Protocol of the Session on September 10, 2008

Zusammengefasst heißt die Botschaft, meine Damen und Herren: Mit dieser Gesetzesnovelle leistet der Landtag einen notwendigen Beitrag zur weiteren Flexibilisierung und erhöhten Eigenverantwortung der Universitäten und Hochschulen bei der Auswahl von Studenten in zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Linksfraktion; bitte, Frau Abg. Werner.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Wir beraten heute eine Gesetzesänderung, deren Inhalt es ist, die Auswahl bei örtlichen NC-Studiengängen, die schon beschränkt zugänglich sind, durch die Hochschulen auszuweiten. Die Auswahl soll verschärft werden. Zusätzlich zur Abiturnote sollen weitere Kriterien hinzugezogen werden, so das Diktat der Koalition.

Meine Damen und Herren! Dies ist nur ein weiteres Indiz für die Einschränkung von Hochschulautonomie, so die Experten in der Anhörung zum Hochschulgesetz, aber auch zum Hochschulzulassungsgesetz.

Herr Mannsfeld hat es ja schon gesagt, was im Gesetzentwurf geändert werden soll: Das Muss wird in ein Soll geändert. Sie haben aber auch schon gesagt: Soll wird zum Muss, wenn man kann. Die Beweislast liegt also dann bei den Hochschulen. Das heißt auch, Studierende – sie sind ja wirklich unheimlich findig, das wissen wir – werden die Lücken nutzen, um sich einzuklagen. Der Schwarze Peter landet so also bei den Hochschulen und diese können ihn wiederum nur an die Studierenden

weitergeben. Die künftigen Studierenden sind also aus unserer Sicht die eigentlich Leidtragenden.

Welche Auswirkungen haben denn diese zusätzlichen Auswahlverfahren? Da muss man zunächst fragen, was eigentlich das Ziel sein soll. Herr Wöller brachte es vor einiger Zeit bei einer ähnlichen Diskussion auf den Punkt. Er sagte nämlich: Studierunfähige Studierende sollen aussortiert werden. Heißt das dann, Studierende, die in Sachsen nur mit Abitur studieren konnten, seien unter Umständen unfähig? Ist das wirklich das Problem?

Man hört oft die Kritik der Professoren, die Studierenden seien zu schlecht, schlecht motiviert und beherrschten einfachste Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens nicht. Wenn dem aber wirklich so ist, dann ist das doch nicht das Problem des Einzelnen, sondern das Versäumnis liegt in der Schule. Was ist dann ihr so hoch gelobtes Abitur noch wert?

Wir finden das Problem aber auch an anderer Stelle. Wie können denn Hochschullehrer, die Seminare vor manchmal 100 Menschen geben, einschätzen, welche Qualitäten ihre Hörenden wirklich haben?

Frau Raatz hat es letztlich auch einmal öffentlich erwähnt – mir wollte es ja niemand glauben –: Es gibt an manchen Hochschulen Hochschullehrer, die der Überfüllung in ihren Seminaren so Herr werden, dass sie durch entsprechende Prüfungen ausdünnen. Ja, diese Professoren haben es verstanden, was Sie jetzt auch umsetzen wollen: bessere Lehrbedingungen durch Selektion. Hier liegt das Problem.

Der Mangel an den Hochschulen hat dazu geführt, dass sich Studienbedingungen verschlechtert haben. Die Betreuungssituation hat sich verschlechtert. Es fehlen Bücher, Professoren, Seminare, Mittelbau usw. Das haben wir auch in der Anhörung zum Hochschulgesetz sehr deutlich hören müssen. Das Problem wird dieses Gesetz nicht ändern, sondern es wird es vielmehr verschärfen; denn – das wurde auch in der Anhörung gesagt – Auswahlverfahren binden mehr Personal, im Übrigen nicht nur in der Verwaltung, wie es im Gesetzestext heißt, sondern sehr wohl auch innerhalb des wissenschaftlichen Personals. Wer die Kosten dafür trägt, ist noch unklar. Unter Umständen werden diese auf die Bewerberinnen und Bewerber abgeschoben. Erfahrungen in anderen Ländern haben das schon bewiesen.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird aus unserer Sicht die schwierige Situation an den Hochschulen allein auf die Studierenden abgeschoben. Es wurde gesagt, es werden durch die Verbesserung der Qualität des Ausbildungsprozesses weniger Studienabbrecher erhofft. Wodurch? Durch passfähigere Studierende. Wie soll denn ein Studierender passfähig sein – wenn ich einmal das Wort gebrauchen soll –, wenn er neben seinem Fulltime-Studium gezwungen ist zu arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Die meisten im Saal wissen es sicher: 66 % der Studierenden sind erwerbstätig. Das heißt, dass sie mehr als zehn Stunden in der Woche zusätzlich zum Studium arbeiten müssen. Das erschwert die Studienreform, weil

immer weniger freie Zeit tatsächlich für Tätigkeiten bleibt. Die letzte Studie des Studentenwerkes hierzu hat gezeigt, dass fast die Hälfte der Studierenden aus finanziellen Gründen das Studium abbrechen muss.

Sollte also wirklich unser Ziel sein, Studienabbruch zu vermeiden, brauchen wir andere Instrumente. Einige liegen vor dem Studium. Darauf will ich jetzt nicht eingehen. Ich will über Hochschulpolitik sprechen.

Wir brauchen zum Beispiel am Anfang des Studiums Orientierungsphasen. Hier könnten zum Beispiel die Grundlagen des wissenschaftlichen Denkens und der Lernmethodik vermittelt werden. Wir brauchen Beratungsgespräche. Wir brauchen die individuelle unterstützende Betreuung von Studierenden. Das muss ein Grundbestandteil des Studiums werden. Natürlich müssen wir die soziale Situation der Studierenden befördern. Wir brauchen also insgesamt mehr Aufstockung von Stellen statt Stellenabbau. Im Übrigen geht es natürlich auch um die didaktischen Fähigkeiten der Lehrenden an den Hochschulen, die immer noch zu wünschen übrig lassen.

Unser Ziel muss es also sein, die Studienqualität zu steigern und die Hochschulen für Studieninteressierte zu öffnen. Das ist natürlich der aufwendigere Weg, der eben nicht die Studierenden – egal, ob er die Studierenden auswählt oder nicht – mit der katastrophalen Situation an den Hochschulen allein lässt. In der derzeitigen Situation ist aus unserer Sicht das Hochschulzulassungsgesetz erst recht das falsche Signal.

Wir haben nun den Hochschulpakt. Wir wollen Studienanfängerzahlen halten. Wir machen aufwendige Werbecampagnen in Westdeutschland und haben trotzdem das Problem rückläufiger Anfängerzahlen. Warum? Der NC ist eine Hürde. Der NC mit weiteren Kriterien zur Abiturnote ist eine noch höhere Hürde. Jede zusätzliche Hürde wirkt sozial selektiv und verschreckt Studierende. Dazu gibt es auch entsprechende Studien.

Sachsen hat ja auch besondere Aufgaben. Nur 11 % der Studierenden in Sachsen stammen aus der niedrigen und 21 % aus der mittleren sogenannten Statusgruppe. Hier liegen wir unter dem Bundesdurchschnitt. Zusätzliche Hürden sind gerade für diese Studierenden eine potenzielle Gefahr und setzen das falsche Zeichen. Zusätzliche Auswahlkriterien werden eben vor allem diese Menschen aus bildungsfernen Schichten treffen. Das ist auch nicht unbegründet. Selbst die Bundesregierung hat gesagt, dass bei Auswahlgesprächen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass auch ein schichtspezifischer Habitus die Auswahlentscheidung beeinflusst. Also können diese Auswahlkriterien nicht der richtige Weg sein.

Wir vermissen wirkungsvolle Initiativen, die zur Öffnung des Hochschulzugangs für Studieninteressierte aus den sogenannten bildungsfernen Schichten beitragen könnten. Sie würden die soziale Ungleichheit, die wir derzeit beim Studium haben, verringern.

Wir denken, der Gesellschaft geht damit viel verloren. Wir sprechen uns für Hochschulen aus, die sich in der

Gesellschaft für die Gesamtheit öffnen. Wir wollen, dass Studierende mit ganz unterschiedlichen Hintergründen, Interessenlagen und Bedürfnissen an die Hochschulen kommen.

Ziel jeglicher Änderung in Bildungsgesetzen muss also sein, dass der Mehrfachselektion im deutschen Bildungssystem von Kita bis Hochschule endlich ein Ende gemacht wird. Aus unserer Sicht dient das Gesetz dem nicht.

Danke.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die SPD-Fraktion, bitte.

Herr Prof. Mannsfeld hat für die Koalition gesprochen. Ich denke, er hat das Wesentliche gesagt. Ich muss dem jetzt nichts hinzufügen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Jetzt die NPDFraktion, bitte. Herr Abg. Gansel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der ersten Novellierung des Hochschulzulassungsgesetzes im Jahr 2005 debattiert der Landtag nun über eine weitere Novellierung, um den Einfluss der Hochschulen auf die Auswahl ihrer Studierenden zu stärken. Wie reformbedürftig das Hochschulzulassungsrecht ist, versuchte der ehemalige Präsident der deutschen Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Gerd Roellecke, so zu erklären: „Jede Organisation entscheidet selbst über die Aufnahme ihrer Mitglieder. Davon gibt es zwei Ausnahmen: die Gefängnisse und die Universitäten.“

Die NPD-Fraktion begrüßt deshalb die Gesetzesnovellierung, mit der den Hochschulen durch eigenständige Auswahlverfahren und -kriterien mehr Spielraum bei der Auswahl ihrer Studierenden in den Fächern mit örtlichem Numerus clausus gegeben werden soll. Damit wird bei den 163 örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in Sachsen die Quote der hochschulvergebenen Studienplätze von bisher 24 auf 80 % erhöht und damit die Eigenständigkeit der Hochschulen gestärkt.

Es ist überfällig, dass die Bedeutung der bloßen Abiturdurchschnittsnote und der sowieso fragwürdigen Wartezeit bei der Studienplatzvergabe deutlich zurückgenommen wird. Deshalb ist es richtig, dass die Hochschulen nun verpflichtet werden sollen, neben der Durchschnittsnote des Abiturs und der Wartezeit mindestens ein weiteres Auswahlkriterium heranzuziehen. Dies können Einzelnoten der Hochschulzulassungsberechtigung sein, die besonderen Aufschluss über die Eignung für den gewählten Studiengang geben; oder es können besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen und Qualifikationen sein. Anhaltspunkte für die Studieneignung können auch eine Berufsausbildung oder eine vorherige Berufstätigkeit des Studienplatzbe

werbers sein, ein fachspezifischer Studienfähigkeitstest oder das Ergebnis eines Auswahlgesprächs.

Hier setzt sich die praktische Einsicht durch, dass eine Einzelnote in vielen Fällen mehr über das Interesse und die Eignung des Studienplatzbewerbers aussagt als eine abstrakte Querschnittsnote. Das gilt in gleichem Maße für eine vorangegangene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit. Fachspezifische Studierfähigkeitstests sowie Auswahlgespräche werden im Rahmen einer Eignungsfeststellung aber eher selten praktizierte Verfahren sein, wie Sachverständige bei der Anhörung im Ausschuss erklärten. Und in der Tat würden halbstündige Einzelgespräche mit Schulabgängern sowohl den finanziellen als auch den personellen Rahmen der Hochschulen sprengen. Dies ist ein weiteres Kardinalargument für eine wesentlich bessere Finanzausstattung der Hochschulen.

Umso unverständlicher ist aber das Grundmisstrauen der Linken gegen jede Form der individuellen Eignungsprüfung. Es ist schon ziemlich überzogen, wenn Frau Werner mit Blick auf bloße Auswahltests von einer „vorprogrammierten sozialen Selektion“ spricht. Selektion findet dann statt und ist dann abzulehnen, wenn studierwillige und studierfähige Schulabgänger aus finanziellen Gründen, etwa wegen Studiengebühren, an der Aufnahme eines Studiums gehindert werden.

Genauso unsozial wäre es, wenn die Studienplatzbewerber zukünftig Bewerbungsgebühren an die Hochschule entrichten müssten. Für die NPD ist klar, dass das Bewerbungsverfahren für die Studierenden genauso kostenfrei sein muss wie ihr Erststudium, um eine rein finanzielle Auslese zu verhindern. Selektion findet unserer Auffassung nach aber nicht statt, wenn sich Hochschullehrer einen Eindruck von Fachinteresse und Fachkenntnis eines Studienplatzbewerbers machen.

Im Gegensatz zur Linken halten wir die Zielsetzung des Gesetzes grundsätzlich für richtig, bezweifeln aber, dass die vorgesehenen Maßnahmen allein die hohe Abbrecherquote senken können. Sie liegt in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen bekanntlich besonders hoch.

Um hier gegenzusteuern, reicht keine bloße Reform der Hochschulzulassung. Vielmehr müsste eine Art Studienberatung bereits mit Beginn der gymnasialen Oberstufe einsetzen. Dort könnten Lehrer, die ihre Schüler und deren Fähigkeiten besser kennen als Professoren die Studienplatzbewerber, Neigungen zielgerichtet fördern, etwa durch Fachbereichsbesuche.

Die NPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der Erwartung zu, dass die Hochschulen die ihnen in die Hand gegebenen Auswahlmöglichkeiten nutzen, um ihre Studierendenzahlen zu erhöhen und nicht zu senken, was angesichts der jüngsten OECD-Befunde zum deutschen Akademikermangel katastrophal wäre.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion; Herr Abg. Schmalfuß, bitte.

Im ursprünglichen Entwurf zum Hochschulzulassungsgesetz waren die Hochschulen noch dazu verpflichtet, neben der Abiturdurchschnittsnote mindestens ein weiteres Kriterium zur Auswahl geeigneter Bewerber heranzuziehen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD wird dieses Muss immerhin in ein Soll umgewandelt. Jedoch bleibt eine Rechtsunsicherheit bestehen. Im Auswahlverfahren vermeintlich benachteiligte Bewerber werden sich auf dieses Soll beziehen und ihren Anspruch auf einen Studienplatz mit juristischen Mitteln durchzusetzen versuchen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die geplante Reform der Hochschulzulassung ist ein Teil der Hochschulreform an sich. Mithilfe des vorliegenden Gesetzentwurfes der Staatsregierung sollen sächsische Hochschulen bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen größere Freiheiten bei der Auswahl geeigneter Studienbewerber erhalten.

Wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Novelle zum Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz ist eine Erhöhung der Quote der von den Hochschulen zu vergebenden Plätze in Studiengängen mit örtlichem Numerus clausus. Derzeit gibt es im Freistaat Sachsen 163 zulassungsbeschränkte Studiengänge. Während bisher maximal 24 % der Studienplätze von den Hochschulen aufgrund bestimmter Auswahlkriterien vergeben werden konnten, liegt diese Quote nach einer möglichen Neuregelung des Gesetzes zwischen 60 und 80 %.

Noch einige Anmerkungen zu Auswahlkriterien bzw. -verfahren: Eine Ausweitung der Kriterien über die Abiturnote hinaus soll dafür sorgen, die Abbrecherquoten an den sächsischen Hochschulen zu senken. Ungeachtet dessen, dass die Forschung bisher keine validen Kriterien ermitteln konnte, die einen belastbaren Zusammenhang zum Erfolg des Studienabschlusses liefern, stellt sich doch die Frage: Warum keine mehrstufigen Auswahlverfahren in allen Studiengängen oder zumindest in jenen mit hoher Knockout-Quote? Das Festmachen mehrdimensionaler Auswahlverfahren in Studiengängen mit örtlichem NC weist nicht wirklich einen Bezug zum vorgegebenen Ziel, die Abbrecherquoten an sächsischen Hochschulen zu senken, auf.

Hier ergibt sich für die FDP-Fraktion die erste kritische Anmerkung: Die Vorgabe einer Mindestquote von 60 % können wir nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Heike Werner, Linksfraktion) Auf ein weiteres Problem haben die Experten bei der Anhörung zur vorliegenden Novelle hingewiesen. Mehrstufige Auswahlverfahren erfordern einen massiven Arbeits- und Kostenaufwand seitens der Hochschulen. Darauf wird auch im Gesetzesvorblatt hingewiesen. Allerdings ist nicht beabsichtigt, den Hochschulen durch eine stärkere Mittelzuführung hier eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. In vielen Fällen lassen mehrstufige Auswahlverfahren da eine hochschulinterne Personal- bzw. Aufgabenumschichtung erwarten, wodurch möglicherweise ein Qualitätsverlust im Bereich der Lehre oder auch der Forschung leider nicht unrealistisch erscheint. Warum sollen Hochschulen hier in ihrer Entscheidungsautonomie eingeschränkt werden? Immerhin sind Auswahlprozesse stets mit Bindung personeller und auch finanzieller Ressourcen verbunden, auf deren Mindestbetrag die sächsischen Hochschulen durch die restriktive Vorgabe dann faktisch verpflichtet werden. Bisher wurde in vielen relevanten Studiengängen aufgrund der geringen Quote frei wählbarer Bewerber von maximal 24 % häufig auf eigene Auswahlverfahren verzichtet. Der hohe Aufwand für ein halbwegs valides Auswahlverfahren hat sich bei dieser relativ geringen Quote einfach nicht gelohnt. (Beifall bei der FDP)

Im Sinne der angestrebten geringen Abbrecherquoten wäre diese Entwicklung kontraproduktiv. Autonomie, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss aber auch ein Abweichen nach unten, das heißt auch unterhalb von 60 %, zulassen, und dies dann sogar mit der Extremsituation, dass eine Hochschule vollständig auf die Eigenvergabe von Plätzen in Studiengängen mit örtlichem NC verzichtet. Grundsätzlich sollte nach unserer Meinung darauf verzichtet werden, den Hochschulen staatlicherseits Vorgaben hinsichtlich der Quoten für frei zu vergebende Studienplätze aufzuerlegen.

Abschließend noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu den hochschulpolitischen Rahmenvorgaben und damit zum Spannungsfeld, in dem sich das Hochschulzulassungsgesetz bewegt: Der Hochschulpakt 2020 sieht Studienanfängerkapazitäten vor, die die sächsischen Hochschulen jährlich vorhalten sollen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden die Hochschulen daher um jeden Studienanfänger kämpfen müssen. Das Thema Bewerberauswahl wird so eher zum Luxusproblem.