Zur zweiten Frage: Die Lage auf dem Schulbuchmarkt für die Fächer Tschechisch und Polnisch ist nicht vergleichbar mit Angeboten in anderen Fremdsprachen. Es existieren vorrangig Lehrbücher für Tschechisch bzw. Polnisch als Fremdsprache, die sich an Erwachsene wenden. Aus marktwirtschaftlichen Überlegungen heraus erscheint es den Lehrbuchverlagen nicht attraktiv, entsprechende Sprachlehrbücher für Schüler zu entwickeln. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kultusbehörden, Universitäten aus grenznahen Bundesländern zu Polen – Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen – prüft gegenwärtig Möglichkeiten zur Entwicklung eines Schulbuches für Polnisch als dritte Fremdsprache.
Für den Einsatz an allgemein bildenden Schulen wurden durch das Comenius-Institut in Zusammenarbeit mit Schulpraktikern, die Tschechisch oder Polnisch unterrichten, und mit Unterstützung der Universität Leipzig in den vergangenen Jahren vielfältige Arbeitsmaterialien für verschiedene Altersgruppen entwickelt. Diese Materialien werden zum Erlernen von Tschechisch bzw. Polnisch an Grund- und Mittelschulen sowie Gymnasien genutzt. Somit stehen Unterrichtsmittel in guter Qualität zur Verfügung.
Im Landkreis Löbau/Zittau ist das Herrnhuter Gymnasium „Maria Sybilla Merian“ eines der wenigen, das Tschechisch anbietet. Ich möchte Sie fragen, ob es zutreffend ist, dass dieses Gymnasium über das Regionalschulamt die Auflage bekommen hat, dass dies Ende 2007 ausläuft, dass die Auflösung der 5. Klasse angeordnet wurde und dass es keinerlei positive Positionierungen bezüglich der Fortführung über die Brüderunität gegeben hätte, und was dann aus dem Tschechisch-Unterricht an diesem Gymnasium wird.
Das waren ja nun mehrere Fragen. Ich würde gern, da Sie zu einem konkreten Fall gefragt haben, bevor ich hier antworte, diese einer Prüfung unterziehen und schlage deshalb vor, dass ich Ihnen die Antwort zukommen lasse, wenn Sie damit einverstanden sind.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, ich habe Ihren Antworten aufmerksam gelauscht. Sie haben, wenn ich es recht vernommen habe, gesagt, dass es für den Schulbereich keine neuen Tschechisch- und Polnisch-Lehrbücher gebe, aber für den Erwachsenenbereich. Unlängst ist aus Brandenburg bekannt geworden, dass das letzte Polnisch-Lehrbuch überhaupt dort vor 15 Jahren aufgelegt wurde.
Wie alt sind die in Sachsen benutzten Tschechisch- und Polnisch-Lehrbücher für Erwachsene, von denen Sie sprachen?
Ich kann dazu nur auf meine Antwort auf Frage 2 verweisen, dass die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen in einer Arbeitsgruppe arbeiten. Ich hatte in meiner Antwort bereits darauf verwiesen. Insofern ist es eine Wiederholung, wenn ich sage, dass am ComeniusInstitut gemeinsam mit Praktikern Lehrmaterial entwickelt worden ist. Es ist nicht möglich, jetzt zurückzufragen. Vielleicht geben Sie mir die Frage konkret mit, um in Erfahrung zu bringen, wie viele Jahre das her ist; Sie haben ja nach dem Alter der Bücher gefragt.
Aktuelle Bücher – das war in meiner Antwort enthalten – sind aus marktwirtschaftlichen Gründen von den Verlagen bisher nicht zur Verfügung gestellt worden.
Am 22.04. informiert das Staatsministerium für Kultus die Schulträger im Land über die bedrohten Schulstandorte in ihrem Bereich und leitet damit ein Anhörungsverfahren ein. Damit drohen Schulschließungen, die vor allem den ländlichen Raum benachteiligen und die Schullandschaft völlig verändern.
Welche Schulen erreichen die Mindestschülerzahlen nicht und werden heute den Schulträgern als von der Schließung bedrohte Schulen mitgeteilt (bitte die einzelnen Schulen namentlich und sortiert für jeden Landkreis und jede Kreisfreie Stadt)?
Frau Präsidentin! Frau Abg. Bonk, Schulträger, deren Schulen zum Anmeldetermin 11. März 2005 die Mindestschülerzahl nicht erreicht haben, werden heute ein Anhörungsschreiben zum beabsichtigten Widerruf der Mitwirkung des Freistaates Sachsen erhalten. Grundlage dafür bildet § 24 Abs. 3 Schulgesetz. Da ich davon ausgehe, dass alle Damen und Herren Abgeordneten des Sächsischen Landtages wissen wollen, welche Schulstandorte betroffen sind, werde ich veranlassen, dass heute alle Abgeordneten des Sächsischen Landtages im Postfach die Liste mit allen Schulen, die am heutigen Tag ein Anhörungsschreiben erhalten, vorfinden.
Ich gehe davon aus, dass wir das bis 15:00 Uhr schaffen. Ich denke auch, dass die Landtagssitzung bis dahin andauert. Ich glaube, dass das der bessere Weg ist, weil es sich um eine längere Liste handelt.
Ich habe, wie das – glaube ich – jedem gestattet ist, Gespräche auch mit Abgeordneten geführt. Das ist für einen Minister, so wie ich das bisher erlebt habe, etwas ganz Normales.
Es können gar keine Unterlagen weitergegeben worden sein. Auch das, was bisher in der Presse veröffentlicht wurde, stimmt in manchen Fällen, stimmt aber in manchen Fällen nicht. Es entstammt zumindest nicht der heutigen Liste, die in Ihrem Fach liegen wird, weil die erst in der heutigen Nacht erstellt worden ist.
Zur Stunde werden die Schulträger in Sachsen per Fax informiert. Allein das erfordert aufgrund des Umfangs der Anhörungsschreiben einen längeren Zeitraum. Deswegen kann ich nicht sagen, dass das allen, übrigens auch der Presse, parallel zur Verfügung gestellt wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An den Stadtsportbund Hoyerswerda hat sich ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer gewandt und nachgefragt, ob er seinen Zivildienst im Aufgabenbereich des Stadtsportbundes ableisten könne. Nachfragen ergaben, dass der Freistaat Sachsen das einzige Bundesland ist, in dem der Landessportbund mit seinen nachgeordneten Einrichtungen (Stadt- und Kreissport- bünde, Fachverbände) nicht als Träger für Zivildienststellen bzw. für das Freiwillige Soziale Jahr anerkannt bzw. zugelassen ist.
1. Entspricht der oben genannte Sachverhalt den Tatsachen und, wenn ja, sind seitens der Staatsregierung Maßnahmen vorgesehen, den Landessportbund als Träger von Zivildienststellen bzw. für das Freiwillige Soziale Jahr zu ermächtigen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Jung! Zur ersten Frage: Wir müssen für die Beantwortung zunächst einmal zwischen Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr unterscheiden. Der Zivildienst liegt allein in der Zuständigkeit des Bundes und wird bundesrechtlich durch das Zivildienstgesetz geregelt. Die Anerkennung von Beschäftigungsstellen für den Zivildienst erfolgt deshalb durch die nach diesem Gesetz zuständigen Stellen. Das hat nichts mit uns zu tun. Nur die Zulassung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres fällt in die Zuständigkeit des Landes und ist in meinem Haus ressortiert. In Sachsen fällt dies in die Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales.
Das Zivildienstgesetz sieht vor, dass ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer nicht zum Zivildienst herangezogen wird, wenn er nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einen gesetzlich geregelten freiwilligen Dienst ableistet. Ein gesetzlich geregelter freiwilliger Dienst im Sinne des Zivildienstgesetzes kann wiederum ein Freiwilliges Soziales Jahr sein. Der Träger, bei dem der Dienst geleistet werden soll, muss aber, wie Sie richtig anmerkten, als Träger nach dem Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres anerkannt sein.
Die Sportjugend Sachsen im Landessportbund Sachsen hat erst mit Schreiben vom 03.03. dieses Jahres die Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres beantragt. Die Zulassung wird in Kürze erfolgen. Dazu habe ich mich noch einmal kundig gemacht. Die Sportjugend Sachsen wird ab September dieses Jahres berechtigt sein, ein Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Sport in Sachsen anzubieten. Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer besteht dann grundsätzlich die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Sport in den verschiedenen Einsatzstellen der Sportjugend Sachsen, zum Beispiel in Stadt- oder Kreissportbünden, zu leisten. Sie werden dann nicht zum Zivildienst herangezogen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ende März bzw. Anfang April fanden in der Tschechischen Republik, nämlich in Jablonné bzw. bei Brno, Skinheadkonzerte mit jeweils mehreren hundert Teilnehmenden statt. Diese kamen nicht nur aus Tschechien, sondern auch aus der Slowakei und in erheblichem Umfang aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Organisatoren sollen aus dem Umfeld der tschechischen Sektion der militant-rechtsextremistischen Skinheadorganisation Blood & Honour stammen, deren deutsche Sektion durch den Bundesinnenminister verboten worden ist.
1. Welche grenzüberschreitenden Aktivitäten und Formen der Zusammenarbeit zwischen tschechischen und sächsischen Rechtsextremisten seit dem Verbot von Blood & Honour sind der Staatsregierung bekannt?
2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die aktive Mitarbeit von früheren Mitgliedern der deutschen Sektion von Blood & Honour bei dieser Kooperation?