Protocol of the Session on January 22, 2009

Es steht also vor diesem Hintergrund außer Frage, dass zu den Ausschusssitzungen Ende Februar, wie im vorliegenden Antrag unter Punkt II formuliert, ein Bericht der Staatsregierung über die Situation in den Kommunen vorliegen kann.

Im weiteren Verlauf – auch hier zeigten die kommunalen Spitzenverbände in der Vergangenheit Flexibilität – sollte einer Beratung im April nichts im Wege stehen.

Um den chronologischen Ablauf richtig zu gestalten und dem drängenden Zeitdruck gerecht zu werden, liegt Ihnen ein Änderungsantrag meiner Fraktion vor, den ich hiermit eingebracht habe und für den ich um Ihre Zustimmung bitte. – Herr Krauß, ich habe Ihnen natürlich vorhin zugehört und es ist mir klar, dass sich ein Teil des Antrages schon erledigt hat; aber wir lassen trotzdem darüber abstimmen.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion – zum letzten Mal heute die Stimme von Frau Schütz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 22 Tage ist das Jahr mittlerweile alt – ein neues Jahr mit neuen Gesetzen und neuen Abgaben: Die Einführung des Gesundheitsfonds haben wir heute schon besprochen; bei der Erhöhung der Rundfunkgebühr weiß ich nicht, ob sie schon bei jedem auf dem aktuellen Kontoauszug gesichtet wurde; aber darüber hinaus werden eben jetzt seit Januar 2009 auch die Personen, die sich um unsere Kleinsten kümmern, besteuert.

Mit der Besteuerung der Kindertagespflege wird es bei einer erheblichen Anzahl von Tagesmüttern und Tagesvätern zu nicht unerheblichen Einnahmeneinbußen kommen – das ist Fakt – und die Gefahr, dass der eine oder andere dann gar das Handtuch wirft, ist wirklich nicht unrealistisch. Wie groß die Zahl derer sein wird, für die die Mehrbelastung zu viel ist, werden wir in den nächsten Monaten sehen. Für ein familienfreundliches Sachsen wäre es aber völlig kontraproduktiv, wenn statt dringend benötigter Krippenplätze ein Ab- statt Aufbau an Betreuungsangeboten stattfände. Da reicht es eben nicht, wenn die Staatsregierung pressewirksam für mehr Geld für Tagesmütter wirbt und Briefe an die Kommunen schickt mit der Bitte, die Pauschalen für die Tagespflege zu erhöhen. Die Staatsregierung muss sich vielmehr an einem Ausgleich der Belastungen beteiligen.

Es gibt eine Zwischenfrage, Frau Schütz.

Bitte schön.

Entschuldigen Sie, Frau Schütz, ich stehe hier schon eine Weile. – Sie kennen ja

nun die konkrete Situation in der Stadt Görlitz. Wie beabsichtigt denn die Stadt Görlitz damit umzugehen?

Das kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen, weil ich leider nicht Vertreterin des Stadtrates als solcher bin. Sie wissen auch, dass ich mich noch in Elternzeit befinde. Von daher muss ich Ihnen im Augenblick die Antwort schuldig bleiben, würde sie aber in den nächsten 14 Tagen gern nachreichen.

Die FDP-Fraktion hat ja derzeit eine Kleine Anfrage zu diesem Problem an die Staatsregierung gerichtet. Wir wollen wissen, was die seit dem 1. Januar dieses Jahres geltende Neuregelung für Tagesmütter und Kommunen bedeuten wird; denn eines ist klar: Tagesmütter sind in vielen Kommunen eine wichtige Stütze – wir haben es schon gehört –, hier in Dresden, in Leipzig, aber mittlerweile auch in Regionen wie Görlitz. Ohne diese Betreuungsangebote gäbe es noch weniger Möglichkeiten für Familien, ihrer Berufstätigkeit oder einer Ausbildung nachzugehen.

Wer jetzt nichts tut und die Verantwortung allein den Kommunen überlässt, verschlechtert meiner Meinung nach die Situation der Kindertagesbetreuung in Sachsen; denn wir lassen unsere Kommunen mit vielen Aufgaben mittlerweile allein und überlasten sie für das Geld, das wir ihnen einmal gegeben haben, doppelt und dreifach mit Aufgaben.

Um eine Initiative zur Unterstützung der Tagesmütter und Tagesväter werden wir auch hier in diesem Landtag nicht umhinkommen. Die FDP-Fraktion unterstützt daher auch das Anliegen des vorliegenden Antrages, auch wenn er längst nicht ausreichen wird. Wir als FDP fordern die Staatsregierung auf, nicht nur Briefe an die Kommunen zu schicken, sondern die Kommunen konkret zu unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Das war die Runde der Fraktionen. Weiteren Bedarf kann ich nicht erkennen. – Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Beginn des Jahres 2009 hat sich die einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen geändert. Die Initiative hierzu ging vom Bundesfinanzministerium aus.

Im Dezember vergangenen Jahres haben wir über die Jugendämter sämtliche Gemeinden und Tagespflegepersonen in Sachsen über die Neuregelung informiert. Die Staatsregierung weiß sehr wohl um die höheren Belastungen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben. Deshalb hat Sachsen in der Vergangenheit mehrfach auf die damit verbundenen problematischen Konsequenzen aufmerksam gemacht, bis jetzt leider ohne Erfolg. Das

heißt aber nicht, dass wir diese Entwicklung untätig beobachten.

Meine Kollegin Frau Staatsministerin Clauß, die bis Ende 2008 für dieses Thema zuständig war, hatte sich ja bereits für eine angemessene Anhebung der Geldleistungen ausgesprochen. Ich schließe mich dem Vorschlag ausdrücklich an, weil ich einen solchen Schritt für dringend geboten halte. Allerdings ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz ganz klar geregelt, dass die Höhe der laufenden Geldleistungen von den Gemeinden in Abstimmung mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird. Mein Haus verfügt somit über keine direkten Eingriffsmöglichkeiten, jedoch können wir deutliche Empfehlungen aussprechen, und das geschieht auch.

Derzeit arbeiten Experten des Kultusministeriums gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden an einer entsprechenden Empfehlung für die Kommunen und Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Empfehlung enthält vor allem Vorschläge, in welcher Höhe die aktuellen Gegebenheiten und Belastungen der Tagesmütter und -väter bei den laufenden Geldleistungen berücksichtigt werden sollen.

Ich plädiere für eine Politik mit Augenmaß, die das Machbare im Blick behält. Die Beteiligten sollten sich über einen Konsens zur Höhe der laufenden Geldleistungen verständigen, der möglichst allen Interessen gerecht wird.

In Bezug auf die vollständige bzw. hälftige Erstattung von Aufwendungen für die Unfall- bzw. Alterssicherung durch die Kommunen gehe ich davon aus, dass diese Regelung bei den entsprechenden Verantwortlichen bekannt ist, denn diese Erstattungspflicht besteht im Wesentlichen bereits seit dem Jahr 2005. Neu hinzugekommen ist 2009 lediglich die hälftige Erstattung der Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, wird mein Haus dem mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nachgehen. So war das auch bisher üblich. Einen besonderen Handlungsbedarf in diesem Punkt, wie ihn der Antrag vermuten lässt, kann ich nicht erkennen. Daher empfehle ich dem Landtag, den Antrag der Fraktion der GRÜNEN abzulehnen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Möchte noch ein Abgeordneter in der allgemeinen Aussprache sprechen? – Das kann ich nicht sehen. Zum Schlusswort Frau Herrmann von der einreichenden Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Wöller, das sehen die Tagespflegepersonen ganz anders. Wir hatten am letzten Donnerstag hier im Landtag eine Veranstaltung. Es waren 100 Tagespflegepersonen anwesend, und diese haben ganz anders darüber gesprochen. Sie sehen durchaus Handlungsbedarf, den Sie offenbar nicht erken

nen. Das, was Sie hier alles ausgeführt haben, warum Sie unserem Antrag nicht zustimmen wollen, kommt zu spät.

Herr Krauß, ich zitiere Sie vom letzten Jahr: „Dieses eine Jahr gibt uns die Möglichkeit, uns auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass eine Regelung für Tagespflegepersonen gefunden wird, die für alle Seiten tragbar ist, vor allem für die Tagespflegepersonen und die Eltern, aber auch die Länder und Kommunen.“ Die Empfehlung ist noch nicht einmal verschickt. Sie hatten ein Jahr Zeit, und Sie sagen, Sie haben keinen Handlungsbedarf. Das ist einfach nicht angemessen.

Die Tagespflegepersonen haben sich auch mit Briefen an uns gewandt, in denen sie ihre Situation schildern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist einfach auch so: Wie die Regelungen die Tagespflegepersonen treffen, hängt von ihrer Situation ab. Wenn der Ehemann auch in etwa gleicher Höhe einkommensteuerpflichtig ist, dann kommen die Progressionen, und die Belastung ist dann erheblich.

Die 300 Euro Pauschale bekommen sie ja nicht geschenkt. Sie brauchen sie für Energie, Miete, Weiterbildungskosten und Hygieneartikel, um nur einmal ein paar Sachen aufzuzählen. Diese Kosten haben die Tagespflegepersonen jeden Tag, aber sie bekommen keine Erstattung. Jetzt kommt noch die Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Manche sagen sich, wenn das noch ein halbes Jahr dauert, dann bin ich einfach pleite – um das einmal so drastisch auszudrücken.

Wenn Sie sagen, wir haben im letzten Jahr nicht zugestimmt, dann haben wir das aus einem ganz bestimmten Grund nicht getan. Ich erkenne das jetzt auch bei dem Redebeitrag von Herrn Staatsminister Prof. Wöller wieder. Wir haben damals nämlich gesagt, immer nur nach dem Bund schielen und sagen, lieber Bund, stelle uns einmal die entsprechenden Finanzen zur Verfügung, das wollen wir nicht, das ist nicht der richtige Weg. Deshalb stimmen wir nicht zu.

Ich stimme auch Herrn Neubert voll und ganz zu. Natürlich ist die Qualität ein ganz wesentlicher Punkt. Auch da haben Sie das, was ich im vorigen Jahr gesagt habe, aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe nämlich gesagt, wir haben kein qualitätsvolles Angebot, weil die Rahmen

bedingungen nicht stimmen. Die Rahmenbedingungen müssen die örtlichen Jugendämter zur Verfügung stellen, indem sie Weiterbildungsangebote anbieten und die Vernetzung absichern. Genau das fehlt. Deshalb habe ich gesagt, wir wissen nicht, ob wir ein qualitätsvolles Angebot haben.

Zum Letzten: Wir sind einfach zu spät. Ich bin beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss in meinem Landkreis. Dort ist gestern die Förderrichtlinie beschlossen worden. In dieser Förderrichtlinie steht ein Aufwendungsersatz von 425,30 Euro. Das sind 2,25 Euro pro Stunde. Dieser ist beschlossen worden. Sie können Empfehlungen über Empfehlungen herausgeben, zunächst erhalten Sie das und es wird auch nicht geändert. Damit sind Sie einfach zu spät und Sie hatten ein ganzes Jahr Zeit, um dafür Regelungen zu treffen. Das, was Sie machen, ist, dieses Tagespflegeangebot als wichtig darzustellen und die dann Betroffenen einfach in den Schwierigkeiten sitzenlassen. Deshalb ist es wichtig, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war das Schlusswort. Wir nähern uns der Abstimmung. Es gibt einen Änderungsantrag. Frau Schüßler hatte ihn im Prinzip schon eingebracht, aber sie möchte trotzdem darüber abstimmen lassen. So habe ich sie verstanden.

Wir stimmen über einen Änderungsantrag der NPDFraktion ab, der einer vollkommenen Ersetzung gleichkommt. Er hat die Drucksachennummer 4/14494. Wer möchte zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei keinen Stimmenthaltungen, wenigen Zustimmungen ist mit großer Mehrheit der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum Originalantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/14356. Wer stimmt zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Zustimmungen wurde der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt. Das war der Tagesordnungspunkt 9.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 10

Vergabebericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2007

Drucksache 4/12685, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/14348, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht sehen. Dann bitte ich um Abstimmung zur Beschlussempfehlung Drucksache 4/14348. Bei Zustimmung bitte ich

jetzt um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Ich stelle Einstimmigkeit des Hauses fest.