Protocol of the Session on November 14, 2008

Zur zweiten Frage. Im Ergebnis der Sozialauswahl zeichnete sich ab, dass im Falle einiger Landkreise nicht alle zu kommunalisierenden Stellen besetzt übergeben wurden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat frühzeitig Vorschläge unterbreitet, wie dieser Herausforderung begegnet werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Übernahme von externen Mitarbeitern oder von Absolventen der Fachhochschule Meißen. Das Thema der Bearbeitungsüberhänge wurde mit Vertretern der kommunalen Seite sowohl vor dem 31. Juli 2008 als auch danach in einer Reihe von Beratungen diskutiert. Eine Anzahl der angesprochenen Vorschläge, die zu einem beschleunigten Abbau der Überhänge führen sollen, befindet sich noch in der Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass die noch offenen Punkte auch rasch geklärt werden können.

Es gibt eine Nachfrage.

Ich hätte eine Nachfrage zum zweiten Teil der Frage. Ich möchte ganz konkret wissen: Wie wird dem Landkreis Görlitz geholfen? In der heutigen Pressemitteilung war von einzelnen Kreisen die Rede. Wie wird konkret dem Landkreis Görlitz geholfen?

Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass Einzelgespräche stattfinden. Was die Antragsbearbeitung anbelangt, so wurden bis zum 23.07.2008, also bis zum letzten Tag vor dem 24.07., die entsprechenden Anträge angenommen. Die Überhänge werden jetzt abgearbeitet.

Ich habe noch eine Nachfrage. Es steht heute in der Zeitung, dass von Ihrem Ministerium 414 000 Euro bereitgestellt werden. Einzelne Landkreise, die Städte Dresden, Bautzen und das Osterzgebirge sind genannt worden. Wie ist das mit Görlitz?

Die genaue Summe für Görlitz kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber ich würde Ihnen das gern nachreichen.

Danke schön.

Bitte.

Ich bitte jetzt Frau Abg. Herrmann, ihre Frage zu stellen; Frage Nr. 3.

Danke, Frau Präsidentin. – In meiner Frage an die Staatsregierung geht es um die Umsetzung von Gender Mainstreaming in den obersten Landesbehörden. Der Hintergrund ist, dass im März 2005 das Kabinett die Einführung von Gender Mainstreaming in den obersten Landesbehörden beschlossen hat.

Ich habe folgende Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Staatsministerien (inklusive Staatskanzlei) außerhalb des SMS haben Haushaltsmittel in welcher Höhe unter welchen Titeln zur Implementierung von Gender Mainstreaming in ihren Ressorts 2007/2008 für welche Projekte aufgewandt?

2. Unter welchen Haushaltstiteln sind in welchen Staatsministerien (inklusive Staatskanzlei, ausgenommen SMS) Haushaltsmittel in welcher Höhe für welche Projekte im Entwurf des künftigen Doppelhaushalts 2009/2010 vorgesehen?

Frau Staatsministerin Clauß, Sie antworten wieder für die Staatsregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Herrmann! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung:

2007/2008 wurden von der Sächsischen Staatskanzlei und den Staatsministerien außer dem SMS folgende Haushaltsmittel für die Implementierung von Gender Mainstreaming eingesetzt: Das SMWK setzte bzw. setzt 2007/2008 sechs Teilprojekte im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 „Mehr Frauen in Naturwissenschaft und Technik“ um. Insgesamt wurden hierfür 168 484,50 Euro bewilligt. Außerdem führte das SMWK den Audit Beruf und Familie unter Berücksichtigung des Konzeptes zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Freistaat Sachsen für 11 900 Euro durch. Das SMK führte 2007/2008 zwei Projekte zur Erprobung der GenderMainstreaming-Strategien in den sächsischen Schulen durch und wendete hierfür 56 000 Euro auf. Im SMWA werden 2008 aus dem Titel 52 602 noch Mittel für die Reauditierung Beruf und Familie abfließen. 2007 führte das SMWA außerdem den Wettbewerb „SAXplus“ durch,

für den 130 428,82 Euro GSF-Mittel bewilligt wurden. Die SK sowie SMF, SMJus, SMI und SMUL haben 2007/2008 keine Haushaltsmittel zur Implementierung von Gender Mainstreaming aufgewandt.

Zur zweiten Frage: Von der SK und den Ministerien wurden für 2009/2010 folgende Haushaltstitel zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming-Pilotprojekten eingeplant: Das SMWK hat für 2009/2010 die Fortführung der sechs Teilprojekte im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 „Mehr Frauen in Naturwissenschaft und Technik“ eingeplant. Hierfür sind insgesamt 808 343,50 Euro vorgesehen. 2010 soll außerdem die Reauditierung des SMK realisiert werden. Dafür wurden 8 330 Euro eingeplant. Darüber hinaus fördert das SMWK über den ESF im Bereich Hochschule und Forschung 2007 bis 2013 zwei genderspezifische Projekte. Hierfür sind 6 Millionen Euro vorgesehen, die je nach Projektantragslage über- oder auch unterschritten werden können. Das SMK hat für 2009 und 2010 für Personalentwicklung und Gender Mainstreaming im Schulbereich 70 000 Euro eingestellt. Im SMWA sind für 2009 für die Wiederholung des ESFfinanzierten Wettbewerbs „SAXplus“ 200 000 Euro vorgesehen. Im künftigen Doppelhaushalt 2009/2010 hat die SK einen Leertitel „Kosten für Gender Mainstreaming“ ausgebracht. Im Rahmen des Haushaltsvollzuges können hier bis zu 5 000 Euro für Gender-Projekte eingesetzt werden. Im künftigen Doppelhaushalt 2009/2010 werden im SMI für die Implementierung von Gender Mainstreaming Haushaltsmittel in Höhe von 80 000 Euro für zwei Pilotprojekte eingestellt. Das SMUL hat 2009/2010 Haushaltsmittel von insgesamt 120 000 Euro veranschlagt. Es ist vorgesehen, damit zunächst das Pilotprojekt „Gender Mainstreaming und Förderung“ zu realisieren. SMF und SMJus haben im Haushaltsplan 2009/2010 keine Haushaltsmittel explizit für GenderMainstreaming-Projekte eingestellt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Haushaltsplan 2009/2010 deutlich mehr Ressorts finanzielle Mittel zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom März 2005 eingestellt haben, als sie dies noch 2007/2008 getan haben.

Danke, Frau Staatministerin. Könnten Sie mir die Zahlen auch schriftlich zukommen lassen?

Das machen wir selbstverständlich.

Danke.

Bitte.

Vielen Dank. – Ich bitte jetzt Herrn Kosel, seine nächste Frage zu stellen; Frage Nr. 6.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf den Bericht zum sorbischen Schulwesen.

Im Zusammenhang mit der Schließung der Sorbischen Mittelschule Panschwitz-Kuckau beauftragte der Landtag am 12.10.2006 mit der Drucksache 4/5514 die Staatsregierung, einen Bericht zur Entwicklung des sorbischen Schulwesens vorzulegen. Mit Schreiben vom 13.12.2006 teilte der Staatsminister für Kultus dem Sächsischen Landtag mit, einen Bericht zum sorbischen Schulwesen Ende 2007/Anfang 2008 vorlegen zu wollen. Dies geschah nicht. In der 109. Sitzung des Sächsischen Landtages am 30. Mai 2008 erklärte der Staatsminister für Kultus auf meine entsprechende Mündliche Anfrage, dass die Staatsregierung beabsichtige, den Bericht zum sorbischen Schulwesen nunmehr nach der Sommerpause des Landtages, konkret im September 2008, vorzulegen. Auch dies ist nicht geschehen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Aus welchem Grund hat die Staatsregierung zweimal hintereinander ihre dem Landtag gemachten Zusagen zum Zeitpunkt der Vorlage des Berichtes zum sorbischen Schulwesen nicht eingehalten?

2. Wann wird die Staatsregierung dem Landtag den Bericht zum sorbischen Schulwesen nunmehr endlich vorlegen?

Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte.

Herr Abg. Kosel, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zur Frage 1. Aufgrund des langfristigen Ausfalls zweier Mitarbeiter in der Sächsischen Bildungsagentur war es nicht möglich, die dem Landtag gegenüber ausgesprochenen und auch in der Vorhabenliste des zuständigen Referats seinerzeit so vorgesehenen Termine zu erfüllen. Grundsätzlich reichen die dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und der Sächsischen Bildungsagentur zugewiesenen Personalstellen aus, um alle notwendigen Aufgaben im Bereich der Schulaufsicht, Beratung und Evaluierung zu erfüllen. Allerdings ermöglicht es der Personalbestand nicht, längerfristige Personalausfälle zu kompensieren. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass durch die Verknüpfung mehrerer Umstände die Zusagen nicht eingehalten werden konnten.

Zu Frage 2. Seit diesem Monat ist der für sorbische Angelegenheiten zuständige Mitarbeiter der Sächsischen Bildungsagentur wieder im Dienst. Die im ersten Entwurf bereits vorliegende Fassung wurde in der vergangenen Woche besprochen. Es ist nun vorgesehen, dass die beteiligten Mitarbeiter der Sächsischen Bildungsagentur und meines Hauses einen Entwurf zur Abstimmung innerhalb des SMK vorlegen. Das soll innerhalb der nächsten zwei Wochen geschehen, sodass die Unterlagen noch in diesem Kalenderjahr den beteiligten sorbischen Gremien zugehen werden.

Frau Präsidentin, gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja.

Wann wird der Bericht dem Landtag vorgelegt werden können?

Wir sind bemüht, es zügig zu tun. Über den genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen hier leider noch keine Auskunft erteilen.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt Herrn Petzold, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 2.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Fach- und Hochschulabschlüsse im Freistaat Sachsen.

Eine unlängst veröffentlichte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (O- ECD) stellte fest, dass die Bundesrepublik den Anschluss bei hoch qualifizierten Fachkräften im internationalen Maßstab verloren hat. Während andere Staaten bis zu 50 % und mehr eines Jahrganges zu einem Fach- oder Hochschulabschuss befähigen, kommt die Bundesrepublik gerade auf 21 %.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie entwickelte sich – prozentual und in absoluten Zahlen – im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2003 bis 2008 die Anzahl der zu einem Fach- oder Hochschulabschuss befähigten Absolventen eines Jahrganges?

2. Inwieweit betrachtet die Staatsregierung die Anzahl der zu einem Fach- oder Hochschulabschuss befähigten Absolventen eines Jahrganges im Freistaat Sachsen vor dem Hintergrund der vorerwähnten Studie als ausreichend, um die zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklung im Freistaat Sachsen nachhaltig und effizient zu gestalten?

Für die Staatsregierung antwortet wieder Staatsminister Prof. Dr. Wöller.

Herr Abg. Petzold, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zur Frage 1. Im Jahre 2003 erwarben 19 165 Absolventen in Sachsen am Ende ihrer Schulzeit die Hochschul- und Fachhochschulreife. Das entsprach einem Anteil von 33,4 % des gesamten Jahrgangs. Seither stiegen die absoluten und die prozentualen Werte kontinuierlich an. Die letzten belastbaren statistischen Angaben stammen aus dem Jahre 2006. Damals erwarben 20 760 Jugendliche oder 37,4 % des Jahrgangs eine Zugangsberechtigung zur Fachhochschule bzw. Hochschule. Mein Haus rechnet fest damit, dass diese steigende Tendenz zumindest bei den prozentualen Angaben auch in den Jahren 2007/2008 Bestand haben wird.

Zur Frage 2. Unsere Zukunft liegt in unseren Köpfen. Mit anderen Worten: Wir müssen alle Anstrengungen unter

nehmen, um die nachfolgenden Generationen bestmöglich auszubilden. Im Vordergrund steht dabei die Unterrichtsqualität an allen Schulformen. Daneben streben wir eine weitere Erhöhung der Anzahl von Schulabgängern mit Fachhochschul- oder Hochschulzugangsberechtigung an. Wir möchten, dass in naher Zukunft rund 40 % eines jeden Schuljahrgangs der Weg zur akademischen Ausbildung offensteht.

In diesem Zusammenhang muss ich noch eine positive Eigenart des sächsischen Schulsystems hervorheben. Die Option Fachhochschule/Hochschule stellt nicht nur eine Option für Gymnasiasten dar, sondern auch Mittelschülerinnen und Mittelschüler können über den Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder einer Fachoberschule den Zugang zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule erreichen. Diese Tendenz ist steigend. Damit verfügt Sachsens Schulsystem über eine vertikale Durchlässigkeit, die ihresgleichen sucht und jungen Menschen optimale Chancen bietet.

Ich bedanke mich für die Auskunft.