1. Für wie viele semizentrale private Gruppenkläranlagen, auf die sich mehrere „Bauherren der Kleinkläranlagen“ nach Nummer 3.2 der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2007 (RL SWW/2007) geeinigt haben, wurden bisher Anträge auf Förderung gestellt?
2. Erhalten die Bauherrengemeinschaften semizentraler Gruppenkläranlagen neben der Förderung nach Nummer 5.2.3 der RL SWW/ 2007 (Grundförderung für vier Einwohnerwerte 1 500 Euro zuzüglich 150 Euro je weiterem Einwohnerwert) darüber hinaus für die zu bauenden Abwasserleitungen von den Einzelgrundstücken zur Gruppenkläranlage eine Förderung nach Nummer 5.2.2 (für Kanalisationen 150 Euro je neu angeschlosse- nem Einwohner)?
Bei der Aufstellung der Abwasserbeseitigungskonzepte erfolgt für die dauerhaft durch den Bürger dezentral zu entsorgenden Gebiete noch keine Festlegung für eine konkrete technische Lösung im Einzelfall. Damit kann dem Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn in der Regel noch keine Entscheidung der Bürger zu Einzel- oder Gruppenkläranlagen entnommen werden. Erst mit dem Auszahlungsantrag nach Fertigstellung der Anlage durch den oder die privaten Grundstücksbesitzer wird die gewählte Lösung dokumentiert.
Für die zu bauenden Abwasserleitungen von Einzelgrundstücken zu Gruppenkläranlagen wird eine Förderung nach Nr. 5.2.2 nur dann gewährt, wenn die Abwasserleitung Teil der öffentlichen Einrichtung ist.
Gilt das für Gruppenkläranlagen, nicht in privater Trägerschaft, sondern in Trägerschaft der Gemeinde?
Ziel der Staatsregierung ist es, die dezentralen Lösungen gleichgewichtig zu fördern. Das zielt in allererster Linie auf die privaten Träger ab. Aber ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht korrekt beantworten, würde das aber gern noch einmal prüfen wollen.
Wenn Sie das prüfen, dann seien Sie bitte so freundlich, auch meine zweite Nachfrage, deren Antwort Sie jetzt bestimmt nicht aus dem Hut zaubern können, zu prüfen.
Sie hatten vorhin gesagt, dass bei der SAB kein Antrag von privaten Trägern gestellt wurde. Meine Frage lautet:
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich bitte jetzt Frau Abg. Dr. Ernst, ihre Frage Nr. 14 zu stellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Frage bezieht sich auf die Fällung der Buche an der Angelikastraße in Dresden.
Der 12-Stunden-Einsatz zur Fällung der mehr als 200jährigen Buche an der Angelikastraße in Dresden wurde von der Polizei überwacht. Bei dem friedlichen Protest der Robin-Wood-Aktivisten kam es zu einer massiven Polizeipräsenz. SEK-Beamte wurden eingesetzt. Deren Vorgehen wurde von Demonstranten als „ruppig“ und nicht verhältnismäßig eingeschätzt.
1. Wie viele Beamte waren mit welchen polizeilichen Mitteln gegenüber Demonstranten und Baumschützern im Einsatz?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Ernst! Die Polizeibediensteten waren aufgrund eines Amtshilfeersuchens der Stadt Dresden im Einsatz.
Am 15. Januar 2008 waren über den gesamten Einsatzzeitraum von 00:00 bis 18:45 Uhr zeitlich versetzt insgesamt 408 Polizeibedienstete im Einsatz, darunter sechs Beamte vom Höheninterventionsteam des SEK Sachsen und zwei Beamte vom Höheninterventionsteam des SEK Thüringen.
An polizeilichen Mitteln wurden zum Einsatz gebracht: ein Lichtmastkraftwagen zur Ausleuchtung des Einsatzortes, ein Funkkraftwagen zur Absicherung stabiler Funkbeziehungen, ein Polizeiarzt zur medizinischen Notversorgung, spezielle Einsatztechnik wie Abseileinrichtungen und Trennschleifer, übliche Einsatzmittel wie Einsatzfahrzeuge, Funkmittel usw. Darüber hinaus wurden zum Einsatz gebracht: eine Drehleiter mit Einsatzkorb der Feuerwehr Dresden und ein Rettungswagen der Feuerwehr Dresden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Einsatz der polizeilichen Mittel durch die Polizeibediensteten hatte die Folge, dass die Baumbesetzung beendet wurde und die Bauarbeiten fortgesetzt werden konnten.
Inwieweit wurde bei den polizeilichen Mitteln Pfefferspray oder Ähnliches eingesetzt? Können Sie bestätigen, was von den Demonstranten und den Medien dazu dargestellt wurde?
Ich habe den Polizeipräsidenten gebeten, nochmals Detailinformationen abzufragen. Mir liegen zurzeit noch keine entsprechenden Informationen vor, sodass ich den Einsatz von Pfefferspray weder bestätigen noch ausschließen kann.
Gut. – Dann noch einmal zu der zweiten Frage. Natürlich ging es beim Einsatz der polizeilichen Mittel und den Folgen nicht um den Baum. Dass der weg ist, ist klar. Es ging um die Mittel in Bezug auf Demonstranten und Baumschützer. Vielleicht könnten Sie dies noch einmal etwas näher erläutern.
Um zu den Baumschützern zu kommen: Die Baumschützer wurden einzeln von der Polizei über die notwendigen Maßnahmen informiert. Sie wussten, welche Maßnahmen die Polizei durchführen wird, und der Einsatz der Polizei galt auch dem Ziel, den Raum um die Buche abzusichern, um Störungen zu vermeiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den Wegfall der Grenzkontrollen seit dem 21. Dezember vergangenen Jahres.
Tschechien hat sich gegen deutsche Presseberichte verwahrt, denen zufolge es zu einer drastischen Zunahme der illegalen Grenzverletzungen durch Migranten gekommen sei. Zudem wird in Medien über eine gestiegene Grenzkriminalität berichtet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fragen möchte ich zusammenfassend wie folgt beantworten; zum Teil decken sie sich mit der Frage von Frau Abg. Schütz.
Im Rahmen des EU-Beitritts von Tschechien und Polen wurden die systematischen Personenkontrollen an der EU-Binnengrenze zum 21./22. Dezember 2007 eingestellt. Die Befürchtungen, die insbesondere in der grenznah wohnenden Bevölkerung und in den Medien bestanden, dass in bestimmten Kriminalitätsfeldern starke Zuwächse zu verzeichnen sein könnten, haben mich, wie Ihnen bekannt ist, veranlasst, ein 15-Punkte-Programm zum Aufbau einer grenzbezogenen Sicherheitsarchitektur vorzunehmen. Es wurde davon ausgegangen, dass sich kriminelle Gruppierungen oder Einzeltäter die vollständige Mobilität zunutze machen werden und dass der Wegfall der stationären Personenkontrollen durch die Bundespolizei an der Grenze durch die Landespolizei im Alleingang und ohne Bundespolizei nicht vollständig kompensiert werden könne.
Allerdings wurden in der letzten Dezemberwoche 2007 und in den ersten drei Januarwochen an den sächsischen Grenzen zu Tschechien und Polen insgesamt 81 Personen festgestellt, die unerlaubt eingereist sind oder geschleust wurden, während die Zahl im jetzigen Vergleichszeitraum seit dem Wegfall der Grenzkontrollen – ich hatte es vorhin schon gesagt – auf 392 anstieg.
Die hohe Zahl der Aufgriffe zeigt, dass die Staatsregierung die Lage richtig eingeschätzt und richtige Maßnahmen getroffen hat, indem sie die polizeilichen Kräfte im grenznahen Raum, zum Beispiel durch zusätzliche Fahndungsgruppen, verstärkt hat. Dadurch konnte gemeinsam mit der Bundespolizei ein Verfolgungsdruck erreicht werden, der die Zahl der Zugriffe in dieser Form erst ermöglichte.
Die sächsische Landespolizei und die Bundespolizei haben durch die abstrichlose Umsetzung des 15-PunkteProgramms einen Fahndungsdruck erzeugt, der weitaus mehr Zugriffe ermöglichte als früher an den Schlagbäumen. Vier Wochen nach dem Wegfall der Personenkontrollen ist eine tragfähige Darstellung der weiteren Entwicklung noch nicht möglich. Allerdings lassen die Zahlen der Aufgriffe in den einzelnen Wochen durchaus schon einen Rückgang erkennen. Waren es in der letzten Dezemberwoche 2007 119 festgestellte unerlaubt eingereiste oder geschleuste Personen, so lag die Zahl in der ersten Januarwoche bei 90 und in der dritten Januarwoche bei 88. Wir müssen den weiteren Trend erst abwarten.