Protocol of the Session on October 6, 2020

Zweitens ist festzuhalten, dass das Land bei den Kosten der Unterkunft aktiv wird. Der Bund hat seinen Anteil von 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent angehoben. Auch hier gehen wir aber im Sinne einer Stärkung der Gemeinden einen großen Schritt weiter: Trotz der Tatsache, dass das Saarland alles an

(Abg. Zehner (CDU) )

dere als finanziell auf Rosen gebettet ist, wird das Land für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2022 die Kommunen zusätzlich mit Festbeträgen bei den Kosten der Unterkunft entlasten.

Die dritte Säule zugunsten der kommunalen Familie hat eine ebenso entscheidende Botschaft wie auch konkrete Bedeutung: Das Land wird sich in ebendiesem Zeitraum beim Volumen des kommunalen Finanzausgleichs nicht mehr primär am Realiter des nach Art. 106 Abs. 7 GG zu bemessenden Steueraufkommens orientieren, sondern für die vorgenannte Zeitspanne den Haushaltsansatz für 2020, der natürlich deutlich höher war und die Kommunen deutlich besserstellt, zugrunde legen. Damit übernimmt das Saarland die coronabedingten Steuereinnahmeausfälle in voller Höhe und wird sogar konjunkturbedingte Steuereinnahmeausfälle im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs durch Vorfinanzierung ausgleichen und daneben den KFA in diesen beiden Stufen um die anfallende Differenz aufstocken.

Sie sehen, sehr verehrte Damen und Herren, dass das Land mit dem Schutzschirmgesetz nicht nur seiner Verantwortung gerecht wird, sondern dass einmal mehr durch die Koalition Hand in Hand mit der Regierung im Rahmen des zugegebenermaßen am Ende des Tages mit einem negativen Saldo ausgestatteten Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie den konkreten Problemen mit ebenso konkreten und pragmatischen Lösungen begegnet wird. Mit dem kommunalen Schutzschirm werden in der Größenordnung von rund 190 Millionen Euro Ersatzleistungen für die Steuerausfälle der Kommunen erbracht.

Es soll nicht verschwiegen werden, welche weiteren Leistungen, neben diesen drei Säulen, die das Dach der kommunalen Finanzen stabilisieren, zugunsten der kommunalen Familie erbracht werden. Diese stehen natürlich mittelbar auch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf. Die Koalition und die Regierung wollen und werden die Finanzierung der Kulanzregelungen sowie der Netto-Einnahmeausfälle im ÖPNV erbringen und auch die Finanzierung der zusätzlichen Schulbusse übernehmen. Die Koalition und die Regierung wollen und werden sich starkmachen für den Ausgleich des Ausfalls der Elternbeiträge für die hoffentlich endgültig hinter uns liegende Zeit der Schließung der Kitas und der FGTS. Die Koalition und die Regierung wollen und werden die kommunalen Anteile der Kofinanzierung im Rahmen des Landesprogramms zugunsten der wirtschaftsnahen Infrastruktur reduzieren.

Abschließend lässt sich konstatieren, dass das Saarland, anders als alle anderen Bundesländer, in denen viele dieser Kosten am Ende des Tages bei den Kommunen verbleiben, in einzigartiger Weise seiner Vorbildfunktion gerecht wird und in Ansehung der Erkenntnis, dass unsere Kommunen der Anfang aller Demokratie sind, seine landeseigenen Möglich

keiten an fast allen Stellschrauben zugunsten der Gemeinden, Städte und Kreise bis an die äußerste Belastungsgrenze strapaziert. Für uns als Große Koalition gibt es kein Zögern und kein Zaudern, ohne jedes Wenn und Aber und ohne falsche Lippenbekenntnisse übernehmen wir die nötige Verantwortung, auch finanziell, wo immer das ansteht. Wir sind keine Koalition, die sich auf die Segel, die gleichsam auch den Schutzschirm bilden, geschrieben hat, nur in ruhigen Gewässern am Steuer zu stehen, sondern immer dann hart am Kurs und unter Aufbietung aller Kraft das Steuer zugunsten des Notwendigen auszurichten, wenn es gilt, auch auf stürmischer See das Ziel anzusteuern. Dieses Ziel ist hier und heute klar auf der Karte verzeichnet. Lassen Sie uns gemeinsam den Rettungsschirm zugunsten der saarländischen Kommunen aufspannen! Setzen wir gemeinsam Kurs in Richtung dauerhaft solider kommunaler Finanzen und stimmen wir heute gemeinsam für den Ihnen vorliegenden Gesetzesentwurf!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nächster Redner ist der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Josef Dörr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mein Kollege, der Herr Zehner, hat eben ein glühendes Bekenntnis für die Kommunen abgelegt. Dem kann man sich eigentlich nur anschließen.

Allerdings möchte ich anmerken, dass ich, wenn ich gefragt werde, wo ich wohne, nicht sage, dass ich im Regionalverband Saarbrücken wohne. Andere sagen auch nicht, dass sie im Landkreis Saarlouis wohnen. Tatsächlich wird man nur die Gemeinde nennen, und auch dabei muss man noch präzisieren. Nun kann ich zwar sagen, dass ich in Quierschied wohne, ich kenne aber auch Leute, die in Fischbach wohnen, die würden nicht sagen, dass sie in Quierschied wohnen, obwohl auch Fischbach zur Gemeinde Quierschied gehört. Das ist durchaus wichtig, denn auch die persönliche Identität wird damit ausgedrückt. Man ist geprägt durch die Gemeinde, in der man lebt. Gemeinde, Gemeindepolitik, die Stadt, das alles ist uns daher sehr wichtig.

Nun muss man in diesem Zusammenhang aber auch feststellen, dass wir im Saarland dumm dran sind. Unsere Städte und Gemeinden sind hoch verschuldet, zum Teil auch überschuldet. Die Landesregierung - und der Opposition steht es gut zu Gesicht, Leistung dort, wo sie sich findet, auch anzuerkennen - hat mit dem Saarlandpakt einen Schritt in die richtige Richtung versucht. Sie versucht, der Problematik abzuhelfen, indem zumindest einmal die

(Abg. Zehner (CDU) )

Hälfte der Kassenkredite auf der Grundlage der entsprechenden Kriterien übernommen wurde.

Damit ist das Problem aber noch nicht gelöst, auch der Bund muss einen Beitrag leisten. Wir haben diesbezüglich ja auch Forderungen gestellt, betreffend die Altschulden: Der Bund soll an das Saarland zumindest einmal 3 Milliarden Euro überweisen, um dieses Problem zu lösen.

Natürlich ist die Situation durch Corona nicht besser geworden und wir stehen nunmehr vor ganz konkreten Problemen. Diese Probleme müssen jetzt gelöst werden, wir können nicht abwarten, bis unsere SaarRegierung so viel Druck beim Bund aufgebaut hat, dass dieses Geld fließt. Inzwischen hat man ja wenigstens das Problem erkannt, noch vor zwei Jahren wurde davon gesprochen, bei uns sei alles in bester Ordnung. Man hat nun aber das Problem erkannt und der Finanzminister hat auch gesagt, er wolle sich darum bemühen und man werde die Sache nicht aus dem Auge verlieren. Unsere feste Hoffnung ist, dass das tatsächlich geschieht, dass wir wirklich dranbleiben.

In der jetzigen Situation aber, wie sie sich uns nun einmal darstellt, müssen wir mit dem rechnen und arbeiten, was wir tatsächlich haben. Dazu hat, wie ich finde, der Innenminister einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet. An der einen oder anderen Stelle hätten wir ihn lieber etwas anders ausgestaltet gesehen, man sollte nun aber nicht in ein Rosinenpicken verfallen. Ich denke, im Großen und Ganzen ist das ein ordentlicher Vorschlag und er ist es wert, von allen Fraktionen des Hauses unterstützt zu werden. Auch unsere Fraktion wird diesen Vorschlag des Innenministers unterstützen. - Danke.

(Beifall von der AfD.)

Für die SPD-Landtagsfraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Reiner Zimmer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie der Kollege Zehner kann auch ich für mich in Anspruch nehmen, schon weit mehr als ein Jahrzehnt in der Kommunalpolitik tätig zu sein, im Gemeinderat tätig zu sein. Dort bin ich auch schon seit mehr als zehn Jahren haushaltspolitischer Sprecher meiner Fraktion und wirke jahrein, jahraus an den Haushalten mit. Darüber hinaus bin ich auch noch Ortsvorsteher in einem Ortsteil. Über viele Jahre war diese Tätigkeit sehr, sehr schwierig. Ich möchte es einmal auf „gut Saarländisch“ sagen: Seit Jahren zählen wir dabei die Groschen; heute müsste man vielleicht „den Cent zählen“ sagen. Umso wichtiger ist es, dass nun dieser Gesetzesvorschlag kommt, damit der Saar

landpakt, den wir von den Koalitionsfraktionen gemeinsam in einem Umfang von mehr als 1 Milliarde Euro eingebracht haben und der sich in der Umsetzung befindet, nicht einfach verpufft. Daher wird nun der richtige Weg beschritten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit rund sieben Monaten leben wir im Saarland, bundes- und weltweit mit den Herausforderungen, Risiken und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Unsere Bundesregierung, unsere Landesregierung sowie die Parlamente haben in dieser zuvor nie dagewesenen außergewöhnlichen Situation jederzeit unverzüglich, angemessen, verantwortungsvoll und entschlossen gehandelt. Beispiele hierfür sind der Nachtragshaushalt und die Hilfen für unsere saarländischen Unternehmen oder auch das heute hier zur Beratung anstehende Gesetz über den kommunalen Schutzschirm. Letzteres braucht es in der aktuellen Situation, um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu erhalten und abzusichern.

Ich möchte einige Beispiele nennen zu dem, was wir in den zurückliegenden Monaten unternommen haben und was wir auch weiterhin tun werden: Im Zeitraum 2020 bis 2022 erreichen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen des Landes und des Bundes für die saarländischen Kommunen in der Summe einen Betrag von rund 640 Millionen Euro. Darin enthalten sind nach den Plänen der Bundesregierung die Hilfen des Bundes für die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung von derzeit 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent in den folgenden Jahren. Im Zeitraum 2020 bis 2022 kann dies für die Kommunen im Saarland eine Entlastung in Höhe von rund 200 Millionen Euro ergeben. Die Digitalisierung der Kommunen und der Landesverwaltung unterstützt die Koalition jeweils mit 19 Millionen Euro. 10 Millionen Euro werden den in Schieflage geratenen Vereinen als Soforthilfe ausgezahlt. Auch das will ich hier sehr deutlich erwähnen: Die Vereine tragen die kommunale Familie mit und leisten dort wertvolle soziale Arbeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Land wird auch den öffentlichen Personennahverkehr, den ÖPNV, unterstützen. Dazu sollen bis zu 50 Millionen Euro in eine „moderne Mobilität“ fließen. Dafür danke ich ganz besonders unserer Wirtschafts- und Verkehrsministerin Anke Rehlinger, die sich dafür immer stark gemacht hat.

(Beifall von der SPD.)

200 Millionen Euro gehen in einen Stabilisierungsund Beteiligungsfonds, bis Juni sind bereits Auszahlungen in der Größenordnung von 150 Millionen Euro an saarländische Klein- und Kleinstunternehmen geflossen.

(Abg. Dörr (AfD) )

Und nicht zuletzt unterstützt unsere Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger die saarländischen Hotelund Gastronomiebetriebe zusätzlich mit einem zusätzlichen 3-Millionen-Euro-Programm für Zukunftsinvestitionen. Ich glaube, das ist sehr wichtig, denn gerade diese Betriebe gehen nun wieder einer schwierigen Zeit entgegen, da man nicht mehr so schön draußen sitzen kann. Das ist ja auch in der vergangenen Woche durch die Presse gegangen: Ich glaube, das wird dort auch funktionieren mit den sogenannten Heizpilzen; wir werden diese Unternehmen nicht hängenlassen.

Das Handeln der Regierung und des Parlaments, liebe Kolleginnen und Kollegen, war bisher sehr erfolgreich. Die Maßnahmen entfalten auch ihre Wirkung. Dennoch: Die pandemiebedingten direkten und indirekten Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind beachtlich und werden auch noch eine längere Zeit nachwirken.

Wir alle wissen, dass die Kommunen im Saarland von dieser Pandemie besonders hart betroffen sind, auf der einen Seite, weil ihnen die Steuereinnahmen wegbrechen, insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, auf der anderen Seite, weil sie sich darauf einstellen müssen, dass ihre Sozialausgaben, insbesondere in den Städten und Kommunen mit höherer Arbeitslosigkeit, stark ansteigen werden.

Diese Pandemie hat uns doch gezeigt, wie wichtig die Daseinsvorsorge vor Ort in den Kommunen ist. Viele Kommunen leiden. Sie haben kaum noch Spielräume, und in letzter Not können sie nur noch ihre Kernaufgaben erfüllen. Ich nenne Ihnen nur ein paar Stichworte: ÖPNV, Sozialkosten, sozialer Wohnungsbau, Schulen, Kindergarten. Aber auch der Strukturwandel vor Ort, der im Saarland konstant voranschreitet, schlägt auf die Kommunen durch. Daher, meine Damen und Herren, lautet die Botschaft des heutigen Tages: Wir wollen und wir werden die Kommunen mit ihren finanziellen Herausforderungen in dieser Pandemie nicht alleinlassen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir leisten in den Jahren 2020 bis 2022 Steuerersatzleistungen aus Landesmitteln nach Maßgabe der Veranschlagung im Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie. Gleichzeitig übernimmt der Bund die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im Jahr 2020. Das sind deutschlandweit immerhin 6,1 Milliarden Euro, ein Teil dieses Geldes wird auch ins Saarland fließen.

Das Zeichen und der Appell an die Kommunen sind daher: Wir helfen euch in dieser finanziellen Not. Ihr seid die Keimzellen unserer Demokratie, vor Ort spielt die Musik. Deshalb sprechen die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen ihren örtlichen Vertretern auch das größte Vertrauen aus.

Die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und der Einkommenssteuer, des Gemeindeanteils, ist, weil es auch um Investitionen in die Kommunen geht, ein wichtiger Baustein, um unsere Kommunen gestärkt aus dieser Krise hervorgehen zu lassen.

Für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar: Wir stehen an der Seite der Kommunen. Heute geben wir eine Antwort auf die Frage, wie wir die Kommunen in dieser pandemiebedingten konjunkturellen Situation stärken können. Damit die Wirkung möglichst schnell eintritt, geht es nicht nur um die Stärkung der Investitionskraft, sondern auch darum, dass wir den Kommunen Ausfälle bei einer der wichtigsten Einnahmequellen, bei der Gewerbesteuer, ersetzen.

Darüber hinaus nehmen wir Geld in die Hand, um unsere Kommunen krisenfester zu machen. Das Saarland übernimmt befristet bis zum 31. Dezember 2022 einen Festbetrag an den Ausgaben der Kosten der Unterkunft und Heizung der Gemeindeverbände. Damit helfen wir insbesondere den Kommunen, die mit hoher Arbeitslosigkeit und hohen Sozialausgaben belastet sind. Wir helfen den Kommunen, die strukturelle Herausforderungen haben. Wir helfen den Kommunen, die es am schwersten haben, und wir tun das nicht nur im Jahr 2020, sondern auch darüber hinaus bis 2022. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land.

Die gleichzeitige Entlastung des Bundes durch die Übernahme der fehlenden Gewerbesteuereinnahmen schafft den Kommunen im Saarland zusätzlich weitere Luft zum Atmen. Es ist ein wichtiger Schritt, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Dass die finanzschwachen Kommunen mehr Aufmerksamkeit bekommen, ist das Verdienst unseres Bundesfinanzministers und Vizekanzlers Olaf Scholz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Jedoch kann dies nicht die einzige Lösung für die unverschuldete Finanzsituation unserer saarländischen Kommunen sein. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat schon vor Monaten vorgeschlagen, die Kommunen durch eine faire Altschuldenreglung zu entlasten. Das Saarland hat sich mit dem Saarlandpakt und dem jetzt eingebrachten Gesetz zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie zu seiner Verantwortung bekannt. Durch den nun vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir somit auch die Wirkung des Saarlandpaktes weiter. Wir als SPD‑Landtagsfraktion erwarten von den übrigen Parteien im Bund, dass diese sich endlich bewegen und der Verantwortung für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bundesweit nachkommen!

Und daher, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU‑Fraktion, Sie mögen mir dies verzeihen, nehmt euren Wissensvorsprung der gemeinsamen Tätigkeit aus dem Saarland für ein kommunalpolitisch

(Abg. Zimmer (SPD) )

verantwortungsvolles Finanzierungshandeln mit nach Berlin in eure Bundespartei und erklärt euren Spitzenfunktionären noch mal, was gleichwertige Lebensverhältnisse sind! Ich hoffe, Sie stoßen gerade bei Ihren Spitzenfunktionären, den Herren Merz, Röttgen und Söder, nicht weiterhin auf taube Ohren.

Meine Damen und Herren, der Bund hat eine gesamtstaatliche Verantwortung. Er kann und darf sich nicht darauf zurückziehen, dass die Finanzausstattung der Kommunen in unserem Verfassungsgefüge in solch einer Situation allein Aufgabe der Länder ist. Eine Lösung für die Altschulden zu finden, bleibt ein Auftrag des Koalitionsvertrages, bei dem unsere gemeinsame Koalition durch die Übernahme der Hälfte der Altschulden der Kommunen ihren Anteil geliefert hat. Das Thema ist damit aber nicht erledigt, auch wenn die Kolleginnen und Kollegen der übrigen Parteien im Bund glauben, mit dieser Lösung wäre alles erreicht. Davon bin ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ehrlich gesagt, nicht überzeugt. Und das ist auch nicht hinreichend solidarisch.

Es geht uns heute nicht um schnelle Lösungen. Es geht um schnelle Hilfen, die ankommen. Mitten in der Krise geht es nicht um finanztaktische Spiele innerhalb des Föderalismus. Es geht darum, dass Hilfen dort ankommen, wo die Folgen der COVID-19Pandemie uns noch weiter hart treffen werden. Im Gegensatz zur Finanzkrise 2009/10, wo den Kommunen finanziell nicht geholfen wurde, steht die heutige Landesregierung unter Beteiligung der SPDFraktion in dieser schweren Krise an der Seite unserer kommunalen Kolleginnen und Kollegen.

Die Kommunen sind sprichwörtlich der Ast, auf dem wir sitzen. Diese Maßnahme verschafft ihnen ein kurzes Atmen auf Zeit. Denn vielen Kommunen in Not wird das alleine nicht genügen. Stattdessen muss der Bund mehr Entschlossenheit zeigen, wenn es darum geht, die Altschulden zu streichen. Das erst verschafft unseren verschuldeten Kommunen die Rahmenbedingungen und die Freiheit, zu handeln und vor Ort in die Zukunft zu investieren. Denn sie sind bei uns der Fels in der Brandung. Sie sind die Keimzelle der Demokratie und der sozialen Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen ihre Handlungsfähigkeit sicherstellen.

Durch die Übernahme der Ausfälle bei der Gewerbesteuer stellen wir das sicher, aber wir gehen noch einen Schritt weiter: Durch die Entlastung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung stärken wir vor allem unsere strukturschwachen Kommunen. Es bringt nämlich nichts, ein Leck in den Kassen der überschuldeten Kommunen zu stopfen, wenn immer wieder neues Wasser an anderen Stellen eindringt. Wenn wir wirklich helfen wollen, dann müssen wir an die Strukturen heran.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die ansonsten vorhersehbaren haushälterischen Schief

lagen unserer Kommunen abmildern und die kommunale Handlungsfähigkeit auch perspektivisch unterstützen. - Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.