Wie Sie meinen Ausführungen zum ESF-Mikrodarlehensfonds entnehmen konnten, kann aber auch Ineffizienz nachhaltig betrieben werden. Diese Vorgehensweise muss natürlich nicht Ziel unserer Bemühungen sein. Zwar können wir als FDP-Fraktion uns grundsätzlich der Richtung Ihres Antrages anschließen, allerdings vermissen wir klare zeitliche und quantitative Zielvorgaben an die Staatsregierung. Der Relevanz der zugrunde liegenden Thematik wird der Antrag aus unserer Sicht nicht ausreichend gerecht. Im Interesse der sächsischen Wirtschaft werden wir trotzdem Ihrem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Im Kern begrüßen wir den vorliegenden Antrag der Koalition. Diesem Antrag werden wir als Fraktion zustimmen.
Man muss von dem reinen Zuschussprogramm einfach weggehen – das geht gar nicht anders –, weil man mit den knappen Fördermitteln eben nur einmal fördern kann, wenn man Zuschüsse macht. Es ist wichtig, dass man über revolvierende Programme versucht, aus den Rückflüssen früherer Förderdarlehen und Zinszahlungen neue Darlehen zu finanzieren und damit die Fördermittelperiode zeitlich zu strecken. Das ist also alternativlos.
Außerdem vermute ich, dass es uns gelingen wird, die Mitnahmeeffekte bei einer reinen Darlehensförderung wesentlich geringer ausfallen zu lassen, als es eben jetzt noch bei den Zuschüssen der Fall ist, weil das Kostenbewusstsein der Antragsteller wegen der Rückzahlungsverpflichtungen eigentlich dazu beitragen müsste. Drei Punkte sollte man vorher sicherstellen.
Das Erste ist, dass die Umstellung auf Darlehensprogramme zu einer Reduktion der Verwaltungskostenzuschüsse aus dem Staatshaushalt an die SAB führen muss. Da bin ich mit Herrn Schmalfuß völlig einer Meinung.
Das Zweite ist, dass die Verwaltungsgebühren in einer Höhe, wie sie bei Mikrodarlehensprogrammen angefallen sind, schnellstmöglich reduziert werden müssen. So geht
das nicht. Damit verspielt man die Chance, das Ganze gut aufzustellen. Es darf eben keinen Etikettenschwindel bei revolvierenden Fonds mehr geben. So wird zum Beispiel beim Mikrodarlehensprogramm der SAB – zu Unrecht als involvierend bezeichnet, wie ich finde – solch eine gute Idee wieder in Verruf gebracht.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist aus unserer Sicht die Umstellung vom Zuschuss auf Darlehensprogramme eine außerordentlich sinnvolle Sache.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit sehr großem Interesse habe ich die Debatte zum Antrag der Koalitionsfraktionen verfolgt. Ich darf Ihnen sagen, dass der Antrag aus finanzpolitischer, aber auch aus wirtschaftlicher und förderpolitischer Sicht vom Finanzministerium begrüßt wird.
Ich möchte Sie nicht mit langem Reden langweilen, sondern Ihnen zusagen, dass das Finanzministerium diesen Auftrag gern annimmt, mit den zuständigen Fach- und Förderressorts die notwendige Suche nach den Lösungen anstreben wird und dabei das Für und Wider, das in dieser Debatte vorgetragen worden ist, berücksichtigen, bewerten und in die Vorschläge einfließen lassen wird.
Danke schön. – Gibt es daraufhin noch Aussprachebedarf? – Nein. Dann kommen wir zum Schlusswort. – Kein Schlusswort. Dann stimmen wir ab.
Meine Damen und Herren, ich lasse über die Drucksache 4/9448 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle Einstimmigkeit fest und damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Land ist zurzeit in aller Munde: Liechtenstein, 25 Kilometer lang, 12 Kilometer breit, überwiegend gebirgig, Erbmonarchie, Finanzplatz, Steueroase, Stiftungsmekka, Briefkastenparadies – ein Land, das letzten Endes vom Bankgeheimnis lebt.
Schon Ende der Neunzigerjahre erstellte der Bundesnachrichtendienst ein Dossier über Geldwäscheaktivitäten im Fürstentum. Schon 1999 berichtete der „Spiegel“ über das geheime Dossier und stellte fest: Mafiaorganisationen, Drogenkartelle und russische Großkriminelle werden geradezu in den Zwergstaat eingeladen.
Im Februar dieses Jahres trifft dann ein weiterer Steuerskandal den Finanzplatz Liechtenstein. Schätzungen zufolge sollen allein aus Deutschland circa 300 Millionen Euro bei der LGT Bank, die dem Fürstenhaus von Liechtenstein gehört, heimlich angelegt worden sein. Andere Quellen sprechen gar von bis zu 4 Milliarden Euro.
Der prominenteste Zufallstreffer, den die ermittelnde Staatsanwaltschaft Bochum landen konnte, war der Ex-Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post und die ExLichtgestalt unter den deutschen Managern Klaus Zumwinkel. Klaus Zumwinkel, der Mann, der sich beinahe zum neuen Vorsitzenden des Kinderhilfswerkes Unicef emporgeheuchelt hätte, der der SPD nahe stand,
sich als Gutmensch gab und sich vorgeblich für einen Postmindestlohn starkmachte, dabei wohl wissend, dass ihm dieser in der gegenwärtigen Situation dabei hilft, seine Konkurrenten in den Ruin zu treiben. Dieser schwerreiche Mann hat still und heimlich seinen Klassenkampf von oben geführt und wahrscheinlich mit krimineller Energie sein Geld verschoben, um es vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit zu bringen.
Jetzt ist Klaus Zumwinkel aufgeflogen. Aber wird er eine gerechte Strafe bekommen? Wir alle, meine Damen und Herren, wissen doch, wie es läuft. Vor allem die Menschen draußen im Lande wissen doch, wie es läuft, wenn einer der feinen Herren aus der deutschen Wirtschafts- und Politelite dann einmal geschnappt wird: Justiz und Täter einigen sich auf einen ihrer berühmten Deals und der Angeklagte kommt in Steuersachen eigentlich immer mit einer Bewährungsstrafe davon – ganz gleich, wie hoch der Schaden war, den er dem Gemeinwesen zugefügt hat. Das wird sicher auch bei Klaus Zumwinkel so sein, der nun eine monatliche Rente von circa 90 000 Euro von dem Staat bezieht, den er so verachtet, dass er ihm jeden Steuereuro, den er hinterziehen konnte, vorenthalten hat.
Aber, meine Damen und Herren, auf der Liste der Steuerfahnder findet sich nicht nur der spektakuläre Fall Zumwinkel, sondern da stehen auch noch bis zu 1 000 weitere Namen aus der sogenannten Geldelite unseres Landes. Dies deutet darauf hin, dass die Schicht
Machen wir uns nichts vor: Bis zu 1 000 Einzelfälle sprengen die Dimensionen individuellen Fehlverhaltens, und auch diese sind nur die Spitze des Eisberges bei gerade einer Bank in einer von mehreren Steueroasen. Natürlich findet man einmal mehr die Manager internationaler Konzerne unter den Verdächtigen, von denen man ja weiß, dass sie es mit nationalen Gesetzen und Wertvorstellungen nicht immer so genau nehmen.
Diese Beispiele zeigen, dass man mit Diskursen um Moral und individuelles Wohlverhalten in diesen Dingen nicht mehr weiterkommt. „Gelegenheit macht Diebe“, spricht der Volksmund. Die Stärke oder Schwäche ethischer Standards ist unter anderem von der Entwicklung politischer Institutionen und den rechtlichen Vorgaben abhängig. Man ist so korrupt, wie es die Institutionen erlauben.
Welche Verantwortung trägt also die Politik? Sämtliche Bundesregierungen haben es versäumt, wirksame europäische Regelungen gegen die systematische Steuerhinterziehung durchzusetzen. Wenn die Mehrheit der europäischen Staaten die Regierungen von Steueroasen wie Liechtenstein, Monaco oder Luxemburg weiter gewähren lässt, dann braucht sie sich über das Fehlverhalten der Wirtschaftseliten nicht weiter zu wundern.
Aber dass in Deutschland in Sachen Steuerhinterziehung immer noch gilt, dass es sich lohnt, so kriminell wie möglich und nur so rechtstreu wie nötig zu handeln, das fällt auch auf die Länderregierungen zurück. So schockte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondraczek, die Öffentlichkeit vor Kurzem mit der Aussage, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Steuersünder überhaupt auffliegen, bei unter 10 % liege. Dies, so Ondraczek, habe seinen Grund darin, dass die Masse von Ermittlungen überhaupt nicht mehr zu bewältigen ist, da die Personalausstattung zur Verfolgung von Steuerdelikten nirgendwo ausreicht.
In einem Interview mit der „taz“ vom 16. Februar dieses Jahres antwortet Ondraczek auf die Frage, ob vermögende Steuerhinterzieher nicht oft den Schutz der Politik genießen würden und Druck auf die ermittelnden Staatsanwälte ausgeübt würde, dass es eine Form der indirekten Einflussnahme sei, wenn die Steuerfahndung beim Personal so schwach ausgestattet sei, dass es in den meisten Fällen gar nicht zu Verfahren kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist doch sehr beschämend, wenn selbst der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft annimmt, dass in Deutschland der Staat seine schützende Hand über Steuerhinterzieher hält. Ist es doch dann noch ein Wunder, wenn viele rechtstreue Bürger mit Verbitterung erkennen müssen, dass der Spruch „Der Ehrliche ist der Dumme“ selten so aktuell war wie heute. Leider!
Dieter Ondraczek geht davon aus, dass rund 1 000 Stellen mehr in der Steuerfahndung nötig wären. Für den Staat
wäre dies übrigens ein blendendes Geschäft. Jeder Steuerfahnder treibt nämlich jährlich rund 1,5 Millionen Euro ein und kostet selbst nur, die Pensionsansprüche hinzugerechnet, rund 80 000 Euro. Trotzdem wird ausgerechnet an den Steuerfahndern gespart, was nicht zuletzt auf eine Art von perverser verdeckter Wirtschaftsförderung der Länder zurückzuführen ist, die kaum Steuerfahnder einstellen, um so Firmen und auch Vermögende anzulocken. Auch dies ist keine Vermutung meiner Fraktion, meine Damen und Herren, sondern eine Aussage von Herrn Ondraczek.
Wir möchten deshalb mit dem vorliegenden Antrag die Staatsregierung auffordern, endlich die personelle Austrocknung der Steuerfahndung zu beenden, und fordern, bei Delikten der Steuerhinterziehung nicht zu kapitulieren, sondern sie wirksam zu bekämpfen. Fangen wir damit in Sachsen an. Stärken wir unsere Steuerfahnder, Betriebsprüfer, Wirtschaftsstrafkammern und unsere Mitarbeiter im Innendienst zur Einkommensveranlagung und stärken wir sie nicht nur mit starken und warmen Worten, sondern mit Geldern und mit einer besseren personellen und technischen Ausstattung! Dies alles wollen wir unter anderem mit dem vorliegenden Antrag erreichen. Ich bitte Sie jetzt schon um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier wieder einen Antrag, in dem ein Thema aufgegriffen wird, mit dem man, ehrlich gesagt, nicht spielen kann, was hier allerdings getan wird.
Wenn man sich das nüchtern ansieht, dann wird vom Landeshaushalt 2008/2009 gesprochen. Das ist zwar in Mecklenburg-Vorpommern so, in Sachsen-Anhalt vielleicht auch, aber nicht in Sachsen. Wir fahren in Doppelhaushalten. Wir sind zurzeit im Haushalt 2008 und bereiten den Doppelhaushalt 2009/2010 vor.
Man darf natürlich gespannt sein, wie die Diskussion geführt wird, ähnlich wahrscheinlich wie beim letzten Haushalt, was die Einbringung der konstruktiven Vorschläge der NPD-Fraktion in den Ausschüssen und bei der Haushaltsberatung betrifft, wie das bei dem anstehenden Haushalt 2009/2010 dann wieder zu sein hat, auch was Deckungsvorschläge usw. betrifft.
Aber um auf das Argument der Steuerfahndung einzugehen, muss man ganz nüchtern sagen, dass wir hier sehr sorgfältig über das Personal diskutiert haben. Es gibt derzeit in Sachsen 100 Steuerfahnder. Wenn man die jährlich bekannten Arbeitsergebnisse der Steuerfahnder sieht, könnte man meinen, man bräuchte nur die Zahl der Steuerfahnder zu erhöhen, um automatisch einen entspre
chenden Zuwachs bei den Steuereinnahmen zu erzielen. Dies trifft jedoch nicht zu, das ist eine Milchmädchenrechnung, übrigens typisch für einfach strukturierte Denkweisen, weil natürlich das Steueraufkommen in einem Land und damit auch das Hinterziehungspotenzial begrenzt ist.