Protocol of the Session on August 26, 2020

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )

nat mit der sogenannten gesenkten Mehrwertsteuer. So schreibt das Statistische Bundesamt: Günstiger als im Juni 2020 waren im Juli 2020 zahlreiche Güter, und das infolge der Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung. - Kollege Wegner hat schon allgemein angesprochen, in welchen Bereichen sich Preissenkungen ergeben haben. Für Nahrungsmittel zum Beispiel sprechen wir von einer Senkung des Preises von ungefähr 2,7 Prozent. Wenn wir das alles in allem gegenüber dem Vorjahresmonat betrachten, können wir mit 0,1 Prozent von einer sogenannten Negativ-Inflation sprechen, der ersten seit fast vier Jahren!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn die Steuersenkung nicht immer zu sinkenden Preisen führt, bedeutet das nicht, dass sie keinen Konjunktureffekt hat, so eine Analyse des ifo‑Instituts. Wenn die Entlastung den Unternehmen zugutekommt, kann dies in einer Krise sogar wünschenswert sein. Gerade Restaurantbetreiber und Friseure - Sie erlauben mir, diese beiden Berufsgruppen stellvertretend für alle Betroffenen hier zu nennen - hatten ja wegen der Corona-Einschränkungen wochenlang keine Einnahmen. Hier ist es in einem gewissen Maße auch verständlich, dass die Mehrwertsteuersenkung in diesen Bereichen nicht in vollem Ausmaß an die Kunden weitergegeben wird.

Doch es stellt sich die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist, zu entscheiden, wie im Antrag der AfD gefordert, die Mehrwertsteuer dauerhaft zu senken. Hier möchte ich die Worte unseres Bundesfinanzministers wiederholen, denn ihm sind ja, um einen gewünschten Konjunktureffekt auszulösen, drei Elemente wichtig: zum einen, dass die Senkung der Mehrwertsteuer überraschend kam, dass sie ein großes Volumen hat und dass sie befristet ist. Denn wir alle wissen, für einen schnellen Konjunkturimpuls müssen Maßnahmen befristet sein, denn nur dann schieben während einer Krise die Konsumenten Kaufentscheidungen nicht auf die lange Bank. Und dass solche Impulse spürbar sind, hat Kollege Wegner in seinen Ausführungen dargestellt.

Wenn man nun, wie im Antrag gefordert, über eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer nachdenkt, darf man auch nicht aus den Augen verlieren, dass die Mehrwertsteuer 2019 mit rund 120 Milliarden Euro die meisten Einnahmen beisteuerte. Wenn wir einen Blick in unsere europäischen Nachbarländer wagen, wissen wir, dass die Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union ja fast einheitlich gestaltet sind. Wir dürfen auch nicht aus dem Auge verlieren, dass die Einnahmen durch die Mehrwertsteuer nicht nur dem Bund zugutekommen, sondern auch den Ländern und den Kommunen. Somit bedeutet eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auch eine dauerhafte Schwächung sowohl unseres Landes als auch der Kommunen. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für fraglich, ob vor allem die Kom

munen neben dem prognostizierten Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen und den noch nicht absehbaren Mehrausgaben für die Bewältigung der Corona-Pandemie auch noch dauerhaft weniger Einnahmen aus der Umsatzsteuer verkraften könnten. Deshalb kommt meines Erachtens der Antrag der AfD viel zu früh, und insbesondere ist er an die falsche Adresse gerichtet.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Über den Mehrwertsteuersatz entscheidet der Bundestag, dann wäre es die Arbeit Ihrer dortigen Kolleginnen und Kollegen gewesen, einen solchen Antrag einzubringen. Aber wie Kollege Flackus ausgeführt hat, vertreten die mehrheitlich wohl eine andere Meinung.

(Zuruf des Abgeordneten Müller (AfD).)

Wir haben auf jeden Fall eine funktionierende innerparteiliche Demokratie und wir werden in unserer Partei die Mehrwertsteuer-Systematik zu gegebener Zeit diskutieren, dann wird sich auch unsere Bundestagsfraktion der Sache in Berlin annehmen.

Ich erlaube mir an dieser Stelle auch noch mal den Hinweis auf die Vorschriften aus der sogenannten europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, denn diese gibt vor, wie wir die nationalen Steuergesetze ausgestalten. Die würde es dann zu berücksichtigen gelten.

Im Antrag angesprochen war auch der Mehrwertsteuersatz für den gastronomischen Bereich. Bei der Mehrwertsteuer im gastronomischen Bereich muss man differenzieren, denn umsatzsteuerrechtlich stellt der Verkauf von Speisen und Getränken entweder eine Lieferung dar oder eine sogenannte sonstige Leistung. Das Kriterium für die sogenannte sonstige Leistung ist dann erfüllt, wenn nicht die Zubereitung der Speisen und Getränke im Vordergrund steht, sondern das Dienstleistungselement. In diesen Fällen kann der ermäßigte Steuersatz nicht zur Anwendung kommen. Hierzu gibt es auch schon höchstrichterliche Rechtsprechung, aus der sich die allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze ableiten lassen. Das heißt vereinfacht ausgedrückt, dass in der Gastronomie 19 beziehungsweise derzeit 16 Prozent erhoben werden, ist keine Willkür, sondern es bezieht sich darauf, dass das Dienstleistungselement in diesem Bereich im Vordergrund steht.

Werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir befinden uns in einer schwierigen Zeit. Wir alle sind gefordert, mit Bedacht auf die Situation und die Veränderungen in unserem Land bewusst, verhältnismäßig und vor allen Dingen verantwortungsvoll zu reagieren. Deshalb sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer als verfrüht. In diesem Sinne lehnen wir den Antrag der

(Abg. Becker (SPD) )

AfD-Fraktion ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Als weiteren Redner rufe ich auf den fraktionslosen Abgeordneten Lutz Hecker. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ihm 3 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die AfD-Fraktion beantragt hier, die Senkung der Mehrwertsteuer dauerhaft beizubehalten. Ich zitiere aus der Begründung mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Als Anreiz zur Wirtschaftsbelebung ist besonders die Senkung der Mehrwertsteuer geeignet.“ Dann habe ich hier eine Pressemitteilung der AfD-Fraktion vom 04.06. dieses Jahres. Da schreibt die AfD-Fraktion: „Mehrwertsteuersenkung ist reine Geldverschleuderung und entspringt offensichtlich nur sozialistischen Gedankengängen. Es ist fraglich, ob die Mehrwertsteuersenkung überhaupt beim Endverbraucher ankommt, wenn die Lebensmittelpreise zuvor angehoben werden. Im Konsumgüterbereich leidet die Wirtschaft in erster Linie an Kaufzurückhaltung, weil die Bürger sparen und die Geldumlaufgeschwindigkeit damit reduziert wird. Eine Mehrwertsteuersenkung wird daran nichts ändern.“ Ja was denn nun? Jetzt machen Sie mal einen Antrag, der aus mehr als einem Satz besteht und bei dem man tatsächlich erkennen kann, worum es geht,

(Heiterkeit bei und Beifall von den Regierungs- fraktionen und der LINKEN)

und dann haben Sie niemanden in der Fraktion, der Ihnen sagen kann, dass Sie wenige Wochen zuvor das genaue Gegenteil behauptet haben!

Deutschland und das Saarland haben derzeit ein erhebliches Ausgabenproblem, das zeigt sich an den gigantischen Nachtragshaushalten in Milliardenhöhe, aber wir haben eben auch ein riesiges Einnahmeproblem auf allen Ebenen. Dieses wird natürlich durch die Senkung der Mehrwertsteuer erheblich verschärft. Wie dieses Dilemma aufgelöst werden soll, ist derzeit nicht absehbar. Aber es wird im Vorfeld des Superwahljahres nicht lange dauern, bis auch andere politische Parteien dieses Thema aufgreifen. Ich bin davon überzeugt, dass auch der Koalitionsausschuss, und zwar vor der SPD-Fraktion, sich zeitnah damit befassen wird.

Ja, es gibt in der AfD differierende Auffassungen zu dem Thema. Ich werde dem Antrag zustimmen. Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1391. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1391 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Lutz Hecker, dagegen gestimmt haben alle übrigen Abgeordneten.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Blutspenden retten Leben - Diskriminierung potenzieller Spender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität beenden (Drucksa- che 16/1397)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Circa 15.000 Menschen benötigen jeden Tag in Deutschland eine Bluttransfusion. Gleichzeitig spenden aber nur 2 bis 3 Prozent unserer Bevölkerung regelmäßig Blut. Das gilt natürlich in ganz besonderer Weise in Krisenzeiten, wie wir aktuell erfahren. Daher danke ich allen Frauen und Männern, die Blut spenden und denen, die sich so hervorragend um diese Systematik kümmern, oft ehrenamtlich.

Nicht jeder ist jedoch ein geeigneter Blutspender. Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Spenders können zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Blutempfängers führen. Deshalb muss der Empfänger des gespendeten Blutes geschützt werden, was für uns oberste Priorität hat. Alljährlich in den Sommermonaten wird je nach Blutgruppe der Vorrat als kaum gedeckt bis beunruhigend gering geschildert. In der Corona-Krise ist dies verschärft. Heute hat uns einen Ruf des Winterberg-Klinikums erreicht. Der Ärztliche Direktor Christian Braun und der Personalchef Thomas Hesse haben eindringlich gebeten, dass wir heute die Gelegenheit dieser Diskussion dazu nutzen sollten, die Menschen aufzurufen, Blut zu spenden; das tue ich hiermit gerne. Das ist ganz wichtig: Bitte, meine Damen und Herren, nehmen Sie das mit. Wir müssen dies in den Mittelpunkt stellen, spenden Sie Blut!

(Abg. Becker (SPD) )

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Es gab weniger Spender und nach Zulassung der elektiven Eingriffe wieder einen höheren Bedarf. Dass wir heute dieses Thema auf der Tagesordnung haben, verdanken wir zum einen unserer Ministerin, meiner lieben Freundin Monika Bachmann, die auch bundesweit mit diesem Thema unterwegs ist, und wir verdanken es dem Landesvorsitzenden der Schwulen und Lesben in der Union, unserem Freund Thomas Schmitt, den ich mit Henning Fries herzlich hier begrüße. Lieber Thomas, danke für diese Initiative und für eure großartige Arbeit!

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Es ist berechtigt zu fragen, ob die Ausschlusskriterien für Blutspender unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten heute noch gerechtfertigt sind. Insbesondere ist zu prüfen, ob der faktische Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, noch begründbar ist. Ich möchte dies begründen.

Zwischen dem Auftreten der Krankheitsbilder HIV-Infektion und Hepatitis C Mitte der Achtzigerjahre und der Entwicklung zuverlässiger Testungen wurden diese Erkrankungen damals durch Blut und Blutprodukte in großer Zahl übertragen. Daher war es damals richtig, Personengruppen, in denen diese Erkrankungen häufiger auftraten, von der Blutspende auszuschließen. Seit mehr als 25 Jahren gibt es aber sehr zuverlässige Tests für HIV und Hepatitis C. Diese werden maximal drei Monate nach einer Infektion positiv. Daher besteht ein erhöhtes Risiko bei entsprechenden Gruppen von Spendern allenfalls für maximal drei Monate. Deshalb sind unter Berücksichtigung eines zeitlichen Puffers vier Monate für Spender zahlreicher anderer Risikogruppen, die mit sexueller Orientierung nichts zu tun haben, im Gesetz genannt. Das sind zum Beispiel Menschen, die sich in endemischen Malariagebieten oder in endemischen Gebieten von anderen tropischen Infektionserkrankungen aufgehalten haben, sowie Personen, bei denen eine Endoskopie durchgeführt wurde. Weiterhin werden Akupunktur, Tätowierungen und anderes aufgeführt. Die Vorschrift der Enthaltsamkeit von Männern, die Sex mit Männern haben, von zwölf Monaten ist für uns hier nicht mehr nachvollziehbar. Dafür gibt es keine Begründung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Es wäre zum Beispiel erwägenswert, die nicht mehr zu rechtfertigenden Fragen nach sexueller Orientierung und dazu noch nach zwölfmonatiger Enthaltsamkeit zu ersetzen durch die Frage: Leben Sie seit mindestens vier Monaten in einer monogamen Beziehung oder sind Sie seit vier Monaten sexuell enthaltsam? An dieser Stelle braucht man dann auch gar nicht nach der sexuellen Orientierung zu fragen,

weil es nämlich auch bei Männern, die Sex mit Männern haben, so ist, dass Personen, die einen häufigen Partnerwechsel haben, von der Blutspende ausgeschlossen sind. Man hätte mit einer solchen Frage also beide Punkte erfasst.

Die CDU-Landtagsfraktion hält es deshalb dafür geboten, dass die Fachleute, nämlich die Bundesärztekammer, in der Bundesgesetzgebung in Zusammenhang mit dem Transfusionsgesetz dies einmal sehr ernsthaft und detailliert überprüfen. Am Ende muss das individuelle Risiko des Spenders eingeschätzt werden, sonst entsteht der Eindruck, dass Staat und Gesellschaft die Spendenbereitschaft in Abhängigkeit von der sexuellen Orientierung unterschiedlich wertschätzen und würdigen. Das wäre eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung. Wir als Große Koalition wollen durch unseren Antrag, unsere Wortbeiträge und durch diese Willensbekundung den Anstoß geben, dies künftig auszuschließen. Die Sicherheit für die Spendenempfänger von Blut und Blutprodukten wird hier in keiner Hinsicht berührt. Es ist an der Zeit, dieses diskriminierende und würdelose Kapitel zu beenden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Meine Damen und Herren, zum Schluss werbe ich nochmals sehr eindringlich: Spenden Sie Blut! Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Abgeordneten für die Begründung des Antrages und eröffne die Aussprache. - Ich rufe für die DIE LINKE-Landtagsfraktion den Abgeordneten Dennis Lander auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag von CDU und SPD verfolgt auf jeden Fall ein richtiges Ziel, dass man nämlich das pauschale Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer endlich aufhebt. Dieses pauschale Verbot schützt niemanden, denn es geht tatsächlich um die Frage, ob Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit vielen wechselnden Sexualpartnern haben oder nicht. Es geht eben nicht um die Frage, ob jemand schwul ist oder nicht. Heutzutage ist ja auch vieles anders als vor 30 Jahren. Inzwischen wirken Kombinationstherapien bei HIV-positiven Patienten so gut, dass man bereits nach einigen Wochen so gut wie keine Viruslast mehr im Blut nachweisen kann. Dies bedeutet, dass eine Übertragung unwahrscheinlich ist, selbst bei ungeschütztem Sex. Ein pauschales Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer war deshalb schon immer falsch. Besonders

(Abg. Scharf (CDU) )

heute erscheint es aus der Zeit gefallen. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu, den wir gut und richtig finden.

(Beifall von der LINKEN.)

Sie werden es bereits geahnt haben, dass wir den Antrag trotzdem in Teilen scheinheilig finden. Ich will Ihnen auch erklären, warum. Erstens ist der Antrag schon längst überfällig. Wir hatten schon längst Zeit, das zu ändern, und zwar schon vor der Corona-Krise. Es hat aber zunächst eine Initiative der FDPBundestagsfraktion gebraucht, die schon im Mai an den Bundesgesundheitsminister geschrieben hat. Das haben Sie verschwiegen.

(Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).)

Damit kommen wir direkt zum zweiten Punkt, dass es nämlich insgesamt ein schon eher älterer Antrag ist. Vor genau viereinhalb Jahren haben alle Fraktionen in diesem Haus beschlossen, dass man einen ähnlichen Antrag voranbringen möchte. Damals wie heute finden wir, dass es ein sinnvoller Antrag ist. Aber was ist seitdem passiert? - Nichts. Auch das haben Sie verschwiegen.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Was haben Sie gemacht? Was hat denn die LINKE getan?)