Wenn wir das in jedem Einzelfall zelebrieren wollen, dann ändert das trotzdem nichts daran, dass die Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses regelmäßig beinhalten würde, dem Antrag zuzustimmen. Das würde aus dem einfachen Grund dann der Fall sein, weil in einem Ermittlungsverfahren der maßgebliche Zweck des Immunitätsrechts, nämlich die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes als Ganzes zu erhalten, regelmäßig nicht tangiert würde. Somit kann man unter diesem Gesichtspunkt eine generelle Genehmigung zur Strafverfolgung erteilen. Das halte ich in Anbetracht einer effektiven Strafrechtspflege und vor dem Hintergrund, dass wir als Parlament das Bestreben haben sollten, die Mitglieder des Landtages im Falle eines Strafverfahrens nicht anders zu behandeln als alle anderen Bürger, für geboten.
Natürlich darf diese Genehmigung kein Freibrief sein. Deshalb haben wir verschiedene Sicherheitsmechanismen eingebaut. Die abschließende Darstellung der Ausschlusstatbestände in Punkt I. 2 möchte ich im Einzelnen nicht noch einmal darlegen. Alle Maßnahmen, die theoretisch dazu geeignet sind, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtages zu beeinträchtigen, sind von dieser generellen Genehmigung explizit ausgeschlossen. Ich denke dabei im Speziellen an alle freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen Abgeordnete. Damit wird sichergestellt, dass ein Missbrauch dieser Genehmigung ausgeschlossen ist und die Grundsätze des Immunitätsrechts insgesamt gewahrt bleiben.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass auch der Deutsche Bundestag eine entsprechende Regelung für seine Abgeordneten beschlossen hat und wir damit in einer guten Tradition stehen. Deshalb bitte ich herzlich im Namen der SPD-Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag.
Aus diesen Reihen bekomme ich sehr selten Beifall. Vielleicht werde ich heute doch ein wenig länger sprechen.
Was heute vorliegt, ist bei allem Respekt vor dem 4. Sächsischen Landtag seinerzeit im 3. Sächsischen Landtag in zwei sehr intensiven Sitzungen des Immunitäts- und Geschäftsordnungsausschusses mit aller Objektivität untereinander besprochen worden. Heraus kam
ein aus unserer Sicht vernünftiger Konsens zwischen den Schutzinteressen des Parlaments und den Gleichbehandlungsprinzipien, die für jeden Bürger in diesem Land, so auch für den Abgeordneten, gelten müssen. Wir sind ohne Einschränkungen für diesen Antrag und werden ihm zustimmen.
(Beifall bei der PDS und vereinzelt Beifall bei der CDU – Rita Henke, CDU: Ohne juristische Erklärung, das will was heißen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, dass ich kein Rechtsanwalt bin. Herr Steinbach, ich habe trotzdem in der Geschäftsordnung nachgeschaut, aber den Passus mit den Zwischenfragen nach um acht nicht gefunden. Das ist sicherlich eine sehr individuelle Auslegung der Geschäftsordnung von Ihnen. Ich wollte Sie vorhin lediglich fragen, wie viele Fälle es in der letzten Legislaturperiode gegeben hat – ich weiß es wirklich nicht, ich habe auch nicht nachgeschaut –, in denen eine Strafverfolgung erfolgt ist oder der Immunitätsausschuss eine Immunität aufheben musste. Beim Lesen des Antrages haben wir überlegt, ob es sich überhaupt lohnt, einen solchen Antrag zu stellen, denn es wird wohl kaum der Fall sein, dass von uns jemand straffällig wird.
Wenn ich an mir herunterschaue, habe ich eigentlich keine Veranlassung, über Sie zu witzeln, Herr Nolle, aber Ihre Intelligenz scheint umgekehrt proportional zu Ihrer Körperfülle zu sein.
Wir halten diesen Antrag nicht für notwendig. Wir werden nicht dagegen stimmen und uns wahrscheinlich der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe zu meiner Freude, dass die Fraktion noch 12 Minuten und 45 Sekunden Redezeit hat, die ich aber nicht in Anspruch zu nehmen gedenke. Im Hinblick darauf, was der Deutsche Bundestag beschlossen hat, und bezüglich der hier eingebauten Sicherungen, um tatsächlich freiheitsbeschränkende Maßnahmen ohne vorherige Befassung auszuschließen, stimmt auch die FDP-Fraktion diesem Geschäftsordnungsantrag zu.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um einen vernünftigen Kompromiss. Auch wir werden dem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zum Schlusswort. Die CDU-Fraktion, bitte. – Die CDU-Fraktion verzichtet. Die SPD-Fraktion, bitte. – Die SPD-Fraktion verzichtet ebenfalls.
Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 4/0838 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.
Geplanter Abriss des alten Funkturmes auf dem Collmberg bei Oschatz/ Touristische Vermarktung des Oschatzer Collmberges zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region unter Einbeziehung des Bürgerforums Oschatz
Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Es beginnt die Einreicherin, die Fraktion der NPD, danach die CDU, die PDS, die SPD, die FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde den Ihnen vorliegenden Antrag kurz begründen. Demnächst soll der Abriss des alten Funkturmes auf dem Oschatzer Collmberg beginnen. Damit verschwindet ein Stück Heimat für die Menschen im Oschatzer Land endgültig und unwiederbringlich.
(Karl Nolle, SPD: Das ist ein deutscher Funkturm! – Uwe Leichsenring, NPD: Das ist ein Spinner, es ist zum Kotzen!)
Das „Bürgerforum Oschatz“ hat in der Vergangenheit mehrere Konzeptionen vorgelegt, um den Turm zu erhalten und gleichzeitig Arbeitsplätze zu schaffen. Egal, was das Bürgerforum zur Nutzung des Turmgeländes vorschlug, die Behörden ignorierten den Willen der Bürger. Weder der Oberbürgermeister der Stadt Oschatz noch der Landrat fanden Zeit für ein Gespräch mit der Bürgerinitiative zur Rettung des Turmes.
Die regionalen Verantwortungsträger zeigten sich bis heute uninteressiert an der Erhaltung dieses einzigartigen Wahrzeichens im Oschatzer Landkreis. Eine Mehrheit der Bevölkerung in der Region Oschatz/Wermsdorfer Land hat sich für den Erhalt und die Sanierung des Turmes ausgesprochen. Dass die Sanierung des Turmes
eine Million Euro kosten soll, wurde öffentlich in die Diskussion gebracht. Über die Höhe der Abrisskosten hüllen sich die verantwortlichen Behörden in Schweigen. Dabei wurde die Entscheidung zum Abriss des Funkturmes fernab vom Ort des Geschehens, in Bonn, gefällt; von Leuten, denen die Region und die Menschen völlig gleichgültig sind. Arroganz der Macht, gepaart mit volksfremdem, globalistischem Denken, waren offenbar der Ausgangspunkt dieses Entschlusses.
Gerade in einer strukturschwachen Gegend soll ein Touristenmagnet weggebaggert werden. Damit haben die dafür Verantwortlichen nur ihre Bürgerferne und ihre mangelnde Sensibilität für den Heimatschutz bewiesen. Alle Vorschläge des Bürgerforums zur sinnvollen touristischen Nutzung des Geländes, wie zum Beispiel die Errichtung eines Turmcafés mit Panoramablick, den Aufbau einer Minigolfanlage, das Anlegen eines Naturlehrpfades oder die Nutzung des Objektes als Stasi-Museum, wurden kaum zur Kenntnis genommen und noch nicht einmal einer Prüfung unterzogen. Soll so der viel gepriesene Aufbau Ost aussehen: abreißen, wegbaggern, platt machen? Der Funkturm gehört zu dieser Region. Er ist ein von der Bevölkerung akzeptiertes und mitgetragenes Symbol für ihre Heimat.
Letztlich stellt der Funkturm auch ein technisches Denkmal dar, welches für eine bestimmte Etappe der Zeitgeschichte steht. Mit einer touristischen Nutzung und Vermarktung des Collmberges mit seinem Funkturm können in der Tat viele Arbeitsplätze geschaffen werden.
Damit wäre vielen Menschen eine Perspektive in ihrer Heimat geboten, um hier arbeiten und leben zu können.
Zu viele junge Menschen sind bereits jetzt aus Sachsen nach Westdeutschland abgewandert. Diesem verhängnisvollen Trend gilt es Einhalt zu gebieten.