Protocol of the Session on January 22, 2009

Deshalb freue ich mich, dass Sie Ihre Meinung offensichtlich ein wenig geändert und jetzt einen Antrag zur Kindertagespflege eingebracht haben. Die Kindertagespflege ist ein sehr gutes Angebot, welches das Angebot an Krippen ergänzt und mit Krippen qualitativ gleichwertig ist. Es ist die familienähnlichste Form der Kinderbetreuung. Gerade auch für Verkäuferinnen oder andere, die im Schichtdienst arbeiten, ist die Kindertagespflege unverzichtbar; denn sie gibt wesentlich mehr Flexibilität, damit diese Frauen länger arbeiten können.

Fast genau vor einem Jahr hatten wir unseren Antrag zur einkommensteuerlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege eingebracht. Das haben wir hier diskutiert. Bereits im Juli 2007 hatten wir, die CDU-Fraktion, uns zusammen mit dem Sozialministerium getroffen und mit den Beteiligten, also auch mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kindertagespflege, nach einer Lösung gesucht.

Als wir im Januar diskutiert haben, Frau Kollegin Herrmann und liebe Kollegen von den GRÜNEN, haben Sie den Tagesmüttern keine Träne nachgeweint. Sie haben damals unserem Antrag nicht zugestimmt, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen sollte, die Besteuerung zu verschieben oder dafür zu sorgen, dass der Ausbau der Kindertagespflege weiter fortgesetzt wird. Er wäre natürlich eingeschränkt worden, wenn die Besteuerung damals schon zum 01.01.2008 gekommen wäre. Damals war Ihnen die Lage der Tagesmütter – so mein Eindruck – mehr oder minder egal. Nichtsdestotrotz hat die Mehrheit des Landtages damals entschieden, sich für die Tagesmütter einzusetzen.

Das hat die Staatsregierung dann auf Landesebene, aber vor allem auch auf Bundesebene über den Bundesrat getan, zum Beispiel in der Arbeitsgruppe mit Hessen. Man hat daran gearbeitet und sich bemüht, eine Lösung zu finden. Ein Ausfluss dessen war, dass der Stichtag vom

01.01.2008 auf den 01.01.2009 verschoben wurde, an dem die Besteuerung einsetzen sollte.

Andererseits war beim Kompromiss der Finanzministerien und Sozialministerien von Bund und Ländern herausgekommen, dass man diese Pauschale von 300 Euro einführt, die pro Kind und Monat für Betriebsausgaben angerechnet werden. Das war und ist ein Kompromiss. Darüber kann man glücklich sein oder auch nicht. Ich bin nicht ganz so glücklich darüber, aber es hätte auch viel schlechter kommen können. Insofern ist es ein Kompromiss, mit dem wir leben müssen.

Seit dem damaligen Antrag, seitdem wir vor einem Jahr diskutiert haben, sind wir nicht untätig geblieben. Wir haben die Beteiligten an einen Tisch geholt: die Landesarbeitsgemeinschaft Kindertagespflege, das Landesjugendamt, das SMS, den Sächsischen Städte- und Gemeindetag und Vertreter unserer Fraktion. Im November haben wir uns zu diesem Thema getroffen und auf den Weg gebracht – das haben Sie schon zitiert –, dass es Rundschreiben, einerseits vom SMS, gibt. Wir sind dankbar, dass die Vereinbarung eingehalten wurde und dass das SMS ein Rundschreiben an die Jugendämter geschickt hat. Es soll an die Gemeinden weitergereicht werden. Darin wurde über die Lage, über die Änderung der Bundesgesetzlichkeiten, informiert. Wir sind auch dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag dankbar, denn auch er hat sich an die Vereinbarung von damals gehalten. In ihrem Mitgliederrundschreiben vom 15. Dezember haben sie auf die Neuregelung und auf die Problematik hingewiesen. In ihrer Zeitschrift, den „SSG-Mitteilungen“ vom 01.01., haben sie dieses Thema behandelt, wie wir es vorgeschlagen und vereinbart hatten.

Das nächste Treffen in diesem Zusammenhang wird auf Einladung unserer Fraktion am Montag stattfinden. Wir wollen nach einer Lösung suchen, wie wir die Kommunen dazu bringen können, mehr Geld für die Kindertagespflege auszugeben, also den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Wir wollen, dass die Kindertagespflegepersonen ein auskömmliches Einkommen haben. Es kann nicht sein, dass sich das Einkommen nach dieser Neuregelung halbiert. Das wollen wir verhindern. Deshalb haben wir schon damals, vor über eineinhalb Jahren, die Initiative ergriffen, um dieses Problem anzugehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu den Forderungen der GRÜNEN kommen. Die Staatsregierung soll gegen die Kommunen vorgehen, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, das heißt, die nicht die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge übernehmen.

Für mich ist es erst einmal selbstverständlich, dass, wenn es Rechtsverstöße gibt, das Staatsministerium dagegen vorgeht. Aber wir sollten nicht gleich mit der Keule kommen und auf die Kommunen einprügeln. Ich sehe die Kommunen als Partner, die wir mitnehmen und davon überzeugen sollten, dass Kindertagespflege eine wichtige Ergänzung der Kinderbetreuung ist. Deshalb halte ich den Weg, der eingeschlagen worden ist, für richtig: indem wir

als Erstes anfangen, Informationen weiterzugeben, um über die neue Rechtslage aufzuklären. Ich habe das Gefühl, dass das auch erfolgreich sein wird.

Herr Krauß, Sie gestatten sicher eine zweite Frage von Frau Herrmann?

Ja, bitte schön.

Herr Krauß, was meinen Sie, wie lange der Weg der Überzeugung dauern wird und wie lange eine Kindertagespflegeperson das durchstehen kann?

Ich bin optimistisch. Ich hatte gesagt, dass wir uns am Montag treffen und dort schon einen Schritt weiterkommen werden. Wir werden den SSG davon überzeugen, dass es sinnvoll ist, auf seine Mitgliedsgemeinden einzuwirken, stärker tätig zu werden, als das bislang der Fall war. Wir bitten natürlich auch den Minister, die Überwachung dessen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, im Auge zu behalten. Das ist ganz klar. Wenn es Vorgaben gibt, dass Beiträge zur Altersvorsorge und zur Krankenversicherung hälftig zu bezahlen sind, dann wollen wir natürlich, dass die Kommunen das auch tun. Aber wir denken, dass es dazu keines Antrages an die Staatsregierung bedarf.

Lassen Sie mich zum dritten Punkt in Ihrem Antrag kommen. Dort schlagen Sie vor, dass Empfehlungen erarbeitet werden sollen. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden soll die Staatsregierung dies tun. Ich muss dazu sagen, dass für Empfehlungen der Landesjugendhilfeausschuss zuständig ist, in dem die Kommunen auch vertreten sind. Wir sollten diesen nicht ausblenden. Im letzten April hat der Landesjugendhilfeausschuss die entsprechenden Empfehlungen verabschiedet. Es ist schade, aber so ist die Zeit, dass diese nicht mehr aktuell sind, obwohl es gute Empfehlungen waren, die vom Landesjugendhilfeausschuss ausgearbeitet worden sind. Wir müssen schauen, dass wir den Landesjugendhilfeausschuss mitnehmen und einen Prozess befördern, den wir Montag anschieben wollen, denn eine höhere Vergütung ist notwendig. Wir können dazu die Kommunen nicht zwingen und sagen, ihr müsst, sondern wir müssen sie überzeugen. Das wollen wir im persönlichen Gespräch tun, indem wir mit ihnen reden und gemeinsam einen Weg finden.

Wie gesagt, ich bin optimistisch, dass dieser Weg erfolgreich sein wird. Wir werden deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen und bitten, unserem Beispiel zu folgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Neubert von der Linksfraktion, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion um die Tagespflege und die Besteuerung

hatten wir hier vor einem Jahr schon geführt. Wir hatten als Fraktion DIE LINKE damals die Position vertreten, dass es nicht ungewöhnlich, sondern normal ist, dass auch Tagespflegepersonen ihr Einkommen versteuern, aber dass die Kommunen in der Pflicht sind, für ein existenzsicherndes Einkommen bei Tagespflegepersonen zu sorgen. Diese beiden Dinge sind für uns wichtig. Man muss auch zugestehen, dass die Regelung, dass Tagespflegepersonen ihr Einkommen nicht versteuern, ein Relikt aus vergangenen Zeiten ist, das abzuschaffen ist.

Hinsichtlich Tagespflege haben wir eine ambivalente Positionierung, das wissen Sie. Wir akzeptieren das Wunsch- und Wahlrecht. Wir akzeptieren jede Entscheidung der Eltern, die ihr Kind in der Tagespflege betreuen lassen wollen. Aber wir kritisieren, dass durch das Überbrücken von Engpässen, zum Beispiel in Großstädten, die Tagespflege zur Normalität wird und damit das Wunsch- und Wahlrecht ausgehebelt wird. Das ist das Problem.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Es betrifft konkret Leipzig und Dresden. Wir haben in Sachsen 3 800 Tagespflegeplätze, so meine Anfrage aus dem letzten Jahr. Davon sind 2 400 Tagespflegeplätze aus Dresden und Leipzig. In diesen Städten besteht eine besondere Situation. Frau Herrmann, ich teile Ihre Einschätzung nur bedingt. Sie nehmen als gottgegeben hin, dass man die derzeitige Situation nur mit Tagespflegeplätzen überbrücken kann und langfristig damit leben muss. Ich wünsche mir, dass wir langfristig das Wunsch- und Wahlrecht sicherstellen, und zwar auch hinsichtlich einer Möglichkeit, eine Kindertagesstätte in Anspruch zu nehmen. Das ist im Moment in den Großstädten nicht möglich. Ich möchte natürlich auch dort investieren und für die Eltern, die Tagespflege wollen, ebenfalls die Tagespflege ermöglichen.

Bei der Tagespflege müssen wir natürlich Qualität bieten, weil Diskrepanz in der Diskussion im Kindertagesstättenbereich und in der Tagespflege besteht und die Qualifikation mitnichten in der Höhe so angesetzt wurde wie in der Kindertagesstätte. Sie haben uns vorhin in der Diskussion vorgeworfen, dass wir angeblich in unserem Antrag nicht darauf eingegangen wären. Das stimmt nicht. Wir haben in unserem Antrag selbstverständlich auch Konsequenzen hinsichtlich Kindertagespflege berücksichtigt. Schauen Sie nach, Frau Dr. Schwarz. Ich habe extra noch einmal nachgesehen. Ich habe vorhin vergessen, es Ihnen noch einmal vorzulesen.

Wir haben in dieser Evaluation die einzelnen Punkte vorliegen, die man bei Tagespflege beachten sollte. Dabei geht es um Qualität und um die Qualifizierung aller Tagespflegepersonen, was daraus resultiert, dass dies in dem Maße noch nicht vorhanden war. Es wird eine Empfehlung ausgesprochen, eine eigene Fachberatung für Tagespflege einzurichten, und zwar jenseits von der Fachberatung Kita, weil es unterschiedliche Dinge sind, oder eine Initiierung – darauf sind Sie vorhin eingegangen, Frau Dr. Schwarz – und eine kontinuierliche Begleitung von Tagesmütternetzwerken.

Wir als Linke hatten vor einigen Jahren diskutiert, dass Tagespflegepersonen auch direkt an Kitas anzugliedern sind, dass die Isolation, als alleinige Frau oder alleiniger Mann die Tagespflegegruppe zu betreuen, überwunden wird, dass es zum Austausch kommt. Das sind alles notwendige Dinge.

Auf der einen Seite heißt es Qualitätsverbesserung und auf der anderen Seite existenzsichernde und sachgerechte Entlohnung, gerade auch in dem wichtigen Bereich der Kinderbetreuung. Das ist unsere Grundidee.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Antrag der GRÜNEN, wie wir uns dort verhalten werden. Herr Krauß hat ja ausschweifend darüber geredet, warum wir ihn nicht annehmen sollen bzw. Sie ihn nicht annehmen werden: weil alles schon getan wird oder Sie sich mit allen an den Tisch setzen oder der Minister sicherlich bestimmte Dinge einhält. Dann können wir es auch beschließen und als Votum aus diesem Haus rausgehen lassen. Ich habe das Gefühl, das ich mit den GRÜNEN teile, dass dies noch nicht in allen Kommunen angekommen ist. Wir haben teilweise Diskussionen auf kommunaler Ebene, bei denen gesagt wird: Jetzt gibt es eine neue Besteuerung, der Bund ist böse und Tagespflegepersonen bekommen weniger Geld. Das war es als Analyse vonseiten der Kommunen. Die Analyse muss anders sein, damit sie mehr Geld geben. Das hätten die Kommunen in den letzten Jahren schon tun müssen, weil die Kommunen mit jedem Tagespflegeplatz Geld sparen. Die Wahrheit muss man doch einmal sagen: Ein Tagespflegeplatz ist nun einmal im Jahr bis zu 4 000 Euro billiger als ein Kinderkrippenplatz. Deswegen hat er auch in Dresden und Leipzig seinen Einzug gehalten. Das war ja nicht nur zur Überbrückung, sondern auch, um Finanzen zu sparen. Das halte ich für politisch falsch.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Man sollte den Punkt 1 dieses Antrages sowie die beiden Berichtspunkte beschließen und schauen, wie man mit der Qualitätsentwicklung umgeht, gemeinsam mit den anderen Verbänden. Das halten wir für vernünftig. Von den Zahlen, die hier im dritten Punkt stehen und einen existenzsichernden Job für Tagespflegepersonen sichern, sind wir in Sachsen weit entfernt. Deswegen ist das sachgerecht. Wir stimmen zu.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die SPDFraktion spricht Frau Dr. Schwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, diese Debatte jetzt zu nutzen, ob für oder gegen oder ambivalent mit Kindertagespflege umzugehen, ist nicht der richtige Platz. Wir haben uns in Sachsen immerhin dazu entschieden, die Kindertagespflege der Betreuung in einer Krippe gleichzustellen und die gleichen Qualitätskriterien anzusetzen. Damit liegen wir bundesweit vorn. Das wollen wir ja auch. Wir haben es gesetzlich festgelegt, und das ist erst einmal entscheidend.

Diese Qualitätskriterien anzusetzen bedeutet die Anerkennung einer Tätigkeit in einer Kindertagespflege. Die SPD ist grundsätzlich für versicherungspflichtige Arbeitsplätze. Es funktioniert nicht, weiterhin eine Familienversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn eine bestimmte Höhe des Einkommens vorhanden ist.

Es sind vor allem Frauen, die damit auch einen eigenen Rentenanspruch erwerben. Auch das ist ein wichtiges Element. Die Ausübung dieser Tätigkeit muss auch das Auskommen sichern.

Ich habe mir mal ein Beispiel gewählt. Ich glaube, in Dresden bekommt jetzt eine Kindertagespflegeperson 460 Euro pro betreutes Kind. Das sind bei fünf Kindern 2 300 Euro. Davon werden pro Kind 300 Euro Betriebskostenpauschale abgezogen. Es bleiben also 800 Euro übrig, die versteuert werden müssen. Damit fällt man noch in den geringeren Satz bei der Krankenversicherung. Kollegin Herrmann sagte, dass jetzt schon Frauen aufgeben, weil sie nicht wissen, wie sich das steuerrechtlich auswirkt; aber es gibt viele, die abwarten, weil es sich für sie vielleicht trotzdem lohnt. Durch die hälftige Bezahlung der Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung durch die Kommunen erreichen wir eine selbstständige Absicherung. Das halte ich für ein wichtiges Argument. Sie fordern jetzt aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Ich sehe es so, dass die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, die hälftigen Zahlungen zu erbringen. Ich kenne im Moment auch noch keine Kommune, die sich weigert, dies zu tun. Sollte das der Fall sein, dann wird die Staatsregierung sicher auch tätig werden.

Im Moment differieren sicherlich die Geldleistungen in den sächsischen Kommunen. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen ja auch erreichen, dass in Sachsen eine gewisse Angleichung stattfindet. Aber die konkrete Festlegung einer bestimmten Höhe ist noch nicht angezeigt.

Hier gibt es noch – wichtig auch für meinen Kollegen Krauß oder das Ministerium oder wer auch immer mit den Spitzenverbänden darüber sprechen wird – das etwas größere Problem, dass in den Landkreisen zum Beispiel das Risiko bei der Erkrankung eines zu betreuenden Kindes an der Tagesmutter hängen bleibt. Sie trägt das Risiko, ob ein Kind krank ist oder nicht, und das Geld wird ihr dann abgezogen. Das ist nach unserem Verständnis nicht richtig, und das sollte in die Gespräche einbezogen werden.

Ich denke also nicht, dass im Moment schon eine aufsichtsrechtliche Tätigkeit angezeigt ist, sondern gehe davon aus: Das Gesetz verpflichtet die Kommunen zur hälftigen Zahlung der Beiträge. Die Festlegung auf eine bestimmte Summe, die vielleicht anstrebenswert ist, halte ich auch noch nicht für richtig. Hier muss man in Sachsen möglichst einheitliche Bezahlungen erreichen. Das ist das Ziel der Gespräche, die noch geführt werden.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Danke schön. – Die NPD-Fraktion wird durch Frau Schüßler vertreten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sachsen hat mit 70 % ganztags betreuten Kindern allein im Alter der Drei- bis Fünfjährigen eine überaus hohe Betreuungsquote. Dies zeigt deutlich, dass der Bedarf im Freistaat gegeben ist. Woran es allerdings hapert, sind die Angebote gerade auch für unter Dreijährige.

Dieser Bedarf wurde zunehmend durch privates Engagement abgedeckt – ein Arrangement aber, das mehr mit Idealismus als mit finanzieller Selbstständigkeit zu tun hat, und dies erst recht vor dem Hintergrund der seit dem 01.01.2009 in Kraft getretenen Novellierung des SGB VIII. Zwar wird als Ziel im Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und ohne die Kindertagespflege ein bedarfsgerechtes Betreuungsgebot festgemacht; aus der konkreten Umsetzung jedoch hält man sich weitestgehend heraus.

Der Bund, die Länder und die Kommunen hatten mehr als ein halbes Jahr Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Die Verantwortung für die jetzt entstandenen Unsicherheiten und augenscheinlich auch unzureichende Umsetzung bzw. Kontrolle durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur auf die neue Gesetzeslage zu schieben greift zu kurz.

Damit, meine Damen und Herren, wird das wichtige Anliegen, die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes im Bereich der Kindertagespflege, torpediert. Die finanzielle Unsicherheit rührt aber weniger von den abzuführenden Beiträgen zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung, sondern daher, dass einerseits eine angemessene – wie im neu eingefügten Abs. 2a Satz 2 des § 23 SGB VIII angegeben – leistungsgerechte Anerkennung der Förderungsleistungen der Tagespflegepersonen noch nicht vorhanden ist, und andererseits dem oft unzureichenden Einkommen der Eltern. Es handelt sich also auch um ein gesellschaftliches Problem.

Der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist jedoch nach unserer Meinung chronologisch falsch aufgebaut. Bevor aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wie in Punkt I gefordert, muss sich ein Gesamtüberblick verschafft und nach Lösungen gesucht werden. Natürlich drängt durch das Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 die Zeit; dennoch kann nicht der letzte Schritt als Erstes unternommen werden.

Wir als NPD-Fraktion erachten es durchaus als möglich, den Zeitplan der Berichterstattung und anschließenden gemeinsamen Lösungsvorschläge zu straffen. Im Zusammenhang mit der Bankenkrise war es auf Bundesebene innerhalb einer Woche möglich, ein Paket mit bis zu 500 Milliarden Euro bereitzustellen. Auf Landesebene

war der Zeitraum im Zusammenhang mit dem Notverkauf der Sachsen LB auch nicht viel länger.

Es steht also vor diesem Hintergrund außer Frage, dass zu den Ausschusssitzungen Ende Februar, wie im vorliegenden Antrag unter Punkt II formuliert, ein Bericht der Staatsregierung über die Situation in den Kommunen vorliegen kann.