Protocol of the Session on June 24, 2020

men passieren. Aber wir haben eine aktuelle Corona-Krise und eine Pandemie-Lage. Aber wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle nicht, ob eine zweite oder dritte Welle kommt, wann sie kommt, in welchen Ausprägungen sie kommt. Genau dann muss man sagen, dass es nur redlich ist, wenn man in einer solchen Ausnahmesituation in Erster und Zweiter Lesung final der kommunalen Seite automatisch einen Rechtsrahmen zur Verfügung stellt, damit in dieser außerordentlichen Notsituation Videokonferenzen durchgeführt werden können.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Insoweit muss ich die Kritik aufgreifen. Ich bin der Frau Kollegin Berg als Vorsitzender des Innenausschusses sehr dankbar, auf deren Bitte der Innenausschuss sich im Vorfeld der heutigen Plenardebatte mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat. Herr Kollege Hecker, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht. Der Gesetzentwurf ist relativ spät durch die Landtagsverwaltung zugestellt worden. Er ist aber zugestellt worden. Es waren auch Vertreter der Landesregierung, zum Beispiel der Abteilungsleiter Kommunales, im Ausschuss anwesend. Jeder hat die Möglichkeit gehabt, Fragen, die Sie jetzt aufgeworfen haben, dort zu stellen. Insofern sage ich, es war ein guter und wichtiger Diskussionsprozess im Innenausschuss. Dazu stehe ich auch.

Noch ein Punkt ist mir wichtig. Ich habe gesagt, dass es wirklich von zentraler Bedeutung ist, dass wir uns eng abstimmen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir alle wissen, dort sind natürlich überwiegend die hauptamtlichen Vertreter präsent, also die Bürgermeister. Ich glaube, es ist aber auch wichtig, die kommunale Basis zu hören, also die einzelnen Fraktionen in den Räten vor Ort. Ich kann sagen, ich bin meinem Kollegen Marc Speicher sehr dankbar. Wir als CDU in Saarlouis haben dort einen Diskussionsprozess angestoßen und haben Ideen und Vorschläge für eine Digitalisierung der Gremienarbeit erarbeitet und haben bewusst alle Bürgermeister und den Landrat angeschrieben und gebeten, diesen Prozess in die Fraktionen vor Ort zu geben, damit dort wirklich eine Diskussion stattfindet.

Viele haben davon Gebrauch gemacht und haben sich auch öffentlich dazu geäußert. Unter dem Strich muss man sagen, dass die allermeisten berechtigten Anliegen der kommunalen Mandatsträger, insbesondere eine Stärkung der Mitwirkungsrechte, durch diesen Gesetzentwurf realisiert werden.

Abschließend kann ich sagen, dass wir nach BadenWürttemberg das zweite Bundesland sein werden, das entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg bringt. Das heißt, wir können zum einen sagen, dass wir mit Blick auf die Digitalisierung kommunaler Gremienarbeit bundesweit mit Baden-Württemberg an der Spitze der Bewegung stehen und dass wir auf der anderen Seite - das habe ich mehrfach aus

(Abg. Schäfer (CDU) )

geführt - in einer Krisenzeit wirklich eng an der Seite unserer Kommunalpolitiker und der kommunalen Spitzenverbände stehen und die entsprechenden Instrumente, unter anderem die Videokonferenz, auf den Weg bringen. Insofern muss ich die Kritik des Kollegen Hecker zurückweisen und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die Landtagsfraktion DIE LINKE rufe ich den Abgeordneten Ralf Georgi auf. - Da ist noch eine Zwischenintervention. Entschuldigung. - Herr Hecker.

Herr Kollege Schäfer, auf eine Kritik von uns sind Sie überhaupt nicht eingegangen, das betrifft die Nichtbeteiligung des Datenschutzzentrums. Da hätte ich schon ganz gerne aus Ihrer Richtung eine Aussage gehört.

Und dann dieses permanente Herumreiten auf der „kommunalen Familie“: Was ist denn im SSGT die kommunale Familie? - Die besteht aus CDU und SPD. Die kleinen Parteien haben dort keine vernehmbare Stimme. Gerade dieser Notausschuss führt dazu, dass die kleinen aus der Beschlussfassung ausgeschlossen werden. Das heißt, Sie sagen: „Wir haben den SSGT im Ministerium angehört“, aber da sind die kleinen nicht vertreten, die durch Ihr Gesetz ausgeschlossen werden. Das ist absolut nicht hinnehmbar.

Herr Kollege Schäfer, Sie haben die Gelegenheit zu antworten.

Herr Kollege Hecker, ich empfehle Ihnen, noch einmal detailliert den Gesetzentwurf zu lesen. Wir haben ganz klar den Grundsatz Sitzungszwang, man kommt irgendwo zusammen. Die zweite Möglichkeit - da gebe ich Ihnen recht, genau deswegen hat man die Videokonferenzen eingeführt - soll die Mitwirkungsrechte aller kommunalen Mandatsträger stärken. Als zusätzliche Rückfallebene besteht eben die Möglichkeit, einen Notausschuss einzurichten oder die Zuständigkeiten des Notausschusses auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dem ist ausreichend Rechnung getragen. Der Grundsatz, wenn man nicht zusammenkommen kann, ist die Videokonferenz. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen auf kommunaler Ebene ist. Die meisten Kolleginnen und Kollegen dort haben entsprechende iPads. Ich habe da überhaupt keine Bedenken, dass der Datenschutz nicht

sichergestellt werden kann. Insoweit glaube ich, dass das eher an den Haaren herbeigezogen ist.

Ich rufe für die Landtagsfraktion DIE LINKE den Abgeordneten Ralf Georgi auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise hat auch hier im Landtag Einiges ins Rollen gebracht und uns beispielsweise die OnlineTeilnahme an Fraktions- und Ausschusssitzungen beschert. Es ist daher völlig folgerichtig, dies auch auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, deshalb wird die Fraktion DIE LINKE dem Gesetz auch zustimmen, meine Damen und Herren. Allerdings wollen wir noch auf ein paar Schwachpunkte hinweisen.

Bei der Durchführung einer Sitzung als Videokonferenz erfolgt die Information der Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung in Ton und Bild in einem öffentlich zugänglichen Raum, der in der Bekanntmachung der Sitzung benannt wird - so heißt es im § 51a Abs. 6. Warum sollten die Sitzungen dann nicht öffentlich im Internet für jeden zugänglich sein? Warum sollen sich interessierte Bürger auch im Falle einer Pandemie in einen öffentlich zugänglichen Raum - sozusagen - zwängen, in dem die Sitzung übertragen wird, während die Gemeinderäte aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Sitzung vom heimischen Computer aus führen?

In Tübingen hat der Stadtrat am 14. Mai das erste Mal per Videokonferenz getagt. Ergebnis: In der ersten Stunde gab es mehr als 500 Zuschauer. „Eine Gemeinderatssitzung im Rathaus mit 500 Zuschauern gab es noch nie“, sagte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Deshalb sollten auch die Saarländerinnen und Saarländer den Online-Sitzungen ihrer Stadt- und Gemeinderäte folgen können. Was in Baden-Württemberg möglich ist, kann im Saarland kein Ding der Unmöglichkeit sein.

Der zweite Punkt, den ich heute ansprechen will, ist der Schutz unserer Daten und die Abhängigkeit von US-Internetkonzernen. Es gibt genug Kritik an Datenschutzpannen von Skype, Zoom und anderen Firmen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg empfiehlt: Bei der Auswahl von Video- oder Telefonkonferenzsystemen sollte aus technischer Sicht darauf geachtet werden, dass der Anbieter weder Metadaten - zum Beispiel: Wer hat mit wem kommuniziert? - noch die Inhaltsdaten der Kommunikation für eigene Zwecke auswertet oder an Dritte weitergibt. Dies können datenschutzrechtlich Verantwortliche am besten sicherstellen, wenn sie oder ihre Dienstleister eine entsprechende Softwarelösung im eigenen Rechenzentrum bereitstellen oder aufbauen. Dazu bieten sich zahlreiche Lösun

(Abg. Schäfer (CDU) )

gen auf Basis von Open-Source-Software an, die prinzipiell datenschutzgerecht eingesetzt werden können. Hier würden wir uns auch im vorliegenden Gesetzentwurf eine entsprechende Klarstellung wünschen, dass also sichergestellt werden muss, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Diese Änderung des KSVG hat die Landesregierung bereits im April im Corona-Ausschuss angekündigt. Kollege Schäfer, es ist also nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Es wäre durchaus möglich gewesen, diesen Entwurf vor der Sommerpause ganz ordentlich in zwei getrennten Lesungen zu beraten, wenn die Regierung ihn rechtzeitig eingebracht hätte.

Wir sehen also durchaus Verbesserungsbedarf, aber aufgrund der entstandenen Zeitnot durch die anstehende Sommerpause und die Ungewissheit, ob wir im Herbst eine zweite Corona-Welle erleben, werden wir uns dem Anliegen nicht entziehen, Online-Sitzungen zu ermöglichen. Deshalb stimmen wir dem Entwurf zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Ich rufe den Abgeordneten Reiner Zimmer für die SPD-Landtagsfraktion auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hecker und liebe Kollegen von der AfD-Fraktion, Sie fordern, dies nicht in Erster und Zweiter Lesung zu tun. Es tut mir einfach leid. Bei Ihrem gesamten Handeln, das ich heute Morgen hier erlebt habe, erscheint mir das geradezu grotesk. Heute Morgen winken Sie in zwei Abstimmungen in Erster und Zweiter Lesung 2,1 Milliarden Euro durch. Da brauchen wir keine öffentliche Anhörung, das ist eine kleine Hausnummer für das doch so reiche Saarland.

(Zuruf des Abgeordneten Hecker (AfD) , während er den Raum verlässt.)

Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung berichten. Ich bin schon ewig Ortsvorsteher - so würden manche sagen - und war lange Fraktionsvorsitzender, der nun den Räten ihr Recht, zu handeln, wieder zurückgibt. Wir überlassen es nicht einer anderen Ebene. Man hat oft gehört, es sei die Stunde der Exekutive. Unsere Absicht ist es doch gerade, die Demokratie zu stärken. Ich glaube, Sie haben das Gesetz nicht gelesen und Sie haben es auch nicht verstanden. Ich glaube, Sie waren nicht fleißig genug, mal mit dem Saarländischen Städte-und Gemeindetag oder dem Landkreistag zu telefonieren. Dort hätten Sie

die nötigen Antworten bekommen, um das auch heute zu verstehen.

Andererseits dulden die aktuellen Gegebenheiten keinen Aufschub. Die Landesregierung hat sich zu Recht ausreichend Zeit genommen und hat mehrere Runden mit den kommunalen Spitzenverbänden gedreht, um den Kommunen eine rechtssichere Möglichkeit für die Durchführung von Ratssitzungen als Videokonferenzen und die Einsetzung eines Notausschusses mit erweiterten Entscheidungsrechten an die Hand zu geben. Auch hier - das wurde vom Kollegen Schäfer mehrfach gesagt - entscheiden die Räte über ihr Handeln. Ich bin dankbar - das geht an die Fraktion DIE LINKE -, dass Sie heute dem Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung zustimmen werden. Ich muss allerdings sagen, Herr Kollege Georgi, es steht nicht im Gesetz, dass es verboten ist, per Livestream zu übertragen. Auch das, glaube ich, können die Kommunen für sich entscheiden. Auch das ist ein öffentlicher Raum. Es steht nur drin, dass man einen öffentlichen Raum schaffen muss. Was Kommunen und Räte in der Eigenständigkeit ihrer Entscheidungen tun, obliegt ihnen selbst. Hier haben wir Wert darauf gelegt, dass es mit einer Zweidrittelentscheidung zum Schutz der kleineren Parteien passieren muss. Ich glaube, so ist es richtig und ist bei all den Ehrenamtlichen, die dort tätig sind, gut angelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Entwurf liegt ein Gesetz vor, das sinnvollerweise einer schnellen Umsetzung bedarf und daher in Erster und Zweiter Lesung verabschiedet werden soll. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Arbeit der Kommunalräte in Notlagen stärken. Wir geben ihnen neben der Präsenzsitzung, die weiterhin möglich ist, die rechtssichere Möglichkeit an die Hand, per Notausschuss oder Videokonferenz ihre Arbeit aufrechtzuerhalten und die ihnen demokratisch übertragenen Entscheidungsbefugnisse im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen. Besonders hervorheben möchte ich, dass hierbei jeder Rat bei jeder Versammlung frei entscheiden kann, wie er in Notlagen verfahren möchte. Entweder ist die Durchführung der Sitzung in Vollbesetzung und Präsenz, die Übertragung der Aufgaben des Rates auf einen zuvor bestimmten Notausschuss oder auf den Finanzausschuss oder die Durchführung der Ratssitzung in Videokonferenzen möglich. Damit Ratssitzungen als Videokonferenz rechtssicher durchgeführt und demokratische Grundsätze eingehalten werden, machen wir im Gesetz entsprechend Vorgaben. Jedes Kommunalgremium kann per Zweidrittelmehrheit auch im Umlaufverfahren diese Entscheidung treffen.

Klar ist für uns auch, dass die gewählten ehrenamtlichen Ratsmitglieder im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle für starke Kommunen erfüllen. Sie sind die demokratisch gewähl

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

ten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger ihrer Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände und somit ein Kernbestandteil unserer demokratischen Grundordnung. Dazu gehören nach unserem demokratischen Grundverständnis grundsätzlich Diskussionen von Angesicht zu Angesicht und der Streit über das bessere Argument im Sinne des Gemeinwohls. Meine Damen und Herren, die Pandemie hat allerdings gezeigt, dass das bestehende KSVG die Möglichkeiten einer regulären Ratsarbeit in solchen Situationen erheblich erschwert beziehungsweise zum Erliegen bringt. Das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Im Grunde wurden mehrheitlich ganz viele Sitzungen abgesagt. Dies kann und darf vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.

Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf bietet nun im KSVG die Möglichkeit, die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten. Wir dürfen uns allerdings keine Illusionen machen. Ganz ohne Einschränkung der Ratsarbeit wird es auch künftig in Notlagen wie Pandemie oder Naturkatastrophen, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen, nicht gehen. Naturkatastrophen und deren Auswirkungen werden wir gesetzlich aber leider nicht verbieten oder regeln können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es richtig, die Alternativen zu Präsenzsitzungen in § 51a gesetzlich zu regeln, diese aber explizit auf Notlagen zu begrenzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, den Landrätinnen und Landräten, dem Regionalverbandsdirektor, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommunalen Selbstverwaltungen sowie den vielen ehrenamtlichen Mitgliedern der Räte und denen, die dazu beigetragen haben, dass die Räte wichtige Beschlüsse - aufgrund der Gesetzeslage leider nur wichtige Beschlüsse - für ihre Bürgerinnen und Bürger fassen konnten. In vielen Kommunen mussten im Frühjahr Haushaltspläne für das laufende Jahr aufgestellt werden. Ohne Kreativität, Pragmatismus und Disziplin aller Beteiligten wären diese wichtigen Beschlüsse allerdings nicht zustande gekommen. Vielen Dank dafür. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1348. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1348 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Darf ich noch mal um die Stimmabgabe

der fraktionslosen Abgeordneten bitten? - Sie sind dafür. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1348 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete, abgelehnt haben die Mitglieder der AfD-Fraktion.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes Drucksache 16/1348 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass die Zweidrittelmehrheit gewahrt ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Landtagsfraktion DIE LINKE, abgelehnt hat die AfDFraktion.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1348 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1348 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete, abgelehnt haben die Mitglieder der AfD-Fraktion.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

(Drucksache 16/1349)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften. Dies ist deshalb erforderlich, weil wir Bundesrecht und Landesrecht angleichen müssen. Es gibt eine sogenannte Konkordanzgesetzgebung. Vor diesem Hintergrund wird Ihnen dieser Vorschlag

(Abg. Zimmer (SPD) )