Es geht im Wesentlichen darum, dass der Bundesgesetzgeber im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zur Gewährleistung einer möglichst einheitlichen Regelung der drei Verfahrensordnungen, Abgabeordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz und Sozialgesetzbuch X, die neuen Instrumente zum vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten und die Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten durch Datenabruf in das Verwaltungsverfahrensgesetz einführt. Die neuen Regelungen stimmen weitestgehend mit denen der Abgabenordnung überein. Abweichungen sind den unterschiedlichen Anwendungsbereichen und Anpassungen von den jeweils bestehenden Gesetzestexten geschuldet.
Das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes hat zum Ziel, verzichtbare Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes abzubauen, indem diese entweder ersatzlos gestrichen oder an ihrer Stelle möglichst einfache elektronische Verfahren zugelassen werden. Dadurch sollen bei der Ausführung des Bundesrechts möglichst einfache, benutzerfreundliche und effiziente elektronische Dienste durch die Verwaltung angeboten werden können.
Durch das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weitere Vorschriften wird eine Karte auf freiwilliger Basis eingeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf nebst Begründung verweisen. - Danke für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Überweisung.
Ich danke dem Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1349. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1349 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1349 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete, enthalten haben sich die Mitglieder der AfD-Fraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über den Rettungsdienst im Saarland und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 16/1350)
Meine Damen und Herren, die Regierung des Saarlandes bringt heute das Gesetz über den Rettungsdienst im Saarland und zur Änderung weiterer Vorschriften in das hohe Haus ein. Das Gesetz hat die folgenden wesentlichen Schwerpunkte:
1. die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes durch eine differenzierte und bedarfsgerechte Anpassung der Qualifikationen des Rettungsdienstpersonals sowie der Disponenten in der Leitstelle,
2. die Verankerung der Bereichsausnahme für die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen an gemeinnützige Organisationen,
3. die Konkretisierung der Regelungen über die Ausund Fortbildung des Rettungsdienstpersonals und deren Finanzierung sowie Spezifizierung der Fortbildungspflicht,
4. die Ergänzung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes im Bereich der Notfallrettung durch die Etablierung eines arztbegleiteten Patiententransports für die Beförderung von Patienten bei zeitkritischen Verlegungen,
5. die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Einrichtung von Systemen für die organisierte Erste Hilfe und Helfer vor Ort als Bindeglied zwischen Laienhelfern und Rettungsdienst und somit als sinnvolle Ergänzung der Rettungskette außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsschirms,
7. die Anpassung beziehungsweise Ergänzung der bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen zur Gewährleistung einer rechtssicheren Übermittlung,
8. die Konkretisierung der Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst,
9. die rechtssichere praxisorientierte Definition der Hilfsfrist als Planungsgröße in der Notfallrettung.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1350. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1350 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1350 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.
Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland (Verhält- nismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG) (Drucksache 16/1342)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs sollte ich gemäß meiner Vorlage Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort erteilen. - Sie ist nicht anwesend. Ist jemand von der Regierung in der Lage, den Gesetzentwurf zu begründen?
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes Saarland (BQFG - SL) (Drucksache 16/1297)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes wurde vom Plenum in seiner 38. Sitzung am 13. Mai 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Das Änderungsgesetz soll das Landesrecht an das Unionsrecht, konkret an die Richtlinie 2005/36/EG anpassen, indem eine Regelung zur
Anlass hierzu bietet das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171. Darin hat die Europäische Kommission das Fehlen einer entsprechenden Vorschrift im Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz des Saarlandes kritisiert. Die vorgesehene Regelung gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen der erwähnten Richtlinie auf Antrag und auf Einzelfallbasis einen partiellen Zugang, soweit sich die Berufstätigkeit objektiv von anderen im Aufnahmemitgliedstaat unter diese reglementierten Berufe fallenden Tätigkeiten trennen lässt. Zusätzlich ist die Möglichkeit weiterer Maßnahmen im Wege einer Verordnung vorgesehen.
Der Ausschuss hat den Gesetzesentwurf in seinen Sitzungen am 14. Mai und am 27. Mai gelesen und beraten. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Es wurden keine Abänderungsanträge eingebracht. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1297 in Zweiter und letzter Lesung.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1297. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1297 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1297 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten in Zweiter und letzter Lesung angenommen ist.
Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland (Verhält- nismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich entschuldigen dafür, dass ich eben beim Aufruf des Tagesordnungspunktes gerade nicht anwesend war. Ich will nun aber gerne mei
Hier steht geschrieben: Ich freue mich, dem saarländischen Landtag heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen vorlegen zu können. - In der Tat, ich freue mich, dass ich es jetzt tun kann.
Die Berufsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Reglementierte Berufe sind durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften definierte Ausnahmen von dem in Deutschland gültigen Prinzip der Berufsfreiheit. Der Zugang zu diesen Berufen beziehungsweise ihre Ausübung haben den Nachweis bestimmter Qualifikationen zur Voraussetzung. In Deutschland gilt dies beispielsweise für Berufe im medizinisch-pflegerischen Bereich, zahlreiche Ingenieurberufe, aber auch Lehrberufe.
Innerhalb der Europäischen Union sind die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit wesentliche Grundprinzipien für einen funktionierenden Binnenmarkt. Diese Grundfreiheiten dürfen nur eingeschränkt werden, wenn es dem Schutz des Allgemeininteresses dient, wie etwa aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit.
Einschränkungen in Grundrechte müssen also besonders gerechtfertigt und hinreichend begründet werden. Diese Begründung soll im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass der Berufsreglementierungen erreicht werden. Die grundsätzliche Verpflichtung, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung der EU-Kommission vorzulegen, ergab sich schon vor dieser EU-Richtlinie aus dem Verfassungs- und auch aus dem Europarecht. Denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts.
Es stellte sich jedoch heraus, dass die von den Mitgliedsstaaten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit anzuwendenden Merkmale unklar sind und die Kontrolle innerhalb der EU uneinheitlich ist. Die EUKommission hat daraufhin den Mitgliedsstaaten am 30. Juli 2018 ein Prüfungsschema, ein sogenanntes Raster, für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgegeben. Neu ist in der Richtlinie (EU) 2018/958 die Verpflichtung, bestimmte Kriterien, die in einem abgeschlossenen Katalog zusammengefasst sind, bei der Prüfung von Berufsreglementierungen zu berücksichtigen. So können sich in Zukunft alle Mitgliedsstaaten auf einen gemeinsamen gültigen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen verlassen.