In der Vergangenheit haben die sächsischen Bauunternehmen und Handwerksbetriebe die Präqualifikation trotz Informationsveranstaltung nicht zur Kenntnis genommen. Durch die Verbände erfolgte ebenfalls keine hinreichende Unterstützung. Unter diesen Umständen stand zu befürchten, dass die sächsischen Unternehmen und Verbände die darin bestehenden Wettbewerbsvorteile „verpassen“. Wie die Reaktionen auf den genannten Erlass des SMF zeigen, besteht seither eine rege Diskussion und die Unternehmen befassen sich mit diesem Thema. Nur so können sie selbst einschätzen, ob sich die Präqualifikation für ihr Unternehmen rechnet. Würde man den Erlass zurückziehen, wäre dies das falsche Signal.
Im SIB ist die Präqualifikation bisher wegen der noch geringen Anzahl der für das jeweilige Gewerk in der Region gelisteten Bewerber für die Auftragsvergabe nicht entscheidend. Es werden immer auch nicht präqualifizierte Unternehmen aufgefordert, weil es für das Gewerk noch keine präqualifizierten Bewerber gibt oder diese im Vorfeld mitgeteilt haben, dass sie ausgelastet sind. Nicht qualifizierte Bewerber sind insofern nicht benachteiligt. Daneben ist der SIB aufgefordert, darauf zu achten, dass das Streuungsgebot eingehalten wird. Allein dadurch wird sichergestellt, dass die Aufträge nicht nur an ein präqualifiziertes Unternehmen vergeben werden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die vom SIB vergebenen Aufträge fast ausschließlich ein Volumen haben, welches für sehr kleine Handwerksunternehmen ohnehin nicht in Betracht kommt. Der Schwellenwert für beschränkte Ausschreibungen geht bis 1 Million Euro. Bis 100 000 Euro kann freihändig vergeben werden.
Schon für größere Handwerksbetriebe mit mehreren Mitarbeitern können die oben genannten Kosten, wie bereits erwähnt, jedoch keine Begründung dafür sein, dass man sich die Wettbewerbsvorteile entgehen lässt. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass sich die Unternehmen bei weiteren Vergabeverfahren Kosten sparen, da sie die Eignungsnachweise auch bei anderen öffentlichen Auftraggebern nicht mehr erbringen müssen. Sie können sich auf die Präqualifikation berufen, welche von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden muss. Mögliche Gründe für Angebotsausschlüsse werden damit ebenfalls minimiert und die Chance auf den Auftrag steigt damit.
Im Hinblick auf die voraussichtlich Ende des Jahres eingeführte elektronische Vergabe im SIB und in der Straßenbauverwaltung bietet die Präqualifikation weitere Vorteile, da dann die Unternehmen ihre Angebote schnell,
Ich verbinde mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis die Erwartung, dass der Haushaltsausschuss angesichts der ergriffenen Maßnahmen, insbesondere der Erhöhung der Mittel Brandenburgs und Sachsens um insgesamt 600 000 Euro, die Bundesmittel entsperrt.
Aktueller Stand zum Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung des sorbischen Volkes (Frage Nr. 9)
1. Inwieweit wird der Entwurf des Gutachtens zur zukünftigen Förderung der sorbischen Kultur vom Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen Auswirkungen auf das Finanzierungsabkommen und die bevorstehende Entsperrung der Bundesmittel im Haushaltsausschuss des Bundes haben?
Zu Frage 1: Im Mai 2008 wurde das Institut für kulturelle Infrastruktur in Görlitz von der Stiftung für das sorbische Volk beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur über die Stiftung für das sorbische Volk zu erarbeiten. Den Entwurf eines Zwischenberichts hat der Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk in seiner Sitzung am 2. April 2009 zur Kenntnis genommen. Das abschließende Gutachten mit Handlungsempfehlungen wird im Oktober 2009 erwartet.
Zum Stand der Neuverhandlungen zum Finanzierungsabkommen habe ich dem Sächsischen Landtag wiederholt berichtet, zuletzt im Zusammenhang mit der Vorlage des Berichtes zur Lage des sorbischen Volkes (LT-Drs. 4/14873). Das Finanzierungsabkommen, in dem die entsprechenden Förderanteile zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen vereinbart werden, steht nunmehr nach mehrjährigen Verhandlungen kurz vor der Unterzeichung, nach bisheriger Planung im kommenden Juli. Das für den Herbst 2009 erwartete abschließende Gutachten des Instituts für kulturelle Infrastruktur in Görlitz soll dazu dienen, den Vollzug des Finanzierungsabkommens zu unterstützen, die effektivsten Strukturen innerhalb des begrenzten Finanzrahmens des Finanzierungsabkommens zu finden. Es werden Prioritäten zu setzen und inhaltlich Entscheidungen zu fällen sein. Insofern hat der oben erwähnte Entwurf eines Zwischenberichtes keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Abschluss des Finanzierungsabkommens.
Zu Frage 2: Der Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk sieht den Entwurf des Zwischenberichts im Interesse der Zukunftsfähigkeit des kulturellen Lebens des sorbischen Volkes als eine Grundlage zur Erstellung eines komplexen Maßnahmenpaketes, das in der Folge des Endberichts zu einer effizienten Strukturveränderung der von der Stiftung für das sorbische Volk geförderten Einrichtungen führen soll.
Die Staatsregierung teilt die Auffassung des Stiftungsrates. Im Übrigen sehen wir mit Spannung der Vorlage und Diskussion des abschließenden Gutachtens im Herbst dieses Jahres entgegen. Wir hoffen, dass möglichst viele der dann vorgelegten Anregungen und Ideen in den beratenden und entscheidenden Gremien aufgegriffen und eingehend erörtert werden, um schließlich in geeigneter Weise umgesetzt werden zu können.
In meiner Kleinen Anfrage Drs 4/15039 zu Tierversuchen in Sachsen antwortete die Staatsregierung, dass im Jahr 2007 an 34 Katzen Tierversuche durchgeführt wurden.
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: In Sachsen wurde in den Jahren 2002 bis 2006 jeweils folgende Anzahl an Tierversuchen an Katzen durchgeführt: 2002 an drei Katzen, 2003 an 17 Katzen, 2004 an sieben Katzen und 2005 an 19 Katzen. 2006 wurden keine Tierversuche an Katzen durchgeführt.
Zu Frage 2: Die Einrichtungen, die diese Tierversuche durchführen, erhalten die Katzen aus extra darauf spezialisiert Zucht- und Liefereinrichtungen.
3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen
Die 2. Beratung dieses Gesetzentwurfes fand in der 135. Sitzung des Landtages am 13. Mai 2009 statt. Es wurden gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses Änderungen vorgenommen. Ihnen liegt die Zusammenstellung der Änderungen als Drucksache 4/15525 vor. Es liegt kein Wunsch nach allgemeiner Aussprache vor, deshalb kann ich jetzt sofort abstimmen lassen.
Ich stelle das Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Ab
stimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Mit einer Gegenstimme und einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Drucksache 4/14655, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung
Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach folgen SPD, GRÜNE, Linksfraktion, NPD, FDP und die Staatsregierung. Herr Prof. Mannsfeld, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Überblickt man die zu Ende gehende Legislaturperiode – darin stimmen Sie mit mir wahrscheinlich überein –, dann haben wir sehr häufig Debatten zum Thema Klima und Energie geführt, was letztlich wohl auch Ausdruck der Bedeutung dieser Fragen für die gesellschaftliche Entwicklung ist.
Heute liegen dazu nochmals zwei Anträge vor, die sich diesem Problemkreis widmen, die aber zugleich auch die sehr unterschiedlichen Positionen zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen veranschaulichen. Da haben wir einerseits den Antrag der Koalition, der von einer ebenso kontinuierlichen wie sachgerechten Herangehensweise zeugt und in dem „Aktionsplan Klima und Energie“ der Regierung seinen sinnfälligen Ausdruck findet. Andererseits haben wir zum wiederholten Male einen Antrag, der mit teilweise unerfüllbaren Forderungen nicht politikfähig
ist und zugleich eine Reihe handwerklicher Mängel aufweist, die man eigentlich vom Antragsteller gar nicht gewohnt ist. Deshalb soll die Behandlung der Anträge auch getrennt erfolgen.
Zum Antrag der Koalition. Im Juli 2007, meine Damen und Herren, stellte die Koalition einen Antrag unter dem Titel „Zukunft sichern – Anpassungsstrategien an den Klimawandel in Sachsen jetzt entwickeln!“, der die Forderung nach einem Maßnahmenkatalog zur Klima- und Energiepolitik für eine erfolgsbezogene Realisierung notwendiger Ziele des Klimaschutzes enthielt.
Nach einer Zwischenantwort im Dezember 2007 wurde dieser Katalog im Juni 2008 unter der Bezeichnung „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“ vorgelegt. Zu diesem Papier haben wir nun aktuell die Staatsregierung ersucht, die bisherigen Umsetzungsergebnisse darzulegen. Die Antwort darauf erhielten wir Anfang April, und sie geht auch substanziell vor allem vom Kabinettsbeschluss vom 3. März dieses Jahres zu Klimazielen in Sachsen aus. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein weiteres Zeugnis dafür, dass die Staatsregierung diese Zukunftsaufgabe ernst nimmt und unter Beachtung aller sonstigen Rahmenbedingungen entschlossen ist, erstens,
Emissionsminderungen zu erreichen, zweitens, den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu steigern und vor allem, drittens, auch wirksame Einsparungsstrategien, beispielsweise auch an den Gebäuden in staatlichem Eigentum, zu verfolgen.
Die Ziele sind im Einzelnen sowohl im Kabinettsbeschluss als auch teilweise in der Antwort auf die Drucksache 4/14655 nachlesbar. Lassen Sie mich nur zwei uns wesentlich erscheinende Gesichtspunkte herausgreifen: „Wir erwarten, dass öffentliche Gebäude eine Vorbildwirkung dabei entfalten, wie lohnend Energieeinsparung bei der Gebäudewirtschaft sein kann. Darüber hinaus fordern wir das SMUL auf, ernsthaft zu prüfen, in welchem Umfang zum Beispiel die Dachflächen von Gebäuden im Eigentum des Freistaates für Bürgersolarkraftwerke mietfrei zur Verfügung gestellt werden können.“
Die Sächsische Staatsregierung hat ergänzend dazu und infolge ihrer Zielstellungen am 12. Mai, also noch vor wenigen Tagen, die neue Förderrichtlinie „Energie und Klimaschutz“ beschlossen und bisherige Förderkonditionen deutlich verbessert. So werden im Bereich der erneuerbaren Energien künftig Fotovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel gefördert. Der Freistaat unterstützt den Austausch alter, ineffizienter Heizkessel gegen effizientere Brennwertkessel und gibt Unterstützung für die in Passivhausbauweise anfallenden Mehrkosten sowie für kleine Blockheizkraftwerke bis zu 100 Kilowatt.
Damit seien hier nur einige Beispiele herausgegriffen. Ich denke, es zeigt sich ganz deutlich, dass es sehr ambitionierte Ziele sind, die sich die Regierung, unterstützt von den Koalitionsfraktionen, gestellt hat; und das kommende Landesparlament muss darüber wachen, dass die einzelnen Vorhaben auch realisiert werden.
Nun noch einige Anmerkungen zum parallelen Antrag in Drucksache 4/15425, der uns als oberste Botschaft 100 % Strom und Wärme aus regenerativen Energiequellen verspricht. Dazu benennt die antragstellende Fraktion drei Ziele und verschiedene Instrumente zur Umsetzung. Gestatten Sie mir, anhand weniger Beispiele die Qualität des Antrages als Entscheidungsgrundlage einzuschätzen.
Erstens. Die gegenwärtige Unerfüllbarkeit einer hundertprozentigen Forderung nach Energieversorgung aus regenerativen Quellen ist von diesem Pult mehrfach dargestellt und diskutiert worden, auch wenn dieses Mal die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht – wie in früheren Anträgen – bestimmte Jahreszahlen damit verbindet, sondern das unverbindliche „es möge bald geschehen“ in den Antrag schreibt.