Protocol of the Session on November 12, 2008

Weiterhin muss es für die Stadtentwicklung eine Voraussetzung sein, dass die Kommunen ihre integrierten Stadtentwicklungskonzepte fortschreiben, daraus lernen, was sich in den letzten Jahren an ihrer Situation verändert hat, und dies auch in den INSEK aufnehmen. Nur so kann das INSEK ein Instrument bleiben, an dem sich das Ableiten von städtebaulichen Entwicklungskonzepten, der SEKO, orientieren kann.

Was hat sich in der neuen Verwaltungsvorschrift geändert? Wir möchten eine stärkere Einbeziehung der Privateigentümer. In der Vergangenheit hat es durchaus Kommunen gegeben, die sehr viel Geld an private Eigentümer ausgereicht haben. Man sieht das zum Beispiel am Stadtbild in Pirna. Wenn Sie in Pirna durch die Altstadt gehen, sehen Sie, dass die Stadt Pirna 50 % ihrer Fördermittel an private Eigentümer weitergereicht hat. Das ist aber leider nicht der Normalfall im Freistaat Sachsen. Es gibt eine Reihe von Kommunen, die keinen Euro an private Eigentümer weitergereicht haben. Das muss sich in Zukunft ändern.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP)

Wir müssen dafür Sorge tragen, dass private Eigentümer mit diesen Vergünstigungen bedacht werden.

Herr Dr. Gerstenberg, natürlich unterstützen wir mit unserer Verwaltungsvorschrift den Eigentumserwerb in

Altbaugebieten. Wir möchten dort jungen Leuten und Selbstnutzern die Chance geben, dass sie Eigentum erwerben und sich dort engagieren.

Wir möchten aber auch – dazu bietet unsere neue Verwaltungsvorschrift Ansatzpunkte –, dass es eine städtebauliche Neuordnung geben muss und geben kann. Es muss möglich sein, den Grundstückstausch unter Eigentümern zu unterstützen, dass man Gebäude an einer Position, die keine Perspektive hat, aufgeben kann, um sein Eigentum an anderer Stelle gegebenenfalls als Teileigentum zu nutzen. Nur so wird es uns gelingen, auch im privaten Bereich Abbruchpotenzial zu nutzen.

Neu in der Verwaltungsvorschrift ist – das ist sehr wichtig – die ausdrückliche Aufforderung, die Mittel für die Städtebauförderung mit Mitteln der KfW und der Landesprogramme zu kumulieren. Das ist der Ansatz, um das, was über die Unrentierlichkeit hinaus an Finanzen benötigt wird, zu Konditionen auftreiben zu können, die auch getragen werden können.

Mit unserer Verwaltungsvorschrift geben wir den Kommunen mehr Verantwortung. Sie müssen die Modernisierungsvereinbarung nicht nur abschließen, sondern sie müssen auch die Verwendungsnachweise prüfen. Ich halte das im Interesse der Eigentümer für richtig; denn die Eigentümer wissen nach der Sanierungsmaßnahme zeitnah, ob die Förderung so bestätigt werden kann oder ob Veränderungen notwendig sind.

Wo liegen die Änderungen in der Verwaltungsvorschrift? Die Kommunen haben das Recht, die Städtebauförderung nach Kostenschätzungen nach DIN 276 durchaus auch pauschal auszureichen. Pauschal können sie bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten ausreichen, wenn sich das Gebäude in einem Sanierungsgebiet befindet und älter als Baujahr 1949 ist. Für stadtbildprägende Gebäude und Denkmale kann dieser verlorene Zuschuss auf 65 % erhöht werden. Gerade hier ergibt sich Klarheit für den Eigentümer. Er weiß, wenn er ein Denkmal in einem förmlich festgelegten Gebiet hat, dass für ihn die Städtebauförderung einschlägig ist. Es gibt nicht mehr die Konkurrenz zwischen Einzeldenkmalförderung und Städtebauförderung. Die Einzeldenkmalförderung findet ausschließlich außerhalb der Sanierungsgebiete statt bzw. in Sanierungsgebieten, wenn es sich um eine Notsicherung von Denkmalen handelt.

Natürlich hat auch die Kommune die Möglichkeit zu differenzieren. Ein Gebäude auf dem Weißen Hirsch in Dresden – falls dort noch ein unsaniertes stehen sollte – braucht man sicherlich nicht so hoch zu fördern wie in Cotta. Das ist in die Verantwortung der Kommune gegeben.

Wir haben bewusst das Privileg für Bildungseinrichtungen aufgenommen. Wir möchten, dass Quartiere nicht nur Wohnungen beherbergen, sondern auch Schulen, Horte und Kindertagesstätten vorhanden sind. Wenn sich diese Einrichtungen in Gebäuden mit Baujahr vor 1949 befinden, ist auch hier eine bis zu hundertprozentige Förderung möglich.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin sehr dankbar darüber, dass wir den Konflikt mit dem Kultusministerium aufgelöst haben und es eine klare Regelung gibt, wann welche Fördervorschriften zum Einsatz kommen.

Wir haben aber auch die Möglichkeit vorgesehen, dass der kommunale Anteil vom Eigentümer ersetzt werden kann. Das setzt allerdings einen Beschluss der Stadtratsgremien voraus. Dieser Beschluss muss in geeigneter Form auch publiziert werden. Wir haben in unserer Verwaltungsvorschrift auch die Sakralbauten privilegiert. Wenn eine Kommune nicht in der Lage ist, die kommunale Kofinanzierung zu garantieren und dies auch nachweisen kann, dann kann die Kirche oder eine anerkannte Religionsgemeinschaft anstelle der Kommune eintreten.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir haben auch die Gebäudesicherung verändert. Es wird nie funktionieren, dass wir uns lebenswerte Quartiere vorstellen, wenn eine Vielzahl von Gebäuden bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag zugenagelt ist. Wir haben deshalb gesagt: Wir möchten die Sicherung der Gebäude mit einer Modernisierungsverpflichtung spätestens nach fünf, maximal nach sieben Jahren verbinden. Dann können bei der Sicherung das Fundament, das aufsteigende Mauerwerk, die Dachkonstruktion, die Dachhaut, aber auch die Dachentwässerung endgültig realisiert werden.

Notwendig ist auch eine Aufwertung des Wohnumfeldes. Da die Zeit rennt, werde ich mich hierzu etwas kürzer fassen. Die Umzugsprämien wurden schon erwähnt. Sie sind nicht als Konkurrenz, sonders als Alternative zu den anderen Programmen zu sehen. Im Stadtumbau wird den Umziehenden auch eine Umzugshilfe gewährt.

Ferner ist das Programm „Investitionspakt“ zu erwähnen. Gerade hier wird die energetische Sanierung von Sozialeinrichtungen im Freistaat Sachsen gefördert. Der kommunale Anteil wurde durch uns für die Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, auf 10 % reduziert.

Herr Dr. Friedrich, zu Ihren vier Punkten: Altschulden sind in der Tat eine Angelegenheit, die wir nicht in der Verwaltungsvorschrift „Städtebau“ regeln können. Das müssen gegebenenfalls die Politiker des Bundes noch einmal aufgreifen. Wie bei der gegenwärtigen Finanzsituation die Chancen sind, können wir uns selbst ausmalen.

Die Gründerzeit wird von uns keineswegs vernachlässigt. Herr Dr. Friedrich, wir haben gerade mit dieser Förderrichtlinie angesetzt, dass man die Unrentierlichkeit in diesen Gebäuden mit einem Zuschuss der Städtebauförderung wegfördern kann, damit eine rentierliche Sanierung gegeben ist.

Herr Dr. Martens, zum Quotenverhältnis Aufwertung/Rückbau: Wir müssen beachten, dass die anderen Programme wie „Städtebauliche Erneuerung“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Soziale Stadt“, „Investitionspakt“ und „Aufwertung Stadtumbau“ alle eine Aufwer

tung haben. Das ist in der Summe ein deutlich größeres Volumen als das, was immer wieder in der Diskussion genannt wird, weil dort immer nur der Teil „Aufwertung Stadtumbau“ gesehen wird.

Herr Dr. Gerstenberg, lesen Sie bitte noch einmal in unserer Verwaltungsvorschrift nach. Die Eigentumsbildung im Altbau ist eine Zielrichtung, die wir verfolgen. Das Selbstnutzerprogramm kann von seinen Anreizen her nicht besser formuliert werden als in dieser Verwaltungsvorschrift. Die von Ihnen angemahnten Quartiermanager und Sozialarbeiter – ich möchte auch Mediatoren und Moderatoren benennen – können mit bis zu 10 % der Gesamtsumme bedient werden. Hier werden wir sicherlich darüber streiten müssen, welchen Anteil die Sanierungsträger bekommen sollen und welchen die Moderatoren vor Ort brauchen. Das werden wir in der Umsetzung genau garantieren.

Die energetische Sanierung, Herr Dr. Gerstenberg, unterstützen wir durch ein Landesprogramm. Ich möchte nochmals erwähnen, dass wir als Freistaat Sachsen bei den Mehrgenerationenhäusern mit einem eigenen Landesprogramm tätig sind.

Fazit. Die zukunftsfähige Entwicklung der Innenstädte ist durch das Instrument hinreichend möglich. Wir haben den Kommunen eine flexible Struktur an die Hand gegeben. Die Kombinierfähigkeit der Programme wird gerade in diesem Bereich dazu führen, dass tatsächlich eine deutliche Verbesserung im innerstädtischen Raum zu sehen sein wird.

Der Erhalt der wertvollen Bausubstanz ist unser aller Anliegen. Wir möchten aber auch junges Leben in den Innenstädten haben. Ich denke, jetzt sind Initiativen auf der kommunalen Ebene gefragt. Stadtplaner, Wohnungsunternehmer, Bürger – ganz gleich, ob Eigentümer, Selbstnutzer oder Mieter –, alle sollten sich in diesen Prozess der Stadtentwicklung einbringen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der Abg. Andrea Roth, Linksfraktion, und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit ist die 1. Aktuelle Debatte abgeschlossen.

Wir kommen zu

2. Aktuelle Debatte

Höhere Preise, weniger Service und Boni für die Vorstände – schlechte Perspektive für die Bahn in Sachsen

Antrag der Linksfraktion

Als Antragsstellerin hat zunächst die Linksfraktion das Wort. Die weitere Reihenfolge lautet: CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Abg. Dr. Hahn das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, da rühmte sich die Deutsche Bank in einer Pressekonferenz, dass sie den größten Milliardengewinn in ihrer Geschichte eingefahren hätte, und verkündete zugleich den Abbau von mehreren tausend Arbeitsplätzen. Wie immer bei solchen Meldungen schnellten die Aktienkurse der Bank explosionsartig nach oben.

Dieser Vorgang ist leider kein Einzelfall. Er markierte den vorläufigen Höhepunkt einer schleichenden Fehlentwicklung in unserer Gesellschaft, insbesondere bei den großen Konzernen. Während sich viele Klein- und Mittelständler bemühen, irgendwie über die Runden zu kommen, und dennoch um den Erhalt jedes Arbeits- und Ausbildungsplatzes kämpfen, haben die großen Unternehmen zunehmend jedes Maß verloren. Leider gilt dies inzwischen auch für die Deutsche Bahn AG.

Die Negativschlagzeilen der letzten Wochen haben nicht nur dem Unternehmen geschadet. Sie haben auch das ohnehin nicht besonders hohe Ansehen der Politik weiter ramponiert, weil ein offensichtlich überforderter Verkehrsminister unbeirrt an seinem Sessel klebt.

Aus Sicht der Linken war schon der Beschluss, mit der DB AG an die Börse gehen zu wollen, ein schwerwiegender Fehler.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten haben dabei eigene, klare Parteitagsbeschlüsse ohne jede Not über Bord geworfen, als sie den Plänen von Merkel und Mehdorn zustimmten.

(Beifall bei der Linksfraktion – Alexander Delle, NDP: Genau! Hört, hört!)

Das Ganze hat natürlich einen Preis. Den zahlen letztendlich die Bürgerinnen und Bürger, auch hier bei uns in Sachsen, durch immer wiederkehrende Fahrpreiserhöhungen bei schlechterem Service. Ich meine, diese Geisterfahrt muss endlich gestoppt werden.

(Beifall bei der Linksfraktion und der FDP)

Doch die Bahnvorstände haben ganz andere Probleme. Was stören sie die Proteste der Kunden? Sie sorgen sich vielmehr um ihren eigenen Wohlstand, und zwar in einem Maße, das jede Verhältnismäßigkeit vermissen lässt.

Anfangs standen vor allem die Sonderzahlungen in Millionenhöhe für den geplanten Börsengang in der öffentlichen Kritik. Ende Oktober kam dann heraus, dass sich die Unternehmensspitze darüber hinaus auch noch deutlich höhere Grundgehälter und Leistungszulagen genehmigt hatte. Die Steigerungsraten für 2009 liegen

gegenüber dem laufenden Jahr bei bis zu 35 %. Das Gehalt von Bahnchef Mehdorn steigt demnach von 750 000 auf 900 000 Euro. Hinzu kommt eine sogenannte Leistungszulage von maximal 3 Millionen Euro in diesem und bis zu 3,5 Millionen Euro im kommenden Jahr. Ähnlich sieht es bei den anderen Vorständen aus.

Aus Sicht der Linken ist eine derartige Selbstbedienung, auch angesichts der erheblichen Probleme bei der Bahn, schlichtweg unanständig.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wie verquer inzwischen an der Bahnspitze gedacht wird, dokumentierte erst am Montag das Aufsichtsratsmitglied Eggert Voscherau bei der öffentlichen Begründung seines Rücktrittes. Voscherau bezeichnete die Bahn AG als „internationalen Logistikdienstleister mit angehängtem Personenverkehr“. Er verwahrte sich gegen die Einflussnahme seitens der Politik. Wer so abgehoben ist, für den sind die Millionen Fahrgäste und deren Sorgen angesichts steigender Tarife wahrscheinlich nur lästiges Beiwerk.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)