Protocol of the Session on May 29, 2008

Herr Dr. Gerstenberg, die KEF kann Vorschläge noch einmal durchrechnen. Wir hatten es im Jahre 2005, dass die Ministerpräsidenten Abstriche haben wollten; nachdem übrigens auch Ministerpräsident Milbradt damals eine Begrenzung der Online-Bereiche vorgeschlagen hat. Dann haben die Anstalten die Selbstverpflichtung vorgenommen. Das war ja nicht ihr freier Wille, sondern es war der Druck der Politik.

Dann haben die Ministerpräsidenten Vorschläge gemacht, und die KEF hat diese noch einmal durchgerechnet. Übrigens hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten damals festgestellt, dass sich die Vorschläge der Ministerpräsidenten nicht rechnen. Trotzdem wollten die Ministerpräsidenten, dass das durchgesetzt wird. Deshalb sage ich, unsere Einsparvorschläge – und meinetwegen auch Ihre – können durchgerechnet werden. Wir können sie der KEF auf den Tisch legen. Wir können dann zum Jahresende beschließen, wie hoch diese Rundfunkgebühr sein muss. Deshalb hat dieser Antrag auch etwas mit einer Senkung der Rundfunkgebühr zu tun.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich frage die Linksfraktion. Herr Dr. Gerstenberg hatte gesagt, dass er sich eine punktweise Abstimmung vorstellen könnte. – Nein?! Sie hatten vorhin aber in Ihrer Rede gesagt, wenn punktweise abgestimmt wird, könnten Sie sich vorstellen mitzustimmen. Aber gut, wenn Sie sagen Nein, ist es Nein. Sie möchten das nicht, gut.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf die Drucksache 4/11612 römisch I. Wer möchte die Zustimmung

geben? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist römisch I des Antrages mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe römisch II auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit macht sich eine Gesamtabstimmung nicht mehr erforderlich.

Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5

Breitbandversorgung im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/12165, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Maßnahmepakte zur Verbesserung der Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellen Breitband-Internetzugängen – Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen, Wirtschaftsstandort Sachsen stärken!

Drucksache 4/12086, Antrag der Linksfraktion

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, Linksfraktion, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile jetzt dem ersten Redner das Wort, Herr Abg. Heidan.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Breitbandversorgung“, ein in den letzten Wochen und Monaten viel benutztes Thema. Viele Meinungen sind darüber in der öffentlichen Diskussion bereits ausgetauscht worden und das kann sicherlich nicht schaden. Wir als CDU-Fraktion wollen mit unserem Antrag die gesamte Diskussion bündeln und fokussieren. Dazu hat die Staatsregierung bereits eine Tiefenuntersuchung zur Breitbandinternetversorgung an zwölf ausgewählten Orten des Freistaates gestartet. Unser Antrag hat die Qualität, dass die gesamte Problematik zur Breitbandversorgung im ländlichen Bereich betrachtet wird und die notwendigen Maßnahmen daraus abgeleitet werden können. Eine Unterstützung von Monopolisten wird es mit uns nicht geben.

Damit bin ich schon bei Ihrem Antrag, verehrte Damen und Herren der Linksfraktion. Als ich Ihren Antrag das erste Mal gelesen habe, fiel mir der abgewandelte Spruch ein: „Bürger, verzeiht uns, wir wissen nicht, was wir tun.“ Warum sage ich das? –

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Ja, das frage ich mich!)

In dem ersten Punkt des Antrags fordern Sie ein Programm für gezielte Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur. Gegen Infrastrukturverbesserungen kann man eigentlich nichts haben. Aber ist das denn der richti

ge Lösungsansatz? Brauchen wir das wirklich oder hat sich nicht seit der Liberalisierung das Telekommunikationsangebot spürbar verbessert? Sie wollen Geld – übrigens, Steuergeld – in die Hand nehmen, um in den bestehenden Wettbewerb massiv einzugreifen. Denn, wie ist die Formulierung in Ihrer Begründung anders zu verstehen, als dass Zahlungen an Netzbetreiber für Investitionen getätigt werden sollten? Sie haben es wahrscheinlich immer noch nicht mitbekommen, dass es ein staatliches Monopol à la Deutsche Post wie zu DDR-Zeiten nicht mehr geben wird.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Das gab es auch in der Bundesrepublik! Wollen wir ja mal festhalten!)

Ja. Bei der Deutschen Post, Herr Porsch, da hatten Sie sich ja besonderes Mitspracherecht eingeräumt. –

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Bei der Post?)

Mit Ihrem Antrag befördern Sie dieses Ansinnen.

Uns als Förderer der sozialen Marktwirtschaft geht es eher darum, Anreize zu schaffen, die den Wettbewerb befördern. Aber wie geht das, wie stellt sich die Situation dar? Die Gründe für fehlende Breitbandanschlüsse sind nämlich vielfältiger Natur, meine Damen und Herren, genauso wie die Antwort zur Beseitigung von weißen Flecken auf der Landkarte des Freistaates – oder von mir aus auch der Bundesrepublik – die gut oder weniger gut versorgten Flächen abbildet.

Aufgrund geringerer Bevölkerungsdichte ist meist aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen die Zahl der potenziellen Nachfrager – oder auch Kunden oder Nutzer – zu gering, als dass sich notwendige Investitionen für die

Breitbanderschließung für drahtgebundene Übertragungswege betriebswirtschaftlich lohnen würden. Mit zunehmender Digitalisierung wird es spürbar, dass die betroffenen Kommunen heute bereits erhebliche Folgen im Kommunikationsdurchfluss verspüren. Unternehmen, Handwerker, Dienstleistungen und Gewerbe bis hin zum Tourismus sind zunehmend auf schnelle Internetnutzung angewiesen. Schon heute wandern Unternehmen und Freiberufler aus den benachteiligten Räumen und Regionen ab. Arbeitsplätze und Finanzkraft gehen verloren und die Unterschiede zwischen den besser versorgten Teilen des Landes und unterversorgten Regionen werden größer. Dem ist schnellstmöglich entgegenzuwirken, um die Teilnahme aller Bürger an den Chancen der modernen Informations- und Wissensgesellschaft zu ermöglichen.

Deshalb hat der Bund bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Nur dort macht es Sinn, die Probleme ganzheitlich anzugreifen. Sachsen sollte aus unserer Sicht dabei keinen Alleingang unternehmen. Ein ständiger Dialog zwischen den Telekommunikationsunternehmen und dem Bund existiert bereits und in Deutschland sind in den vergangenen zwei Jahren große Zuwachsraten bei Breitbandanschlüssen zu verzeichnen.

Diese Vielzahl an Maßnahmen ist jedoch offensichtlich für die Breitbanderschließung im ländlichen Bereich nicht ausreichend. Deswegen heißt der Weg nicht wie bei Ihnen, neue Förderungen zu entwickeln – das war Ihr erster Punkt –, sondern die unterschiedlichen Aktivitäten stärker zu bündeln und gemeinsame Konzepte zu erarbeiten. Dies muss sich aber nach meiner festen Überzeugung an folgenden Eckpunkten orientieren, die Sie in Ihrem Antrag völlig außer Acht gelassen haben:

Das ist erstens ein funktionierender Wettbewerb für eine schnelle und gesunde Entwicklung des Breitbandmarktes. Ich spreche hier bewusst von „Markt“.

Meine Damen und Herren, zweitens brauchen wir einen Wettbewerb bei den verschiedenen Zugangstechnologien. Hier haben Sachsen und besonders das sächsische Wirtschaftsministerium bereits neue Technologien gefördert und als marktreife Produkte auf den Markt gebracht. Ich erinnere nur daran: Es war ein Produkt aus Sachsen, das zur diesjährigen CeBIT einen Innovationspreis erhalten hat. Ich will jetzt keine Werbung machen, aber es kam aus der Region des Vogtlandes, nicht aus meinen Wahlkreis, sondern aus dem Wahlkreis von Herrn Heinz. Aber das sind die Produkte, die die weißen Flecken durchaus noch verändern können, und da ist sächsisches Fördergeld hineingesteckt worden.

(Beifall bei der CDU)

Durch diesen Wettbewerb verschiedener Technologien kann man am besten eine flexible, auf dem neuesten Stand der Technik befindliche Versorgung auch in der Fläche erreichen. Internationale Studien belegen das übrigens.

Gestatten Sie mir dazu ein weiteres Beispiel. Das ist jetzt aber aus meinem Wahlkreis. Nachdem ich mit Unterstüt

zung von verschiedenen Seiten unterschiedliche Beteiligte an einen Tisch gerufen habe, um für einen ländlich geprägten Ortsteil meiner Heimatstadt, nämlich Jößnitz, diese Probleme noch einmal darzulegen, und unterschiedliche Anbieter dabei waren – einmal war es Kabelfernsehen, einmal war es das Produkt, das mit sächsischem Fördergeld entwickelt wurde –, kam noch die Telekom. Und siehe da – vor einer Stunde habe ich mit der ehemaligen Bürgermeisterin gesprochen –, sie haben einen Kooperationsvertrag geschlossen und werden in den nächsten Tagen einen Vertrag über DSL, ein schnelles Datennetz, unterzeichnen. Heute sind die Vorgespräche geführt worden.

Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, können nicht, wie das Ihr Antrag formuliert, nach dem Gießkannenprinzip fördern. Ich darf deshalb noch einmal zitieren, was in der Anleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu lesen ist. Ich beziehe mich damit auf Punkt 2 Ihres Antrages: „Gefördert werden sollten nur Investitionen des Dienstleistungsanbieters in Kommunikationsnetze und Ausrüstungen, die erforderlich sind, um die entsprechenden Breitbanddienste erbringen zu können. Die Finanzmittel bereitstellende Behörde sollte in der Regel nicht bestrebt sein, die Infrastruktur oder Telekommunikationsausrüstungen selber zu beschaffen oder als Eigentum zu erwerben.“

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.

Auch zu Ihren Punkten 3 und 4 ist zu sagen, dass angesichts der dynamischen Entwicklung der technischen Möglichkeiten und der Breitbandnachfrage sicherlich für die Zukunft zu prüfen sein wird, inwieweit der Universaldienst auf Breitbandinternetanschlüsse ausgeweitet werden sollte oder ob in absehbarer Zeit eine flächendeckende Versorgung mit anderen Mitteln sichergestellt werden kann. Dies ist zu prüfen.

Mit Ihren Forderungen haben Sie dann das Problem, dass man – wenn es so eintritt, wie es in Ihrem Antrag formuliert ist – bis in den letzten Waldwinkel gute Internetverbindungen hat, aber keiner sie braucht und alle dafür sehr viel Geld investiert haben.

Wir als Fraktion sind für maßvolles und kluges Verbinden aller bereits erfolgten Maßnahmen und plädieren deshalb in unserem Antrag im Punkt 4 für die Überprüfung der Notwendigkeit einer Clearingstelle.

Abschließend darf ich noch auf einige bereits existierende Planungen und Förderungen hinweisen. Da ist zum Beispiel die Rahmenplanung der Gemeinschaftsaufgabe. Darauf komme ich noch einmal zurück, wenn der Änderungsantrag der GRÜNEN aufgerufen wird, der unter der Überschrift steht „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Dort wird im Teil A für die Förderperiode 2008 bis 2011 unter Punkt 2.2 auf ein Regionalmanagement hingewiesen.

Meine Damen und Herren! Diese Regionalmanagementstellen haben wir bereits in Sachsen, und Sie werden es nicht glauben: Sie arbeiten sogar. Von ihnen sollen die

Kommunen und die Gemeinden ihre notwendige Information zur besseren Versorgung ihrer Gebiete erhalten und auch die erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen sowie die Ausschreibung bei Netzanbietern vorbereiten lassen usw.

Selbst in der Drucksache des Bundestages unter der Nr.16/8381 vom 05.03.2008 wurde am 10.04.2008 im Bundestag beschlossen, dass in den Gemeinden, in denen nicht dauerhaft mit einer Breitbandversorgung im wettbewerblichen Umfeld zu rechnen ist, Unterstützung bei Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel in Form von Information und Hilfestellung anzubieten ist. Die Hilfen müssen technologieneutral und in Übereinstimmung mit den beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU eingesetzt werden.

Eine Informationskampagne gemeinsam mit der Wirtschaft, den Verbänden, den Städten und Gemeinden, dem Städte- und Gemeindetag und dem Deutschen Landkreistag soll das Bewusstsein für eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten durch unterschiedliche Technologien stärken. Wir brauchen nicht weitere bürokratische Regelungen, wie sie Ihr Antrag vorschlägt, sondern mutige und richtige Schritte zur Informationsverbesserung und zur Unterrichtung der Bürger. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Deswegen bitte ich um Ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Die SPD-Fraktion bitte, Herr Abg. Brangs.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass die Frage der Zugangsmöglichkeiten zum Internet natürlich auch von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung von Regionen ist. Wir haben in Deutschland einen Breitbandboom. Im Jahr 2007 haben wir rund fünf Millionen neu geschaltete Anschlüsse zu verzeichnen. Am Ende des Jahres hatten wir rund 19,6 Millionen Anschlüsse. Das zeigt, dass eine Vielzahl von Haushalten bereits eine solche Technik zur Verfügung hat. Wenn man sich die Daten genau ansieht, zeigt das aber auch, dass wir Regionen haben, in denen eine solche Technik nicht vorgehalten wird. Wenn man in diesem Zusammenhang von Basisversorgung spricht, muss man, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten, auch im ländlichen Raum über solche Anschlüsse nachdenken.

Ich denke, dass im Moment der Stand der Technik so ist, dass der DSL-Standard, über den 95 % der Breitbandanschlüsse versorgt werden, alternativlos ist. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es noch andere Techniken gibt, die aber noch nicht diesen Entwicklungsstand haben. Wir sollten uns aber nicht ausschließlich auf eine Technik verlassen.