Protocol of the Session on May 15, 2009

Natürlich will ich darauf verweisen, dass wir auf Seite 13 unseres Berichtes eine Ausführung zu denen gemacht haben, die unter der bekannten Grenze hinzugezählt werden müssen. Ich will aus dem Bericht zitieren: „Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass auf jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusätzlich 1,5 Arbeitsplätze mit geringfügigem Umfang entstehen.“ Dadurch ergebe sich für die Kultur- und Kreativwirtschaft ein zusätzlich geschätztes Potenzial von rund 47 200 geringfügig Tätigen und Minijobbern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei sind es natürlich vor allem die kleinen und innovativen Unternehmen, die für die wirtschaftliche Bedeutung und damit für die hohe Dynamik unserer Kultur- und Kreativwirtschaft sorgen. Die im Kulturwirtschaftsbericht von den Autoren genannten Empfehlungen zu den einzelnen

Teilmärkten bieten kultur- und kreativwirtschaftlichen Akteuren auf allen Ebenen sowie der Politik eine Fülle von Ansatzpunkten.

Dementsprechend wird mein Haus – das ist die wichtige Voraussetzung – in Abstimmung mit den anderen betroffenen Staatsministerien die einzelnen Empfehlungen erst einmal genau analysieren und auf ihre Umsetzbarkeit hin prüfen. Das heißt, wir prüfen noch mit dem Zweck, den Empfehlungen nachzukommen und nach Möglichkeit den Kulturschaffenden bei uns im Freistaat Sachsen zu helfen.

Gern sind wir bereit, den Dialog mit den Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft zu führen. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass die Debatte nicht nur eine regionale, sondern auch eine bundes- und europapolitische Komponente hat. Wir müssen also auch dort den Bogen größer und weiter spannen.

Künftige Debatten in Sachsen werden im entsprechenden Kontext geführt werden. Das gilt auch für das Forschungsgutachten der Bundesregierung – das bereits erwähnt wurde – zu den Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland, in dem etliche Handlungsempfehlungen auch in Abstimmung mit den Ländern – das will ich noch einmal betonen – umzusetzen sind.

Die Wirtschaftsministerkonferenz im Juni dieses Jahres wird sich unter anderem dem Thema Kultur- und Kreativwirtschaft zuwenden. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit im Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums in der Arbeitsgruppe der Wirtschaftsministerkonferenz Kulturwirtschaft bereits konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Erste Früchte hat der Bericht allerdings in Sachsen schon getragen. So wurde tatsächlich die öffentliche Diskussion angeregt und das Bewusstsein geschärft, dass kulturkünstlerische Tätigkeiten auch eine wirtschaftliche Seite haben. Dabei zeigt der Bericht, dass zwischen der öffentlichen Kulturförderung, die allgemeine Rahmenbedingungen schafft, und der Wirtschaftsförderung, die auf die erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der Akteure der Branche bezogen ist, zu unterscheiden ist. In beiden Bereichen – öffentlich und erwerbswirtschaftlich – gibt es durchaus Überschneidungen, wobei das eine das andere nicht ersetzen, sondern sinnvollerweise wohl eher ergänzen sollte. Die für die jeweiligen Bereiche zuständigen Ministerien werden diese auch künftig bei den Aktivitäten und Maßnahmen zu berücksichtigen haben.

Es gibt weiterführende Überlegungen, wie zum Beispiel thematische Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen zu entwickeln. Dazu sind zuvor – neben der Abwägung der vorhandenen Ressourcen – die Erfahrungen anderer Bundesländer auszuwerten. Dazu stehen wir insbesondere mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen in Kontakt.

Sowohl die Studie „Dienstleistungen in Sachsen – ein Wegweiser“ als auch dieser Kulturwirtschaftsbericht Sachsen bescheinigen in den großen Städten Sachsens eine recht breit aufgestellte Kulturwirtschaft. Eine enge

Die Forderung nach einer Anlaufstelle für die sächsische Kultur- und Kreativwirtschaft ist aus der öffentlichen Diskussion des Öfteren wahrzunehmen. Bewährte Modelle dieser Art sind aus Aachen und Bremen bereits bekannt, aber in erster Linie geht es hier um die Form der Beratung. Hinsichtlich tatsächlicher Notwendigkeit, Ausstattung und Finanzierung einer solchen Anlaufstelle für Sachsen bedarf es allerdings weitergehender ressortübergreifender Überlegungen unter Einbeziehung der Akteure der Branche. An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir in Sachsen hervorragende Beratungsprogramme haben, die auch von den kleinen und mittelständischen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt werden können.

Interaktion und Kooperation der Kreativen auf lokaler Ebene kann dabei durchaus dafür sprechen, dass sich dort Cluster entwickeln, die eine besondere Dynamik versprechen. Allerdings ist derzeit noch unklar, inwieweit ein gelenkter Prozess durch eine Clustergeschäftsstelle der Kreativwirtschaft tatsächlich angemessen wäre.

Der Erfolg bestehender Netzwerke misst sich unter anderem daran, dass die Unternehmen konkrete gemeinsame Interessen und Projekte verfolgen und/oder eine gemeinsame technologische Basis nutzen. Es ist derzeit nicht abzusehen, ob angesichts der vielfältigen Interessen ein gemeinsamer Nenner innerhalb der Kreativwirtschaft ausreicht, um diese effektive Vernetzung zu ermöglichen.

Grundsätzlich – das will ich noch einmal ausdrücklich betonen – stehen den einzelnen Teilbranchen der Kulturwirtschaft alle Förderinstrumente des Freistaates Sachsen offen. Allerdings ist die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft oftmals eben nicht gesondert ausgewiesen und budgetiert, wie zum Beispiel in der nichtinvestiven Mittelstandsförderung. Die Designförderung bildet hier seit Jahren eine Ausnahme. Die einschlägigen Technologieförderprogramme zielen auf die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt ab, einschließlich Technologietransfer und Innovationsassistentenförderung. Diese dienen der Entwicklung von neuen und neuartigen Produkten und Verfahren auf dem Gebiet der Zukunftstechnologien.xxx

Gleichwohl ist die Förderung auch für Unternehmen offen, die gemäß Definition im Sächsischen Kulturwirtschaftsbericht der Kultur- und Kreativwirtschaft angehören. Beispiele aus der Praxis belegen das. So wurde über die F-und E-Richtlinie das Projekt zur Entwicklung einer Geige aus einem neuartigen Kohlefaserstoffverbund gefördert.

Die Technologietransferförderung ist gerade für Unternehmen einschlägig, die nicht selbst F und E betreiben. Beispielsweise wird der Einkauf von technologischem Know-how unterstützt. Einen Branchenausschluss gibt es grundsätzlich nicht.

Eine Änderung der Technologieförderprogramme ist daher nicht notwendig. Die Förderung nicht technologieorientierter Innovationen, wie sie in der Empfehlung des im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitierten Forschungsberichtes des Bundeswirtschaftsministeriums enthalten ist, ist nicht Gegenstand der Technologieförderung und daher nicht mit dieser zu vermischen. Ich verweise hier auf andere Programme. So haben wir vor einiger Zeit einen Ideenwettbewerb Kooperation zwischen Kultur und Wirtschaft veranstaltet und die daraus entstandenen Projekte über den Europäischen Sozialfonds finanziert.

In den Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung „Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit“ ist seit Januar 2007 erstmals geregelt, dass jedes sächsische KMU im Außenwirtschaftsbereich Förderung beantragen kann. Die bis Ende 2006 bestandenen Einschränkungen, dass lediglich produzierende Unternehmen als förderfähig galten, haben wir aufgehoben. Auch die Einschränkungen für die Teilnahme an regionalen Messen gelten nun für alle KMU. Als Fazit ist festzustellen, dass viele Möglichkeiten der Unterstützung von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits bestehen. Oftmals liegt dem scheinbaren Mangel an Fördermöglichkeiten eben nur ein Informationsdefizit bei unseren Unternehmen zugrunde oder eine zu geringe Sensibilität der fördernden Einrichtungen für die doch so wichtigen Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Beides ist auch ohne zentrale Anlaufstelle und Clustermanagement korrigierbar. Hierfür gibt es auch bereits gute Beispiele. Die Debatte hat den Bedarf noch einmal deutlich formuliert. So veranstalten die Kulturstiftungen des Freistaates Sachsen und die Sächsische Aufbaubank Ende Mai mit Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft einen gemeinsamen Workshop zu den Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds. Mit dem Kulturwirtschaftsbericht Sachsen – das meine ich mit gutem Gewissen sagen zu können – haben wir die dafür verausgabten öffentlichen Gelder, jene 80 000 Euro, die Herrn Dr. Schmalfuß am Herzen lagen, aus meiner Sicht an der richtigen Stelle eingesetzt.

Meine Damen und Herren! Wir sind froh, mit der Betrachtung der Kultur- und Kreativwirtschaft als eigenständiges Wirtschaftsfeld bei uns in Sachsen dieses Neuland betreten zu haben, und wir sind sehr zuversichtlich, was die Entwicklung dieser Branche anbelangt.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist die Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Fragestunde

Drucksache 4/15433

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie auch eine schriftliche Antwort erhalten können, wenn Sie es wollen.

Wir beginnen mit der Frage laufende Nr. 1; Herr Dr. Jähnichen, bitte.

Ich habe eine Frage zur sicheren Arzneimittelversorgung.

In der „Deutschen Apotheker Zeitung“ Nr. 9 vom 26.02.2009 heißt es auf Seite 56: „Wenn China morgen aufhörte, pharmazeutische Rohstoffe zu liefern, würde die pharmazeutische Industrie weltweit zusammenbrechen.“ Und weiter: „80 % der in Deutschland konsumierten Antibiotika werden in China produziert“:

Fragen an die Staatsregierung:

1. Beabsichtigt die Staatsregierung, diese extreme Abhängigkeit auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz zu bringen?

2. Wird die Staatsregierung eigene, das heißt sächsische Initiativen zur Verringerung der Importabhängigkeit von Arzneimitteln und von Fälschungen ergreifen?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Ministerin Clauß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Jähnichen! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die hohe Abhängigkeit der pharmazeutischen Industrie von der Herstellung entsprechender Rohstoffe in Asien, vor allem in China und Indien, ist ein Phänomen, das der Staatsregierung bekannt ist und von ihr sehr genau beobachtet wird. Ob es wirklich zu einem weltweiten Zusammenbruch der pharmazeutischen Industrie käme, wenn China nicht mehr liefern würde, mag dahingestellt bleiben, aber maßgebliche Einschränkungen in der Arzneimittelversorgung und -herstellung wären in diesem Fall sehr wohl zu befürchten.

Dieses Problem hat viele Ursachen und auch Nuancen. Es betrifft nicht nur die deutsche, sondern auch die Arzneimittelindustrie der übrigen EU-Staaten, der USA und Japans. Diese Importabhängigkeit wurde in den Facharbeitsgruppen der Gesundheitsministerkonferenz bereits thematisiert. Auch die pharmazeutische Industrie ist sich nach meinen Informationen der Brisanz dieses Themas sehr wohl bewusst. Ein wichtiger Punkt dabei ist natürlich der günstige Preis, zu dem die pharmazeutischen Wirkstoffe in China produziert werden.

Durch Vor-Ort-Begehungen deutscher und europäischer Inspektoren in China ist sichergestellt, dass diese Wirkstoffe sehr wohl die erforderliche Qualität aufweisen. Es gibt aber noch keinen sinnvollen und übergreifenden

Lösungsansatz, wie man vor dem Hintergrund eines freien Handels diese Preisdifferenz sinnvoll relativieren kann. Solange sich dieser übergreifende Lösungsansatz nicht abzeichnet, beabsichtigt die Staatsregierung nicht, diese Frage auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz zu bringen. Der Freistaat Sachsen wird sich aber unabhängig davon an den schon auf den Weg gebrachten Diskussionen zur Problemlösung weiterhin engagiert beteiligen.

Zur zweiten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Staatsregierung plant gegenwärtig keine eigenen Initiativen zur Verringerung der Importabhängigkeit bei pharmazeutischen Wirkstoffen. Eine Initiative zur Zurückdrängung illegaler und gefälschter Arzneimittel war der im Zusammenhang mit der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eingebrachte Vorschlag für ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Diese Initiative fand zwar im Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine Mehrheit, wurde aber im Plenum des Bundesrates am 03.04.2009 leider abgelehnt.

Gibt es noch Nachfragen?

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gibt es im Ministerium eine Stelle, die sich mit der Problematik von Fälschungen beschäftigt? Denn ich höre, dass die gefälschten Arzneimittel aus Osteuropa und auch aus Asien zunehmen. Gibt es jetzt schon eine Stelle, die sich damit beschäftigt?

Eine Stelle gibt es, aber ich würde Ihnen das noch konkret nachreichen.

Vielen Dank.

Die Frage laufende Nr. 6 wird von Frau Simon gestellt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich würde angesichts der übervollen Tagesordnungen der vergangenen Tage gern auf Ihre Anregung eingehen. Wäre abgesichert, dass mir die Antworten der Ministerien schriftlich und sofort zugestellt werden?

Das würden wir jetzt somit festlegen. Ich bitte, dass die Antwort an Frau Simon schriftlich erfolgt.

Das möchte ich für die Fragen Nr. 6 und Nr. 7 gleichzeitig geltend machen. Ich bedanke mich.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die Fragen Nr. 3 und Nr. 4 von Herrn Petzold werden auch schriftlich beantwortet. Frau Günther-Schmidt, Sie sind die Nächste mit Frage Nr. 15.

Meine Frage betrifft eine wasserrechtliche Genehmigung.

Am 30.09.2008 teilte Umweltminister Kupfer als Antwort auf eine Mündliche Anfrage mit, dass die Firma ETU GmbH Altbernsdorf über eine ausreichende wasserrechtliche Genehmigung verfüge, um den rechtlichen Erfordernissen aus der BImSch-Genehmigung vom 12.06.2008 zu genügen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 4/14426), welche alle Modifizierungen der sogenannten ETUGenehmigung vom 12.06.2008 seit der öffentlichen Auslegung der Genehmigung auflistet, enthält ebenfalls keine Hinweise auf eine überarbeitete wasserrechtliche Genehmigung.