Protocol of the Session on November 12, 2008

ein klassisches Zitat von Charles de Montesquieu, Begründer der politischen Staatswissenschaften.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert. Frau Kollegin Herrmann hat darauf hingewiesen. Tierschutz ist also ein wichtiges Thema in der politischen Diskussion. Es ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Regierung, Verwaltung und Parlamente sind beauflagt, den Tierschutz sowohl bei Gesetzen als auch beim Verwaltungshandeln zu berücksichtigen. Wir haben also einen funktionierenden Tierschutz.

Die Verbände sind bereits in die Arbeit einbezogen. Wir haben zum Beispiel beim Bundeslandwirtschaftsministerium eine Tierschutzkommission, wo die Tierschutzverbände unter anderem auch vor dem Erlass von Rechtsvorschriften gehört werden. Wieso also dann noch ein neues Gesetz?

Wir brauchen aus meiner Sicht nicht mehr Bürokratie, nicht mehr Gesetze, sondern wir brauchen in diesem Land weniger Gesetze. Wir können uns nicht ständig über die zunehmende Bürokratie beklagen und dann gleichzeitig hier jeden Tag ein neues Gesetz verabschieden.

(Beifall bei der CDU)

Der Entwurf mag gut gemeint sein, aber er hilft uns in der Sache nicht weiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vor den negativen Folgen dieses Gesetzes warnen. Punkt 1: Die Bürokratie würde aufgebläht. Und zweitens: Die Gerichte werden stärker belastet. Sie haben ohnehin genügend zu tun. Wir würden ihnen jetzt noch mehr Arbeit aufbürden.

Der Grundsatz muss eigentlich in unserem Rechtsstaat klar bleiben: Nur wer betroffen ist, klagt. Ansonsten haben wir eine Klagehanselei. Ansonsten haben wir eine Prozessflut von Querulanten. Die Folgen wären absehbar: Entscheidungen werden verzögert, Kosten für Genehmigungsverfahren steigen; auch die Kosten für den Bürger steigen, weil er die Bürokratie bezahlen muss.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Krauß?

Frau Herrmann, bitte.

Herr Kollege Krauß, Sie haben eben von Querulanten im Zusammenhang mit Tierschützern gesprochen. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Ich habe davon gesprochen, dass es in diesem Land auch Querulanten gibt, die gegen alles Mögliche klagen. Das können Sie beispielsweise bei der Oberbürgermeisterwahl in Dresden sehen, wo man sich dann wirklich fragt, ob da ein großer Sachverstand vorhanden ist und man gut beraten ist, eine Entscheidung, die der Wähler getroffen hat, immer weiter hinzuziehen.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja, bitte schön.

Bitte, Frau Günther-Schmidt.

Herr Kollege, verstehe ich Sie richtig, dass Ihr Rechtsverständnis so aussieht, dass diejenigen, die ihre demokratischen Rechte in Anspruch nehmen und ausschöpfen, Querulanten sind?

Frau Kollegin GüntherSchmidt, jedem steht der Rechtsweg offen. Das kann auch jeder, wenn es das Gesetz zulässt, machen. Ich bin nicht der Ansicht, dass wir neue Gesetze brauchen, um diese Querulanten, die es in diesem Lande gibt, kräftig zu unterstützen.

Ich schlage vor, dass ich jetzt erst einmal ein bisschen weiterkomme. Ich werde noch auf das Thema Querulanten zu sprechen kommen, wo Sie sich dann auch wiederfinden. Ich werde dann noch auf das Thema eingehen.

(Lachen bei der Linksfraktion)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ich möchte erst einmal fortsetzen. Wenn es dann im Verlauf meiner Rede noch Fragen gibt, bin ich bereit, sie später noch zuzulassen.

Die Folgen sind absehbar: Entscheidungen werden verzögert. Es gibt jetzt schon einige Beispiele, bei denen wir zu viel Bürokratie haben. Ich erinnere an das Beispiel Straßenbau. Die Gesamtplanungszeit in Deutschland für Bundesautobahnen und Fernstraßen liegt durchschnittlich bei 15 bis 20 Jahren. Es gibt kein Land auf der Welt, in dem man langfristiger plant. Klar ist auch, dass damit Kosten verbunden sind. Die Verwaltungskosten beim Straßenbau betragen im Durchschnitt 4 % der Gesamtkosten. Für Planung gibt man noch einmal zusätzlich 3 bis 10 % aus. Dabei ist noch kein Meter Straße gebaut.

Ich will ein extremes Beispiel bringen: die A 44 bei Kassel. Bei dieser A 44 hat die Fahrbahn nur ein Viertel der Gesamtkosten ausgemacht. 56 % gibt man für Verwaltung, Genehmigungen und Gutachten aus. Da muss man sich doch fragen, ob da irgendetwas nicht stimmt! Zum Glück sind wir im Osten schneller. Wir konnten wesentlich schneller bauen, weil wir verschiedene Auflagen nicht hatten. Wir hätten sonst viele Arbeitsplätze nicht schaffen können. Ich erinnere nur an den Flughafen Leipzig/Halle oder die Ansiedlung von Automobilfirmen auch im Leipziger Raum.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte schön, Herr Lichdi.

Vielen Dank, Herr Kollege Krauß. – Mag sein, dass Ihnen der Unterschied zwischen Tierschutz und Artenschutz nicht geläufig ist, wie der FDP-Fraktion, was wir am Freitag noch erörtern werden. Das Beispiel, das Sie zur A 44 gebracht haben, betraf den Artenschutz. Hier geht es um freilebende Tiere. Unser Gesetzentwurf behandelt den Tierschutz. Darin geht es um Tiere in Gefangenschaft und Tiere, die von Menschen genutzt werden, deshalb ist Ihr Beispiel vollkommen neben der Sache – wie übrigens auch Ihr gesamter Redebeitrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, Sie wollen, dass wir das, was wir im Naturschutz haben, auf den Tierschutz übertragen. Das ist der Hintergrund, dass jemand klagen kann, der nicht betroffen ist. Es muss doch die Möglichkeit bestehen, darauf hinzuweisen, welche negativen Folgen Gesetze haben können, wenn Sie einen neuen Bereich hinzufügen wollen.

Die Frage steht: Wollen wir, dass, wie beim Straßenbau, ein Kuhstall 20 Jahre braucht, ehe er gebaut wird, weil wir so viele Bauauflagen machen und so viele Mitspracherechte einräumen, dass der Kuhstall dann nie und nimmer zustande kommt, also Hinz und Kunz ihren Senf beim Bau eines Kuhstalls dazugeben können, dass ein Gutachten eingeholt wird und ein Gegengutachten dazukommt, dass man nachfragt, wie das Sexualverhalten der Kühe sein wird und wie sich vielleicht das Sexualverhalten von irgendwelchen Fledermäusen auswirkt, wenn sie neben dem Stall leben müssen?

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Da muss man sich wirklich fragen, ob wir diese Gesetzlichkeiten wollen, sodass wir in Deutschland überhaupt nicht mehr vorankommen.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Krauß?

Bitte, Frau Herrmann.

Herr Kollege Krauß, geben Sie mir recht, dass das Verbandsklagerecht natürlich nur vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes einsetzbar ist und im Tierschutzgesetz und nachfolgenden Verordnungen durchaus Haltebedingungen zumindest bei Kühen geklärt sind? Geben Sie mir recht, dass nur geklagt werden kann, wenn durch ein Gesetz festgelegte Bedingungen nicht eingehalten werden, also durchaus eine Gesetzesverletzung vorliegt? Nur an dieser Stelle würde ein Verbandsklagerecht greifen.

Ich komme jetzt zu Theorie und Praxis, damit deutlicher wird, was in dem Gesetzent

wurf steht. Die GRÜNEN haben in Sachsen eine gewisse Erfahrung, was Klagehanselei betrifft. Ich erinnere an das Beispiel Waldschlößchenbrücke. Da haben Sie oder Ihnen Nahestehende eine Klage nach der anderen mit dem Ziel eingebracht, zu verzögern. Das hieße ja nichts anderes, als dass Sie den Rechtsstaat missbraucht haben. Wenn ich dann höre, Frau Kollegin Herrmann, es würden doch keine unnützen aussichtslosen Klagen eingebracht, dann frage ich allen Ernstes, was hier in Dresden los war. Sie haben doch bis zuletzt alle Dinge an den Haaren herbeigezogen, um irgendeine Klage einreichen zu können.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Entschuldigung, man muss auch einmal Entscheidungen akzeptieren können. Das ist bei Ihnen ja weiß Gott nicht der Brauch gewesen.

Herr Krauß, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich möchte jetzt erst einmal weiterreden, sonst komme ich nicht voran. Wenn am Ende noch Fragebedarf besteht, können wir gern darüber reden.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob man das wirklich auf den Tierschutz übertragen muss, was wir bei den Umweltverbänden schon haben, nämlich dieses Klagerecht. Muss wirklich jeder Tierschutzverein anstelle der Mopsfledermaus klagen? Braucht wirklich jede Mopsfledermaus in Sachsen einen eigenen Rechtsanwalt?

Ich glaube, das ganze Programm und Gesetz, was Sie hier vorlegen, hat den Zweck, irgendwelchen grünen Rechtsanwälten eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme an die Hand zu geben, damit sie ein bisschen Geld verdienen können.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Da sage ich: Diese Bürokratie, die hier geplant ist, brauchen wir nicht.

Nehmen wir ein anderes Beispiel, welches im Rahmen der Tierschutzklagen auch immer wieder diskutiert wird. Das sind die Fragen um die sogenannten Straßentauben, also Tauben, die durch die Luft fliegen, sogenannte Ratten der Lüfte, da sie freilebend sind. In Hamburg hat man einmal gesagt, dass dort pro Jahr 300 000 Kilogramm Kot von den Tauben produziert wird. Das ist also eine ganze Menge, die damit für die Verbreitung von Krankheiten mitverantwortlich ist. Durch diesen Kot werden Denkmäler zerstört. Da stellt sich die Frage: Kann man gegen diese Tauben vorgehen oder sollte man das durch irgendein Gesetz erschweren?

Herr Krauß, gestatten sie eine Zwischenfrage?

Ich bin der Ansicht, dass man schon als Staat das Recht haben muss, zum Beispiel die Fortpflanzung dieser Tauben einzudämmen oder eben notfalls auch diese Tauben zu töten.