Protocol of the Session on June 24, 2020

mir das bestenfalls mit völligem Tiefschlaf im Justiziariat des Klinikums erklären. Scheinbar hat man sich auf die Position zurückgezogen: Vielleicht informiert ein Dritter die zuständigen Behörden, wenn nicht, ist es auch gut. - Egal, wie ich den vorliegenden Entwurf drehe und wende, ist doch eines sonnenklar: Sei es aus Ahnungslosigkeit, sei es aus Ignoranz oder sei es aufgrund einer bewussten Entscheidung von Verantwortlichen im UKS, sie sind nicht aktiv geworden. Justiziariat und Klinikleitung haben eingeräumt, sie haben die Behörden nicht informiert und die gesetzlichen Meldewege nicht eingehalten.

(Zuruf des Abgeordneten Lander (DIE LINKE).)

Kolleginnen und Kollegen, wenn ich nicht vorhabe, die für mich zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren, oder mir dieser Pflicht nicht bewusst bin, dann ändert es wirklich gar nichts, welches Klingelschild an der zuständigen Behörde hängt.

(Zurufe des Abgeordneten Lander (DIE LINKE) und der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Das darf in der Zukunft nicht wieder passieren, das ist völlig klar, aber dafür braucht es kein neues Klingelschild. In der Zukunft muss im UKS jedem Einzelnen klar sein, wer wann auf den Klingelknopf drücken muss, wer wann Alarm auslösen muss. Unser Ziel muss deshalb sein, noch genauer hinzuschauen, die ersten Erkenntnisse sauber zu analysieren, für die Zukunft beispielsweise auch über Sanktionsmaßnahmen nachzudenken, wenn Meldewege nicht eingehalten werden, wenn also noch einmal nicht geklingelt werden würde. Wir müssen die Meldestrukturen von unten nach oben auf den Kopf stellen. Darunter kann ich hier und heute keinen Strich ziehen, wie es dieser Vorschlag weitgehend suggeriert.

Zur Wahrheit gehört eben auch, dass bei einem Großbetrieb wie dem UKS generell diverse Zuständigkeiten der Aufsicht bestehen: Die Überwachung der Hygiene durch die Gesundheitsämter, die Überwachung von Arbeitsschutzvorschriften durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz und so weiter. Das ist auch sinnvoll und richtig, weil die Erfahrung und Fachkompetenz der jeweiligen Ressorts hier gebraucht werden. Sie sehen, ein Schnellschuss hilft uns nicht weiter. Wir erleben das doch gerade bei den Missbrauchsfällen quer durch die Republik. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen menschlichen Abgründen entgegenzustellen und eine Kultur des Hinschauens zu entwickeln.

Eines möchte ich an dieser Stelle klar und deutlich in Richtung Universitätsklinikum sagen: Mit seinem Kinderschutzkonzept hat sich das UKS auf den richtigen Weg gemacht. Wir sehen Gott sei Dank, dass dieser Aufklärungsprozess hier bei uns und die Aufarbeitung ähnlicher Fälle bundesweit dazu führen, dass Menschen sich überwinden, ihr Schicksal zu

offenbaren und ihr Schweigen zu brechen. Das muss uns Ansporn sein. Die Menschen vertrauen auf uns. Deshalb braucht es wirksame Entscheidungen, die die Aufarbeitung vorantreiben und den Kinder- und Opferschutz stärken. Wirksam war und ist beispielsweise die Einrichtung des Ombudsmanns, die das Wissenschaftsministerium auf den Weg gebracht hat. An ihn als unabhängige Instanz können sich Opfer und Betroffene wenden. Sie haben es, wie wir wissen, auch schon getan. Diese Maßnahme wirkt. Wirksam ist, dass das UKS mittlerweile über ein durchdachtes Kinderschutzprojekt verfügt, ich habe es gerade schon angesprochen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am UKS sind zutiefst verunsichert über den unfassbaren Schaden, den Einzelne hier angerichtet haben. Sie kämpfen mit viel Herzblut dafür, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und das neue Kinderschutzkonzept zu leben.

Wirksam können auch die Empfehlungen der vom Sozialministerium eingesetzten Kinderschutzkommission umgesetzt werden, die im Moment diskutiert werden. Natürlich werden wir in den kommenden Wochen weitere wirksame Maßnahmen auf den Weg bringen müssen. Die hierarchischen Strukturen, die Kommunikationswege und Abläufe im UKS stehen auf dem Prüfstand. Einiges hat sich hier schon positiv verändert. Ich bin sicher, dass wir gerade mit Dr. Eva Möhler, die heute schon angesprochen wurde, der neuen Leiterin der KJP, eine engagierte Mitstreiterin vor Ort haben. Man kann sich ein solch schwieriges Thema nicht einfach machen. Deshalb möchte ich Sie alle aufrufen, keine Schnellschüsse abzufeuern, sondern den Opferschutz vor Augen sachorientiert weiterzuarbeiten. Deshalb möchte ich auch noch einmal betonen: Uns alle muss das Ziel einen, die Geschehnisse sachorientiert und zukunftswirksam aufzuarbeiten, damit so etwas nicht noch einmal geschehen kann. Genau das sind wir den Opfern schuldig. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die AfD-Landtagsfraktion rufe ich den Abgeordneten Lutz Hecker auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Im Wesentlichen kann ich mich den Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen. Warum das so ist, möchte ich Ihnen in den nächsten 4 Minuten ausführen.

Seit Oktober 2019 gibt es aufgrund der Vorkommnisse in den Jahren 2010 bis 2014 am Uniklinikum des Saarlandes einen Untersuchungsausschuss, der sich mit den Abläufen und den Fehlern in Zusam

(Abg. Schmitt-Lang (CDU) )

menhang mit Berichtspflichten des Klinikums und der Verantwortlichen gegenüber der die Rechtsaufsicht ausübenden Stelle auseinandersetzen soll. Dabei geht es um eine Verbesserung der Abläufe und darum, in Zukunft solche Fehler zu vermeiden beziehungsweise eine bessere Informationspolitik in alle relevanten Richtungen zu gewährleisten.

Nun sind kaum neun Monate seit Arbeitsbeginn des Untersuchungsausschusses verstrichen, coronabedingt wurde der Ausschuss in diesem Zeitraum auch noch um fast drei Monate ausgebremst, aber DIE LINKE hat schon eine Antwort auf den ganzen komplexen Prozess: eine Gesetzesänderung. Es geht unter anderem um § 15 Abs. 1 bis Abs. 5 Saarländisches Krankenhausgesetz, der, wenn er zur Anwendung gekommen wäre, auch Berichtspflichten ausgelöst hätte, womit dann auch die Krankenhausaufsicht informiert worden wäre. Man kann sagen, wenn die vorhandene Gesetzeslage bekannt gewesen und angewendet worden wäre, dann hätte es diesen Skandal in dieser Größenordnung nicht gegeben. Die LINKEN wollen aber ein anderes Gesetz oder ein eigenes Gesetz, wie man es nimmt, und möchten das UKS herausnehmen. Das Vorhandensein dieser Regelung scheint ihnen nicht genug zu sein oder man muss den Antrag unter einem anderen Gesichtspunkt sehen.

Deshalb soll hier etwas neu und anders geregelt werden, das bereits geregelt ist. Eine Rechtsaufsicht mit einer Fachaufsicht zu kombinieren, ist gerade das, was nicht angedacht war bei der Fassung von § 15 Krankenhausgesetz. In Abgrenzung zur Fachaufsicht ist bei der Rechtsaufsicht die Befugnis der aufsichtsführenden Behörde darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überprüfen. Sie ist auf Einhaltung der Gesetze und Rechtsnormen konzentriert. Die Rechtsaufsicht ist charakteristisch für die Selbstverwaltung, wohingegen bei der Auftragsverwaltung die Behörden der Fachaufsicht unterliegen. Dabei hat eine Fachaufsicht nicht nur kontrollierende, sondern auch steuernde und koordinierende Funktion. Nach Vorstellung dieser Gesetzesvorlage soll nun der Wissenschaftsminister Tobias Hans das Universitätsklinikum in all seinen Belangen und Aufgaben leiten und koordinieren. Wozu gibt es die verbeamteten Leiter des UKS?

Zudem scheint auch keine Überlegung in die Richtung fachaufsichtsfreier Bereiche verschwendet worden zu sein. Wissenschafts-, Forschungs- und Lehrfreiheit sind geschützte Güter. Sie gehören in die Selbstverwaltung, hier in die Selbstverwaltung des UKS. Hier hat der Staat in Form einer Fachaufsicht und damit des Ministerpräsidenten nichts zu suchen. In der Gesetzesvorlage findet man dazu aber nichts, auch keine Abgrenzung zu verschiedenen Aufgabengebieten. Das nach aktueller Gesetzeslage verantwortliche Ministerium als Krankenhausaufsicht

scheint aufgrund der Thematik, mit der es sich beschäftigt, immer noch die richtige Adresse.

In der Zusammenfassung kann Folgendes gesagt werden: Das Gesetzesvorhaben ist ohne abschließendes Ergebnis des Untersuchungsausschusses viel zu früh initiiert worden. Das Verweben von Rechtsaufsicht und Fachaufsicht ist aus unserer Sicht unzulässig. Eine Rechtsaufsicht und in diesem Fall auch noch eine Fachaufsicht auf den Ministerpräsidenten zu beschränken, ist nicht angezeigt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall von der AfD.)

Ich rufe für die SPD-Landtagsfraktion den Abgeordneten Jürgen Renner auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag gelesen habe, war ich ehrlich gesagt etwas verwundert, wie man nach der Vernehmung eines Zeugen, die in der elften Stunde der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses unterbrochen wurde und die am 02. Juli fortgeführt werden soll, die Fragen, die dort noch nicht eingehend besprochen worden sind, hier ins Plenum tragen kann und den weiteren Gang des Untersuchungsausschusses damit faktisch aushebeln würde, wenn man denn dem Antrag zustimmen würde. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich empfinde das als unmöglichen Vorgang im Parlament. Das Parlament hat den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses einen Auftrag gegeben. Diesen Auftrag haben wir im Untersuchungsausschuss wahrzunehmen, und zwar jeder und jede, egal, welcher Fraktion sie angehören und egal, ob Opposition oder Regierungsfraktionen.

(Zuruf des Abgeordneten Lander (DIE LINKE). Weitere Zurufe von der LINKEN.)

Ich nehme für mich und mein Handeln im Untersuchungsausschuss in Anspruch, dieses Handeln auch daran auszurichten. Man muss auch sagen, dagegen ist das Agieren der Oppositionsfraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss doch relativ bescheiden. Wenn ich heute hier eine Begründung höre, man habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber vielleicht noch nicht perfekt sei, dann muss ich sagen, da kuckt man, dass es vorher perfekt ist, sodass man auch darüber beraten kann.

(Erneuter Zuruf des Abgeordneten Lander (DIE LINKE).)

So jedenfalls geht es nicht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Weitere Zurufe von der LINKEN.)

(Abg. Hecker (AfD) )

Zur Frage der Rechtsaufsicht oder der Krankenhausaufsicht auf der einen Seite und der Rechtsaufsicht durch die Staatskanzlei auf der anderen Seite. Die Krankenhausaufsicht ist in § 15 Abs. 5 geregelt: Bei Verstoß gegen Berichtspflicht ist zu informieren. Jetzt hat es die Information nach Aussagen aller Beteiligten nicht gegeben.

(Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Jetzt wäre es doch an uns, Frau Schramm, im Untersuchungsausschuss die Fragen zu stellen, warum es diese Information nicht gegeben hat, warum sie nicht erfolgt ist oder - man weiß es ja nicht - warum sie nicht angekommen ist. Das sind die Fragen, die wir zu klären haben. Es geht nicht darum, mit einem Schaufensterantrag in die Öffentlichkeit zu gehen und solche Dinge aufzustellen.

(Weitere Zurufe von der LINKEN.)

Im Übrigen stellt sich mir bei der Krankenhausaufsicht eine ganz andere Frage, die von Ihnen noch gar nicht gekommen ist. Wenn es so ist, dass es was heute alle betonen - ein Verstoß gegen § 15 Abs. 5 Krankenhausaufsicht ist, dass kein Bericht erfolgt ist, warum hat das erkennbar keine Folgen für die Leitung des Universitätsklinikums?

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Anhal- tende Zurufe von der LINKEN. - Lauter Zuruf des Abgeordneten Lafontaine (DIE LINKE).)

Herr Lafontaine, Ihre Fraktion überhaupt nicht. Dann setzen Sie sich mal in den Untersuchungsausschuss. Ich weiß doch seit mehreren Sitzungen, wer hier das tragende Element von Aufklärung ist und wer nicht.

(Erregte Zurufe von der LINKEN.)

Da platzt mir die Hutschnur. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Die Arbeit Ihrer Fraktionäre im Untersuchungsausschuss ist manchmal nicht von Sachkenntnis getrübt. Folgende Frage ist doch zu klären: Warum soll die UKS-Leitung heute Teil der Aufklärung sein, wenn sie sich einen Verstoß gegen die Berichtspflicht vorwerfen lassen muss? Umgekehrt steht die Frage im Raum: Wenn es keine Folgen hatte, warum? Gibt es da doch so etwas wie Absprachen? - An dem Punkt sind wir. Und an dem Punkt machen wir am 02. Juli weiter. Ich lasse mir doch nicht in diesem Parlament in dieser Art und Weise irgendein Präjudiz geben, sodass wir mit der Aufklärung nachlassen.

(Erneut Zurufe von der LINKEN.)

Von daher, meine Damen und Herren, bitte ich Sie eindringlich, diesen Antrag abzulehnen, auf den Untersuchungsausschuss zu setzen, der im Übrigen meines Erachtens bisher schon einige Erkenntnisse gebracht hat. Vier bis fünf Wochen nach der Anstellung des Assistenzarztes gab es die erste Besprechung der Oberärzte, in der es um das Thema ging,

ob der Assistenzarzt pädophil sein könnte. Vier bis fünf Wochen nach der Einstellung! Dann hieß es, die Unschuldsvermutung würde gelten, man habe eine Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern. - Ja, die hat man, aber man hat offenbar nicht in gleichem Maße den Kinderschutz hochgehalten. Wenn ich dann noch alle weiteren Hinweise, die in der Folge kamen, zusammenzähle, dann muss ich mich schon fragen, ob es eine Kultur des Wegschauens und Ignorierens gab. Wenn ich sehe, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie und das weitere Klinikpersonal, das noch aktiv beschäftigt ist, im Untersuchungsausschuss handeln und aussagen, teilweise verschüchtert am Papier klebend, dann muss ich mich fragen, ob es dort eine Kultur oder „vermachtete“ Struktur zwischen dem Ärztestand und anderen Ständen und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gibt, die verhindert, dass man offen miteinander umgeht. Das sind doch alles Fragen, die zu stellen sind und denen man nachgehen muss. Wir sind doch dabei. Es ist nicht so, dass wir nichts tun, wie es hier zwischen den Zeilen so rauskommt.

(Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE). - Unruhe bei der LINKEN.)

Ich bin bereits heute der festen Überzeugung, dass es nicht weniger als einen Kulturwandel im Universitätsklinikum braucht im Umgang mit solchen Fällen und mit solchen Hinweisen. Warum kommen die Hinweise erst dann, wenn die Leute aus dem Beschäftigungsverhältnis raus sind wie jetzt beispielsweise bei der HNO?

(Abg. Lander (DIE LINKE) : Was eine Heuchelei! Starke Unruhe bei der LINKEN.)

Das sind doch alles Fragen, aber es sind Fragen, denen Sie im Untersuchungsausschuss kaum nachgehen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass Sie heute einen solchen Antrag bringen, ist ein echtes NoGo. Das geht nicht. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Ministe- rin Bachmann: Genau! - Anhaltende Unruhe bei der LINKEN.)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten und rufe für die DIE LINKE-Landtagsfraktion den Abgeordneten Oskar Lafontaine auf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man mag an dem Gesetzentwurf das eine oder andere kritisieren, aber die Argumente, die vorgetragen worden sind, treffen den Sachverhalt überhaupt nicht. Um Ihnen das verständlich zu machen,

(Abg. Renner (SPD) )

will ich es erklären. Als ich Bürgermeister der Stadt Saarbrücken war, hörte ich, dass ein Assistenzarzt sagte, der Chefarzt der Chirurgie habe ein Alkoholproblem, er operiere falsch. Wäre ich so vorgegangen wie Sie, würde der Chefarzt wahrscheinlich heute noch operieren. Dann hätte ich mich mit der Rechtsaufsicht und der Zuständigkeit, dem Gesetz und diesem und jenem befasst und gefragt, warum nicht informiert worden sei. Es wäre aber überhaupt nichts geklärt worden.

Was habe ich gemacht? - Ich habe unverzüglich die Krankenhausleitung, den Chefarzt, den Anästhesisten, der bei den Operationen dabei war, alle um ihre Aussagen gebeten. Alle haben von nichts gewusst und abgewehrt. Aber dann setze ich mich hin und mache gar nichts mehr, wenn ich so verfahre, wie hier immer wieder vorgetragen wird. Ich habe den Oberarzt kommen lassen und gesagt: Bitte sehr, hier wird gesagt, dass aufgrund von einem Alkoholproblem falsch operiert wird. Wie ist das denn? Er hat gesagt: Ich weiß es nicht, das ist falsch. Dann hätte ich an der Wand gestanden, wenn ich nichts gemacht hätte. Aber es hat mir keine Ruhe gelassen. Denn wenn ich weiter so geschlampt hätte und mich auf Hinz und Kunz verlassen hätte, hätte es vielleicht Operationen mit Todesfolge gegeben. Das wollte ich nicht verantworten. Um solche Dinge geht es. Kindesmissbrauch ist doch keine Bagatelle, da kann man nicht ellenlang alles treiben lassen. Ich habe also die Ärzte und den Oberarzt noch einmal versammelt und habe gesagt: Wenn ihr nicht mit der Sprache herausrückt, schließe ich die Klinik. Das war innerhalb weniger Tage, nicht innerhalb von Monaten oder Jahren. Dann kamen sie und haben gesagt: Jawohl, es gibt Alkoholprobleme, er operiert falsch. Der Mann kam selbst und hat um Entlassung gebeten. - So regelt man die Dinge.