Protocol of the Session on November 20, 2019

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Versorgungswerk der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Körperschaft des öffentlichen Rechts sichert die Grundversorgung für das Alter, die Invalidität und die Hinterbliebenen ihrer Mitglieder. Organe des Versorgungswerks sind der Geschäftsführer, der Vorstand und die Vertreterver

sammlung. Nach den Bestimmungen der Satzung des Versorgungswerks sind die Mitglieder der Vertreterversammlung - es sind zehn Mitglieder - und des Vorstandes - fünf Mitglieder - ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Es genügte bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2015 eine satzungsgemäße Definition der Tätigkeit als Ehrenamt.

In seinem Urteil vom 17.12.2015, dem ein Verfahren beim Finanzgericht des Saarlandes vorausgegangen ist, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass sich die Ehrenamtlichkeit einer Tätigkeit aus einem Gesetz ergeben müsse. Die Definition der Ehrenamtlichkeit in einer Satzung sei für eine Umsatzsteuerbefreiung nicht ausreichend. Um den Betroffenen unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zu ermöglichen, wurde für eine Übergangsfrist die Definition der Ehrenamtlichkeit in einer Satzung der Körperschaft nicht beanstandet und die Umsatzsteuerbefreiung weiterhin gewährt. Diese Übergangsfrist läuft am 31.12.2019 aus.

Für Aufwandsentschädigungen, die ab 2020 gewährt werden, bedarf es für die Umsatzsteuerbefreiung der geforderten gesetzlichen Regelung. Dem wird im vorliegenden Gesetzentwurf im Sinne der Betroffenen Rechnung getragen. Es wird erreicht, dass die Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit werden können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung, Drucksache 16/1079. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1079 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.

(Präsident Toscani)

- Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1079 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten des Hauses.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Drucksache 16/1081)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Saarland soll eine Bildungshochburg sein. Das habe ich hier schon einige Male gesagt. Ich werde aber nicht müde, es wieder zu sagen. Das soll unser Ziel sein, weil das unsere Zukunft ist. Es geht um die Köpfe und Herzen unserer Kinder. Die Erziehung haben wir selbst in der Hand, die können wir selbst organisieren. Das muss unser Ziel sein beziehungsweise unser Ziel muss sogar sein, eine regelrechte Bildungsindustrie anzustreben. Der oberste Wahlspruch ist: Die beste Schule ist für unsere Kinder gerade gut genug.

Ich habe die vorangegangenen Regierungen hier auch schon ein paar Mal gelobt in einem Punkt, der unser Bildungssystem betrifft. Das werde ich auch heute wieder tun. Wir haben ein vorbildliches System von Förderschulen für behinderte Kinder. Das ist in Ordnung, das ist menschenwürdig und das ist für die Gesellschaft sogar nützlich. Wir haben ein sehr gegliedertes Förderschulsystem für verschiedene Behinderungen. Wir haben Schulen für Blinde, wir haben Schulen für Gehörlose, wir haben Schulen für Körperbehinderte, für Sprachbehinderte und so weiter. Wir unterscheiden bei jeder Behinderung auch noch zwischen einer schweren und einer schwachen Behinderung. Bezogen auf Sprache gibt es dann zum Beispiel die ambulante Sprachbehandlung. Wir haben das für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, geistig behinderte Kinder, aber auch - heute sagt man Förderschule Lernen - Lernbehinderte, obwohl sie nach dem Bundessozialhilfegesetz gar nicht behindert sind, wir nennen sie nur so. Das haben wir alles. Wir haben sonderpädagogische Förderzentren. Früher hat man gesagt, dass in ihnen die integrative Unterrichtung organisiert worden ist. Ich habe das alles selbst ge

macht. Ich kenne das alles. Das ist eine sehr, sehr gute Sache. Das muss gepflegt werden, das muss beibehalten werden.

Das Ziel ist natürlich, dass unsere Kinder die bestmögliche Ausbildung bekommen, sodass sie später ein erfülltes Leben führen können. Ein selbstverantwortetes Leben beginnt damit, dass sie zuerst einmal in die Lage versetzt werden, eine Arbeitsstelle anzunehmen oder auch einen Beruf zu erlernen, dass sie auch in die Lage versetzt werden, eine Familie zu gründen - ob sie es machen oder nicht, ist eine andere Frage - und so weiter, dass sie also vollwertige Mitglieder unserer Gemeinschaft werden. Das ist die wahre Inklusion, so wie wir uns das vorstellen, nämlich Inklusion ins Leben, nicht später sortiert, weil irgendeiner abgehängt wird. Deshalb muss die Ausbildung bestmöglich sein.

Wir sind der Ansicht, dass diese unserer Meinung nach rücksichtslose Zusammenbeschulung aller Kinder - egal wie - im Rahmen einer ideologisch motivierten Inklusion durchgeführt wird. Das heißt, in dieser Schule habe ich die Regelschüler, die keine Mängel haben und überall mitkommen. Ich habe aber auch behinderte Kinder, die leider irgendwo Schwierigkeiten haben. Jetzt sage ich nicht, dass sie blind oder gehörlos sind, es können auch andere Schwierigkeiten oder Behinderungen sein. In der augenblicklichen Situation habe ich auch noch die Ausländerkinder. Was das Ganze wirklich schwierig macht, ist, dass ich auch Kinder en masse habe, die erziehungsschwierig sind. Heute sagt man dazu ja psychologisch, sozial entwicklungsgestört oder wie auch immer. Die Bezeichnungen ändern sich, weil man sich mit der Realität nicht anfreunden will, sonst könnte man die Bezeichnungen ja auch einmal lassen. Früher waren das erziehungsschwierige Kinder. Das ist die Situation. Deshalb können diese Schulen den Kindern niemals das bieten, was die Förderschulen bieten können.

Dazu kommt natürlich noch, dass es für ein Kind eine Katastrophe ist, wenn es in einer Schule verbleibt, in der es nicht gut mitkommt - zum Beispiel in der Regelschule in der Klasse 4 oder auch in der Gemeinschaftsschule -, und zwar auch dann, wenn der Lehrer tausendmal feinfühlig ist. Er stellt eine Frage, er fragt das Kind, das Kind meldet sich, er fragt nach der Antwort, das Kind gibt eine Antwort und er sagt nicht, dass es falsch ist, aber er nimmt ein anderes Kind dran. Das andere Kind gibt die richtige Antwort und dann sagt er, dass das richtig sei. Dann weiß das Kind, dass es das schon wieder nicht gekonnt hat. Es kann seine Hausaufgaben vielleicht nicht so machen wie die anderen und ist nicht

(Präsident Toscani)

so schnell wie die anderen. Es hat jeden Tag nur Misserfolge und kommt deshalb nicht weiter.

Ich habe diese Kinder jahrzehntelang vor mir gehabt. Sie sind in Förderschulen gekommen und sind a u f g e b l ü h t, weil sie plötzlich all das, was sie vorher niemals machen durften wie etwa Filme vorführen, die Blumen gießen oder die Mappe zum Nachbarlehrer bringen, in der neuen Schule machen mussten und es natürlich gekonnt haben. Das war das Tolle, sie haben das alles sofort gekonnt und haben Erfolg gehabt, weil von ihnen das verlangt worden ist, was sie konnten. Außerdem ist es von Leuten von ihnen verlangt worden, die das studiert hatten und genau gewusst haben, wo es hängt und wie sie diesen Kindern helfen konnten. Mit dieser Aufgabenstellung ist die inklusive Schule absolut überfordert. Das ist meiner Ansicht nach ein Versuch am lebenden Kind zum Nachteil dieser Kinder.

(Vizepräsident Heinrich übernimmt den Vorsitz.)

Wenn ein Kind aus der Regelschule in eine Förderschule kommt, in der eine Person auf es wartet, die eine Schwäche für diese Art von Arbeit hat, die das gerne und engagiert macht und dafür ausgebildet ist, dann haben wir zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Wir haben diesem Kind geholfen, wir haben es „befreit“. Wir haben aber auch die anderen Kinder befreit, die in der Klasse sitzen und bisher Teile der Zeit, die für sie dagewesen wäre, an diese Kinder haben abgeben müssen. Das heißt, eine doppelte Befreiung. Deshalb ist es nicht nur schlecht, sondern wirklich ein Vergehen an unseren Kindern, dass wir sie nicht, wie es im Schulordnungsgesetz geschrieben steht, ihren Anlagen gemäß bestmöglich fördern. Die irrige Annahme, die dem Ganzen zugrunde liegt, ist: Alle Menschen sind gleich. Ich habe das hier schon einige Male gehört: Alle Menschen sind gleich. - Das ist leider - oder Gott sei Dank - in der Schule nicht so. Alle Menschen sind verschieden. Deshalb kennen wir uns ja gegenseitig, weil jeder Mensch eine einzigartige Persönlichkeit ist. Unsere Schüler, unsere Kinder, die uns anvertraut sind, sind auch einzigartige Persönlichkeiten und die haben das Recht, dass wir sie gemäß ihrer einzigartigen Persönlichkeit bestmöglich fördern. Aus diesem Grunde sind wir dafür, dass das aus dem Gesetz gestrichen wird. Das heißt nicht, wenn jemand das so will und wenn jemand sich einsetzt für seine Kinder, für eine Schule, eine Modellschule oder was auch immer, wenn die Eltern einverstanden sind, wenn die Kinder einverstanden sind, dass man so etwas nicht machen sollte; das soll nicht verboten sein. Aber es darf den Kindern nicht aufgezwungen werden.

Noch ein Satz. Wir kommen ja von der Inklusion her, als Schüler habe ich das noch erlebt. Wir haben alle zusammengesessen, alle Begabungsrichtungen, alle Neigungsrichtungen, mehrere Altersklassen. Das war keine gute Lösung. Aus dieser Lösung ist man durch die Schaffung von Förderschulen herausgekommen. Das ist eine teure Geschichte, aber dieses Geld ist gut angelegt. Wir sind deshalb dafür, diesen Paragrafen zu streichen. - Danke schön.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke dem Herrn Fraktionsvorsitzenden. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Frank Wagner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute mit einem kurzen Bericht aus der Praxis beginnen. In der vergangenen Woche wurde der bundesweite Vorlesetag durchgeführt. Sehr viele Kolleginnen und Kollegen waren in unseren saarländischen Schulen, in unseren saarländischen Kitas unterwegs, haben den Kindern spannende Geschichten vorgelesen, haben dort auch mit den Kindern sich über die Geschichten unterhalten. Und ich finde es ein tolles Signal - und möchte mich an der Stelle bei Ihnen, bei euch bedanken, dass zahlreiche Kolleginnen und Kollegen bewusst in diesem Jahr in Förderschulen vorgelesen haben, in Förderschulen für Lernbehinderung, für geistige Behinderung, aber auch in anderen Förderschulen.

Ich selbst war an einem Grundschulstandort mit Sprachförderklassen. Wie bekannt ist, haben wir im Jahr 2017 die Sprachförderklassen wieder eingeführt. Ich habe vergangene Woche einen solchen Standort besucht und habe in einem ersten Schuljahr vorgelesen. Alle Kinder des ersten Schuljahres waren dort in der Schulbibliothek versammelt. Ich habe aus dem Buch „Tafiti und seine Freunde“ die Geschichte eines kleinen Eichhörnchens vorgelesen, das in Afrika eine spannende Reise macht. Ich habe mit den Kindern dort gesprochen und habe erlebt, was es heißt, die Inklusion auf Augenhöhe, mit Augenmaß im Saarland umzusetzen. Ich habe nämlich nicht gemerkt, welche Kinder aus der Sprachförderklasse kommen und welche aus dem Regelsystem.

Das hat mich bestärkt - und hat mir Mut gemacht -, dass wir im Saarland auf dem richtigen Weg sind.

(Abg. Dörr (AfD) )

Die Standorte mit Sprachförderklassen, aber auch viele andere Standorte haben sich in den vergangenen Jahren gemeinsam vernetzt und haben ein gutes inklusives Konzept erarbeitet. Die Schülerinnen und Schüler, sprachbehinderte Kinder, für die ein umfangreiches Gutachten auf den Weg gebracht wurde - sonst wären diese Kinder nicht in der Sprachförderklasse -, werden dort inklusiv unterrichtet. In sehr vielen Fächern wird dort mit der Nachbarklasse zusammengearbeitet, es wird gewechselt, und in den Hauptfächern wird in einer kleinen Gruppe von einem ausgebildeten Sonderpädagogen mit den Kindern ganz bewusst Spracharbeit geleistet, damit diese gestärkt inklusiv ihren weiteren Weg absolvieren können. Nach einer zweijährigen Schuleingangsphase wird es möglich sein, im Regelbetrieb gut mitzukommen. Dieser Besuch hat mich bestärkt, dass wir im Saarland auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich sprach eben von einer Inklusion mit Augenmaß, habe das Ganze kurz an den Sprachförderklassen verdeutlicht. Ich erwähne aber auch unsere beiden neuen Förderschulen, die wir in diesem Jahr an den Start gebracht haben, in Altenkessel und in Rappweiler, und auch im kommenden Jahr wird eine neue Förderschule für geistige Behinderung entstehen, im Raum Saarbrücken.

Wir setzen diesen Weg also fort und wir werden bundesweit darum beneidet, dass wir genau diesen Weg gehen, denn es ist der richtige Weg. Dort wo die Inklusion an ihre Grenzen stößt, müssen wir den Schülerinnen und Schülern eine Alternative anbieten. Und ich bin stolz darauf, dass wir im Saarland genau diesen Weg gehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Genau an dieser Stelle möchte ich aber eine Sache ansprechen, die mich massiv stört. Wir haben vor Kurzem 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention gefeiert, veranstaltet, erlebt. Verschiedene Formate wurden durchgeführt, und ich höre immer wieder den gleichen Satz, die dreiste und plumpe Behauptung von einigen, die es immer noch nicht verstanden haben, die UN-Behindertenrechtskonvention verbiete Förderschulen. Dies ist objektiv falsch. Diese Behauptung wird auch nicht durch ständiges Wiederholen richtig. Es war nicht mehr an Dreistigkeit zu überbieten, dass sich ein sogenannter Experte auch noch ans Mikrofon stellt und nach einem Vortrag sagt, das Saarland habe mit diesen beiden neuen Förderschulen, aber auch mit anderen Wegen wie den angesprochenen Sprachförderklassen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen und

die Landesregierung sei hier auf dem völlig falschen Weg.

Ich möchte an der Stelle klarstellen, dass in der UNBehindertenrechtskonvention nicht der geringste Anhaltspunkt für ein Verbot von Förderschulen besteht, im Gegenteil. In Art. 5 Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention wird ausdrücklich klargestellt - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -: „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“ Bei den Förderschulen handelt es sich nach der zutreffenden juristischen Beurteilung ich habe viel darüber gelesen - um genau solche Maßnahmen für Kinder mit Behinderungen.

Deutschland ist objektiv rechtlich verpflichtet, neben der inklusiven Unterrichtung weiterhin auch Förderschulen anzubieten. Das folgt auch aus einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach auch die Eltern behinderter Kinder eine Wahlmöglichkeit zwischen zumindest zwei Bildungsangeboten haben müssen. So wie bei nicht behinderten Kindern die Eltern zwischen unterschiedlichen Schulformen wählen können, muss es auch für Eltern behinderter Kinder möglich sein, zwischen der inklusiven Unterrichtung im Regelsystem und der Unterrichtung in der Förderschule zu wählen. Darauf werden wir weiterhin bestehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dieser sich aus dem Grundgesetz ergebenden Rechtslage trägt das Saarländische Schulordnungsgesetz Rechnung. Es sieht nämlich sowohl die inklusive Unterrichtung als auch die Förderschulen vor. Die Eltern können zwischen beiden Bildungsangeboten grundsätzlich frei wählen. Das tatsächliche Schulwahlverhalten der Eltern behinderter Kinder im Saarland zeigt, dass viele Eltern nach einer intensiven Beratung den besseren Weg für ihr Kind auf einer Förderschule sehen, wenn sie merken: Wir kommen hier nicht mehr weiter. Dass zu Beginn dieses Schuljahres zwei neue Förderschulen errichtet worden, ist ein aktueller Beleg für die hohe Akzeptanz dieser Schulen.

Zu den aktuellen Zahlen: Wir haben in diesem Schuljahr erneut einen Anstieg im Bereich der Förderschüler um 138 Schüler, das steht dem Trend der sinkenden Schülerzahlen in den anderen Schulformen entgegen. Damit verbunden ist natürlich auch ein erneuter Anstieg im Bereich der Umschulungen, 62 Umschulungen mehr als im vergangenen Schuljahr. Dies passiert trotz größter Bemühungen. Ich möchte an der Stelle sagen, dass wir das Regelsys

(Abg. Wagner (CDU) )

tem mehr als im Blick haben und unterstützen, aber durch die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen wie etwa mehr Probleme in den Familien und immer mehr Kinder, die auf sich allein gestellt sind, haben wir genau diese Herausforderungen in unseren saarländischen Schulen. Deshalb ist es unsere Pflicht, beide Systeme im Blick zu haben, sowohl die Regelschulen, die inklusiv tätig sind, als auch die Förderschulen. Uns geht es dabei um das Kind - das möchte ich an der Stelle betonen. Wer denkt eigentlich an das betroffene Kind? Es gilt hier, das Kind in seiner Persönlichkeitsstruktur zu stärken und zu festigen, sodass es nach einer bestimmten Phase der Begleitung und des sonderpädagogischen Fördersystems im inklusiven Regelschulsystem ankommen und seinen Weg bis in eine Ausbildung oder ein Studium fortzusetzen kann. Das ist ein guter Weg, den wir weiterhin unterstützen werden.

(Beifall bei der CDU.)

Abschließend möchte ich über den Bereich der Lehrkräfte in unseren allgemeinbildenden Schulen sprechen. Hier unterstützen wir seit Jahren intensiv. Wir haben uns auf einen Weg gemacht, den es weiter fortzusetzen gilt. So sind wir aktuell dabei, das Thema Schulsozialarbeit auszubauen und Synergien zu schaffen, um schneller zu handeln und die Lehrkräfte zu unterstützen. Auch das Thema Kollegium der Zukunft wird angegangen. Ich denke da an die Förderzentren, die eine Möglichkeit bieten, den Schulen Hilfestellung zu leisten, und dass wir zusätzliche Professionen in unseren Schulen implementieren. Das gute und sinnvolle Projekt „Schulen stark machen“ dient dazu zu zeigen: Wir stehen an eurer Seite, wir entlasten euch und lassen euch nicht im Regen stehen. - Wir können guten Gewissens sagen, dass wir im Saarland im Bereich der Inklusion gut aufgestellt sind. Es gibt noch einiges zu tun, aber wir haben es angepackt und werden das auch weiterhin tun. Wir lehnen daher den vorliegenden Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe für die Landtagsfraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen an dieser Stelle wieder über das Menschenrecht der Inklusion, aber leider immer wieder anlässlich des ewig gestrigen negativen Antragste

nors der AfD. Da kann ich nur sagen, und ich zitiere Lenin: Schlimmer als blind sein ist nicht sehen wollen. - Das passt zu dem ständigen Versuch von Ihnen, die Uhren zurückzudrehen. Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen - der Kollege hat es ja auch gesagt -, dass die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 in Kraft ist, seit nunmehr zehn Jahren. Es gab wirklich viele Veranstaltungen. Dieses Abkommen verpflichtet auch Deutschland, Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Einbeziehung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Es ging damals um einen Paradigmenwechsel - auch das habe ich hier schon mehrmals gesagt und ich wiederhole es immer wieder gerne -, nämlich weg vom reinen Prinzip der Fürsorge hin zur echten Teilhabe. Es geht um ein Menschenrecht - man muss es Ihnen immer wieder erklären.