Protocol of the Session on January 15, 2020

sind. Man hat dann eine Verschärfung der Kontrolle eingeführt, indem man für den letzten Tag vor den Ferien und den ersten Tag nach den Ferien ein ärztliches Zeugnis verlangt hat, wenn die Kinder krank waren. Es wird dann natürlich genauso betrogen wie zuvor: Die ärztlichen Zeugnisse sind verfügbar, wenn sie gebraucht werden. Es ist damit aber natürlich noch ein Stück Bürokratie hinzugekommen.

Wir handhaben die Schulpflicht also strikt so, dass man wirklich auch in der Schule sein muss. Das gibt es in anderen Ländern nicht; in Italien muss man das zum Beispiel nicht, man muss nur in jedem Jahr eine Prüfung ablegen, und wenn man die besteht, hat das Elternhaus seine Pflicht getan. Bei uns müssen die Kinder aber anwesend sein. In dem eben zitierten Gesetz von 1938 war auch diese Pflicht, in der Schule anwesend zu sein, nicht vorhanden.

Jetzt zu unserem Änderungsantrag: Die Sätze 2 und 3 in § 1 Schulpflichtgesetz, in denen genau geregelt wird, welche Kinder im Einzelnen noch schulpflichtig sind, sollten, so denken wir, gestrichen werden. Denn im günstigsten Fall sind sie einfach überflüssig, im ungünstigen Fall tragen sie aber wirklich zur Verwirrung bei.

(Abg. Renner (SPD) : Zur Verwirrung tragen hier nur Ihre Beiträge bei!)

Herr Renner, ich habe mir einmal Ihre Beiträge, die sie hier loslassen, zusammengefasst. Wenn Sie wollen, kann ich das einmal veröffentlichen. Das ist sicherlich hervorragend. Hervorragend!

(Abg. Renner (SPD) : Ja, machen Sie das! Veröffentlichen Sie es!)

Hervorragend! Geradezu ein ständiger geistiger Höhenflug! - In diesen Sätzen 2 und 3 sind Kindergruppen aufgezählt. Das ist, so denken wir, nicht zielführend, denn es werden dabei immer auch Gruppen vergessen. In der Rechtsprechung ist es dann immer ein Problem, wenn man aufzuzählen begonnen hat und eine Gruppe vergessen hat.

(Abg. Renner (SPD) : Das ist Quatsch!)

Dann gibt es einen Streit darüber, ob nun alle Gruppen aufzuzählen sind oder aber es sich nur um Beispiele handelt. Am einfachsten ist es aber, man lässt es einfach weg, denn obendrüber steht ja schon, dass alle Kinder, die im Saarland wohnen, schulpflichtig sind. Aus, vorbei. Ich denke, das genügt. Das ist unser Antrag.

(Abg. Renner (SPD) : Schön! - Beifall bei der AfD.)

(Abg. Dörr (AfD) )

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die SPD‑Landtagsfraktion dem Abgeordneten Jürgen Renner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dörr! Ihr geistiger Höhenflug ist mir gerade verborgen geblieben. Wenn Sie drei Viertel Ihrer Redezeit darauf verwenden, erst einmal Dörrs Erzählungen von früher, von 1938 und was weiß ich, wiederzugeben und Sie noch nicht einmal in der Lage sind, sich auf Ihren eigenen Antrag zu beziehen, dann haben Sie, glaube ich, keinerlei Recht, hier irgendjemandem geistige Tiefflüge vorzuwerfen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Ich könnte jetzt eingehen auf die Geschichte der Schulpflicht, auf den menschenrechtlich begründeten Anspruch auf Bildung und Schulbesuch, auf die Einführung der Schulpflicht in der Weimarer Verfassung; ich erspare mir das alles, denn der Antrag ist in formaler Hinsicht, aus inhaltlichen Gründen, aber auch aufgrund des Vortrages von Herrn Dörr ziemlich gaga. Es ist Stuss, was Sie hier erzählen. Um das Schulbesuchsrecht garantieren zu können, brauchen wir die Schulpflicht, das ist das Instrument, das dieses gewährleistet. Und im Hinblick auf die saarländische Regelung und die Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung gilt es festzuhalten, dass wir, ich glaube 2008, das Schulpflichtgesetz dahingehend geändert haben, dass Kinder und Jugendliche, die sich als Asylbewerber im Saarland aufhalten, sich noch im Anerkennungsverfahren befinden oder deren Antrag auf Asyl bereits abgelehnt ist, nicht nur ein Schulbesuchsrecht geltend machen können, sondern der allgemeinen Schulpflicht unterliegen.

Denn zuvor stand die Frage im Raum, die Sie eben aufgeworfen haben, Herr Dörr, ob man im Zusammenhang mit dem ungesicherten Aufenthaltsstatus überhaupt vom gewöhnlichen Aufenthalt reden könne, wie es in § 1 Abs. 1 Satz 1 festgehalten ist, und diese Kinder und Jugendlichen somit überhaupt unter die Schulpflicht fallen. Das heißt, mit den klarstellenden Sätzen 2 und 3 von § 1 Schulpflichtgesetz entfallen diese Erwägungen und es wird klargestellt, dass die Schulpflicht für alle gilt, und zwar ab dem ersten Tag des Aufenthalts.

In der Begründung Ihres Antrags geben Sie zwar vor, der Ansicht zu sein, dass ausnahmslos jedes Kind, das im Saarland seinen Wohnsitz oder den ge

wöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise „Berufsausbildungs- oder Arbeitsstätte“ hat - „Arbeitsstätte“ in Zusammenhang mit Kindern, da muss man auch mal sagen: Kinderarbeit haben wir Gott sei Dank abgeschafft -, der Schulpflicht zu unterliegen hat. Ich glaube, dass wir mit der Streichung dieser beiden klarstellenden Sätze 2 und 3 die schulpflichtbegründende Rechtssicherheit wieder abschaffen und damit die Schulpflicht für diese Gruppe wieder infrage stellen. Das wollen wir nicht. Es gibt mit uns kein Herumfummeln an der Schulpflicht, keine Relativierung und keine Rechtsunsicherheit. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Ich fahre fort in der Rednerliste und rufe auf für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Frau Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Renner hat es richtig gesagt, jedes Kind hat ein Recht auf Bildung, darüber muss man nicht mehr diskutieren. Jedes Kind hat dieses Recht, ganz gleich, wo es lebt und mit welchem Aufenthaltsstatus. Terre des hommes glaubt an diesen Grundsatz, wir und viele andere auch. Seit 2010, man muss es immer wieder sagen, gilt die UN-Kinderrechtskonvention uneingeschränkt. Es ist auch für viele unstreitig, dass das beste Mittel, das Recht auf Bildung durchzusetzen, eben nun mal die allgemeine Schulpflicht ist, auch wenn das Wort, der Terminus technicus, vielleicht nicht unbedingt danach klingt, aber es ist so.

Wenn wir in die Vergangenheit zurückblicken, ist mir eines noch gut in Erinnerung. In meiner ersten Zeit hier im Hohen Hause, Kollege Renner hat es eben angesprochen, haben wir hier im Parlament lange und hart darum gerungen, vor circa 15 Jahren, weil es bei uns damals nur ein freiwilliges Schulbesuchsrecht für die erwähnte Gruppe gab und ganz viele Kinder eben ausgeschlossen waren. Um die hat sich niemand gekümmert, denn die mussten ja nicht in die Schule, die waren irgendwo. Das war das Problem, das wir hier mit Niveau diskutiert haben. Wir haben, ich glaube 2006, die Schulpflicht für Kinder von Asylsuchenden eingeführt. Dass die Schulpflicht hier im Saarland für alle Flüchtlingskinder gilt, ist im Nachgang noch das Ergebnis einer Forderung der damaligen Enquetekommission Demografischer Wandel gewesen. Auch das sind Fakten, die die

Vergangenheit betreffen, die ganz wichtig sind, wenn man darüber diskutiert.

Mittlerweile erkennen alle Bundesländer die Schulpflicht für Flüchtlingskinder an, das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus auch für geduldete Flüchtlingskinder, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Sie als AfD kommen jetzt in Ihrer typischen Logik - ich muss das so sagen - und wollen diese allgemeine Schulpflicht im Saarland wieder einschränken, die ja wirklich eine echte Errungenschaft ist, wie ich eben dargestellt habe; die Kinder haben eben viel mehr Teilnahmemöglichkeiten in puncto Schule.

Die Schulpflicht soll nach Ihrem Antrag für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, nicht mehr bestehen, auch nicht mehr für ausreisepflichtige ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Ich muss Sie wirklich fragen, warum sollen diese Kinder draußen bleiben? Wieso sollen sie vom Schulbesuch ausgeschlossen sein? Wenn wir diese Sätze streichen, wird das nämlich so kommen. Und ich glaube nicht, dass es hier um bürokratische Hürden geht, wie Sie gesagt haben, sondern es geht um etwas ganz anderes, was wir hier auch schon erlebt haben.

Sie blenden die Tatsache aus, dass viele Flüchtlingskinder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus über Jahre hier leben. Wir haben früher von Duldungsketten sprechen müssen, ein schlimmes Wort, aber das ist eben so. Nicht wenige bleiben ja ganz hier. Aber was passiert mit einem Kind, das jahrelang nicht in die Schule geht? Das ist nämlich dann genau der Fall, weil es eben nicht schulpflichtig ist und weil sich keiner drum kümmert. Das gibt es sehr häufig, und es bleiben Bildungslücken, die kaum mehr zu schließen sind, es bleiben Chancen, die nicht wahrgenommen werden konnten. Dabei bietet ein regelmäßiger Schulbesuch für Flüchtlingskinder die besten Chancen zur Integration! Das muss doch klar sein, sie lernen Deutsch, zum Teil ganz spielerisch, sie kommen mit anderen Kindern in Kontakt, sie können in der neuen Heimat Fuß fassen. Darum geht es doch. Man darf diese Kinder nicht von der Schulpflicht ausnehmen und ihnen den Besuch einer deutschen Schule verweigern, um es mal auf den Punkt zu bringen. Diese Stimmen kennen wir ja; auf dem Höhepunkt des Flüchtlingsandrangs im Jahr 2015 gab es Stimmen, die das gefordert haben. Das finde ich unsäglich, denn wenn man das fordert, erschwert man die Integration dieser Kinder, die doch so wichtig ist. Man baut neue Mauern auf und man schafft damit Parallelgesellschaften, die wir so nicht wollen.

Man muss es immer wieder sagen, Bildung ist ein Menschenrecht, und dieses Kinder- und Menschenrecht werden wir nicht beschneiden, das wird es mit uns nicht geben! Man muss nur den Blick auf die aktuelle Diskussion richten, nachdem wir eben in die Vergangenheit geblickt haben. Der Deutsche Städteund Gemeindebund hat sich vor zwei Jahren für eine Stärkung der Schulpflicht - für eine Stärkung! - für geflüchtete Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Er sagt, die Schulpflicht sollte bundesweit ab dem dritten Monat beginnen und für Flüchtlinge, die Analphabeten sind oder sonstige Lerndefizite haben, sollte sie bis 25 Jahre verlängert werden können. Das waren Forderungen, die in Richtung Integration gehen und die im Sinne von Kindern und Jugendlichen sind.

Es geht nämlich um Integration, und die wollen wir voranbringen. Dazu brauchen wir bessere Bedingungen an unseren Schulen, das wissen wir alle, darum ringen wir ja auch immer mit Leidenschaft. Wir brauchen mehr Personal, wir brauchen kleinere Klassen und alles, was dazugehört, denn das Recht auf Bildung haben eben alle Kinder und Jugendlichen!

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Das bedeutet eben auch Verantwortung und die Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen den Schulbesuch zu ermöglichen. Da sind wir wieder bei den Stellschrauben, an denen noch gedreht werden muss. Aber hier muss man auch sagen, dass mit viel Engagement auch viel passiert. Unsere Lehrerinnen und Lehrer strengen sich hier täglich sehr an, damit das funktioniert.

Ein letzter Satz. Nicht zuletzt wegen alledem wird die Schulpflicht längst als zivilisatorische Errungenschaft gepriesen und bedarf eigentlich schon seit Jahrzehnten keiner Diskussion mehr, außer offenbar bei den ewig Gestrigen. Das Bild macht sich dann jeder selbst. Den Entwurf der AfD lehnen wir jedenfalls ab.

(Beifall von der LINKEN und der SPD.)

Für die CDU-Fraktion rufe ich den Abgeordneten Frank Wagner auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antragsteller bleibt seiner Linie - oder soll ich Strategie sagen? - auch heute treu. Wir haben Sie ertappt,

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

schon vor einigen Monaten, dass man jetzt hier einen Kurswechsel weg von immer wieder neuen Anträgen hin zu Wiederholung von Anträgen vollzogen hat. Das wird heute auch noch der Fall sein.

Jetzt die Strategie hin zu Gesetzen. Wir beschäftigen uns mit Schulgesetzen. Ich glaube, dass ich mit meinen Äußerungen hier Bestätigung erhalte, dass Sie das aus reiner Strategie auf die Tagesordnung schreiben, um weiter nach vorne zu kommen und das bei einem so wichtigen Thema. Wir haben im Saarland fünf große Schulgesetze, das Schulordnungsgesetz, das Schulmitbestimmungsgesetz, das Privatschulgesetz, das Lehrerbildungsgesetz und auch das Schulpflichtgesetz. Für mich als Bildungspolitiker ist es, um sich mit einem solchen Antrag zu beschäftigen, an der ein oder anderen Stelle sehr interessant, einmal in die Gesetze zu schauen.

Das hätte ich an anderer Stelle auch erwartet in Vorbereitung auf solch einen Tagesordnungspunkt, dass man, wenn man sich hierhin stellt, auch weiß, wovon man redet und auch weiß, wie was zustande kam. Meine Vorredner, der Kollege Renner und auch die Kollegin Spaniol, haben das in ihren Ausführungen bereits erläutert. Es war auch sehr interessant, einmal in die älteren Plenarprotokolle zu schauen und einmal nachzulesen, was damals im Jahr 2008 zu diesem Punkt so gesagt wurde. Da kann ich zu Beginn meiner Ausführungen nur bestätigen, dass genau diese zwei Sätze, die im Jahr 2008 ergänzt wurden, zwei wesentliche Sätze waren, die hier für eine Rechtssicherheit gesorgt haben.

Da hätte ich mir schon gewünscht, dass genau dieser Punkt auch verdeutlicht wird und auch herausgearbeitet wird, wenn man sagt, genau diese beiden Sätze möchten wir streichen. Da lasse ich solch ein Argument, zu sagen, wir möchten hier unnötige Bürokratie beziehungsweise eine Flut von Texten bereinigen, nicht durchgehen, weil diese zwei Sätze - ich bin kein Jurist, aber das, was ich nachgelesen habe, wurde mir dort eindrucksvoll bestätigt - sind eklatant wichtig genau für diese Zielgruppe, mit der wir uns heute beschäftigen.

Zum Schulpflichtgesetz. Wir haben, wie eben schon bereits mehrfach erwähnt, seit vielen Jahren, Jahrzehnten, eine Schulpflicht, die an verschiedenen Stellen immer wieder ergänzt und konkretisiert wurde. Das ist eine verlässliche Komponente in Deutschland. Wir als Saarländer sind auch froh, dass wir eine solche genaue Gesetzgebung haben. Die Ergänzung zielte darauf ab, für die ausländischen Kinder und Jugendlichen mit einer Aufenthaltsgestattung beziehungsweise Duldung, aber auch für Ausreisepflichtige, sicherzustellen, dass

auch diese Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz haben und auch da natürlich der Schulträger und damit der Staat, auch die kommunale Seite, in der Pflicht ist.

Im Jahr 2015 haben wir das eindrucksvoll gesehen, zusätzliche Räume, zusätzliches Personal, zusätzliche Ressourcen haben zur Verfügung gestellt werden können, um den Schülerinnen und Schülern einen guten Unterricht anzubieten. Wie eben bereits von mir ausgeführt, gab es diese Abänderung im Jahr 2008 resultierend aus einer Anpassung an die anderen Bundesländer. Aber da möchte ich sagen, dass sich im Vorfeld intensiv - wie eben bereits ausgeführt - damit beschäftigt wurde, wie man mit Kindern und Jugendlichen umgeht, die sich in einem Asylstatus, in einem Asylverfahren, befinden.

Es wurden dort gute Regularien geschaffen. Ein wichtiger Passus ist, dass es hier um eine sinnvolle Betätigung für die Kinder und Jugendlichen geht. Ich glaube, das kann man nicht oft genug sagen. Von einer sinnvollen Betätigung können wir auf jeden Fall in unseren Kitas sprechen, aber auch in unseren Schulen, wo die Schülerinnen und Schüler, auch diejenigen, die sich in einem solchen Asylverfahren befinden, entsprechend unterstützt werden, entsprechend begleitet werden und möglicherweise auch bis zu einem letzten Tag in der Schule genau diese Heimat und diese Unterstützung finden, um an einer anderen Stelle dort anschließen zu können. Das denke ich, ist ganz wichtig.

Wir haben eben mehrfach das Wort Integration gehört. Bildung ist der wichtigste Baustein im Bereich der Integration und leistet hier einen ganz wichtigen Beitrag, aber auch in dem Bereich Betreuung, Vereinsleben, Kultur, Sport. In unserer Gesellschaft haben diese Kinder und Jugendlichen einen Platz, um gut integriert zu sein. Von daher stelle ich mir auch wirklich die Frage, warum dieser Antrag? Vielleicht gibt es nachher noch eine Antwort, ich habe gesehen, dass eine weitere Wortmeldung abgegeben wurde. Daher die konkreten Fragen: Möchte man eine erneute Unsicherheit genau für diese Zielgruppe erreichen? Macht man hiermit ein neues Fass auf? Es gibt zahlreiche Fragen im Bereich der Rechtssicherheit bezogen auf die Schulpflicht. Möchte man diesen Kindern - das sage ich wirklich sehr deutlich wirklich das wichtige Gut der Bildung entziehen? Möchte man genau das mit dieser Streichung? Ich glaube, genau das möchten Sie. Wir haben Sie hier ertappt. Das werden wir hier nicht mitmachen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Stichwort Integration. Mir möge der Schlenker zum Bereich Betreuung an dieser Stelle erlaubt sein, die,

(Abg. Wagner (CDU) )

denke ich, eine ganz wichtige Komponente ist. Wir wollen diesen Kindern und Jugendlichen eine gute Heimat, einen guten Platz in unseren Kindergärten, aber auch in unseren Schulen geben. Wir haben uns vor einigen Monaten - da waren viele Kolleginnen und Kollegen in der Landesaufnahmestelle in Lebach dabei - die Kita angesehen, wir haben uns die FGTS angesehen und wir haben gesehen, wie dort hervorragend miteinander zusammengearbeitet wird, kooperiert wird und wo alle Stellen, auch von kommunaler Seite, ihren Beitrag leisten, um diesen Kindern einen guten Rückhalt zu geben. Von daher Kompliment an alle, die ihren Beitrag tagtäglich dazu leisten.

Zum Thema Betreuung. Unser Anspruch ist - dieses Ziel werden wir gerade auch in diesem Jahr weiterverfolgen -, das Megathema Betreuung weiter anzupacken. Da spreche ich für den Bereich des Gebundenen Ganztags, wo die Zielsetzung ist, den Weg weiter fortzusetzen, aber auch den Bereich der Freiwilligen Ganztagsschulen, wo wir uns in diesem Schuljahr auf den Weg gemacht haben, ein neues Modell an vier Schulen im Bereich der FGTS zu starten. Es wird jetzt zeitnahe eine fünfte Schule im Bereich der Gymnasien folgen, um einen guten Überblick zu erhalten, genau um dieses Modell auch auszuprobieren. Auch die Phase der Evaluation wird jetzt mit dem kommenden Schulhalbjahr starten.

Wir möchten mit diesem neuen Modell die Verzahnung, die vor allem im Bereich des Gebundenen Ganztags in den letzten Jahren sehr erfolgreich gelaufen ist, auch auf den Bereich der Freiwilligen Ganztagsschulen übertragen, dass Vormittag und Nachmittag noch näher zusammenrücken, verzahnt sind und die entsprechenden Fachkräfte sich auch gut abstimmen können. Deshalb brauchen wir zusätzliche Fachkräfte in unserer Struktur der FGTS. Wir sprechen von einer verlässlichen Kernzeit, aber auch von vielfältigen Modulen im Bereich des Sports, im Bereich der Lernzeit, der Kultur, auch der Sozialkompetenz und - darauf sind wir besonders stolz - dass es ein Budget für multiprofessionelle Teams in diesem Modellversuch im Bereich der FGTS bereits gibt, pro Schuljahr 10.000 Euro pro Standort, um dieses Megathema multiprofessionelle Teams anzugehen, um zusätzliche Unterstützung angepasst auf das Profil der FGTS und der Schule vor Ort leisten zu können.

Diese Schulen haben sich schon auf den Weg gemacht. Das Ministerium steht an ihrer Seite und hat Lösungen gefunden, schnell Fachkräfte genau für diese profilorientierten Versuche an den Standorten zur Verfügung zu stellen. Es ist sehr wichtig, für die Zielgruppe, mit der wir uns bei diesem Tagesord