Protocol of the Session on October 17, 2008

Ich kann daher nur an alle Freunde des Festes am ersten Adventswochenende rund um das Hainsberger Freizeitzentrum appellieren, sich in Geduld zu üben, bis 14 Tage später die Schmalspurbahn wieder regelmäßig verkehrt. Ich denke, die Geduld wird sich lohnen.

Danke.

Vielen Dank.

Ich erteile Herrn Kosel nochmals das Wort für Frage Nr. 9.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht um das Erlernen der Sprache des Nachbarn.

Das Interesse am Erlernen der Sprache des Nachbarn unterliegt Schwankungen. Im benachbarten Bundesland Brandenburg ist an Schulen ein starker Rückgang des Polnischunterrichts zu verzeichnen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand des Unterrichts in polnischer und tschechischer Sprache?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, für das Erlernen der Sprache der Nachbarn einen höheren Anreiz zu schaffen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Prof. Wöller.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Kosel, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Trotz rückläufiger Schülerzahlen wächst die Anzahl von Schülern, die eine Nachbarsprache als Fremdsprache lernen, kontinuierlich. Im Schuljahr 2007/2008 lernten insgesamt 2 518 Schüler in Sachsen Tschechisch und 1 445 Schüler Polnisch. Besonders hervorzuheben sind die binationale und bilinguale Ausbildung am Friedrich-Schiller-Gymnasium in Pirna sowie die ebenfalls

binationale und bilinguale deutsch-polnische Ausbildung am Augustum-Annen-Gymnasium in Görlitz.

Die Ausbildung am Friedrich-Schiller-Gymnasium in Pirna ist deutschlandweit einmalig. Mit insgesamt 120 sächsisch-tschechischen Schulpartnerschaften im Schuljahr 2007/2008 nehmen diese nach wie vor Rang 1 in der internationalen Zusammenarbeit ein. Mit 105 sächsisch-polnischen Schulpartnerschaften belegen diese Rang 2. Im Schuljahr 2007/2008 haben vier Grundschulen Tschechisch und neun Grundschulen Polnisch im der Form des intensiven Sprachenlernens ab Klassenstufe 1 angeboten.

Zur Frage 2: Die Vermittlung von Kompetenzen in der Beherrschung der Nachbarsprachen Polnisch und Tschechisch stellt in Sachsen einen schulpolitischen Schwerpunkt dar, den der Freistaat Sachsen inhaltlich und finanziell unterstützt. Zudem wurden circa 4 Millionen Euro an EU-Mitteln aus dem Interreg-IIIA-Programm, ergänzt durch Landesmittel, für sächsisch-polnische und sächsisch-tschechische Projekte umgesetzt. Die Projekte betrafen insbesondere Vorhaben zur Schülermotivation beim Erlernen der Nachbarsprachen, zur Entwicklung von Lehrmaterial und zur Lehrerqualifizierung. In jeder Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur unterstützen Fremdsprachenreferenten in den einzelnen Schularten auch das Erlernen der tschechischen und der polnischen Sprache. Die Koordinatoren für die internationale Bildung und Erziehung beraten die Schulen bei der Umsetzung von Aufgaben internationaler Bildungskooperation.

Durch den Einsatz von je acht tschechischen und polnischen Fremdsprachenassistenten an sächsischen Schulen im Schuljahr 2007/2008 wird die Qualität des Unterrichts erhöht. Die Motivation, die Sprache des Partners zu erlernen, erhält damit weitere Impulse. Die Mittel für deren Einsatz werden durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus bereitgestellt.

Seit dem Wintersemester 2006/2007 können in den Lehramtsstudiengängen an der Universität Leipzig die Fächer Tschechisch bzw. Polnisch gewählt werden. Um die Anzahl der Polnisch- und Tschechisch-Lehrkräfte gezielt zu erhöhen, erwerben im Rahmen der jeweils berufsbegleitenden Weiterbildung bzw. Fortbildung 27 Lehrkräfte für Polnisch und 18 Lehrkräfte für Tschechisch die Fähigkeit, eine Nachbarsprache zu unterrichten bzw. als Arbeitsgemeinschaft anzubieten.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Ich bitte jetzt Frau Abg. Simon, die Frage Nr. 12 zu stellen.

Ich habe eine Frage zu Fundtieren und herrenlosen Tieren.

Nach Informationen von Tierschützern sind für Fundtiere die Ordnungsämter der Stadtverwaltungen zuständig, während herrenlose Tiere entsprechend den Tierschutzbe

stimmungen der Zuständigkeit der Landratsämter unterliegen. Da in keinem Fall in der Öffentlichkeit anzutreffende Tiere mit einem Schild um den Hals auf ihren verwaltungstechnischen Zustand verweisen können, werden besorgte Bürgerinnen und Bürger unter Nutzung des Verweises "Es ist kein Geld da" von einem Amt zum anderen geschickt. Jedes kann wegen der fehlenden Einstufung des Tieres die eigene Zuständigkeit verneinen.

Daher meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Entspricht diese im Alltag erlebbare Verfahrensweise den gesetzlichen Regelungen?

2. Welche Initiativen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. will sie ergreifen, um im Sinne des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes eine handhabbare Regelung zu schaffen?

Frau Staatsministerin Clauß antwortet für die Staatsregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Simon! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Zuständigkeiten in Sachsen sind eindeutig geregelt. Es gilt zunächst der in § 2 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung normierte Grundsatz der Allzuständigkeit der Gemeinden. Diese erfüllen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung. Zu diesen Aufgaben zählt selbstverständlich auch, als Fundbehörde zu fungieren. Die Gemeinde hat daher auch die Aufgabe, während der Aufbewahrungsfrist die Kosten für eine artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung der Tiere im Sinne von § 2 des Tierschutzgesetzes zu übernehmen. In den meisten sächsischen Gemeinden sind dafür Verträge mit Tierheimen geschlossen worden, die diese Aufgabe übernehmen.

Wann handelt es sich um ein Fundtier und wann um ein herrenloses Tier? Bei einem Haustier, welches frei herumläuft, muss regelmäßig davon ausgegangen werden, dass es sich um ein Fundtier handelt. Im Gegensatz dazu kann von herrenlosen Tieren erst nach einer längeren Aufbewahrungszeit ausgegangen werden, nämlich dann, wenn sich kein Eigentümer nach dem Tier erkundigt hat. In der Praxis hat sich hierbei eine Frist von vier Wochen herausgebildet. Dabei darf nicht ohne Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer das Tier aussetzen und sein Eigentum daran aufgeben wollte. Dies würde bedeuten, ihm zu unterstellen, dass er eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz begehen wollte.

Bei diesen Tieren handelt es sich also um Fundtiere, für deren Unterbringung die Gemeinden sorgen müssen. Selbst wenn bestimmte Gründe dafür sprächen, dass es sich bei einem Tier um ein herrenloses Tier handelt, bliebe die Gemeinde zuständig. Als Ortspolizeibehörde hat sie die Aufgabe, für eine tierschutzgerechte Versorgung des Tieres zu sorgen, wenn von dem Tier eine

Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Gefahr ausgeht.

Um es klar zu benennen: In Sachsen sind die Gemeinden für die Unterbringung aufgefundener Tiere zuständig. Sie haben daher auch die Pflicht, die Kosten dafür zu tragen.

Zur zweiten Frage: Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht notwendig, neue Regelungen zu schaffen. Dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz wird bereits jetzt durch die sächsischen Regelungen entsprochen.

Danke schön.

Frau Simon, Sie bekommen gleich das Wort zur Frage Nr. 12.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage zu den TAURIS-Projekten 2009.

Ab 1. Januar 2009 können Bürgerinnen und Bürger Sachsens, die weder ALG I noch ALG II bekommen, auch nicht mehr an TAURIS-Projekten teilnehmen.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Möglichkeiten bietet der Freistaat als Ersatz an?

2. Wie hoch ist die Zahl der Betroffenen im Freistaat, die keinerlei staatliche Unterstützung oder Förderung trotz Arbeitslosigkeit bekommen und welche Initiativen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um diesen Menschen zu helfen?

Es antwortet wiederum Frau Staatsministerin Clauß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Simon, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Mit der neuen ESF-Förderperiode werden nur noch Arbeitslosengeld-II-Empfänger über die TAURIS-Stiftung finanziell unterstützt. Ziel ist es, eine Ausrichtung der Leistungsbezieher auf den Arbeitsmarkt zu erreichen und die Leistungen auf finanziell wirklich Bedürftige zu konzentrieren.

Die Optimierung des Personenkreises bei der ESFFörderung bedeutet aber keineswegs, dass ehrenamtliches Engagement von Nichtleistungsbeziehern nicht honoriert würde. Ich darf hier an die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ erinnern. Deren Anwendungsbereich wurde erst vor Kurzem auf viele Bereiche bürgerschaftlichen Engagements ausgeweitet. Danach können auch Personen, die kein Arbeitslosengeld II beziehen, gefördert werden. Diese Förderung unterstützt allerdings das bürgerschaftliche Engagement selbst und nicht eine Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt.

Zur zweiten Frage: Seit Auflage des Programms im Oktober 1999 wurden bis Ende 2007 fast 15 000 vorrangig Langzeitarbeitslose in 9 100 gemeinnützige Projekte vermittelt. Von den 3 000 Personen, die im Jahre 2007 ausgeschieden sind, hat jede siebente eine Arbeit auf dem

regulären Arbeitsmarkt gefunden. Im Vergleich zu anderen Arbeitsmarktinstrumenten ist dies eine bemerkenswerte Bilanz. Bezogen auf die neue ESF-Förderperiode hat sich die Staatsregierung deshalb für eine uneingeschränkte Fortführung des Programms eingesetzt, und dies mit Erfolg. So wird es hier keinerlei Abstriche geben, da nach wie vor die gleiche Anzahl von TAURISLeistungsbeziehern förderfähig bleibt. Diese Praxis wird weiter fortgeführt.

Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage: Da die finanzielle Abgeltung bei „Wir für Sachsen“ sehr viel niedriger ist als bei TAURIS, ist meine Frage, ob Sie sich vorstellen können, noch einmal über die finanzielle Höhe einer Entschädigung bzw. Erstattung nachzudenken.

Wie gesagt, die Ausrichtung des ESF ist der erste Arbeitsmarkt. Das andere ist die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, und da ist die Summe jetzt zugeordnet.

Wir kommen zur letzten Frage des Tages. Frau Abg. Roth, stellen Sie bitte die Frage Nr. 13.

Das Thema meiner mündlichen Anfrage ist die Vereinbarkeit des vom Stadtrat der Stadt Lommatzsch am 19. Juni 2008 beschlossenen „Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) für die Stadt Lommatzsch und ihre Ortsteile“ mit den „Grundsätzen des SMUL für die Abwasserbeseitigung vom 28.09.2007“.

Ich möchte von der Staatsregierung wissen:

1. Inwieweit ist das vom Stadtrat der Stadt Lommatzsch am 19. Juni 2008 beschlossene „Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für die Stadt Lommatzsch und ihre Ortsteile“ mit den in den „Grundsätzen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gemäß § 9 SächsWG für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015“ vom 28. September 2008 festgelegten Maßgaben und Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung von Teilen des Entsorgungsgebietes, die zentral, und von Teilen, die dezentral entsorgt werden sollen (Punkt I.1.a der Grundsätze), der angemessenen Beachtung der demografischen Entwicklung (Punkt I.1.b der Grundsätze), der Vornahme von Wirtschaftlichkeitsvergleichen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von zentraler und dezentraler Entsorgung (Punkt I.1.c der Grundsätze), frühzeitiger und auf breite Akzeptanz für die gewählten Abwasserlösungen gerichteter Bürgerbeteiligung (Punkt I.2. der Grundsätze) vereinbar bzw. mit welchen diesbezüglichen Ergebnissen erfolgte die vorgeschriebene umgehende Prüfung dieses Abwasserbeseitigungskonzeptes (Punkt I.4. der Grundsätze) durch die zuständige Wasserbehörde nach dessen Vorlage durch die Stadt Lommatzsch?

Soll ich alle zwei Fragen auf einmal stellen? Sie sind ein bisschen lang geraten, ich weiß. Oder?