Was wir völlig vermissen, sind verstärkte Anstrengungen des Freistaates im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Das größte Potenzial zur Reduktion von CO2Emissionen steckt bekanntermaßen im Gebäudebereich. Energetische Gebäudesanierung und die Umrüstung von Heizanlagen kosten Geld. Aber ökologische Investitionen zahlen sich aus, und zwar für die Verbraucher und für die Wirtschaft.
Eine konsequente Energiewende durch Wärmedämmung und energetische Gebäudesanierung ist zudem ein Wachstumsmotor für die Bauwirtschaft wie für das Handwerk. Die Kredite aus dem KfW-Programm werden in Sachsen nur unzureichend genutzt, weil einerseits die finanzielle Situation vieler Hausbesitzer und Wohnungsgesellschaften die Kreditaufnahme nicht zulässt und andererseits die derzeitige Beratung insbesondere für Private unzureichend ist. Hier sind Aktivitäten nötig, die dieser Problemlage Rechnung tragen. Ergänzend zum KfW-Programm müssen deshalb aus unserer Sicht neue Förderimpulse durch ein Zuschussprogramm des Landes gesetzt werden.
Mit der Denkmalpflege bin ich bei meinem letzten Punkt. Sachsens Städte werden maßgeblich von ihren flächig erhaltenen historischen Stadtquartieren geprägt. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger und langfristig ausbaubarer Standortvorteil.
Bisher erfolgte jedoch der Abriss von das Stadtbild prägenden Altbauten – auch von Denkmalen – mit freistaatlicher Förderung. Nach vielfältigen Protesten sächsischer Bürgerinnen und Bürger, nach hartnäckigem Verhandeln des Bundes und nach breiter fachlicher Kritik mussten Sie, Herr Staatsminister Buttolo, einlenken. Diese Wahrheit ist Ihnen offensichtlich so unangenehm, dass Sie sie sogar in der eigenen Verwaltungsvorschrift verschweigen.
Mit dieser Vorschrift wurden aber auch die Sicherungsmaßnahmen an Denkmalen abgesenkt. Das bedeutet aus unserer Sicht den unwiederbringlichen Verlust relevanter Baudenkmale. Die Ursache des Verfalls von das Stadtbild prägenden Gebäuden und von Baudenkmalen besteht doch hauptsächlich darin, dass Eigentümer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, oder dass die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind. Es muss deshalb zumindest eine Notsicherung finanziert werden, wenn der Eigentümer keinen Eigenanteil aufbringen kann, aber das Gebäude ein Kulturdenkmal ist oder städtebauliche Bedeutung hat.
Wir wollen vor diesem Hintergrund – so viel zum Schluss – nicht nur die Denkmaleigentümer, sondern auch die institutionelle Denkmalpflege stärken. Es kommt darauf an, Denkmaleigentümer, ehrenamtliche Denkmalpfleger, aber auch die vielfältigen Bürgerinitiativen wie die Stadtforen in Sachsen fachlich einzubeziehen und zu unterstützen, statt in ihnen lebende Abrisshindernisse zu sehen, wie es das Innenministerium gern tut. Ihr Engagement für identitätsstützende Stadtstrukturen sowie für
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kurzes Wort zu Herrn Dr. Friedrich: Sie sind gelernter Mathematiker. Wie Sie bei verringerter Bevölkerungsanzahl mit großflächigen Mietverringerungen eine größere Auslastung der Wohnungen bekommen wollen, das ist Ihr Geheimnis. Das dürfte mathematisch überhaupt nicht aufgehen. Wenn Sie im nächsten Satz sagen, dass die Gründerzeithäuser unrentierlich und damit sehr schlecht zu sanieren sind, dann widerspricht das Ihrer ersten Aussage noch einmal. Da gehe ich mit Ihrer Aussage nicht d’accord. Das ist auch in sich nicht stimmig und passt nicht zu Ihrer Ausbildung als Mathematiker. Sie wissen das besser.
Meine Damen und Herren! Ich hatte versprochen, im Folgenden aufzuzeigen, welchen Weg wir gehen werden – auch für Herrn Dr. Gerstenberg und für Herrn Gansel, der ebenfalls zuhören kann. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg erfolgreich sein wird. Ich denke, Herr Dr. Jürgen Martens hat hier schon Wesentliches beigebracht. Ich glaube, wir sind ziemlich d’accord auf dieser Strecke.
Ziel der Städtebauförderung im Freistaat Sachsen sind die Stärkung der Innenstädte und der Erhalt der historischen Stadt- und Ortskerne. Kurz gesagt: Wir brauchen lebendige Innenstädte, in denen Wohnen, Handel, Dienstleistung, Kultur, Bildung, Freizeiteinrichtungen und Naherholung nebeneinander und miteinander existieren.
Um das erreichen zu können, war es zunächst notwendig, die finanziellen Ressourcen – sprich: die unterschiedlichen Förderprogramme – strategisch abzustimmen. Mit der hier genannten neuen Verwaltungsvorschrift wird das Förderverfahren künftig wesentlich vereinfacht. Diese Tatsache hat unter anderem zur Folge, dass der Spielraum der Kommunen bei der Verwirklichung ihrer städtebaulichen Ziele deutlich größer wird, da sie beispielsweise auch die Förderung Privater selbst bewerkstelligen können.
Auch das ist ein wesentliches Ziel der künftigen städtebaulichen Entwicklung: Wir wollen mehr Selbstnutzer, Familien und ältere Generationen mit lukrativen finanziellen Anreizen erreichen, beispielsweise mit der vierzigprozentigen pauschalierten Förderung mit Aufschlag in Höhe von weiteren 25 % für Denkmale oder stadtbildprägende Gebäude. Denn das ist genau die Zielrichtung, die wir verfolgen: die Konzentration der Fördermittel auf Stadtquartiere aus der Zeit von 1870 bis 1949 auch und vor allem in unseren Klein- und Mittelstädten.
Wir wollen die vorhandene Leistungsbereitschaft der Bürger mobilisieren, um damit letztlich auch die Basis für mehr Beschäftigung und bessere Lebensqualität zu legen. Um das Wohnumfeld in den Innenstädten weiterhin zu verbessern, gehört es selbstverständlich auch dazu, Kindertagesstätten, Schulen und Horte auf Vordermann zu bringen. Entsprechende Maßnahmen können hier zukünftig – und das ist neu für Sachsen – bis zu 100 % gefördert werden, wenn die Gebäude im Fördergebiet liegen, vor 1949 errichtet wurden und außerdem die Schulhausbauförderung nicht greift.
Aber auch völlig neue finanzielle Möglichkeiten wurden im Rahmen des Stadtumbaus geschaffen. Wer künftig in ein Wohngebäude zieht, das alt ist, also vor 1949 errichtet wurde, kann mit einer bis zu 1 500 Euro hohen Umzugsprämie gefördert werden. Das gilt natürlich pro Haushalt und soll ebenso wie die bereits genannten Maßnahmen dafür sorgen, die Innenstädte weiter zu beleben.
Darüber hinaus sind wir auch daran interessiert, die Wohnungseigentumsquote weiter zu erhöhen. Zu diesem Zwecke werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Wohnungseigentumsbildung“ zinsgünstige öffentliche Darlehen mit einem Zinssatz von 2,5 % ausgereicht, wenn das Darlehen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie steht.
Auch der Umweltschutz sowie die Mehrgenerationenwohnung bilden weitere Schwerpunkte unserer künftigen Städtebauförderung.
Entsprechend der Förderrichtlinie „Energetische Sanierung“ wurden im Jahr 2007 immerhin knapp 500 Projekte mit einem Darlehensvolumen von 15 Millionen Euro umgesetzt. Herr Dr. Gerstenberg, SAENA ist Ihnen sicherlich auch ein Begriff, eine bei der Sächsischen Aufbaubank gebildete entsprechende Beratungsgruppe.
Auch die Förderrichtlinie „Mehrgenerationenwohnung“ wurde rege in Anspruch genommen. Hierbei sollen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung vor allem innerstädtische Wohnquartiere an veränderte Wohnbedürfnisse angepasst und generationenübergreifende Wohnformen geschaffen werden. Meine Damen und Herren, im Jahre 2007 wurden in diesem Bereich 65 Projekte mit einem Darlehensvolumen von 9,7 Millionen Euro umgesetzt.
Sie sehen, im Bereich Stadtentwicklung – und nicht nur dort – haben wir uns in Sachsen seit Langem auf die Herausforderungen der Zukunft eingestellt. Wir haben, denke ich, klare Ziele und sind auf einem guten Weg.
Konzepte von Stadtumbau oder Stadtentwicklung streiten, entscheiden werden die heutigen oder die zukünftigen Mieter, ob unsere Konzepte angenommen werden und ob wir die richtigen Konzepte haben. Dann müssen wir uns eben exakt und konkret mit einer Wohnungsausstattung, mit einem anspruchsvollen Wohnkonzept beschäftigen, und zwar nicht nur die Wohnungswirtschaft, sondern auch diejenigen, die die Fördermittel und -instrumente zur Verfügung stellen, seien es Kommune, Land oder Bund.
Wir brauchen flexibel begehbare Wohnungen, wir brauchen eine multimediale Ausstattung, es müssen sicherheitsrelevante Faktoren beachtet werden und möglicherweise zukünftig auch die eine oder andere Wohnung als Pflegestandort. Diese Wohnungen müssen zum einen bezahlbar sein – darin gebe ich Ihnen recht, Herr Dr. Friedrich –, aber mit einer Miete muss man als Wohnungswirtschaft auch wirtschaften können. Sie muss also auch von dieser Seite her angemessen sein.
Ein zweiter Komplex, der zu berücksichtigen ist und bei dem wir gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und den Kommunen arbeiten müssen, ist das Quartier als solches, ist der bauliche Zustand des Quartiers insgesamt. Viele Mieter ziehen eben nicht in ein Haus in einem Quartier, wenn das Nachbargebäude zusammenfällt. Die Frage ist auch: Wie ist das Verhältnis von sanierten und nicht sanierten Häusern in einem Quartier? Deshalb ist es richtig, dass durch die neue Verwaltungsvorschrift Private eingebunden und gefördert werden können.
Natürlich ist es ein Spannungsfeld, die Frage zu diskutieren: Welche Häuser werden konkret im Quartier abgerissen, auch wenn es denkmalgeschützte Häuser sind? – Wir kommen aber nicht umhin, uns auf der unteren Ebene diesem Problemfeld zu stellen; denn niemand von den zukünftigen Nutzern wird in einem Quartier bleiben, wenn es dort Gebäude gibt, die nicht gesichert sind, die zusammenfallen oder die vom Wohnumfeld her eben nicht das hergeben, was zukünftige Mieter erwarten. Das heißt auch, dass Renaturierung notwendig ist. Ich denke nur an Mietergärten, wozu auch schon Beispiele gebracht worden sind. Einige andere Beispiele, wie man es in Bezug auf generationenübergreifendes Wohnen machen kann, sind ebenfalls bereits genannt worden.
Wir müssen uns zukünftig vor monostrukturellen oder auch monokulturellen Quartieren hüten, weil wir dadurch noch mehr Probleme in den Quartieren hätten. Das heißt auch, dass die generelle Anbindung wichtig ist. Diese ist nicht allein von der Stadtentwicklung oder vom Stadtumbau her zu betrachten, sondern wir brauchen auch die Anbindung an das Verkehrsnetz, müssen die Rahmenbedingungen der Verlärmung beachten; wir brauchen ein barrierearmes Wohnumfeld, Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, Schulen, ärztliche Versorgung und vieles andere mehr. Das heißt, ein integrierter Stadtumbau muss entsprechend eingebunden werden.
Nur wenn wir es im Zusammenspiel aller – Bund, Land und Kommune sowie Wohnungswirtschaft – schaffen, diese Elemente aufzubauen und Mieter zu halten bzw.
Menschen zu gewinnen, die bereit sind, in unseren Quartieren zu wohnen, haben wir es geschafft. Der Freistaat ist also gut beraten, wenn er bei der Ausgestaltung und Flexibilisierung seiner Förderinstrumente Rahmenbedingungen schafft, die in diese Richtung gehen. Erste Schritte in die richtige Richtung sind mit der neuen Verwaltungsvorschrift getan.
Wir haben gemeinsam ein Ziel: Menschen aller Generationen in unserem Freistaat zu halten und den Wegzug auch im bebauten ländlichen Raum im Rahmen zu halten, sodass junge Familien bereit sind, sich dort anzusiedeln, dass sie bereit sind, auch dort zu wohnen, wo sie möglicherweise einen etwas weiteren Weg zur Arbeit haben. Wenn wir dies nicht im Komplex betrachten und unsere Förderinstrumente dementsprechend gestalten, werden wir es nicht schaffen.
Ein letztes Wort zum Quartiermanagement. Ich glaube, wenn wir diesen Punkt nicht aufgreifen und vor Ort keine Akteure haben, die gemeinsam mit allen anderen Betroffenen die Gespräche führen – seien es Mieter, Vermieter, Stadt oder auch Land –, werden wir zukünftig nicht alle Bedürfnisse unter einen Hut bringen können und vielleicht das eine oder andere Warnsignal überhören. Ich hoffe, dass die Rahmenbedingungen dieses Elements in dem zukünftigen Förderinstrument, in der Verwaltungsvorschrift, noch einmal klargestellt werden, damit auch hier eine ordentliche Arbeit erledigt werden kann.
Die Linksfraktion; wird das Wort noch einmal gewünscht? – Das sieht nicht so aus. NPD? – FDP? – Die GRÜNEN? – Das ist nicht der Fall. – Damit ist die – – Ach, Herr Minister. Bitte sehr. Es war keine Absicht.
Die Städtebauförderung im Freistaat Sachsen war in den letzten 18 Jahren in der Tat eine Erfolgsgeschichte.
Schauen wir uns das Gesicht unserer Kommunen an! Lacky könnte seine Wohngebäude, die er besungen hat, nicht mehr erkennen. 3,3 Milliarden Euro haben wir den Kommunen als Finanzhilfe zur Verfügung gestellt. Allein im Jahr 2008 sind es wiederum 190 Millionen Euro.
Ich darf daran erinnern, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir nicht nur die Städtebauförderung sehen müssen, sondern auch die Wohnungsbauförderung hinrei
chend in die Bewertung einbeziehen müssen. Wir haben den Wohnungsbau in den Neunzigerjahren intensiv gefördert und uns aufgrund der demografischen Situation im Jahr 2000 zu einem Paradigmenwechsel entschlossen. Wir haben im Jahr 2000 den Abbruch von Wohnungen begonnen.
An den Vertreter der Linksfraktion: Es heißt weder „Abriss“ noch „Rückbau“, sondern es heißt schlichtweg „Abbruch“. Dieser Begriff ist in der Fachbranche üblich.
Der Bund ist uns im Jahre 2002 mit dem Stadtumbauprogramm gefolgt. Wir haben mit unserem Paradigmenwechsel im Jahre 2000 diese Veränderung in der Förderung entscheidend mitbewirkt. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind immerhin 90 000 Wohnungen abgebrochen worden. Bitte versuchen Sie sich einmal vorzustellen, was das für eine Größenordnung ist. Eine Stadt mit 90 000 Wohnungen haben wir als Vergleich in dieser Größenordnung nicht, sie würde aber einer Stadt von circa 230 000 Einwohnern entsprechen, wenn man alle abgebrochenen Wohnungen heranzieht.
Wir haben in den vergangenen Jahren weitestgehend den Abbruch der industriell gefertigten Bausubstanz getätigt, das heißt, wir haben sehr wenige Denkmale im Freistaat Sachsen zur Disposition gestellt. Von den abgebrochenen Gebäuden waren lediglich 3,7 % in der Baualtersklasse bis 1914. Es ist auch nicht unbedingt gesagt, dass jede dieser abgebrochenen Wohnungen in Denkmalen war. Dennoch droht gegenwärtig der Stadtumbau zum Erliegen zu kommen. Wir brauchen dringend die von uns vorgeschlagene Neuausrichtung innerhalb der Städtebauförderung.
Weiterhin muss es für die Stadtentwicklung eine Voraussetzung sein, dass die Kommunen ihre integrierten Stadtentwicklungskonzepte fortschreiben, daraus lernen, was sich in den letzten Jahren an ihrer Situation verändert hat, und dies auch in den INSEK aufnehmen. Nur so kann das INSEK ein Instrument bleiben, an dem sich das Ableiten von städtebaulichen Entwicklungskonzepten, der SEKO, orientieren kann.