Protocol of the Session on July 9, 2008

Nun haben Sie dafür aber keine genauen Kriterien angelegt, sondern sagen – ich zitiere –: „Das Energievorsorgeamt und die Energiebeauftragten“ – also, wer jetzt eigentlich? – „der kreisangehörigen Gemeinden können“ – der Jurist weiß sofort: Ermessen; aber nach welchen Kriterien? – „die Zustimmung nur versagen, wenn das Bauvorhaben den gültigen Energieplänen auf Gemeinde- oder Landkreisebene deutlich entgegensteht.“ – Was heißt das? Jeder Jurist sieht sofort: Das ist eine nicht anwendbare Rechtsnorm.

(Heiterkeit des Staatsministers Thomas Jurk)

Sie erwecken den Anschein, als ob Sie hier eine Rechtsnorm aufschreiben, tatsächlich ist Ihnen das nicht gelungen. Nein, meine Damen und Herren – Herr Gerlach hat es angesprochen –, Ihr Gesetzentwurf verstößt gegen Artikel 14, gegen die Berufsfreiheit, Artikel 12 sowie gegen die Kompetenzordnung der EU und der Bundesrepublik Deutschland. Er zeigt, dass Sie von der Sache einfach nichts verstehen. Sie dokumentieren hier autoritäres Verwaltungsverständnis. Er ist untauglich und hyperbürokratisch. Sie wollen Engagement vortäuschen, wo Ihnen die Kompetenz fehlt. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Dr. Albrecht Buttolo)

Herr Gansel, bitte.

(Martin Dulig, SPD: Der Energie-ABV! – Heiterkeit bei der SPD und der CDU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eben wieder eine Sternstunde des real existierenden Parlamentarismus erlebt.

(Empörung der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE, und bei der SPD)

Die NPD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf für ein Energievorsorgegesetz ein, und wir haben vorher Stellungnahmen und Einschätzungen von verschiedenen Fachleuten – nicht nur von den zitierten – eingeholt. Der Gesetzentwurf ist weder ein gesetzgeberischer „Schuss aus der Hüfte“, noch ist er billiger Populismus. Wir haben uns Gedanken gemacht, wie in Sachsen die Weichen energiepolitisch neu gestellt werden können, nachdem sich die Staatsregierung energiepolitisch der großen Ideenlosigkeit verschrieben hat.

Energiepolitischer Stillstand kennzeichnet Sachsen schon seit Langem. Wir wissen generell, wie Sie mit unseren Anträgen umgehen. Wir alle haben auch wieder gehört, dass Sie das Kunststück fertiggebracht haben, einen Bogen von einem Energievorsorgegesetzentwurf des Jahres 2008 zu Hermann Göring zu schlagen. Herr Lichdi, Respekt und Anerkennung für diese absurden Kapriolen, für diese fast psychopathologischen Pirouetten, die Sie hier drehen!

(Beifall bei der NPD)

Herr Gansel, mäßigen Sie sich bitte! Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie zum Gesetzentwurf sprechen würden, damit wir dann zur Abstimmung kommen können.

(Beifall bei der CDU, der SPD sowie der Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo und Thomas Jurk)

Frau Präsidentin! Nach derart viel Polemik, die uns als einreichender Fraktion entgegengehalten wurde, sei mir gestattet, dass ich dem einen oder anderen Kollegen mit gleicher polemischer Münze etwas zurückzahle. Herr Lichdi, Sie mögen in der Wald- und Wiesenwelt des Reichsfeldmarschalls und „Reichsjägermeisters“ Hermann Göring leben. Mit unserem Gesetzentwurf hat das herzlich wenig zu tun.

Noch einige Bemerkungen zu Herrn Gerlach, der meinte, sich energiepolitisch damit aus der Affäre ziehen zu können, dass er in Form eines politischen Kapitulanten auf das Europarecht verwiesen hat. Wir stehen nun in der Tat vor dem Problem, dass die etablierte Politik in der Bundesrepublik – egal, ob SPD- oder CDU-geführt – seit vielen Jahren wesentliche wirtschaftliche Entscheidungs- und staatliche Hoheitsrechte ohne Not an die Europäische Union und andere supranationale Institutionen abgetreten hat. Damit hat die etablierte Politik Deutschland in eine Sackgasse geführt, aus der wir gegenwärtig schwer herauskommen. Die etablierte Politik hat mit ihrer Kompetenzabtretungspolitik dafür gesorgt, dass wir in Deutschland viele wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Dinge überhaupt nicht mehr selbstbestimmt regeln können, weil es immer einen Bürokraten im fernen Brüssel gibt, der mahnend seinen Zeigefinger erhebt. Diese politische Selbstentmachtung haben wir leider Ihnen zu verdanken, die Sie seit Jahren bestrebt sind, Deutschland als Nationalstaat abzuwickeln.

(Beifall bei der NPD)

Das Wesentliche habe ich vorhin gesagt, und ich gehe davon aus, dass der eine oder andere unseren umfangreichen Gesetzentwurf gelesen haben wird. Uns geht es darum, in Sachsen Impulse für die Einbeziehung erneuerbarer Energien, für mehr Energieeffizienz und für eine umweltschonende Energieerzeugung vor Ort zu senden.

Ich vertraue zwar nicht auf Ihre Einsichtsfähigkeit, dennoch bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der NPD)

Herr Staatsminister, Sie haben noch Redebedarf; deshalb bitte ich Sie nun, das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der NPD-Fraktion vorgelegte

Gesetzentwurf über die kommunale Energievorsorge begegnet nicht nur erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern ist auch in der Sache völlig entbehrlich.

Es gibt in Sachsen keine Energieversorgungsengpässe, wie uns der Gesetzentwurf weismachen will. Vielmehr kommen die Kommunen ihrer verantwortungsvollen Aufgabe einer sicheren Energieversorgung für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen nach. Sie erfüllen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortung. Nur die Gemeinden und Landkreise können vor Ort entscheiden, welche kommunale Energieversorgung für ihr Gebiet am besten ist.

Die NPD will dagegen die Kommunen in ihrer Entscheidungskompetenz entmündigen, indem sie Vorgaben schafft, die die Kommunen in ihren politischen Entscheidungsprozessen über eine sachgerechte Energieversorgung massiv einschränken würden. Mit der beabsichtigten zwangsweisen Schaffung eines Energieversorgungsamtes und der Bestimmung von Energiebeauftragten sowie mit extrem aufwendigen Energieberichten und -plänen würde zudem ein Verwaltungsaufwand erzeugt, der die Bürger teuer zu stehen käme.

Des Weiteren missachtet der Gesetzentwurf die gesetzlichen kommunalen Vertretungsregelungen nach der Sächsischen Gemeindeordnung und negiert die europäische und nationale Gesetzeslage, die eine Liberalisierung des Energiemarktes beinhaltet.

Es kann danach den Bürgern und Unternehmen nicht ihr Recht genommen werden, sich bundesweit einen Energieversorger zu suchen, der ihrem Anforderungsprofil nach einer sicheren und dem Preis angemessenen Leistung entspricht.

Zu alledem bleibt festzuhalten, dass der Gesetzentwurf der NPD nicht nur gegen Verfassungs-, Kommunal- und Europarecht verstößt, sondern mit seinen ausgeprägten

planwirtschaftlichen und bürokratischen Inhalten auch hohe zusätzliche Kosten verursachen würde, die letztendlich unsere Verbraucher zu tragen hätten. Diese sind nun wahrlich durch hohe Energiepreise genug beansprucht.

Nur eine Kostprobe aus Ihrem Gesetzentwurf. Bei den Kosten sagen Sie ganz einfach: „Eine tatsächliche Abschätzung der Kosten ist aber nicht möglich.“

So weit auch zur Glaubwürdigkeit. Dieser Gesetzentwurf ist nicht notwendig.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Ich frage die NPD-Fraktion, ob ich die Paragrafen gleich zusammenfassen darf, ohne die Überschriften zu benennen.

(Jürgen Gansel, NPD: Der Einfachheit halber, ja!)

Gut. Aufgerufen ist das Sächsische Gesetz über die kommunale Energievorsorge. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der NPD-Fraktion, Drucksache 4/8624, über die Überschrift und die §§ 1 bis 11. Wer gibt der Überschrift und diesen Paragrafen die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür sind die Paragrafen und die Überschrift mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Damit erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 13:45 Uhr.

(Unterbrechung von 12:42 bis 13:45 Uhr)

Meine Damen und Herren! Die Mittagspause ist vorüber. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich gern das Berufsakademiegesetz aufrufen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. und 3. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes

Drucksache 4/11859, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/12720, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Den Fraktionen wird das Wort zur Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU, danach Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung.

(Dr. Simone Raatz, SPD, begibt sich zum Rednerpult.)

Ich gehe davon aus, Frau Raatz, dass Sie für die Koalition sprechen. – Gut. Dann bitte ich Sie jetzt, das Wort zu nehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Sie sich für das Thema interessieren! Im Kern des heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes geht es darum, den Bologna-Prozess auch in der Staatlichen Berufsakademie Sachsen umzusetzen. Im Zuge des BolognaProzesses sollen die Studienangebote modernisiert und eine Qualitätsanhebung erreicht werden. Außerdem sollen die Eigenverantwortung der Berufsakademie Sachsen und

ihre Flexibilität gestärkt sowie die internationale Mobilität der Studierenden verbessert werden.

Das übergreifende Ziel ist es, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Staatliche Studienakademie Sachsen verpflichtet, die entsprechenden Bachelorangebote zu erarbeiten. Denn auch die rund 5 000 Studierenden an den Berufsakademien sollen sich innerhalb des europäischen Hochschulraumes problemlos bewegen können und qualifizierte und international vergleichbare Studienabschlüsse erhalten.

Dabei halten wir am Prinzip der dualen Ausbildung, also dem Wechsel zwischen akademisch-theoretischem Studium und dem Praxisteil fest. Gerade die enge Anbindung an regionale Firmen und die hohe Übernahmequote zeigen, dass die Berufsakademie Sachsen nicht nur einen Ausbildungsbedarf bei jungen Menschen deckt, sondern auch dem Fachkräftebedarf vor Ort entgegenwirkt.