Protocol of the Session on January 15, 2020

Diese Schulen haben sich schon auf den Weg gemacht. Das Ministerium steht an ihrer Seite und hat Lösungen gefunden, schnell Fachkräfte genau für diese profilorientierten Versuche an den Standorten zur Verfügung zu stellen. Es ist sehr wichtig, für die Zielgruppe, mit der wir uns bei diesem Tagesord

nungspunkt beschäftigen, im Saarland eine gut ausgestattete Betreuungsstruktur zu haben. Wir haben uns auf den Weg gemacht, diesen Weg werden wir konsequent weiterverfolgen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich komme zum Schluss meines Redebeitrages zum heute eingebrachten Abänderungsantrag zum Gesetz der Schulpflicht. Die 2008 auf den Weg gebrachte Änderung hat sich eindeutig bewährt. Sie ist sinnvoll. Wir haben damit Rechtssicherheit. Die Kinder und Jugendlichen wissen, wo sie dran sind. Auch der Schulträger weiß das. Von daher sehen wir keine Notwendigkeit, hier auch nur ansatzweise etwas zu ändern. Wir lehnen von daher guten Gewissens den von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich erteile noch einmal dem Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil meine Vorrednerin und meine Vorredner das Thema verfehlt haben.

(Abg. Renner (SPD) : Ach ja? - Vereinzelt Heiterkeit.)

Sie haben gar nicht darüber gesprochen, was unser Antrag ist. Ich kann Ihnen sagen, die Vorwürfe, die hier gemacht wurden, erstaunen mich schon ein bisschen. Ich war fast 40 Jahre lang mit der Einhaltung der Schulpflicht befasst und dafür verantwortlich. In meiner Schule waren, als ich sie verlassen habe, 40 Prozent ausländische Kinder. Sie waren alle hervorragend integriert und sind immer pünktlich zur Schule gekommen. In meiner Zeit haben sich Leute an mich gewandt und gefragt, wie man das macht und ob man sie aufnehmen kann oder nicht. Ich habe nämlich immer alle aufgenommen. Sie haben mir gesagt, im Kultusministerium und im Innenministerium könne man ihnen keinen Rat geben. Es ist aber wie gesagt in § 1 eindeutig geregelt. Bei mir war es nie ein Problem. Alle Kinder sind selbstverständlich aufgenommen worden, weil sie selbstverständlich gebildet werden sollen, wenn sie im Saarland wohnen, aus welchem Grund und in welchem Status auch immer.

Es ist ja eine typische Art von manchen Juristen und ängstlichen Bürokraten, dann eine Lücke zu suchen

(Abg. Wagner (CDU) )

und aufzuzählen. Dann wird es aber unklar. Mit unserem Antrag wollen wir das verhindern. Ich nenne nur ein Beispiel. Was machen Sie mit staatenlosen Kindern? Die sind hier nicht aufgezählt, man hat sie vergessen. Vielleicht hat man noch andere Gruppen vergessen? Es genügt doch, wenn in Satz 1 steht, dass alle, die im Saarland wohnen, schulpflichtig sind. Aus! Das ist unser Antrag für die Schulpflicht dieser Kinder. Ich habe das 40 Jahre praktisch gemacht. Ich habe alle Kinder aufgenommen und nicht nur davon gesprochen.

(Abg. Wagner (CDU) : Das ist doch ewig her!)

Ich würde das heute auch noch so machen!

(Beifall von der AfD.)

Ich erteile Frau Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es freut mich sehr, ein breites Bündnis in diesem Landtag festzustellen, das sich für die Schulpflicht ausspricht, nämlich für die Schulpflicht ab der ersten Sekunde, ab der ein Schüler oder eine Schülerin einen Fuß auf saarländischen Boden setzt. Dafür möchte ich mich zunächst ganz herzlich bedanken.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Dörr (AfD) : Das habe ich in der Praxis auch getan!)

Herr Dörr, ich habe mich für das breite Bündnis bedankt. Ich habe Sie aus diesem Bündnis nicht ausgeschlossen.

(Abg. Dörr (AfD) : Na dann, herzlichen Dank!)

Das haben Sie gerade selbst gemacht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Weiterer Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).)

Ich möchte trotzdem als Bildungsministerin zu einigen Punkten klar Stellung beziehen. Man kann darüber streiten, ob eine Regelung, die im Jahr 2008 zum damaligen Zeitpunkt zu Recht zur Klarstellung in das Schulpflichtgesetz aufgenommen worden ist, sich jetzt überholt hat, weil sich andere rechtliche Regelungen geändert haben. Ich glaube das nicht. Ich sage Ihnen ganz offen, seit 2015, aber auch schon in den Jahren davor, hat es sich für uns massiv herauskristallisiert. Wir hatten ab diesem Jahr einen zusätzlichen Zuzug von Familien und Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung. Was ich in

dieser Zeit auch im Ministerium für Bildung und Kultur erlebt habe, war die breite Bereitschaft an unseren Schulen, diesen Schülerinnen und Schülern die optimale Förderung zuteil werden zu lassen. Wir sind in diesem Prozess auch über die Grenzen des Schulpflichtgesetzes gegangen. Wir haben Schülerinnen und Schüler trotz der Fragen, wie lange sie schulpflichtig sind, ob wir sie aufnehmen und ihnen die Möglichkeit bieten können, einen Schulabschluss zu erreichen, insbesondere an den beruflichen Schulen aufgenommen, auch solche, bei denen es noch unklar war, wie alt sie sind. Sie erinnern sich an die Diskussionen dieser Zeit. Es wurde viel darüber gesprochen, wie man das Lebensalter von Schülerinnen und Schülern feststellt.

Ich greife die Worte der Abgeordneten Spaniol auf. Zum damaligen Zeitpunkt gab es viele Vorschläge, die Schulpflicht bis zum 25. Lebensjahr auszuweiten. Auch das ist im Übrigen ein Thema, das nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Migrations- und Fluchterfahrung betrifft, sondern letzten Endes alle Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet aber auch einen ehrlichen Prozess darüber, wie wir das umsetzen können, auch in der Frage der Schulraumgestaltung. Diese Frage kann das Land nicht alleine beantworten, sondern wir arbeiten hier sehr eng mit unseren Schulträgern zusammen. Auch hier will ich betonen, dass wir das bereits in den letzten Jahren getan haben.

Der Vorwurf lautete ja, die rechtlichen Regelungen würden dazu führen, dass es nicht transparent oder klar sei, welche Gruppe oder welche Schülerin oder welchen Schüler man jetzt aufnehmen dürfe. Ich hatte bei unseren Lehrerinnen und Lehrern und auch bei unseren Schulleiterinnen und Schulleitern nicht den Eindruck, dass das unklar ist. Im Gegenteil, ab dem ersten Tag, ab dem ein junger Mensch an einer Schule stand und um Aufnahme gebeten hat, wurde ihm ein Schulplatz zur Verfügung gestellt. Das macht man, weil man sich unter anderem auch § 1 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes verpflichtet fühlt. Er findet hier allerdings wenig Erwähnung. In diesem Absatz steht, dass die Schulpflicht unabhängig von der ethnisch-kulturellen Herkunft und auch von den sozialen und finanziellen Möglichkeiten von Schülerinnen und Schülern sichergestellt ist. Die Fragen „Wer bist du, woher kommst du, was bringst du mit?“ sind gar nicht gestellt worden, sondern es wurde gesagt: „Du bist hier herzlich willkommen und wir freuen uns, dass du da bist.“ Das ist nur mit engagierten Pädagoginnen und Pädagogen möglich, die sich zu den rechtlichen Regelungen bekennen und die sich im Übrigen auch dazu bekennen, dass die Schulpflicht ein Menschenrecht ist, ein Recht für Kinder

(Abg. Dörr (AfD) )

und eine Verpflichtung für diesen Staat, Schulraum und Bildung bereitzustellen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

In den Beiträgen ist deutlich geworden, dass das Ganze natürlich nicht ohne die entsprechende Unterstützung geht, damit individuelle Förderung auch gelingen kann. Dazu ist vieles gesagt worden. Wir werden uns in diesem Jahr noch einmal sehr intensiv mit der Frage des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung beschäftigen, weil dies ein Thema ist, das der Bund als wichtig gesetzt hat. Dem schließe ich mich an.

Ich weise aber auch hier gerne darauf hin, dass wir schon lange sehr gut auf viele Situationen vorbereitet sind, die die individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler betreffen. Auch hier reicht ein Blick in das Schulpflichtgesetz. Hier wurde eine sehr weise Rechtsetzung getroffen. In § 4b geht es nämlich um verpflichtende Sprachfördermaßnahmen. Auch hier kann man sagen: Für die Gruppe, um die es heute geht und die Teil aller Redebeiträge war, übernehmen der Staat und das Saarland Verantwortung, indem wir sagen, den Schülerinnen und Schülern wird ein verpflichtendes Angebot an Sprachförderung gemacht. Vom ersten Moment, in dem sie in der Schule sind, haben wir entsprechende Sprachförderlehrkräfte an unseren Schulen, die die Schüler annehmen und dafür sorgen, dass sie schnellstmöglich in den schulischen Alltag integriert werden. Auch das geht nur, weil wir eine gute gesetzliche Grundlage und damit einen Rechtsanspruch geschaffen haben, auf den sich alle berufen können.

Ich will schließen. Ich danke für die Diskussion. Ich glaube, es sind viele wichtige Punkte und Themen genannt worden, die in der Bildungspolitik und in meinem Ressort eine besondere Rolle spielen. An der Stelle scheue ich auch nicht die Diskussion. Ich glaube, wir können sehr stolz darauf sein, was wir in § 1 des Schulpflichtgesetzes an Regelungen haben. Diese sind wichtig, um deutlich zu machen, wohin es in der Zukunft gehen soll. Wir können nicht immer nur darüber schwadronieren, wie schlimm die Situation ist und dass wir einen massiven Bevölkerungsrückgang im Saarland haben, sondern wir müssen auch dafür sorgen, dass unsere Bildungseinrichtungen offen sind für alle Menschen, die ins Land kommen, unabhängig von ihrem Migrationshintergrund, ihrer Fluchterfahrung und überhaupt unabhängig davon, was sie sind, sondern einfach, weil sie Mensch sind. In diesem Sinne, mit diesem Ethos und mit diesem Anspruch ist das Schulpflichtgesetz

aus meiner Sicht genau richtig formuliert. - Ich danke für die breite Unterstützung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1147. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1147 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1147 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Versorgungswerks der Steuerberater/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland (Drucksache 16/1079)

Zur Berichterstattung erteile ich der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Elke Eder-Hippler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Errichtung eines Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer in seiner 33. Sitzung am 20.11.2019 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zur weiteren Beratung überwiesen.

Ziel des Änderungsgesetzes ist die Umsatzsteuerbefreiung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung. Nach der Satzung des Versorgungswerkes sind die Mitglieder der Organe des Versorgungswerks ehrenamtlich tätig. Das Umsatzsteuerrecht sieht für die

(Ministerin Streichert-Clivot)

ehrenamtliche Tätigkeit eine Steuerbefreiung vor. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine ehrenamtliche Tätigkeit eine solche, die in einem anderen Gesetz als dem Umsatzsteuergesetz ausdrücklich als ehrenamtlich bezeichnet wird. Um den Anforderungen der Rechtsprechung zu genügen, ist es geboten, die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder der Vertreterversammlung als ehrenamtliche Tätigkeit gesetzlich zu normieren.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet und empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1079. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1079 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich habe das Abstimmungsverhalten der DIE LINKELandtagsfraktion nicht wahrnehmen können.

(Zuruf: Das ist manchmal schwierig.)

Dafür. - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1079 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Aufklärungskampagne über die Gefahren des Shisha-Rauchens und über Gefahren durch E-Zigaretten organisieren und durchführen (Drucksache 16/1139)