Protocol of the Session on June 24, 2020

Was habe ich gemacht? - Ich habe unverzüglich die Krankenhausleitung, den Chefarzt, den Anästhesisten, der bei den Operationen dabei war, alle um ihre Aussagen gebeten. Alle haben von nichts gewusst und abgewehrt. Aber dann setze ich mich hin und mache gar nichts mehr, wenn ich so verfahre, wie hier immer wieder vorgetragen wird. Ich habe den Oberarzt kommen lassen und gesagt: Bitte sehr, hier wird gesagt, dass aufgrund von einem Alkoholproblem falsch operiert wird. Wie ist das denn? Er hat gesagt: Ich weiß es nicht, das ist falsch. Dann hätte ich an der Wand gestanden, wenn ich nichts gemacht hätte. Aber es hat mir keine Ruhe gelassen. Denn wenn ich weiter so geschlampt hätte und mich auf Hinz und Kunz verlassen hätte, hätte es vielleicht Operationen mit Todesfolge gegeben. Das wollte ich nicht verantworten. Um solche Dinge geht es. Kindesmissbrauch ist doch keine Bagatelle, da kann man nicht ellenlang alles treiben lassen. Ich habe also die Ärzte und den Oberarzt noch einmal versammelt und habe gesagt: Wenn ihr nicht mit der Sprache herausrückt, schließe ich die Klinik. Das war innerhalb weniger Tage, nicht innerhalb von Monaten oder Jahren. Dann kamen sie und haben gesagt: Jawohl, es gibt Alkoholprobleme, er operiert falsch. Der Mann kam selbst und hat um Entlassung gebeten. - So regelt man die Dinge.

(Beifall von der LINKEN.)

Tun Sie nicht so, als seien Sie in der Lage, uns von oben herab zu sagen, worum es geht. Es gibt keine klare Zuständigkeit. Selbst wenn es Protokollvermerke gibt, dass dieser und jener informiert war, wird das weggelogen und abgestritten. Wo sind wir denn eigentlich? Hier gab es schlicht und einfach eine Misswirtschaft ersten Ranges und Sie tun so, als hätten wir noch Jahre Zeit, um das zu regeln. Das ist nur empörend und äußerst schwach in der Argumentation.

(Beifall von der LINKEN. - Abg. Renner (SPD) : Das ist falsch! - Zuruf des Abgeordneten Lander (DIE LINKE).)

Herr Kollege Renner hat noch eine Zwischenbemerkung.

Herr Abgeordneter Lafontaine, Sie können sagen, es sei geschlampt worden und so weiter. Deshalb haben wir doch einen Untersuchungsausschuss. Ich kann mich derzeit nicht auf diesen Standpunkt stellen, weil wir untersuchen. Was die Aufsicht anbetrifft, ist doch Fakt, dass die Regelung klar ist: Es ist bei Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten zu informieren. Jetzt ist doch die Frage, warum das nicht passiert ist oder ob es eine andere Möglichkeit des Einwirkens gegeben hätte. Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, dass die Krankenhausaufsicht im Nachgang, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, keinen Vermerk gemacht hat, dass ein Verstoß gegen die Berichtspflicht vorliegt, den rüberschiebt in die Staatskanzlei, wo die Rechtsaufsicht über Wissenschaft, Forschung und Lehre und das beamtete Personal ist, mit der Bitte, disziplinarrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Das ist nicht passiert. Die Frage ist doch, warum. Das können wir auch heute an diesem Rednerpult in diesem Saal mit Ihrem Antrag nicht klären!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herr Kollege Lafontaine, wollen Sie darauf antworten? - Hat sich erledigt.

Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/1366. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1366 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. ‑ Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1366 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der DIE LINKE-Landtagsfraktion; abgelehnt die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Erste Lesung und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 16/1348)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

der Tatsache Rechnung getragen, dass gerade auch in Pandemiezeiten die Kommunalparlamente handlungsfähig gehalten werden sollen. Deshalb haben wir Ihnen vorgeschlagen, dass es gewisse Änderungen gibt im § 51a des KSVG, die in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurden.

Es geht als zentralem neuen Punkt um die Neuregelung, dass Ratssitzungen künftig auch in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden können, weil die Präsenzpflicht angesichts der Pandemie nicht immer gewährleistet werden kann. Dieser Beschluss kann ausnahmsweise auch schriftlich und elektronisch gefasst werden.

Der zweite zentrale Inhalt ist die Möglichkeit, die Entscheidung vom Gemeinderat auf einen Notausschuss zu übertragen. Dieser Notausschuss muss darüber informieren; dann wird der Stadtrat in der nächsten Sitzung mit der Situation beschäftigt. Das heißt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist durch dieses Gesetz gewährleistet, auch wenn die Pandemiekrise länger gehen sollte. Diese Dinge werden auch auf die Kreise übertragen, den Regionalverband und die Ortsratsebene. - Ich bitte diesbezüglich um Zustimmung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Lutz Hecker für die AfD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Art und Weise, wie dem Landtag die vorliegende Änderung des KSVG als alternativlos vorgesetzt wird, wie auch den Inhalt des Gesetzes halten wir für völlig inakzeptabel. Es wird heute verlangt, dass wir eine derart weitreichende Einschränkung der Rechte der Abgeordneten unserer kommunalen Parlamente beschließen, die eine Erste und Zweite Lesung in einer Sitzung am selben Tag eigentlich von vornherein ausschließen sollten. Ein solches Prozedere sollte eigentlich den absoluten Ausnahmefall darstellen.

Hier bei uns wird es immer mehr zur Regel. Ich will Ihnen ganz deutlich Folgendes sagen. Wenn ich in der letzten Woche höre, wir behandeln das mal im Innenausschuss, und wenn zu Beginn der Ausschusssitzung weder eine Tischvorlage noch ein elektronisches Dokument vorliegt, aus dem ersichtlich ist, was die Regierung vorhat, dann komme ich mir verschaukelt vor.

Ganz ehrlich war die Krönung die Aussage eines ansonsten geschätzten Kollegen, der da behauptet

hat, eine Lesung im Ausschuss sei ja unnötig, denn es gäbe ja schon eine Anhörung im Ministerium und weitere Anzuhörende gäbe es ja ohnehin nicht. Ich betrachte eine solche Aussage als Affront und als grobe Missachtung der gewählten Abgeordneten dieses Hauses.

Weiter wurde dann von der Ausschussvorsitzenden vorgetragen, wir müssen ja beide Lesungen vor der Sommerpause durchführen, weil wir ja Angst vor einer zweiten Welle hätten. Erstens habe ich keine Angst vor einer zweiten Welle. Zweitens haben die Kommunen bewiesen, dass sie sehr wohl in der Lage sind, Präsenzsitzungen ihrer Gremien auch unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Drittens ist mir kein einziger Fall bekannt, wo sich ein Abgeordneter auf einer Präsenzsitzung mit einem Coronavirus angesteckt hätte.

(Abg. Berg (SPD) : Es hat auch keine stattgefunden.)

Was nun den Inhalt betrifft, so gibt es aus unserer Sicht ganz erheblichen Diskussionsbedarf. Das geht los mit dem Grundsatzbeschluss nach § 51a Abs. 2. Völlig unklar ist, wer denn bei Vorliegen eines solchen Grundsatzbeschluss nach welchen Kriterien entscheidet, ob die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Hier besteht weiterer Regelungsbedarf.

Weiterhin völlig unklar ist, was in einer Videositzung geschehen soll, falls geheime Abstimmung beantragt wird. Weiterhin ist völlig unklar, wie die Kommunen bei jedem Ratsmitglied die technischen Voraussetzungen schaffen sollen. Völlig unklar ist, wie die Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden sollen. Nach den Ausführungen im Innenausschuss wurde wohl das Unabhängige Datenschutzzentrum gar nicht beteiligt. Auch die Übertragung der Beschlussfassung auf einen Notausschuss ist nach unserer Auffassung unzulässig. Hier werden letztlich kleine Fraktionen und gewählte Einzelabgeordnete von der politischen Willensbildung ausgeschlossen.

Die Ausnahmen bei der Genehmigung von Beschlüssen des Notausschusses sind aus unserer Sicht ebenfalls erklärungsbedürftig. Hier wurde also eine Gesetzesänderung mit heißer Nadel gestrickt, die vielleicht gut gemeint war, aber keinesfalls gut gemacht ist. Sie lässt viel mehr Fragen offen, als sie zu lösen vorgibt.

Eine Klärung der vielen Fragen im zuständigen Ausschuss erscheint dringend notwendig. Die Fraktion der AfD wird dem vorgesehenen Verfahren mit zwei Lesungen in der heutigen Sitzung nicht zustimmen. Die Geschäftsordnung sieht nicht ohne Grund vor, dass Gesetzesvorlagen grundsätzlich in zwei Lesungen erledigt werden. Wir erwarten eine Anhörung insbesondere des Unabhängigen Datenschutzzentrums im Innenausschuss und können der vorliegenden Fassung in der jetzigen Form nicht zustimmen.

(Minister Bouillon)

(Beifall von der AfD.)

Ich rufe auf für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung, an den Innenminister für die Einbringung des heutigen Gesetzentwurfes, denn eines ist völlig klar. Es handelt sich heute nicht um eine gewöhnliche, normale Anpassung unseres kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes. Nein, wir müssen betonen, dass wir heute ein Stück Neuland betreten. Wir betreten digitales Neuland, was die Gremienarbeit in unseren Kommunen anbelangt. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herr Kollege Hecker, ich werde später detailliert auf Ihre vorgetragene Kritik eingehen - ganz klar. Weil viele neben dem Abgeordnetenmandat ein ehrenamtliches kommunalpolitisches Mandat bekleiden, hat jeder von uns erfahren müssen, dass leider coronabedingt viele Sitzungen - Sitzungen der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, aber auch der wichtigen Ortsräte - tatsächlich leider nicht stattfinden konnten und dass die Termine verschoben wurden. Dementsprechend konnten wichtige Beschlüsse, die notwendig gewesen wären, nicht getroffen werden.

Ich glaube, wir sind alle an der Seite unserer Kommunalpolitiker. Das muss uns doch gerade als Landtagsabgeordnete nachdenklich stimmen. Wir müssen verschiedene Fragen stellen. Wir müssen zum Beispiel die Frage stellen, ob unser KSVG in der gegenwärtigen Form einer solchen Krisenzeit mit Blick auf die Gremienarbeit überhaupt noch gerecht wird. Wir müssen auch die Frage stellen, ob die den einzelnen Mandatsträgern zustehenden organschaftlichen Rechte ausreichend gewahrt werden. Wir müssen genauso die Frage stellen, ob der einzelne kommunale Mandatsträger seine Rolle, so wie es die Kommunalverfassung vorsieht, ausüben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, da kann die Antwort nur lauten: Leider nur bedingt, Herr Kollege Hecker.

Insoweit will ich die vom Minister vorgetragenen Details des Gesetzentwurfs nicht wiederholen, will aber schon klar sagen, dass es wichtig ist, der kommunalen Seite einen Rechtsrahmen an die Hand zu geben, der es in außerordentlichen Notlagen ermöglicht, auch rechtskonforme Beschlüsse in Videokonferenzen treffen zu können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Ich blicke in die Runde. In den vergangenen Tagen und Wochen hat jeder von uns mehrfach täglich irgendwelche Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt, sei es auf Webex, Microsoft Teams und wie die ganzen Anwendungen heißen. Wenn man es ehrlich sagt, hat dabei jeder festgestellt, wo die Vorzüge dieser digitalen Konferenzmöglichkeiten liegen, aber natürlich auch, wo deren Grenzen sind. Unter dem Strich ist eines wichtig. Es ist in Krisensituationen eine sinnvolle und wichtige Ergänzung, wenn es eben nicht möglich ist, an irgendeinem Sitzungsort zusammenzukommen.

Ein Punkt ist wichtig zu erwähnen. Der Gesetzentwurf sieht ganz bewusst nur die Möglichkeit vor, Videokonferenzen durchführen zu können, also keine Telefonkonferenzen, sondern bewusst Videokonferenzen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Wenn man sich nämlich die Brille der jeweiligen Sitzungsleiter aufsetzt - also überwiegend der Landrätinnen und Landräte und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ‑, dann ist es ein wichtiges Indiz, um eine Einschätzung der Stimmungslage in einer Versammlung zu haben, wenn die Mimik und Gestik der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Video nachvollzogen werden können.

Es gibt aber noch einen anderen entscheidenden Punkt. Kollege Hecker, darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Es gibt nämlich auch einen vorgegebenen Verfassungsrahmen, innerhalb dessen wir uns bewegen müssen, wenn wir digitale Gremienarbeit voranbringen wollen. Es gibt zwei entscheidende Verfassungsprinzipien. Das ist zum einen der Öffentlichkeitsgrundsatz und zum anderen Seite der Sitzungszwang. Wir - der saarländische Landtag - tagen heute ganz bewusst in einer öffentlichen Sitzung. Das ist nämlich sehr wichtig, damit die Bevölkerung unsere Entscheidungsprozesse ganz transparent nachvollziehen kann und damit sie verstehen kann, wie wir zu Schlussfolgerungen und Abstimmungsverhalten kommen. Deswegen ist ein wichtiger Punkt im Gesetz, dass eine Übertragung einer stattfindenden Videokonferenz parallel und zeitgleich in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt wird.

Zum Sitzungszwang sind wir uns alle einig. Es ist immer viel besser, wenn man terrestrisch an irgendeinem Ort zusammenkommt und sich gegenseitig in die Augen schauen kann. Das ist einfach das Nonplusultra. Das ist absolut klar. Trotzdem muss dieser verfassungsrechtliche Rahmen ausgefüllt werden können, denn wir wollen die digitale Gremienarbeit voranbringen.

Insoweit ist es wichtig, dass, wenn Videokonferenzen stattfinden sollen, zwei kumulative Voraussetzungen gegeben sein müssen. Die erste ist, dass eine außerordentliche Notlage existieren muss und das physische Zusammenkommen der Mandatsträger insoweit erheblich erschwert ist. Die zweite Vor

(Abg. Hecker (AfD) )

aussetzung ist, dass ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss gegeben sein muss, also eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des jeweiligen Rates. Diese müssen zustimmen. Nur dann kann eine Videokonferenz durchgeführt werden.

Der andere Punkt ist auch völlig klar. Wenn wir uns in einer aktuellen pandemischen Lage befinden und noch keine Videokonferenz eingerichtet wurde - der Minister ist eben darauf eingegangen -, dann muss natürlich die Möglichkeit bestehen, sozusagen in einem Umlaufverfahren schriftlich oder elektronisch oder auch mittels Boten diese Videokonferenz einrichten zu können. Auch das ist Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Ein Punkt ist eben vom Kollegen Hecker beziehungsweise vom Minister angesprochen worden. In der Tat haben sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen in der Vergangenheit und auch ganz aktuell sehr eng und vertrauensvoll mit den kommunalen Spitzenverbänden im Austausch gestanden, also mit dem SSGT und dem LKT. Ich kann sagen, dass sowohl der Landesregierung gegenüber, aber auch uns als Koalitionsfraktionen gegenüber zwei zentrale Wünsche und Anregungen seitens der kommunalen Familie vorgetragen worden sind. Der erste Punkt wurde vom Städte- und Gemeindetag vorgebracht. Da muss ich Ihnen, Herr Kollege Hecker, insoweit deutlich widersprechen. Es war nämlich der ausdrückliche Wunsch des SSGT, neben der Möglichkeit von Videokonferenzen auch in Anlehnung an eine Regelung in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Angelegenheiten, die grundsätzlich dem Rat vorbehalten sind, an einen Ausschuss zu übertragen und durch diesen Ausschuss beschließen lassen zu können. Insoweit haben wir im Gesetzentwurf einem ganz konkreten Wunsch der kommunalen Familie entsprochen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der zweite Punkt war auch ein Wunsch der kommunalen Familie. Wenn schon Videokonferenzen durchgeführt werden, soll man dann die Angelegenheiten, die dort beraten werden können, nicht auf wichtige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, begrenzen, sondern es sollen alle Angelegenheiten behandelt werden können, wenn man zusammenkommt. Insofern hat die Landesregierung aus meiner Perspektive völlig richtig den ersten Gesetzentwurf, der damals in die externe Anhörung gegangen ist, angepasst und auch diesem Wunsch der kommunalen Familie entsprochen. Ich glaube, auch das ist ein gutes Signal, dass wir eng an der Seite des Städte- und Gemeindetags und des Landkreistages stehen.

Ich komme zum zentralen Kritikpunkt des Kollegen Hecker. Völlig richtig ist, wir beraten den heutigen Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung. Völlig richtig ist auch, das soll grundsätzlich nur in Ausnah

men passieren. Aber wir haben eine aktuelle Corona-Krise und eine Pandemie-Lage. Aber wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle nicht, ob eine zweite oder dritte Welle kommt, wann sie kommt, in welchen Ausprägungen sie kommt. Genau dann muss man sagen, dass es nur redlich ist, wenn man in einer solchen Ausnahmesituation in Erster und Zweiter Lesung final der kommunalen Seite automatisch einen Rechtsrahmen zur Verfügung stellt, damit in dieser außerordentlichen Notsituation Videokonferenzen durchgeführt werden können.