Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin Orosz, ich habe zwei Fragen zum Hausarztmodell an die Staatsregierung und werde sie auch gleich en bloc vorlesen: 1. Welchen Standpunkt vertritt die Staatsregierung zum Barmer Ersatzkasse – Hausärzteverband-Vertrag, kurz „Barmer EK Hausarztmodell“, von welchem zum Beispiel der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Köhler meint, es bestehe – ich zitiere – „die Gefahr, dass das nur ein Einsparmodell ist, das letztlich die Versorgung auf ein niedriges Niveau drückt“ (Medi- cal Tribune vom 09.03.2005, Seite 17), bzw. den der Virchow-Bund–Bundesvorsitzende Dr. M. Zollner als „den größten Bluff des Jahres“ bezeichnete und wozu er weiter erklärt – Zitat –: „Der Patient gibt für den billigen Köder von zwei oder drei Praxisgebühren sein Recht auf freie Arztwahl auf und hat keinen erkennbaren Vorteil daraus.“ interjection: („Der niedergelassene Arzt“ 2/20.02.2005, Seite 12) ?
2. Sieht die Staatsregierung eine Unterwanderung des ungeteilten Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigung durch Projekte wie das „Barmer Ersatzkasse-Hausarztmodell“?
Sehr geehrter Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abg. Müller! Mit dem GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz, kurz „GMG“ genannt, hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine qualitativ besonders hoch stehende hausärztliche Versorgung bereitzustellen. Der Gesetzgeber verpflichtet damit in § 73b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch die Krankenkassen, zur Sicherstellung der hausarztzentrierten Versorgung Verträge mit besonders qualifizierten Hausärzten zu schließen.
Die Barmer Ersatzkasse bietet ihren Versicherten bekannterweise seit dem 1. März dieses Jahres bundesweit eine kombinierte Hausarzt- und Hausapothekenversorgung auf der Basis eines integrierten Versorgungsvertrages nach § 140a SGB V an. Zentrales Element dieses Vertrages soll insbesondere sein, mehr Sicherheit bei der Verschreibung von Arzneimitteln und eine deutlich besser abgestimmte Behandlung zwischen den handelnden Personen zu ermöglichen. Hausärzte und Apotheker haben
Der Hausarzt koordiniert, steuert und verbindet die verschiedenen Behandlungsschritte, erhält den kompletten Überblick über den Krankheitsverlauf und über alle eingenommenen Medikamente – sowohl die verschreibungspflichtigen wie auch die vom Patienten selbst gekauften. Das ist das Ziel. Zu diesem Vertrag gibt es aber in der Tat sehr unterschiedliche Ansichten. Aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lassen sich einzelne eher positive Äußerungen zitieren und Sie selbst haben gerade einige Zitate vorgetragen.
Ob die hausärztlich zentrierte Versorgung zum Beispiel dem drohenden Ärztemangel, dem wir in Sachsen teilweise schon unterlegen sind, abhelfen könnte, kann im Moment aus unserer Sicht noch nicht beurteilt werden. Ich beziehe in die zahlreichen Maßnahmen, die wir für die Bekämpfung des Ärztemangels eingeleitet haben, daher auch die Prüfung der Auswirkungen der angesprochenen Hausarztmodelle ein.
Allerdings zu versuchen, um Ihre Frage noch zu beantworten, schon eine Wertung abzugeben, ob dieses Modell erfolgreich und effizient oder weniger erfolgreich ist, ist nach anderthalb Monaten Laufzeit noch nicht möglich. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass wir heute Näheres als Ergebnis und damit auch als unsere Meinung noch nicht darstellen können.
Frau Präsidentin! Gestatten Sie eine Nachfrage? – In der zweiten Frage ist vom Prinzip Folgendes inbegriffen: Die Kassenärztliche Vereinigung hat für die Kassenärzte einen ungeteilten Sicherstellungsauftrag. Der Hausärzteverband ist ein eingetragener Verein, die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Halten Sie es für korrekt, dass die Barmer Ersatzkasse mit einem Verband quasi an der Körperschaft des öffentlichen Rechts vorbei solch einen Vertrag schließt, oder wäre nicht eigentlich für diese Dinge wirklich einziger und zentraler Ansprechpartner die Kassenärztliche Vereinigung?
Wenn Sie mir gestatten, dass ich die zweite Frage beantworte, ist das gleichzeitig die Antwort auf diese Frage. Der Hausarztvertrag der Barmer Ersatzkasse wurde auf der Basis des § 140a SGB V als integrierter Versorgungsvertrag geschlossen. Für die integrierte Versorgung wurden mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz neue Regeln festgelegt. Im Ergebnis dessen können die Krankenkassen mit einzelnen Vertragspartnern Verträge abschließen. Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich – so hat er das in dem genannten Paragrafen beschrieben – eine Trennung vom Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung zu diesen eben genannten Möglichkeiten. Der Sicherstellungsauftrag sollte nicht mit der Prüfung solcher Verträge einzelner Ärzte oder der Verteilung der Vergütung aus der integrierten Versorgung belastet werden. Deswegen also die Trennung, da es sich immer um einzelne Verträge mit einzelnen Ärzten han
Frau Präsidentin! Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage an die Staatsregierung zum Gymnasium Markneukirchen in Bezug auf den gestellten Fördermittelantrag zum Ausbau der Schule als Ganztagsschule.
Als Träger des Gymnasiums Markneukirchen hat die Stadt Markneukirchen im Dezember 2003 einen Fördermittelantrag zum Ausbau der Schule zur Ganztagsschule gestellt.
Frau Präsidentin! Werter Herr Abg. Herbst! Im Zeitraum von 2003 bis 2007 stehen dem Freistaat Sachsen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ 200 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind bereits 116 Millionen Euro durch bisherige Bewilligung gebunden. Der verbleibende Betrag wird allein schon mit den offenen Anträgen für das Haushaltsjahr 2005 weit überzeichnet. Ich habe deshalb veranlasst, dass im Kultusministerium kurzfristig ein Katalog fachlicher Kriterien erarbeitet wird, um die Priorität noch zu fördernder Maßnahmen zu prüfen. Auf dieser Grundlage ist mit konkreten Entscheidungen über Fördermittelanträge im Monat Mai zu rechnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Heimatstadt, in Leipzig, bin ich von gleichgeschlechtlichen Paaren angesprochen worden. Sie haben mich gefragt, warum es nicht möglich ist, diese Partnerschaft im Standesamt einzugehen. Ich habe im Koalitionsvertrag gelesen, dass die Koalitionsparteien sich in ihrem Vertrag im Kapitel „Kommunales“ (Seite 68 des Vertrages) darauf verständigt haben, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, „dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf den Standesämtern eingetragen werden können“. Ich kann es mir eigentlich nicht erklären, welche Gründe es gibt, dass es so lange dauert, das umzusetzen.
1. Welche rechtlichen, organisatorischen, politischen oder sonstigen Gründe haben die Umsetzung bisher verhindert?
2. Wie weit sind die Bemühungen gediehen, diesen Punkt der Koalitionsvereinbarung umzusetzen, so dass mit einer Umsetzung zu rechnen ist?
Frau Präsidentin! Herr Abg. Weichert! Die Antwort lautet wie folgt: Im Hinblick auf den von der Bundesregierung angekündigten und am 26. Januar 2005 eingegangenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts, der in § 17 Artikel 1 die Standesbeamten bei der Begründung und Beurkundung einer Lebenspartnerschaft für zuständig erklärt, und im Hinblick auf den angekündigten Entwurf eines Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes, der vorsieht, die Zuständigkeit des Standesbeamten für die Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft und für die Entgegennahme und öffentliche Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bundeseinheitlich zu regeln, wurden die Arbeiten an einer landesgesetzlichen Regelung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zunächst zurückgestellt. Das heißt: Wenn ein Bundesgesetzgebungsverfahren im Gange ist, das zum gleichen Ziel führt, macht es wenig Sinn, gleichzeitig ein landesgesetzliches Verfahren in Gang zu setzen.
Erlauben Sie mir, einige kurze statistische Angaben vorzutragen. Während des In-Kraft-Tretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 wurden bis zum 31.03.2005 in mehr als dreieinhalb Jahren insgesamt 262 Lebenspartnerschaften begründet.
Wenn sich die Verabschiedung der Bundesgesetze allerdings verzögert, wenn es also absehbar ist, dass sie länger dauert, beabsichtigt die Staatsregierung, in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, mit dem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf den Standesämtern in Sachsen eingetragen werden können. Dies habe ich bereits in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Frau Dr. Barbara Höll zur Ausführung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft in Sachsen mitgeteilt, und wie wir seit gestern wissen, gibt es auch einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der dem Landtag vorliegt, den ich allerdings für sehr detailliert und überreguliert halte.
In der Sache gibt es also drei Wege, die zum Ziel führen: entweder das Bundesgesetz – wenn es bundeseinheitlich kommt –, einen Entwurf der Staatsregierung oder die Verabschiedung des FDP-Entwurfs. Das Ergebnis steht bald an.
Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass im Prinzip gegen Ende des Jahres damit zu rechnen ist, dass das reguliert wird.
Dank der EU-Erweiterung steigt das Interesse, Polnisch und Tschechisch in der Schule zu erlernen, weiter an. Allerdings sollen bis 2006 für 210 Gymnasien lediglich 25 Tschechischlehrer über Kurse ausgebildet werden. Mittelschulen sind dabei unberücksichtigt.
1. Welche Maßnahmen plant die Sächsische Staatsregierung, um den steigenden Bedarf an Tschechisch- und Polnischlehrern rascher als bisher geplant zu decken?
2. Wie bewertet die Staatsregierung die Qualität und Quantität der für den Unterricht in den beiden Sprachen bereitgestellten Unterrichtsmittel?
Um kurzfristig die Abdeckung des benötigten Lehrpersonals zu sichern, wurden zum Wintersemester 2003/ 2004 an der Universität Leipzig, Institut für Slawistik/ Westslawistik, berufsbegleitende Kurse zum Erwerb einer Unterrichtsgenehmigung für die Fächer Polnisch und Tschechisch für Lehrer an Mittelschulen und Gymnasien eingerichtet.
Nach einem anfangs zögerlichen Bewerberverhalten nehmen nunmehr insgesamt 14 Lehrer für Polnisch und 28 Lehrer für Tschechisch die Ausbildung wahr. Nach deren Abschluss sind für das Wintersemester 2007/2008 – entsprechende Bewerber vorausgesetzt – neue Kurse geplant. Mittel- und langfristig soll die Abdeckung des benötigten Lehrpersonals für Polnisch und Tschechisch über eine grundständige Lehramtsausbildung an der Universität erfolgen. Darüber wurde innerhalb der Staatsregierung in den zuständigen Ministerien Einvernehmen erzielt.
Zur Umsetzung der Vereinbarung der Entwicklung bis 2010 zwischen den staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Sächsischen Staatsregierung hat die Universität Leipzig eine Entwicklungsplanung vorgelegt. Darin ist die Einrichtung grundständiger Lehramtsstudiengänge für Tschechisch und Polnisch am Institut für Slawistik/Westslawistik der Philologischen Fakultät vorgesehen. Die konkreten Ressourcenplanungen dazu sind derzeit im Gange.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird bis zum Sommersemester 2006 die Lehramtsprüfungsordnung 1 um die Fächer Polnisch und Tschechisch erweitern.