Protocol of the Session on October 19, 2004

(Beifall bei der PDS)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Frau Dr. Schwarz, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde auch ganz besonders ein Antrag meiner Fraktion vor fünf Jahren angesprochen. Ich muss noch einmal deutlich sagen, dass meine Fraktion schon damals über dieses Thema sehr streitig diskutiert hat, und es gab eine knappe Mehrheit für dieses Verfahren. Lieber Kollege Hahn, Sie haben es eben selbst gesagt: Im Ausschuss sollen die Fachdebatten stattfinden. Wenn das unter laufenden Kameras oder gezückten Stiften stattfindet, endet es eben nicht bei einer Fachdebatte, sondern in Schaufensterreden.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich glaube, Sie haben das Verfahren einfach noch nicht verstanden. Sie können jetzt Anträge in den Ausschuss überweisen ohne Stellungnahme der Staatsregierung. Sie haben also keine Wartezeit von drei oder mehr Wochen, sondern Sie haben sofort den Antrag im Ausschuss. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, bei den drei aktuellen Anträgen, die in der Plenarwoche gestellt werden können, Anträge aus dem Ausschuss, wenn Sie meinen, sie

sollen aktuell behandelt werden, auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.

Wenn Sie bei den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die dann in den Landtag kommen, weil es vielleicht in den späten Abendstunden ist, zu dem einen oder anderen Thema nicht mehr reden wollen, dann ist das Ihr Problem, aber nicht das Problem des Hohen Hauses.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, dann bringe ich die Drucksache 4/0038, Nr. 2 des Änderungsantrages der Fraktion der PDS, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den § 29 in der Fassung des gemeinsamen Antrages abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem § 29 zugestimmt.

Zu den §§ 30 bis 36 gibt es keine Anträge. Ich lasse über sie gemeinsam abstimmen. Wer den Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zum Abschnitt VI. Vorlagen, §§ 37 bis 39. Auch hier gibt es keine Änderungsanträge. Ich lasse deshalb über diese drei Paragrafen abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist den Paragrafen mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zum Abschnitt VII. Gesetzgebungsverfahren. Ich lasse über die §§ 40 und 41 abstimmen. Hier liegen keine Änderungsanträge vor. Wer den Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist den Paragrafen mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zum § 42. Hier gibt es zwei Änderungsanträge, einmal zu der Nr. 2 des Änderungsantrages der Fraktionen der PDS, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Es wird eine Änderung des Abs. 1 gewünscht; zum anderen geht es um die Nr. 3 des Änderungsantrages der Fraktion der PDS, zusätzlicher Abs. 2. Ich bitte aber erst die Drucksache 4/0029 einzubringen. Herr Gerstenberg, bitte.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Verfahren, wie es hier vorgeschlagen wird, stärkt das Recht der Fraktionen. Es ist aus meiner Sicht und aus Sicht der drei einbringenden Fraktionen wichtig, dass auch in einer ersten Debatte die Möglichkeit für eine Minderheit besteht – das kann eben im Regelfall eine Oppositionsfraktion sein –,

ihre Meinung zu einem Gesetzentwurf in der 1. Lesung zum Ausdruck zu bringen. Warum halten wir es für wichtig? In einer 1. Lesung werden die Grundzüge des Gesetzentwurfes beraten. Es ist gerade in dieser 1. Lesung die Chance gegeben, eine allgemeine politische Debatte zu einem wichtigen Gesetz zu führen, das heißt, eine Debatte, die nicht nur hier im Haus, sondern auch in der Öffentlichkeit nachvollzogen werden kann. Mit einer solchen Debatte in einer 1. Lesung wird in der Öffentlichkeit über die Medien das Verfahren und die Arbeitsweise des Sächsischen Landtages vermittelt und transparent gemacht und werden die Positionen aufgezeigt, die die Fraktionen dabei einnehmen. Diese Möglichkeit für Fraktionen zu schaffen, in der 1. Lesung eine Debatte herbeizuführen, ist aus unserer Sicht ein Ausfluss aus der Sächsischen Verfassung – Oppositionsrechte – und auch ein Vorteil für die Öffentlichkeitswirkung des Landtages. Wir wissen, laut Verfassung ist es so: Dieser Landtag ist das Podium, auf dem die öffentliche Meinungsbildung stattfindet.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Abg. Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich hat schon mancher einmal in diesem Hohen Haus den Drang verspürt, bei einem Gesetzentwurf in der 1. Lesung zu sprechen, gleich in welche Richtung. Bloß, wir haben in der letzten Legislatur gezeigt, dass das alte Verfahren, nämlich in der 2. Lesung die allgemeine Debatte zu führen, sich besser bewährt hat. Wenn wir unter Praktikabilitätsgesichtspunkten mit sechs Fraktionen jetzt noch einführen würden, bei der 1. Lesung zu reden, dann kämen wir auf Sitzungszeiten, die niemandem hier im Lande helfen würden, geschweige denn den Fraktionen oder den Menschen draußen. Ich bitte herzlich darum, dass man sich, auch bei allem Willen sich zu profilieren, überlegt, mit welchen Mitteln man welches Ziel erreichen kann. Ich bin überzeugt davon, wenn Sie das lange genug tun, dass Sie dann zu der Überzeugung kommen, dass die alte Variante die bessere ist. Ich bitte, Ihren Vorschlag abzulehnen.

Es wird weiter das Wort gewünscht. Herr Dr. Hahn.

Herr Kollege Lehmann, Sie haben jetzt wieder angedeutet: Da gibt es vielleicht das Drängen oder den Wunsch, in der 1. Lesung auch einmal etwas zu sagen. Darum geht es nicht. Der Landtag ist Stätte der politischen Willensbildung. Sie wissen, wenn die 2. Lesung im Landtag auf der Tagesordnung steht, sind im Ausschuss alle Abstimmungen gelaufen. Alle Beschlussempfehlungen sind durch. Hier wird das Ergebnis diskutiert. Ich finde, dass es vor der inhaltlichen Diskussion in den Ausschüssen notwendig ist, zu zentralen, wesentlichen Punkten der Gesetzentwürfe sich hier im Landtag auszutauschen. Das ist Sinn des Antrages. Das könnten eigentlich alle mittragen, auch die die Regierung tragenden Fraktionen. Sie könnten ihrer Regierung nämlich dann

noch einmal den Rücken stärken. Sie wird es nötig haben.

Frau Dr. Schwarz, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung schließt eine Aussprache nicht grundsätzlich aus, und die Praxis hat auch gezeigt, dass bei wichtigen Themen eine Mehrheit im Präsidium gefunden wurde,

(Dr. André Hahn, PDS: Wann denn?)

um auch bei einer 1. Lesung, insbesondere wenn es sich um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung handelte, sprechen zu können. Aber, lieber Kollege Gerstenberg, wir haben auch als Oppositionsfraktion – Kollege Hahn und die PDS-Fraktion werden sich daran erinnern – Gesetzentwürfe eingebracht. Dabei haben wir es als besonders gut empfunden, in dieser 1. Lesung unsere politische Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf vorzutragen, ohne dass dies von den anderen Fraktionen zerredet werden konnte. Man muss beide Seiten sehen, und ich denke, wir sollten bei unserer Praxis bleiben.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Drucksache 4/0029, Nr. 2 des Änderungsantrages der Fraktionen der PDS, der FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Änderung Abs. 1, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte um Einbringung der Drucksache 4/0038, Nr. 3 des Änderungsantrages der Fraktion der PDS, zusätzlicher Abs. 2.

Bitte, Herr Dr. Hahn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier geht es um die Behandlung von Volksanträgen im Landtag. Wir haben in der Verfassung geregelt, dass die Volksgesetzgebung gleichberechtigt neben der parlamentarischen Gesetzgebung steht. Wir haben auch mehrfach Volksanträge im Landtag gehabt. In der 1. Lesung – dort und nur dort, Frau Kollegin Schwarz, hat es überhaupt 1. Lesungen gegeben – haben die Fraktionen bei Volksanträgen in der Debatte Stellung genommen, die Antragsteller kamen nicht zu Wort. Ich verweise auf das Verfahren, wie es im Landtag von SachsenAnhalt praktiziert wird. Sie haben das bei der jüngsten Diskussion um die Kita-Gebühren sehen können. Dort können die Antragsteller – in der Regel nur einer, nämlich die Vertrauensperson – des Volksantrages ihren Gesetzentwurf vor dem Landtag begründen. Ich denke, es gebietet der Respekt vor denjenigen, die sich engagieren, dass sie ihren Gesetzentwurf hier vorstellen können. Deshalb beantragen wir die Aufnahme dieses Punktes.

(Beifall bei der PDS)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verfahren der Volksgesetzgebung ist mit den üblichen Verfahren nicht zu vergleichen. So einem Antrag geht ja, wie wir wissen, eine große Unterschriftenaktion voraus, bei der die Initiatoren breite Öffentlichkeit erreichen wollen und im Normalfall auch erreichen. Die damit verbundenen Zielsetzungen sind somit auch den Damen und Herren Abgeordneten im Landtag bekannt. Es soll so bleiben, dass wir als Landtag selber befinden, ob das, was uns in Form eines Volksantrages angedient wird, unsere Zustimmung findet oder nicht. Hierüber zu diskutieren ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Ich denke, dass wir aus dem Grund mit gutem Gewissen den Antrag ablehnen können.

Es wird weiter das Wort gewünscht. Herr Lichdi, bitte.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lehmann, was Sie eben hier vorgetragen haben, ist meiner Meinung nach Ausdruck der Machtarroganz, die jetzt leider abgewählt worden ist.

(Beifall bei den Grünen und der PDS – Zuruf von der CDU: „Leider“ ist richtig!)

Zum Glück. „Leider“ aus Ihrer Sicht.

(Widerspruch des Abg. Heinz Eggert, CDU)

Herr Eggert, wir setzen uns zu gegebener Zeit auch noch auseinander.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es nach der Sächsischen Verfassung – jedenfalls nach meiner Kenntnis – eine Gleichgewichtigkeit der Volksgesetzgebung und der Gesetzgebung des Sächsischen Landtages gibt. Von daher ist es völlig selbstverständlich, dass hier auch geredet wird.

(Beifall bei den Grünen und der PDS)

Herr Lehmann, Sie sind offensichtlich sehr, sehr weit von draußen entfernt. Wenn Sie ermessen könnten, welche Mühe es bedeutet, so einen Volksantrag auf den Weg zu bringen, die ganze Zeit an den Infoständen zu stehen, die Leute anzusprechen,

(Widerspruch des Abg. Prof. Dr. Georg Milbradt, CDU)

gebietet es aus unserer Sicht der Respekt, dass wir diese Leute hier zu Wort kommen lassen. Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich um Zustimmung. – Danke.

(Lebhafter Beifall bei den Grünen und der PDS – Widerspruch bei der CDU)

Herr Prof. Porsch, bitte.

Herr Präsident! Hätte ich Zweifel an der Richtigkeit dieses Antrages gehabt, sie wären mir jetzt vollständig genommen. Das betrifft die Reaktion der CDU-Fraktion. Herr Lehmann hat das Wort

„angedient“ verwendet, was Volksanträge betrifft. Das ist eine unglaubliche Haltung zur Volksgesetzgebung, die zurückgewiesen werden muss. Und der Ministerpräsident hat davon gesprochen, dass Unterschriftensammlungen und Volksanträge die parlamentarische Arbeit blockieren.

(Prof. Dr. Georg Milbradt, CDU: Das habe ich nicht gesagt!)

Das haben Sie eben gesagt.

(Prof. Dr. Georg Milbradt, CDU: Ich habe gesagt, er soll genauso, wie er hier geredet hat, in der Dresdner Stadtverordnetenversammlung reden, weil – – Gelächter des Abg. Johannes Lichdi, Grüne)