Das Ziel einer generationengerechten Verteilung der Lasten teile ich. Was wir heute ausgeben, müssen wir auch heute erwirtschaften und dürfen es der zukünftigen Generation nicht als – ich meine das wörtlich – „Mitgift“ hinterlassen.
Deshalb, meine Damen und Herren, strebt die Staatsregierung einen ausgeglichenen Haushalt an. Dass dies möglich ist, wurde bereits mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 bewiesen. Trotz nicht einfacher Vorzeichen für die Jahre 2009/2010 – ich erinnere an die Finanzmarktkrise und den
sich abzeichnenden deutlichen Konjunktureinbruch – ist es weiterhin das Ziel der Staatsregierung, auch für den Doppelhaushalt 2009/2010 ohne neue Schulden auszukommen.
Wir stehen auch weiter zu dem Ziel, den Schuldenstand entsprechend dem Bevölkerungsrückgang zu vermindern, um die Pro-Kopf-Verschuldung konstant zu halten. Deshalb wollen wir ein gesetzliches Verschuldungsverbot, welches über den Zeitraum des Doppelhaushalts 2009/2010 hinausgeht, in der Sächsischen Haushaltsordnung verankern. Ein solches gesetzliches Verschuldungsverbot ist Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushalt 2009/2010 und liegt Ihnen zur Beratung vor.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch – das sage ich trotz gewisser Sympathien für das Anliegen – fachlich nicht ausgereift. Wie die Sachverständigenanhörung im Rahmen der 35. Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses am 26. November 2007 ergeben hat, sind die Regelungen zum Teil widersprüchlich und wenig flexibel.
Ich möchte ein verfassungsrechtliches Verschuldungsverbot für die Staatsregierung nicht für alle Zeit ausschließen. Dies wäre vielleicht ein Projekt für die nächste Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deshalb zu den Einzelberatungen.
Ich frage, ob der Vertreter des Ausschusses, Herr Schowtka, das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Damit ist jetzt das Gesetz zur Einführung eines Neuverschuldungsverbots – dem liegt ein Gesetzentwurf der
Wir stimmen zuerst über die Überschrift ab. Wer der Überschrift die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über Artikel 1 – Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen – abstimmen. Wer Artikel 1 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gleiches Abstimmungsverhalten.
Entschuldigung! – Die Enthaltungen, bitte! – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über Artikel 2 – Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung – abstimmen. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen schließlich zu Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmenthaltungen? – Stimmen dafür? –
Entschuldigung! – Jetzt noch einmal korrekt. Nach den Stimmen dafür habe ich schon gefragt. Jetzt bitte die Stimmen dagegen! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist Artikel 3 abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Da alle Einzelbestimmungen abgelehnt worden sind, erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Damit ist der Gesetzentwurf in Gänze abgelehnt und der Tagesordnungspunkt beendet.
2. Lesung des Entwurfs Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz – SächsTVG)
Drucksache 4/13730, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Den Fraktionen wird zur allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Es beginnt die Fraktion GRÜNE, danach CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Dieser Gedanke hat nicht zuletzt im konziliaren Prozess der Kirchen eine Rolle gespielt. Diese Bewegung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in den Kirchen der DDR war einer der Ausgangspunkte, die 1989 zur politischen Wende geführt haben. Daraus ergibt sich allerdings nach meiner Auffassung ein Auftrag auch an dieses Parlament. Zur Erinnerung, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört auch das Handeln.
Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Im deutschen Rechtssystem kann aber nur klagen oder Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren einlegen, wer in seinen eigenen Interessen berührt ist. Das ist ausschließlich bei den Tiernutzern der Fall. Tiere sind davon naturgemäß ausgeschlossen.
Das bedeutet: Es kann gegen ein vermeintliches Zuviel an Tierschutz, nicht aber gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden. Das ist ein rechtliches Ungleichgewicht. Genau dieses Ungleichgewicht hat eine Durchsetzungsschwäche des Tierschutzes in der Praxis zur Folge. Deshalb ist ein Klage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände eine notwendige Konsequenz, wenn wir im deutschen Recht einen wirkungsvollen Schutz für Tiere erreichen wollen. Genau das ist uns auch von Artikel 20a des Grundgesetzes aufgegeben. Derzeit sind Tierschutzverbände lediglich karitativ tätig und können mangels rechtlicher Möglichkeit kein Anwalt der Tiere sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das GRÜNE-Gesetz regelt das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen umfassend und sieht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen, von der Verwaltung informiert werden. Sie haben darüber hinaus das Recht, sich zu äußern und die Stellungnahmen anderer einzusehen. Das ist von Vorteil, weil diese Vereine damit ihren Sachverstand frühzeitig in das Verwaltungsverfahren einbringen können. Darüber hinaus wird diesen anerkannten Verbänden die Möglichkeit der Verbandsklage eingeräumt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit steckt der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Rahmen für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren ab, damit künftig auf der Basis des Tierschutzes ein fundierter Abwägungsprozess zwischen Tier- und anderen Interessen überhaupt erst möglich wird.
Ich werde an dieser Stelle nicht auf die Bedenken eingehen, die immer wieder gebetsmühlenartig gegen die Verbandsklage ins Feld geführt werden.
In der Anhörung im Ausschuss hat eine umfassende Auseinandersetzung mit diesen Bedenken stattgefunden. Sie konnten alle widerlegt werden. Ich weise aber darauf hin, dass das bundesweite Verbandsklagerecht im Bereich des Naturschutzes gezeigt hat, dass mit einem Verbandsklagerecht und den damit verbundenen Mitwirkungsrechten dem Schutzgedanken des Grundgesetzes erfolgreich Geltung verschafft werden kann.
Es ist auch keine Prozessflut zu erwarten; denn klagen dürfen nur Tierschutzvereine, die sachsen- bzw. bundesweit tätig sind und seit mindestens drei Jahren bestehen. Keiner dieser Tierschutzvereine wird sich dem zeit- und kostenaufwendigen Verfahren einer Klage ohne Aussicht auf Erfolg aussetzen. Tierschutzvereine werden sich genau wie Naturschutzverbände auf wenige ausgewählte und besonders beispielgebende Fälle beschränken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Misstrauen, das aus dem Vorwurf spricht, es sei eine Prozessflut zu erwarten, stellt viele Menschen, die in Tierschutzvereinen mitarbeiten, unter den generellen Verdacht, nicht verantwortungsvoll mit Rechtsmitteln umzugehen. Darüber sind engagierte Tierschützer zu Recht empört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf war, wie Sie wissen, von einer Massenpetition begleitet. Das ist ein deutlicher Ausdruck dafür, wie sehr das Thema auch die Menschen in Sachsen bewegt. Tierschutzvereine und -verbände haben allein in Sachsen über 4 800 Unterschriften gesammelt. Darüber hinaus wurden 811 Petitionspostkarten an den Landtag geschickt. Ich fordere Sie auf: Achten Sie den Willen der Menschen und der Wählerinnen und Wähler, die sich aus innerer Überzeugung für Tiere einsetzen, und nehmen Sie auch Ihre eigene Verantwortung gegenüber Tieren ernst! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Am Ende meiner Rede schicke ich Sie mit einem Zitat in die weitere Diskussion: „Jedenfalls sieht man, dass sie uns auch zur Hut gegeben sind, dass wir nicht mit ihnen beliebig umgehen dürfen. Auch Tiere sind Geschöpfe Gottes. Freilich, die Art von industrieller Verwendung, indem man Gänse so züchtet, dass sie eine möglichst große Leber haben, und Hühner so kaserniert, dass sie zu Karikaturen von Tieren werden, diese Degradierung der Lebendigen zur Ware scheint mir tatsächlich dem Zueinander von Mensch und Tier zu widersprechen.“ Ich habe Papst Benedikt zitiert, allerdings zu einem Zeitpunkt, als er noch Kardinal war. Das sollte Ihnen zu denken geben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Herrmann hat mit einem Zitat geendet. Ich möchte mich auch daran versuchen und ein Zitat bringen, nicht vom Papst.
„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Das ist