor, dass wir an dieser Stelle die Mittagspause einlegen und uns 14:10 Uhr wieder zur Beratung treffen.

(Unterbrechung von 13:10 Uhr bis 14:11 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Fragestunde

Drucksache 4/1599

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.

Wir beginnen mit der Frage 1 und der laufenden Nr. 1. Frau Abg. Köditz, bitte.

Frau Präsidentin! Mir geht es um die Deutsche Post AG und ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Schritte gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um den von der Deutschen Post AG angestrebten Kahlschlag bei Postagenturen im ländlichen Raum Sachsens zumindest abzumildern?

2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in der dieser darauf drängt, die geltende Post- und Universaldienstleistungsverordnung deutlich zu verschärfen und damit dafür zu sorgen, eine angemessene Versorgung

ländlicher Gebiete mit Postdienstleistungen sicherzustellen?

Es antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie, dass ich zunächst auf den von Ihnen gewählten Begriff des angestrebten Kahlschlags eingehe. Die Deutsche Post AG ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen derzeit im Begriff, in einer letzten Stufe ihr Filialnetz von derzeit 13 000 auf 12 000 Filialen in ganz Deutschland zu straffen. Sachsen ist von diesen Maßnahmen unterdurchschnittlich betroffen. Von derzeit 870 stationären Einrichtungen sollen im Jahre 2005 voraussichtlich 69 geschlossen werden. Insgesamt verfügt Sachsen bei 5,3 % der Einwohner und 5,2 % der Fläche – deutschlandweit gesehen – immer noch über 7,5 % der stationären Einrichtungen. Von einem Kahlschlag kann daher – auch wenn eine Schlie

ßung im Einzelfall für die Betroffenen immer sehr ärgerlich und mit Umständen verbunden ist – überhaupt keine Rede sein. Dennoch setzt sich die Staatsregierung nach wie vor dafür ein, dass eine angemessene postalische Versorgung im ländlichen Raum gewährleistet bleibt. Wir haben durchgesetzt, dass im Postgesetz und in der Post- und Universaldienstleistungsverordnung ein bevölkerungs- und ein entfernungsabhängiger Kriterienkatalog für die Verteilung der Poststützpunkte vorgesehen ist.

Meine Mitarbeiter stehen im ständigen Kontakt sowohl mit der Regulierungsbehörde für die Telekommunikation und Post, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwacht, als auch mit den regionalen Politikbeauftragten der Deutschen Post AG, die in besonders umstrittenen Einzelfällen eine erneute Prüfung zugesagt hat.

Des Weiteren habe ich persönlich den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG darum gebeten, bei der Auswahl noch zu schließender stationärer Einrichtungen die Belange des ländlichen Raumes und seiner Bevölkerung in Sachsen besonders zu berücksichtigen. Er hat mir Ende April mitgeteilt, dass die Deutsche Post AG 13 Filialen in Sachsen – entgegen den ursprünglichen Planungen – nicht schließen wird. Das ist für Sachsen durchaus eine sehr positive Nachricht.

Zu Ihrer zweiten Frage. Eine ausdrückliche Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu dem von Ihnen aufgeworfenen Thema existiert nicht. In einer Pressemitteilung anlässlich einer Präsidiumssitzung vom 28. April 2005 fordert der Städte- und Gemeindebund eine Verschärfung der Post- und Universaldienstleistungsverordnung hinsichtlich des Bevölkerungs- als auch des Flächenkriteriums.

Die Staatsregierung schließt sich diesen Forderungen aus folgenden Gründen nicht an: Unternehmen wie die Deutsche Post AG benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre Investitionen zu planen und zu realisieren. Diese Rahmenbedingungen liegen mit der geltenden Post- und Universaldienstleistungsverordnung vor. Eine Änderung dieser Rahmenbedingungen vor dem Auslaufen des Briefmonopols im Jahre 2007 gefährdete einerseits die Investitionspläne der Deutschen Post AG in Sachsen und wirkte sich andererseits nachteilig auf die Qualität der Logistikdienstleistungen des Unternehmens aus.

Eine Verschärfung der Post- und Universaldienstleistungsverordnung im Sinne des Deutschen Städte- und Gemeindebundes führt im Erfolgsfall zu einer Erhöhung der Zahl der Postfilialen von 15 000 im Jahre 1997 und über 13 000 im Jahre 2004 auf dann 16 000 Filialen. Diese wirtschaftliche Mehrbelastung müsste die Deutsche Post AG entweder durch sinkende Qualität oder durch eine deutliche Erhöhung der Entgelte für Postdienstleistungen ausgleichen. Beide Alternativen liegen nicht im Interesse der Staatsregierung.

Vielen Dank.

Ich rufe Herrn Dr. Müller, NPD-Fraktion, auf, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 3.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, mir geht es um die Weißeritztalbahn; ich habe zwei Fragen: 1. Am 14. September 2004 wechselte die Schmalspurbahn „Freital/Hainsberg – Kurort Kipsdorf“ („Weißeritztal- bahn“) vom Eigentum der Deutschen Bahn (DB) ins Eigentum der BVO Bahn GmbH. Gleichzeitig erfolgte symbolisch der „erste Spatenstich“ an der vom Hochwasser erheblich zerstörten Strecke. Wie ist der aktuelle Stand des Wiederaufbaues?

2. Welche den Wiederaufbau behindernden bzw. verzögernden Faktoren sind mit welchen jeweiligen Auswirkungen auf die Streckenrekonstruktion gegebenenfalls seit dem symbolischen „ersten Spatenstich“ aufgetreten?

Es antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Herr Abgeordneter, Sachsen ist zweifellos reich an landschaftlichen Schönheiten; eine davon ist der romantische Rabenauer Grund im Vorland des Osterzgebirges. Ein besonderer Reiz dieser Landschaft besteht darin, dass er mit der Schmalspurbahn erlebt werden kann. Das August-Hochwasser 2002 hat leider auch diese Bahn zerstört. Die Staatsregierung wird gemeinsam mit dem Landkreis Weißeritzkreis und allen sonstigen Interessierten die Weißeritztalbahn wiederaufbauen. Die Bahn ist ein bedeutender Faktor der regionalen Tourismusbranche und damit auch ein Wirtschaftsfaktor. Der künftige Eigentümer der Weißeritztalbahn, die BVO Bahn GmbH, hat 2004 die Planungsleistungen für den Wiederaufbau ausgeschrieben und vergeben.

Die inzwischen vorliegenden Planungen erstrecken sich über die gesamte Strecke von Freital-Hainsberg bis Kipsdorf. Bisher erfolgten vor Ort Beräumungsarbeiten für den Wiederaufbau, wie zum Beispiel der Rückbau der zerstörten Gleisanlagen. Der Wiederaufbau soll sich vereinbarungsgemäß in zwei Etappen gliedern. Zuerst wird der Abschnitt Freital-Hainsberg – Dippoldiswalde wiederhergestellt werden. Dieser Abschnitt durch den Rabenauer Grund ist für die Bahn selbst und für die Tourismusbranche der Region der bedeutendere Abschnitt. Die Planungen sind darauf ausgerichtet, dass in den Abschnitten Bahnhof Freital-Hainsberg bis Eingang Rabenauer Grund und Seifersdorf-Dippoldiswalde in diesem Jahr die Bauarbeiten beginnen. Hierzu werden die Fluthilfegelder des Bundes verwendet, da besonders der untere Abschnitt vom August-Hochwasser stark beschädigt wurde.

Für den Wiederaufbau der Weißeritztalbahn sind zehn Millionen Euro Fluthilfegelder des Bundes sowie zehn Millionen Euro Landesmittel im Landesinvestitionsprogramm vorgesehen.

Zu Ihrer zweiten Frage. Aufgrund der Hochwasserschutzauflagen müssen in einigen Teilbereichen bauliche Veränderungen gegenüber dem Ursprungszustand vorgenommen werden. Ob in einzelnen Teilabschnitten eine Planfeststellung erforderlich wird, ist noch nicht abschließend geklärt, da neben den Auflagen aus dem Hochwasserschutz auch Forderungen aus der Denkmal

pflege bestehen. Die Hochwasser- und Denkmalschutzauflagen sind kostenrelevant. Hier wird gegenwärtig nach Optimierungen gesucht, so dass derzeit keine abschließende Kostenaussage möglich ist.

Haben Sie eine Nachfrage?

Ich habe eine Nachfrage: In welchem Zeitraum ist mit der Gesamtfertigstellung der Strecke zu rechnen; einmal vorausgesetzt, dass die Dinge, die Sie gerade angesprochen haben, nicht zu wesentlichen Verzögerungen führen – Planfeststellungsverfahren usw.?

Herr Abgeordneter, realistisch ist kein exaktes Datum nennbar. Ich kann das nicht tun, weil einige Rahmenbedingungen noch geklärt werden müssen. Entscheidend ist sicherlich, dass der erste Bauabschnitt jetzt in Angriff genommen wird. Dann ist es natürlich die Zielstellung, die Bahn als Ganzes über die gesamte Strecke führen zu können. Es wäre heute sicherlich nicht angebracht, Ihnen ein exaktes Datum zu nennen. Das kann ich im Moment nicht.

Ich rufe Frau Abg. Simon auf, ihre Frage zu stellen; Frage Nr. 2.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage zum Fortbestand der Neuen Erba Lautex und von 220 Arbeitsplätzen in der Oberlausitz. In der Debatte des Landtages am 11. März 2005 zum Erhalt der Neuen Erba Lautex mit 220 Arbeitsplätzen wurde von Wirtschaftsminister Jurk „jederzeit Bereitschaft signalisiert, ein Fortführungsmodell in Brüssel vorzutragen und eventuell Bedenken dort auszuräumen“ sowie „mit unserem Förderinstrumentarium zur Verfügung zu stehen“. Inzwischen wurde der seit dem Herbst 2004 und ebenso zum Zeitpunkt der Debatte geltende Kaufpreis, auf dessen Basis bereits zwei Banken eine Mitfinanzierung für die Fortführung des jetzigen Modells signalisierten, deutlich erhöht und damit das vorgelegte Gesamtkonzept ad absurdum geführt. Meine Fragen an die Staatsregierung lauten daher:

1. Wann hat welcher Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums mit welchem Ergebnis mit dem Insolvenzverwalter und der zuständigen Stelle bei der Europäischen Union in Brüssel verhandelt, um den im Herbst 2004 angebotenen und für den Erhalt des Unternehmens wirtschaftlich darstellbaren Kaufpreis zu realisieren?

2. Wann hat sich welcher Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums bei wem mit welchem Ergebnis unter Einbeziehung des gesamten Förderinstrumentariums für die Fortführung des Unternehmens eingesetzt?