Die sächsische Landespolizei und die Bundespolizei haben durch die abstrichlose Umsetzung des 15-PunkteProgramms einen Fahndungsdruck erzeugt, der weitaus mehr Zugriffe ermöglichte als früher an den Schlagbäumen. Vier Wochen nach dem Wegfall der Personenkontrollen ist eine tragfähige Darstellung der weiteren Entwicklung noch nicht möglich. Allerdings lassen die Zahlen der Aufgriffe in den einzelnen Wochen durchaus schon einen Rückgang erkennen. Waren es in der letzten Dezemberwoche 2007 119 festgestellte unerlaubt eingereiste oder geschleuste Personen, so lag die Zahl in der ersten Januarwoche bei 90 und in der dritten Januarwoche bei 88. Wir müssen den weiteren Trend erst abwarten.
Des Weiteren wurde nach der Entwicklung der Kriminalität im grenznahen Raum gefragt. Ich habe bereits im Herbst 2007 in meinem 15-Punkte-Programm das Landeskriminalamt beauftragt, für den 30. Juni 2008 eine solche vergleichende Betrachtung vorzubereiten. Dieser Zeitraum eines halben Jahres ist aus fachlicher Sicht gerechtfertigt und kann erste Tendenzen darstellen. Eine statistische Betrachtung von vier Wochen dagegen – noch dazu in dem Zeitraum unmittelbar nach einer Veränderung – ist nicht fachlich aussagefähig. Daher hält die Staatsregierung daran fest, die Entwicklung der Kriminalität im grenznahen Raum im Sommer 2008 als Ganzes zu
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich hätte noch die Bitte, da es auch mir nicht möglich war, alle Zahlen mitzuschreiben, ob mir die Antwort schriftlich zugehen könnte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Übernahme von 42 Seen durch Sachsen.
Zwischen der Staatsregierung und der LMBV wurde die Übernahme von 42 Seen unterzeichnet. Mit der Klärung der Eigentumsfrage könnten den Meldungen nach Investoren, Zweckverbände und Kommunen Grundstücke erwerben.
1. Welchen Einfluss nimmt die Staatsregierung auf die Ausschreibungen, um eine landschaftstypische und regional gerechte Bebauung zu gewährleisten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, ich möchte die Fragen wie folgt beantworten.
Zur ersten Frage: Mit der am 15. Januar 2008 unterzeichneten Gewässerrahmenvereinbarung hat sich der Freistaat Sachsen verpflichtet, die Tagebaurestseen in Folgelandschaften des Braunkohlenbergbaus einschließlich der Zu- und Ableiter und der für die Bewirtschaftung der Seen notwendigen wasserwirtschaftlichen Anlagen und Flächen von der LMBV zu übernehmen. Im Gegenzug erwartet der Freistaat von der LMBV eine zügige Vermarktung der entwicklungsfähigen Ufergrundstücke an potenzielle Investoren und „entwicklungsfreudige“ Kommunen. Wir erhoffen uns davon einen kräftigen Schub für die regionale Entwicklung.
Diese Flächen werden nach den unternehmensinternen Kriterien der LMBV vermarktet. Auf diesbezügliche Ausschreibungen hat der Freistaat Sachsen keinen direkten Einfluss. Selbstverständlich werden jedoch in den Ausschreibungen die geltenden Grundsätze und Ziele der Regional- und Flächennutzungsplanungen berücksichtigt. Die zukünftigen Nutzungen richten sich nach den Vorga
ben dieser Planungen. Die Genehmigung der Bauart und Bauweise erfolgt durch die zuständigen Baubehörden. Damit sollte eine landschaftstypische und regionalgerechte Bebauung gewährleistet sein.
Zu Ihrer zweiten Frage zu den Uferzonen: Dem in der Frage angesprochenen berechtigten Anliegen Rechnung tragend, haben wir in der Gewässerrahmenvereinbarung geregelt, dass der Freistaat neben der Wasserfläche mindestens einen Gewässerrandstreifen von 10 Metern von der Böschungskante übernimmt. Die darüber hinausgehende Nutzung der Uferzonen ist in den Raumordnungsplänen, hier also den Sanierungsrahmenplänen, und den Flächennutzungsplänen abzusichern. Diese Planungen stellen die Grundlage für konkrete Nutzungs- und Baugenehmigungen dar. Es liegt also in erster Linie in der Hand der Akteure vor Ort, in welcher Art und Weise die Nutzung der Ufergrundstücke erfolgt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit wurden alle eingereichten Fragen zur heutigen Fragestunde abgearbeitet. Wir beenden den Tagesordnungspunkt und ich mache alle darauf aufmerksam, dass wir nach der Mittagspause mit zwei 3. Lesungen beginnen. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, dann die Beschlussfähigkeit des Plenums herzustellen. – Vielen Dank.
Nach der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 4/10250, ergeben sich noch folgende Nachfragen:
Auf Anfrage des RP Chemnitz über das LRA Mittweida vom 27.04.2005 wurde seitens des Gemeinderates Mühlau für die PWC-Anlage der Name „Mühlauer Höhe“ vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde vom Autobahnamt und dem RP Chemnitz akzeptiert.
1. Entspricht es der Tatsache, dass die Gemeinde Mühlau im Rahmen einer Anhörung vonseiten des Regierungspräsidiums Chemnitz um einen Vorschlag für eine geeignete Bezeichnung der PWC-Anlage gebeten wurde und der Vorschlag der Gemeinde, in dem sich der Name Mühlau wiederfinden sollte, zunächst vonseiten des Autobahnamtes und des Regierungspräsidiums akzeptiert wurde?
2. Warum wurde die vom Mühlauer Gemeinderat im Jahre 2005 vorgeschlagene, von Autobahnamt und RP akzeptierte Bezeichnung „Mühlauer Höhe“ zwei Jahre später verworfen und ohne Wissen der Anliegerkommune Mühlau in „Mühlbachtal“ geändert?
Zu Frage 1: Nach den bundeseinheitlichen „Vorläufigen Hinweisen zu den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen bezüglich Autobahnrastanlagen (VHRR)“ legt die Namen unbewirtschafteter Rastanlagen die Auftragsverwaltung, das heißt in Sachsen die Straßenbauverwaltung des Freistaates, fest. Das Autobahnamt Sach
Die Namensgebung der PWC-Anlage „Am Mühlbachtal“ erfolgte im Ergebnis einer durchgeführten Anhörung des Regierungspräsidiums Chemnitz, des Landkreises Mittweida und der Gemeinden Mühlau und Niederfrohna.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat in diesem Verfahren dem Autobahnamt Sachsen neben einer Bezeichnung nach dem Mühlbachtal den Namen Mühlauer Höhe vorgeschlagen.
Da nach den eingangs genannten Richtlinien und den bundeseinheitlichen „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000)“ die Rastanlagen möglichst kurze, landschaftsbezogene Namen erhalten sollen, ist das Autobahnamt Sachsen dem Vorschlag des Regierungspräsidiums nicht gefolgt.
Darüber hinaus lässt der Name Mühlauer Höhe auf eine Verknüpfung zur Gemeinde Mühlau schließen, was durch landschaftsbezogene Namen möglichst verhindert werden soll.
Mit Schreiben vom 20. Juni 2005 hat die zuständige Fachabteilung meines Hauses dem Vorschlag des Autobahnamtes Sachsen, den Namen der PWC-Anlage mit „Am Mühlbachtal“ festzulegen, zugestimmt.
3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen
Ich habe die Sitzung fortgesetzt. – Die 2. Beratung fand in der 98. Sitzung des Sächsischen Landtages am 22. Januar 2008 statt. Gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses wurden Änderungen angenommen. Ihnen liegt die Zusammenstellung der Änderungen als Drucksache 4/11043 vor. Es gibt keinen Wunsch nach einer allgemeinen Aussprache.
Da es in der 3. Lesung keine Änderungsanträge gibt, stelle ich nunmehr den Entwurf „Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung.
Wer dem Entwurf des Gesetzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dieses Gesetz mehrheitlich beschlossen.
Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch dazu gibt, werden wir dem so entsprechen. – Es gibt keinen Widerspruch; also verfahren wir so. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.