Protocol of the Session on January 25, 2008

Tagesordnungspunkt 4

3. Lesung des Entwurfs Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Drucksache 4/10674, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Drucksache 4/11065, Zusammenstellung der in der 2. Lesung angenommenen Änderungen

Die 2. Beratung fand in der 99. Sitzung des Landtages am 24. Januar 2008 statt. Es wurden gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses Änderungen vorgenommen. Diese liegen Ihnen in der Zusammenstellung als Drucksache 4/11065 vor. Es liegt kein Wunsch nach einer allgemeinen Aussprache gemäß § 46 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor. Da es in der 3. Lesung keine Änderungsanträge gibt, stelle ich nunmehr den Entwurf Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung.

Wer dem Entwurf des Gesetzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen.

(Torsten Herbst, FDP, steht am Mikrofon.)

Es gibt eine Erklärung; bitte schön.

Frau Präsidentin! Ich möchte etwas zum Abstimmungsverhalten unserer Fraktion sagen.

Trotz einer Reihe von rechtlichen Bedenken, die hier sehr ausführlich erörtert wurden, haben wir diesem Gesetz zugestimmt. Wir halten es für wichtig, dass die aus unserer Sicht ungerechtfertigte Erhöhung der Pensionsansprüche rückgängig gemacht wird. Die Verantwortung für die jetzige rechtliche Regelung tragen die Einreicher des ursprünglichen Gesetzentwurfes, CDU und SPD, aber wir wollen unseren Anteil dazu leisten, dass wir diese Pensionsansprüche rückgängig machen können.

Vielen Dank. – Gibt es weitere Erklärungen zum Abstimmungsverhalten? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Auch hier liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/10733, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte; Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sächsische Kulturraumgesetz ist den bundesweit einmaligen Weg gegangen, kulturelle Substanz zu erhalten und neue, leistungsfähige, kostensparende Organisationsstrukturen zu etablieren.

Wir werden um unser Kulturraumgesetz nicht nur deutschlandweit beneidet, sondern auch als Vorreiter für beispielgebende Möglichkeiten von interkommunaler Zusammenarbeit gepriesen. So hat die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem kürzlich vorgelegten Schlussbericht nicht nur das Sächsische Kulturraumgesetz als besonderes Landesgesetz hervorgehoben, sondern die Bundesländer aufgefordert, uns nachzueifern.

In den darin enthaltenen Handlungsempfehlungen steht Folgendes – ich zitiere –: „Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, Kulturräume zu schaffen, um die Lasten der Kulturfinanzierung zwischen städtischen Zentren und ländlichen Umlandgemeinden gerecht zu verteilen und Synergieeffekte zu erzielen. Die interkommunale Zusammenarbeit, wie sie zum Beispiel im Sächsischen Kulturraumgesetz verankert wird, schließt ein, dass Finanzmittel für Kultur gemeinsam von den Mitgliedern des Kulturraumes und dem jeweiligen Land aufgebracht werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Umlandgemeinden auch in die kulturpolitischen Entscheidungen einbezogen werden.“ So weit das Zitat aus dem EnqueteBericht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass dies ein sehr starkes Argument für die im Referentenentwurf vorgesehene Entfristung des Kulturraumgesetzes ist. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass dieses bundesweit einmalige System regionaler und solidarischer Kulturförderung seine Bewährungsprobe nun tatsächlich bestanden hat. Die Kulturräume erhalten nach ihrem 14-jährigen Bestehen endlich Planungssicherheit und die außerordentlich ausgeprägte, jahrhundertealte Tradition von Kunst und Kultur in Sachsen erhält eine hoffnungsvolle und tragfähige Zukunft.

Nach dem Gesetzentwurf sollen – mit Ausnahme der Kulturräume Oberlausitz/Niederschlesien und Leipziger Raum, die neben den urbanen Kulturräumen Chemnitz, Dresden und Leipzig bestehen bleiben – jeweils zwei

ländliche Kulturräume zu einem größeren ländlichen Kulturraum zusammengefasst werden. Damit werden die Kulturräume Vogtland/Zwickau, Erzgebirge/Mittelsachsen und Elbland/Sächsische Schweiz/Osterzgebirge zukünftig neu gebildet. Wie bisher handelt es sich hierbei um Pflichtzweckverbände mit jeweils zwei Landkreisen als Mitglieder.

Durch die Beibehaltung der Zweckverbandsstruktur für die ländlichen Kulturräume wird die Solidarität zwischen Land und Kommunen durch die Landeszuweisung sowie auf kommunaler Ebene durch die Erhebung einer Kulturumlage als zweite Komponente gesichert. Nur so können auch regional bedeutsame kulturelle Einrichtungen und Projekte ausreichend finanziert und die außerordentlich reiche kulturelle Tradition des Freistaates Sachsen flächendeckend fortgeführt werden. Damit wird auch hinreichend effizient dem Staatsziel der Kulturförderung entsprochen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ergibt sich aus der zeitgleichen Anpassung des Kulturraumgesetzes an die geplante Neugliederung der Landkreise des Freistaates Sachsen infolge der vor wenigen Tagen hier beschlossenen Kreisgebietsreform. Durch diese Gebietsreform sollen zwar größere leistungsfähige Landkreise geschaffen werden, die auch räumlich zum Teil mit den derzeitigen Kulturräumen identisch sein werden. Für den Erhalt des Kulturangebotes in der Substanz, insbesondere bei Betrachtung der Theater, Orchester und Museen, ist es aber unerlässlich, dass auch die vergrößerten Landkreise gemeinsame Schwerpunkte für die kulturelle Entwicklung festlegen und ihre Mittel für die Kulturpflege entsprechend bündeln; denn insbesondere tarifbedingt – das zeigt ein Gutachten, das die Kulturstiftung zur Theater- und Orchesterentwicklung auf den Tisch gelegt hat – werden die Kosten der kulturellen Einrichtungen in den nächsten Jahren weiter steigen. Dem stehen aber Landeszuweisungen aus dem Kulturraumgesetz in einer Höhe von 86,7 Millionen Euro gegenüber. Die Koalitionsvereinbarung sichert den Kulturräumen also auch über den Zeitraum von 2009 hinaus die zusätzlichen 10 Millionen Euro, die seit 2005 Gültigkeit haben.

Mein Haus ist vom sächsischen Kabinett beauftragt worden, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung über die Zuweisung der Landesmittel an die Kulturräume zu erlassen. Diese Verordnung soll gleichzeitig mit dem Änderungsgesetz in Kraft treten. Dazu ist in dem vorliegenden Referentenentwurf die gesetzliche Verankerung der Bindung der Höhe der Landeszuweisung an die Höhe der Kulturumlage vorgesehen. Diese Maßnahme erscheint uns zwingend

notwendig, da wir gerade in den vergangenen Jahren beobachten mussten, dass sich Kulturräume und insbesondere Sitzgemeinden teilweise aus der Finanzierung bei Ansteigen der Landeszuweisung zurückgezogen haben.

Die Bindung der Höhe der Landeszuwendung an die Höhe der Kulturumlage im Verhältnis zwei zu eins ist jedoch nicht vollkommen neu. Sie war bisher in der Verwaltungsvorschrift zum Kulturraumgesetz enthalten und wird nunmehr in das Gesetz übernommen und damit natürlich auch transparenter. Sie hat sich in der bisherigen Praxis als sehr positiv zur Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen erwiesen.

Gesetzlich soll auch verankert werden, dass die Zuweisung der Landesmittel bei den einzelnen Kulturräumen 30 % der Summe der Ausgaben oder der finanzwirksamen Aufwendungen aller vom Kulturraum geförderten Einrichtungen und Maßnahmen nicht überschreiten darf. Diese Regelungen sind notwendig, um das Absinken von Eigenmitteln, das ich vorhin bereits genannt hatte, zu verhindern und ein Mindestmaß an Eigenbeteiligung der Landkreise zu erreichen. Nur durch diese Pflicht der Kofinanzierung ist es möglich, im Rahmen dieser solidarischen Finanzierung die für die Kultur benötigten Mittel in ausreichendem Maße aufzubringen und die kommunale Ebene hinreichend zu beteiligen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung war bei ihrem Entschluss zur Einbringung des Gesetzentwurfs davon überzeugt, dass die Fortsetzung des Kulturraumgesetzes in Anpassung an die Neugliederung der Landkreise des Freistaates Sachsen dringend geboten und für die Zukunft Sachsens notwendig ist.

Ich bitte das Hohe Haus, den Gesetzentwurf der Staatsregierung an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, und bin gespannt auf die Diskussion.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Medien – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keiner. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

1. Lesung des Entwurfs Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes

Drucksache 4/10952, Gesetzentwurf der Linksfraktion

Ich bitte um die Einbringung. Herr Tischendorf, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringt die Linksfraktion in dieser Legislaturperiode bereits die zweite Novelle zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz ein. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir bereits im Sommer 2006 einen Vorschlag dazu unterbreitet hatten. Unser Anliegen war es damals, wenigstens die anstehenden Personalratswahlen rechtssicher zu gestalten und die entsprechend abgeschlossenen Tarifverträge mit zu beachten.

Die Koalition hat sich damals, wie ich finde, leider aus parteiegoistischen Gründen, entschlossen, dies abzulehnen. Ich will noch einmal daran erinnern, dass der damalige Gesetzentwurf im Sommer 2006 klare Regelungen zum Wahlrecht und zur Wählbarkeit, zum Beispiel zu den Argen, hatte, was die Kommunalbediensteten betrifft.

Mittlerweile hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen am 27. April vorigen Jahres unsere Rechtsauffassung bestätigt. Mit seiner Entscheidung zur Personalratswahl in der Stadt Leipzig machte es die gegenteiligen Aussagen von Innenminister Buttolo, zum Teil auch auf Kleine Anfragen, null und nichtig und haltlos. Er hat immer ganz stur behauptet, dass die in den Argen Beschäftigten der Kom

munen ihre Wählbarkeit bei ihrem Arbeitgeber verloren hätten. Dem ist nicht so, das wissen wir mittlerweile, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht.

In einem anderen Beschluss vom 17. Dezember vorigen Jahres erklärt nun wiederum das Verwaltungsgericht Dresden die Personalratswahl in Leipzig für ungültig. Grund war, dass unter anderem nach den Gruppen des bisherigen Personalvertretungsgesetzes gewählt wurde, obwohl die neuen Tarifverträge diese Gruppen nicht mehr ausweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn mein Kollege Brangs krank ist – von dieser Stelle wünsche ich ihm gute Besserung –, muss ich noch einmal auf ihn und die letzte Debatte zu unserer vorhergehenden Novelle zum Personalvertretungsgesetz zurückkommen. Er hat damals schlichtweg behauptet, dass alles im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt sei und man die Landesanpassung nicht bräuchte. Die Gerichtsurteile sprechen genau das Gegenteil. Leider muss man feststellen, wenn man das Personalvertretungsrecht anschaut, dass die Untätigkeit der Koalition jetzt auf dem Rücken der Beschäftigten vor Gerichten ausgetragen wird. Wir wollten nun hier endlich für Rechtssicherheit sorgen und haben die damalige Regelung in die jetzige Novelle aufgenommen. Ich hatte auch damals, 2006, bereits von

dieser Stelle aus zugesagt, dass wir als Linksfraktion in dieser Legislatur noch eine umfassende Novelle zum Personalvertretungsgesetz vorlegen werden.

Die Redner der Koalition begründeten damals die Ablehnung unseres Gesetzes damit, dass sie einen eigenen Vorschlag hätten, dass wir uns noch wundern würden, was im Hohen Hause noch so an Mitbestimmung kommt, und die Mehrheitsfraktionen lägen dazu in den letzten Zügen. Spätestens seit dieser Plenarwoche ist deutlich geworden, dass es umgekehrt die Koalition ist, die in den letzten Zügen liegt. Von dem modernen Personalvertretungsgesetz ist weit und breit nichts zu sehen. Das sind die Tatsachen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Mit der Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform werden in den zukünftigen Landkreisen wieder Neuwahlen zu den Personalvertretungen anstehen. Unser Gesetzentwurf stellt dafür mehr als nur Rechtssicherheit her, vielmehr bringen wir uns darüber hinaus mit inhaltlichen Vorschlägen in die Debatte ein, Vorschläge, die für deutlich mehr Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sorgen werden. Unser Gesetzentwurf ist zeitgemäß und er ist die Botschaft an die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes. Sie werden in den nächsten Monaten wichtige Beiträge bei der Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform und des Übergangs des Personals von der Landes- auf die kommunale Ebene leisten müssen.

Ich sage Ihnen ganz klar: Wir trauen den Beschäftigten mehr Verantwortung zu. Deshalb heute unser Gesetzentwurf dazu.

Lassen Sie mich kurz die wesentlichsten Neuerungen unseres Gesetzentwurfes vorstellen. Die Personalvertretungen sollen nach unseren Vorstellungen deutlich aufgewertet werden, was ihre Bedeutung in den Dienststellen betrifft. Auf der Grundlage von Artikel 26 der Sächsischen Verfassung soll in einer Generalklausel eine Allzuständigkeit in Form der Mitbestimmung bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen eingeräumt werden.