Wir haben eine Reihe guter Ansätze, wo erkannt worden ist, dass das ein sinnvolles Programm ist. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie hier wieder den Versuch unternehmen, das alles schlechtzureden, glaube ich nicht, dass Sie den Menschen helfen, die von solchen Programmen betroffen sind.
Ich glaube auch nicht, dass diese Menschen für Ihren Versuch Verständnis finden werden, wenn wir uns als Freistaat bemühen, mit circa 54 Millionen Euro reinen Landesmitteln eine Kofinanzierung hinzubekommen, die ihresgleichen sucht. Kein anderes Bundesland hat eine solche Förderung wie Sachsen hingelegt.
Das kann ich Ihnen einmal mit auf den Weg geben. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es einen Zuschuss von 150 Euro, in Thüringen und Berlin gibt es gar keine zusätzlichen Mittel. Noch einmal zum Mitschreiben: gar keine zusätzlichen Mittel.
Es geht darum, dass die Arbeit, die wir machen, auch einmal positiv dargestellt werden muss, und wir machen eine erfolgreiche Arbeit, indem wir Landesmittel nehmen, um ein solches Projekt zu implementieren. Das ist die Botschaft.
Da müssen wir gar nicht die Parteienbrille aufsetzen. Aber wenn man solche Zahlen sieht, muss man einmal nachdenken. Wenn davon gesprochen wird, dass es Städte und Landkreise gibt, die sich kritisch über dieses Programm geäußert haben, weil die Kosten der Unterkunft, die man dagegenrechnen kann, nicht stimmen, dann sage ich, wir leben in zwei Welten.
Das, was ich an Rückmeldungen vom Städte- und Gemeindetag und vom Landkreistag habe, ist eine überaus
positive Einschätzung dieses Programms. Dort wird auch der Eigenanteil, der mit rund 180 Euro gerechnet wird, als angemessen angesehen. In Wirklichkeit kommt es darauf an, dass immer mehr Kommunen erkennen, dass sie damit einen Mehrwert in ihrer Kommune, in ihrem Landkreis schaffen, dass sie sinnhafte Arbeit schaffen und dies an sich schon ein Mehrwert ist, bevor man in Arbeitslosigkeit investiert. Das ist exakt der Ansatz, den wir in diesem Programm versuchen. Wir wollen sinnhafte, gesellschaftlich anerkannte Arbeit in Vereinen und Einrichtungen unterstützen, bevor wir Arbeitslosigkeit unterstützen.
Deshalb kann man sich natürlich darüber unterhalten, ob an der einen oder anderen Stelle zum Beispiel die Stichtagsregelung richtig war oder nicht. Nur enthält jedes Gesetz solche Regelungen. Irgendwann muss man sich auf einen Kompromiss auf Bundesebene verständigen, dass es eine Stichtagsregelung ist, und dann fallen alle darunter, die über 15 % Arbeitslosigkeit haben, und die, die darunter liegen, nicht mehr.
Dies aber jetzt in Zusammenhang mit der Funktional- und Verwaltungsreform zu bringen, das verstehe ich beim besten Willen überhaupt nicht mehr. Wenn man sich die Zahlen ansieht, da gibt es, um bei den alten Zahlen zu bleiben, sechs von sieben alten kreisfreien Städten, die Anträge gestellt haben und die dieses Programm umsetzen werden. Von den 22 Landkreisen, die wir bisher hatten, werden es 15 sein, die es machen können. Ich verstehe nicht so recht, wo hier die Kritik ansetzt.
Zusammengefasst glaube ich, dass es besser gewesen wäre zu sagen: Wir haben den Antrag gestellt, als die Debatte gerade begonnen hat; wir hätten zur Kenntnis nehmen können, dass mittlerweile die Entwicklung eine andere ist. Man hätte auch ehrlicherweise einmal sagen können, dass der Antrag überaltert ist, nicht mehr der Debatte im Freistaat Sachsen entspricht und erst recht nicht der Finanzierungsquote des Bundes. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir dazu beitragen können, wie die im ersten Schritt vorgesehenen 6 300 Stellen mit einem weiteren Schritt, also auf 7 500 erhöhte Stellen, fortgeführt werden können, wenn dieses Programm ausläuft.
Es macht Sinn, wenn wir eine positive Botschaft senden. Wir sollten alle auffordern und ermutigen, Anträge zu stellen, dieses Programm in Anspruch zu nehmen, und dieses auch den Bürgermeistern, Landräten und Vereinen empfehlen. Ich kenne auch viele Vereine, die ihren Eigenanteil selbst finanzieren. Sie haben kein Problem damit. Sie führen die Beantragung durch und zahlen selbst ihren Anteil. Auch das gibt es, weil sie sagen, das ist eine sinnhafte Tätigkeit, die wir dringend brauchen. Gerade mit Blick auf das Thema Langzeitarbeitslosigkeit und auf die Menschen und die Bedeutung für sie, die über Jahre eine Ausgrenzung erfahren, weil sie nicht im täglichen Arbeitsleben eingebunden sind, ist das ein Ansatz, nicht der Ansatz, und es ist auch nicht die Verabschiedung von Maßnahmen der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 1. Mai trat die Verwaltungsrichtlinie zur Umsetzung des Kommunal-Kombis in Kraft. Der Antrag ist auf den 5. März datiert, und wir haben uns ebenfalls gefragt, warum er heute im Plenum erscheint. Da wird einmal in der gesamten Zeit seit Bestehen der Koalition auf Bundes- wie auf Landesebene das Richtige getan, und schon kommt DIE LINKE an und bringt mit ihrem Antrag ausgerechnet das ein, was in der Zwischenzeit umgesetzt wurde. Ich werde also jetzt nicht auf Ihre typisch linke Nachtreterei eingehen.
Die NPD-Fraktion begrüßt den Kommunal-Kombi, der in seiner Zielrichtung durchaus richtig ist. Aber die begleitenden Maßnahmen als Gegenstand der Handlungen zum arbeitsmarktpolitischen Desaster sollten noch einmal hinterfragt werden.
Die NPD-Fraktion hat sich von Anfang an für eine soziale Entlohnung eingesetzt, die unter anderem mit Einführung von Hartz IV und den Ein-Euro-Jobs unterlaufen wurde. Die Zahlen sind nicht nur dramatisch, sie sind das gezielte Ergebnis Ihrer Politik. Immer mehr Menschen in Sachsen sind auf Hartz IV und trotz Vollbeschäftigung auf ergänzende Leistungen angewiesen. Vor dieser Entwicklung warnen wir Monat für Monat. Wir brachten einen Antrag nach dem anderen ein, und nun scheint es selbst der Koalition zu heiß geworden zu sein. Das verwundert auch nicht, denn im nächsten Jahr finden bekanntlich die Bundestags- und Landtagswahlen statt. Wie einst unter Helmut Kohl 1998, was bekanntlich trotzdem nicht zum Machterhalt gereicht hat, wird auch unter Rot-Schwarz ein Programm aufgelegt, das für sich genommen zwar richtig ist, jedoch ebenso keine dauerhaften Arbeitsplätze schafft – der Kommunal-Kombi: 500 Euro Bundeszuschuss, der auf bis zu 700 Euro bzw. bei über 50-Jährigen erhöht werden kann, und 220 Euro bzw. bei unter 50Jährigen 270 Euro Landesmittel. Den Rest sollen die Kommunen bzw. Landkreise aufbringen, und zwar durch die Umverteilung der KdU. Das macht in der Summe etwa 1 200 bis 1 300 Euro Bruttoverdienst bei bis zu 30 Stunden Wochenarbeit. Das ist erst einmal nicht schlecht.
Was der Kommunal-Kombi allerdings ebenso verrät, ist die wirtschaftlich fatale Lage in Sachsen. Die Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit stellt im Bund zwar eindeutig klar, dass der Kommunal-Kombi ausschließlich „in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen“ zur Anwendung kommen kann. Für den Freistaat Sachsen werden nicht weniger als 21 Landkreise und kreisfreie Städte angegeben, die diese Bedingungen erfüllen.
Nun ist der Kommunal-Kombi aber vorläufig bis 2012 befristet und verschafft somit ein wenig politische Luft für das kommende Jahr. Was aber dann? Wo liegen die Chancen in den Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen, die fast ganz Sachsen betreffen? Hier schweigt sich die Staatsregierung aus. Qualifizierung und Weiterbildung werden durch fehlendes öffentliches Interesse verdrängt, es wird vielmehr auf persönliches Engagement nach Feierabend gesetzt, und damit wird es keine nachhaltigen Effekte für eine Wende auf dem Arbeitsmarkt geben.
Die Koalition versucht so, obwohl sich für den einzelnen Erwerbslosen der Kommunal-Kombi durchaus erst einmal als positive Sache darstellt, sich damit lediglich über die nächste Wahl im kommenden Jahr zu schleppen. Dafür sprechen auch die Zahlen. So sollen bis zum kommenden Jahr 17 772 Stellen über diese Maßnahmen geschaffen werden, wobei ein Jahr später, also wenige Monate nach den Wahlen, die ersten Kommunal-Kombis auslaufen und die Menschen dann wieder auf der Straße sitzen.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie es ernst gemeint hätten, arbeitspolitische Maßnahmen zu ergreifen, wäre der Kommunal-Kombi zeitlich nicht bis 2012 begrenzt. Sie können sich jetzt damit herausreden, diese Maßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüfen und verlängern zu wollen. Das ist aber wenig glaubwürdig, denn der Kommunal-Kombi hätte auch unbefristet Einsatz finden und bei Misserfolg wieder abgeschafft werden können. So bleibt nur festzustellen: Sie versuchen mit populistischen Maßnahmen die Bürger kurzfristig um den Finger zu wickeln, um sich über den nächsten Wahltermin zu helfen.
Wir begrüßen, wie gesagt, den Kommunal-Kombi, aber nicht die zeitliche Begrenzung. Den Antrag der Linksfraktion werden wir ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag will DIE LINKE die ergänzende Finanzierung des Kommunal-Kombis durch Mittel des Landes Sachsen von derzeit maximal 220 Euro monatlich auf 250 Euro erhöhen. Um den Antragstitel aufzugreifen, sehen die Linken dann offensichtlich ihren Anspruch, existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen, erreicht. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Modell Kommunal-Kombi auf alle Regionen Sachsens auszudehnen.
Nach den derzeitigen Teilnahmekriterien sind dazu nur die Regionen berechtigt, die zwischen August 2006 und April 2007 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von mindestens 15 % aufwiesen. Kurz gesagt, fordern die Linken somit mehr Geld, und das für einen größeren Personenkreis. Was für eine innovative linke Arbeits
marktpolitik, meine Damen und Herren der Linksfraktion! An Ihnen scheinen alle Debatten der vergangenen Jahre in diesem Land spurlos vorbeigegangen zu sein.
Der Griff in die Mottenkiste arbeitsmarktpolitischer Instrumente ist für Sie offensichtlich ausreichend. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist der Kommunal-Kombi ein weiterer Baustein im Sammelsurium fragwürdiger Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik à la „ABM de luxe“.
Wir bekommen hier argumentative Unterstützung von unverdächtiger Seite. Ich darf aus einem Interview der Chefs der sächsischen Agenturen für Arbeit mit der „Sächsischen Zeitung“ zitieren, erschienen in der Ausgabe vom 2. Januar 2008. Darin beklagt dieser den Hang der Politik zu immer neuen Programmen für Langzeitarbeitslose – Zitat: „Den Kommunal-Kombi sehe ich kritisch, denn wirklich neue Beschäftigungsideen dafür gibt es nicht. Stattdessen, statt immer neuer Programme wäre es mir lieber, wir hätten allgemeinere Vorgaben von der Politik, die wir ausfüllen könnten.“
Viele sächsische Kommunen sehen den KommunalKombi eher skeptisch und beklagen die bürokratischen Vorgaben, beispielsweise die Notwendigkeit, einen Nachtragshaushalt für einen angepassten Stellenplan aufstellen zu müssen. Der schleppende Anlauf des Projektes spricht eine deutliche Sprache, und dies nicht nur in meiner Heimatregion Chemnitz.
Sowohl die Stadt als auch der Landkreis Chemnitz sind förderfähige Regionen. Insgesamt können 57 Stellen gefördert werden. Aufgrund der mangelhaften und bürokratischen Rahmenbedingungen wird sich jedoch der Landkreis in diesem Jahr nicht am Projekt KommunalKombi beteiligen. Die Stadt Chemnitz wird ihre Entscheidung über Kombi-Jobs nicht vor Juli dieses Jahres treffen.
Meine Damen und Herren, die vorgenannten Tatsachen zeigen: Ein attraktives arbeitsmarktpolitisches Angebot ist der Kommunal-Kombi offensichtlich nicht.
Für uns ist dies nicht überraschend. Aktive Arbeitsmarktpolitik à la Kommunal-Kombi ist nun einmal zu einem großen Teil Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Deshalb sehen wir derartige Instrumente generell kritisch.
Lassen Sie mich dazu noch eine weitere Bemerkung machen. Zielgruppe des Kommunal-Kombis sind vorwiegend Langzeitarbeitslose über 50, die mindestens zwei Jahre erwerbslos und Hartz-IV-Empfänger sind. Streng geregelt sind auch die möglichen Arbeitsplätze. Sie müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein – beispielsweise im Bereich Kultur, Sport oder Jugendhilfe. Um reguläre Beschäftigung nicht zu bedrohen, muss die Zusätzlichkeit der Stellen durch Unbedenklichkeitsbe
Ungeachtet dessen ist zu erwarten, dass viele Gemeinden die Zahl ihrer bisher geförderten Arbeitsplätze im Bereich Kultur oder Jugendhilfe mittels Kommunal-Kombi substituieren. Ein Teil der avisierten 6 300 Stellen wird daher nicht zusätzlich entstehen, sondern bestehende geförderte Arbeitsverhältnisse ersetzen. Wie bei den alten ABMs wird mit dem Auslaufen der Förderung auch ein Großteil der Arbeitsstellen wieder wegfallen. Nachhaltige Beschäftigung und Perspektive für die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen ist vom Kommunal-Kombi nicht zu erwarten. Erfolg versprechender erscheinen aus Sicht der FDP-Fraktion bedarfsgerechte Qualifizierungen oder die Förderung von Einstiegspraktika in Unternehmen.
Danke. – Herr Weichert, Sie beschließen die erste Runde; Fraktion der GRÜNEN. Bitte schön, Herr Weichert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Dem Antrag fehlt zum einen eine finanzielle Untersetzung. Er ist zum anderen überholt, weil große Teile schon erfüllt sind. Herr Brangs hat die aktuelle Debattenlage umfänglich dargestellt. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Danke. – Das war die erste Runde. Gibt es im Rahmen der allgemeinen Aussprache Redebedarf? – Jawohl, die Linksfraktion, Frau Lay, möchte noch einmal in der allgemeinen Redezeit reagieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es mir nicht verkneifen, auch nach Ihrer Rede, Herr Lehmann. Ich bin sehr froh, dass Sie heute gesprochen haben. Es spricht nicht nur Bände über Ihr bisweilen intellektuelles Niveau; sondern insbesondere konnten die Menschen, die unsere Sitzung vielleicht im Radio oder im Internet verfolgen, auch sehr genau hören, was die CDU im Sächsischen Landtag für Langzeitarbeitslose zu bieten hat – nämlich gar nichts.